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Unions-Streit, ja geht's noch?

Torraner

Großmeister
18. Juni 2018
77
@ElfterSeptember @dtrainer
Ich bin zwar kein großer Politiker oder Lobbyist mit einem grossen Sack voll Einfluss und einem noch viel grösseren Sack voll Euros. Aber ich kann ganz gut mit Photoshop, Wordpress und After-Effects umgehen. Und ich habe grad beschlossen, dass ich meine Überzeugung bezüglich der VSE einfach mal in die Welt hinaus tragen werde. Auf die Art und Weise kann ich diesen Prozess ja vielleicht irgendwie fördern. Ob es klappt oder nicht, wer weiss dass schon. Aber ich werde es wenigstens versuchen.
Wenn ich die WP-Seite fertig habe, werde ich den Link hier mal posten. Sofern dass nicht als Spam betrachtet wird.

Gruss
Torraner
 

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.750
Ich bin überzeugt davon, daß die Menschheit auf eine ganz andere Art vereint werden kann. Aber das bedarf meiner Meinung nach anderer Szenarien. Wenn wir noch lange so weitermachen, zerstören wir sowieso immer weiter lebensraum
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
Auf unbewaffnete Menschen zu schießen. Danke für DDR-Zustände. Ich sagte auch schon, mit Dir mag ich gar nicht mehr reden.

Und du möchtest mir jetzt unterstellen, ich würde das befürworten. Oder wie?
Tu ich nicht. Wie ich mir das vorstelle habe ich ich in entsprechenden Beitrag geschrieben. Abweisen, Inhaftieren, Abschieben, Zurückschicken. Was man halt so macht und wie es im Gesetz steht.
Seit drei Jahren haben wir hier die gleiche Diskussion und du hast offenbar kein Yota dazugelernt.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Kadosch

Gast
Ich hab nicht behauptet, dass Merkel gegen Artikel verstoßen hat (bestenfalls gegen ihren Amtseid). Die Behörden wurden angewiesen, geltendes Recht zu ignorieren.
So spontan fallen mir da die Außerkraftsetzung von Art. 16GG und Art. 14 AufenthG ein, die bis heute nicht angewendet werden.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages (also Merkels eigene Hausjuristen) sieht das übrigens genauso, nur kam deren Gutachten zwei Wochen vor der Bundestagswahl und wurde entsprechend ignoriert.
Das ist eine von überwiegend rechten Populisten vertretene und verbreitete MEINUNG.
Deutschen Gerichte haben das Vorgehen der Regierung nie gerügt oder verurteilt und europäische Gerichte haben die Handlungsweise der Regierung als rechtlich in Ordnung bestätigt.
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das Vorgehen als für nicht Verfassungskonform bezeichnet. Deutsche Gerichte haben das Vorgehen nicht gerügt, weil sie sich nicht mit dem Fall beschäftigt haben, europäische Gerichtsurteile sind mir nicht bekannt (bitte um Quellen und Erklärung), ich bezweifle aber sowohl Zuständigkeit als auch Relevanz.
Der amtierende Innenminister sprach schon vor Jahren von einer Herrschaft des Unrechts an den Grenzen.
 
K

Kadosch

Gast
Der amtierende Innenminister hat auch schon als Ministerpräsident in Bayern belegt, dass er das Grundgesetz nicht kennt, indem er eine "Obergrenze für Asylsuchende" forderte.
Im Übrigen veranstaltet er mit seiner Crew den ganzen Zirkus nur deshalb, weil er hofft die an die AfD verlorenen Stimmen wieder zu erlangen - er wird sich noch wundern, weil die Leute lieber das Original, als das Plagiat CSU wählen werden.
Im Übrigen:
Anhänger der Rechtsbruchthese berufen sich in der Regel auf den Artikel 16a des Grundgesetzes und auf den Paragrafen 18 des Asylgesetzes. Letzterer besagt, dass Ausländern die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Europarechtler argumentieren dagegen, dass in diesem Fall europäisches Recht deutsches Recht überlagert. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 bestätigt. Entscheidend sei deswegen die Dublin-III-Verordnung. Nach dieser sind alle EU-Staaten verpflichtet, jeden Asylantrag zumindest zu prüfen und festzustellen, in welchem EU-Land der Flüchtling seinen Antrag stellen muss. Auf dieser Grundlage hat der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) 2015 die Grenzpolizei angewiesen, Flüchtlinge, die einen Asylantrag in Deutschland stellen wollen, einreisen zu lassen.

Darüber hinaus sieht die Dublin-Regel vor, dass Staaten die Zuständigkeit für Asylverfahren freiwillig übernehmen können (Selbsteintrittsrecht). Im Sommer 2015 hat die Bundesregierung davon Gebrauch gemacht. Im Fall von syrischen Flüchtlingen wurden fortan erst gar keine Dublin-Verfahren mehr durchgeführt. Es wurde also nicht geprüft, ob ein anderes Land zuständig ist, sondern Deutschland erklärte sich bereit, die Verfahren selbst durchzuführen. Das hatte auch damit zu tun, dass die Asylbehörden in Griechenland ohnehin völlig überlastet waren und das Bundesverfassungsgericht Rückführungen dorthin untersagt hatte. Bereits ab dem 21. Oktober 2015 wurde das Dublin-Verfahren aber wieder bei allen Nationalitäten angewandt. Nur nach Griechenland wurde weiter nicht zurückgeführt, mittlerweile ist aber auch das wieder möglich.

Die Ausnahmeregelung stand also völlig in Einklang mit europäischem Recht. Das hat auch der Europäische Gerichtshof 2017 in einem Urteil bestätigt. Die heutige Verfassungsrichterin Christine Langenfeld urteilte schon 2016: Deutschland hätte strenger sein können, musste es aber nicht. Einen Rechtsbruch habe es nie gegeben.
Quelle: Die Zeit, Die fünf Mythen der CSU
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Und du möchtest mir jetzt unterstellen, ich würde das befürworten. Oder wie?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - es steht da, schwarz auf weiß, ich würde ja empfehlen, zu dem Schwachsinn zu stehen, den man verzapft hat. Und ich bin schon sehr viel länger menschenfreundlich als ich hier schreibe, und werde das wohl auch bleiben, auch wenns Dich stört.
Nun aber endgültig, machs gut und bye.
 

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.750
Immer wieder erstaunlich, was so alles interpretiert werden kann, nur um jemanden, der nicht gleicher Meinung ist, zu diskreditieren. Lies dir lieber nochmal gründlich durch was er geschrieben hat. Es war denk ich Mal klar und deutlich. Wir kennen DaMan ja nicht erst seit gestern. ihm zu unterstellen er würde befürworten auf Menschen schiessen zu lassen, ist eine grobe Frechheit
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Ich hatte gesagt:
dtrainer schrieb:
Nun frage ich auch Dich" was hätte man denn tun sollen?" Schießen, oder was?upload_2018-6-26_11-58-1.gif
Darauf Da Man:
Da Man schrieb:
Was die seit Menschengedenken übliche Vorgehensweise gegen illegalen Grenzübertritt ist - der, natürlich, eine Straftat ist.
Die Leute nicht ins Land lassen. Abweisen, einsperren, abschieben. Wie es der Rechtsstaat so vorsieht.
Das ist keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer das mit einer vorgehaltenen Waffe beantwortet, ändert den Charakter unseres Landes. Mitten im Frieden auf unbewaffnete Menschen zu schießen - Mielke läßt grüßen.
Da muß ich nichts interpretieren, das ist verrückt und mörderisch.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.976
Ich hatte gesagt:

Darauf Da Man:

Das ist keine Straftat, nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer das mit einer vorgehaltenen Waffe beantwortet, ändert den Charakter unseres Landes. Mitten im Frieden auf unbewaffnete Menschen zu schießen - Mielke läßt grüßen.
Da muß ich nichts interpretieren, das ist verrückt und mörderisch.


klar, wer eine waffe hält, schießt auch automatisch damit auf menschen... gott oh gott...

btw, tränengas ist auch eine waffe....





ps: arme, hilfsbedürftige flüchtlinge bei der arbeit...

 
Zuletzt bearbeitet:

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.066
Der amtierende Innenminister hat auch schon als Ministerpräsident in Bayern belegt, dass er das Grundgesetz nicht kennt, indem er eine "Obergrenze für Asylsuchende" forderte.
Im Übrigen veranstaltet er mit seiner Crew den ganzen Zirkus nur deshalb, weil er hofft die an die AfD verlorenen Stimmen wieder zu erlangen - er wird sich noch wundern, weil die Leute lieber das Original, als das Plagiat CSU wählen werden.
Im Übrigen:
[...]
Wie schön das du das GG besser kennst. Das Asylgesetz wurde nicht für eine Massenmigration verfasst, sondern gilt für politisch Verfolgte und für Kriegsflüchtlinge subsidiär. Natürlich kann man indem Fall, wo die innere Sicherheit eines Landes gefährdet ist, nicht weiterhin unbegrenzt und unkontrolliert jeden aufnehmen. Mann muss erstmal in der Lage sein zu prüfen, ob der, der einen Asylantrag stell,t überhaupt einen Anspruch hat. Das es in vielen Fällen nicht so war, hat die Vergangenheit gezeigt.



Darüber hinaus sieht die Dublin-Regel vor, dass Staaten die Zuständigkeit für Asylverfahren freiwillig übernehmen können (Selbsteintrittsrecht). Im Sommer 2015 hat die Bundesregierung davon Gebrauch gemacht. Im Fall von syrischen Flüchtlingen wurden fortan erst gar keine Dublin-Verfahren mehr durchgeführt. Es wurde also nicht geprüft, ob ein anderes Land zuständig ist, sondern Deutschland erklärte sich bereit, die Verfahren selbst durchzuführen. Das hatte auch damit zu tun, dass die Asylbehörden in Griechenland ohnehin völlig überlastet waren und das Bundesverfassungsgericht Rückführungen dorthin untersagt hatte. Bereits ab dem 21. Oktober 2015 wurde das Dublin-Verfahren aber wieder bei allen Nationalitäten angewandt. Nur nach Griechenland wurde weiter nicht zurückgeführt, mittlerweile ist aber auch das wieder möglich.

Die Ausnahmeregelung stand also völlig in Einklang mit europäischem Recht. Das hat auch der Europäische Gerichtshof 2017 in einem Urteil bestätigt. Die heutige Verfassungsrichterin Christine Langenfeld urteilte schon 2016: Deutschland hätte strenger sein können, musste es aber nicht. Einen Rechtsbruch habe es nie gegeben.
Quelle: Die Zeit, Die fünf Mythen der CSU

Die Ausnahmeregelung sieht nicht vor, dass seine Kanzlerin dem Land, dem sie ihren Eid geschworen hat, unbegrenzt schaden zu fügen darf. Mit Raute und der Floskel "wir schaffen das" geht das nicht. Man müsste zumindest einen blassen Schimmer haben, wie man das schaffen will. Bis jetzt schafft es diese Regierung, nicht einmal schwer Kriminelle ohne Asylanspruch einzusperren oder wieder abzuschieben...

Nach Ansicht des FDP-Politikers hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid ignoriert und europäische Solidarität verweigert. Dann habe sie ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt.“

Von den zuvor ignorierten EU-Nachbarn habe die Bundesregierung plötzlich „Solidarität eingefordert, die sie selbst jahrelang verweigert hat. Das hat die Partner zusätzlich vor den Kopf gestoßen, sogar Frankreich und Österreich erklärten öffentlich, die deutsche Linie nicht mehr zu unterstützen“, sagte Lambsdorff. (dts)https://www.epochtimes.de/politik/d...erkel-uebergeht-geltendes-recht-a2175515.html
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Können wir mal aufhören, einen Streit zu übernehmen, den die CSU aus wahltaktischen Gründen angezettelt hat? Die Sache, um die es geht, war in 2015, hat etliche Gerichte beschäftigt, und die Handlungen der Bundesregierung wurden als rechtmäßig bestätigt. So sehr ich verstehen kann, daß es den rechten stinkt, daß es da nicht nach ihnen ging, so sehr ist auch klar, daß sie weder Recht noch die Mehrheit haben. Man kann auch nicht eine Sache gewinnen, die längst vorbei, ausgeführt und erledigt ist. Der Krampf lenkt nur von heutigen Fragen ab....
 
Zuletzt bearbeitet:

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.976
So sehr ich verstehen kann, daß es den rechten stinkt, daß es da nicht nach ihnen ging, so sehr ist auch klar, daß sie weder Recht noch die Mehrheit haben.

da wäre ich mal nicht soooo sicher...

Journalisten sind grün und links
Eine Studie vergleicht die politischen Einstellungen von Journalisten in 17 Ländern. Resultat: Die Redaktionen sind kein Abbild der Bevölkerung.

https://bazonline.ch/leben/gesellschaft/journalisten-sind-gruen-und-links/story/17603575

da stellt sich durchaus die frage, wer ist hier die schreiende minderheit ?
 
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William Morris

Prinz von Libanon
4. Mai 2015
3.466
Man könnte natürlich auch die politische Einstellung bei Polizisten mit dem Bevölkerungsdurchschnitt vergleichen. Was wird da wohl rauskommen.
 

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