Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Skandal-Urteil gegen Containern (mMn)

Shishachilla

Gesperrter Benutzer
10. April 2002
4.639
Fakt 1: Sache ist durch Verfalldatum dem Verkauf wertlos geworden => Nullwert unverkäuflich - leuchtet Dir ein?
Dir leuchtet offensichtlich der Unterschied zwischen unverkäuflich und wertlos nicht ganz ein. Dabei sollte dir, aufgrund der Tatsache, dass Leute diesen Müll unbedingt aus dem Container ziehen wollen, ja unbedingt einleuchten, dass diese Dinge eben gerade nicht wertlos sind. Richtig wertlos sind dafür diese ganzen Füllwörter, die ich in diesen drei Sätzen bisher gebraucht habe. :mrgreen:
Verstehst Du das Wort "Müll"? Händler entrechtet sich von eigenem Willen, Verzicht!
Wieder setzt du Müll mit wertlos gleich.
Junge, lern erstmal eine Sprache!
Was soll das heißen, "Händler entrechtet sich von eigenem Willen, Verzicht"?
Der Satz ist noch dümmer und wertloser als meine oben gebrauchten Füllwörter. :depp:
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
Wieso waren die "Containerer" eigentlich der Ansicht der Inhalt der Container sei Müll? Das hätten doch auch Lagercontainer sein können - ist schließlich Sache des Supermarkts wie er seine Waren lagert.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Dir leuchtet offensichtlich der Unterschied zwischen unverkäuflich und wertlos nicht ganz ein.
unverkäuflich findet kein Käufer, selbstsprechend
wo kein Käufer findet sich kein Geldwert, selbstsprechend
= wertlos, oder auch als Besitz bezeichnet, die Sache ohne Wert
Aber Du hast bestimmt wieder eine AfD-Verschwörung dazu?

Dabei sollte dir, aufgrund der Tatsache, dass Leute diesen Müll unbedingt aus dem Container ziehen wollen, ja unbedingt einleuchten, dass diese Dinge eben gerade nicht wertlos sind.
Für jenen, der sie in die Mülltonne wirft ist die Sache wertlos, er "derelinquiert" sie. (Trennung von Eigentumsrecht)
Selbstverständlich kann ein Eigentümer auch Wertsachen in den Müll werfen, er derelinquiert sie.
Was geht es den Eigentümer hinterher noch an? Sein WILLE das Recht von sich abzuwerfen.
Eine ungeheuerliche Anmassung, eingebildet über alle Grenzen hinweg, hinterher demjenigen der im Fundstück noch ein Wert erkennt, rechtlich belangen zu wollen. Herrenlose Sache darf sich jeder nach belieben nehmen.
Wieso waren die "Containerer" eigentlich der Ansicht der Inhalt der Container sei Müll? Das hätten doch auch Lagercontainer sein können - ist schließlich Sache des Supermarkts wie er seine Waren lagert.
Der Begriff "Mülldiebstahl" stammt nicht von mir.
Dieser Containerinhalt ist zur Vernichtung in der Müllverbrennung gedacht. Unter freiem Himmel den Umwelteinflüssen ausgesetzt, bevorzugt unverriegelt im Visier, der Inhalt nicht von Verpackungsmaterialen getrennt... da hat jeder nur ein Wort dafür: M Ü L L. Guter Glaube.
Wertstoff mit werttragenden Eigentum sollte als solches bezeichnet werden.

Es geht mir einfach nur darum festzuhalten, dass eine Übergabe an Mülltonne juristisch Dereliktion bedeutet.
Ohne Eigentumsrecht kein Klagerecht an der Sache, sprich Diebstahl ist Falschbeschuldigung!
Der Müll wird lediglich noch mit Grundstückeigentum verteidigt!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.230
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__959.html

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. § 959 BGB

Nach deutschem Recht muß zur Aufgabe des Eigentums auch der Besitz aufgegeben werden. Besitz ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Ich würde sagen, daß wer eine Sache (z.B. Müll) in einem verschlossenen Container auf einem umfriedeten Grundstück verwahrt, die Sachherrschaft noch nicht aufgegeben hat. Demnach fehlt eine Voraussetzung zur Aufgabe des Eigentums. Sicher wird das im einschlägigen Urteil von Berufeneren als mir diskutiert.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
noch einmal zur Güte.

Wenn jetzt die so so bezeichnete "legale" Müllentwendung
von den Containerern so verstanden wird - Ist ja Müll ist ja gratis ....

nun erkranken die Containerer auf Grund von Mhd, Lagerungsschaden,
bzw. Verderben an einer schweren Lebensmittelvergiftung, bzw.
an einer schweren Durchfallerkrankung mit Folgeerkrankungen
etc. - jetzt verklagen sie den Ladenbesitzers wegen unzureichender
Sicherung der Abfälle wegen schwerer absichtlicher (grobfahrlässiger)
Körperverletzung - auf Schadensersatz bzw. wegen z.B. Leberschäden
wegen Erwerbsunfähigkeit auf Unterhalts-/Rentenzahlung.

Alles Klar?
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Nach deutschem Recht muß zur Aufgabe des Eigentums auch der Besitz aufgegeben werden. Besitz ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Ich würde sagen, daß wer eine Sache (z.B. Müll) in einem verschlossenen Container auf einem umfriedeten Grundstück verwahrt, die Sachherrschaft noch nicht aufgegeben hat.
das ist nicht nur deutsches Recht, sondern gilt wohl überall wo man Eigentum kennt.
Nur ihr deutet es falsch - wirtschaftspolitisch parteiisch und nicht neutral! Gesetz gilt für alle gleich.

daß wer eine Sache (z.B. Müll) in einem verschlossenen Container auf einem umfriedeten Grundstück verwahrt, die Sachherrschaft noch nicht aufgegeben hat
Begriff "Müll" ist der Geist von "WILL ich nicht mehr länger als Eigentum", genauso wie "kostenlos abzugeben"
(= > "hey, du hast mich beklaut" - erst abgeben und hinterher verklagen - Doktor Anstalt, Strafe dem Händler: "8 Sozialstunden im KZ reinemachen")

Das Schloss ist ein Akt von Grundstück gegen ausgeschiedenen "Müll" (Exklave) verteidigen. Menschliches Exkrement bewahrt auch niemand auf, bis der Spülkastenmann kommt.:wink:

Wen beklaut man, wenn man das Recht an der Sache abgegeben hat?

Drei Voraussetzungen!
- Hohe Ethik von Gesetz dem Menschen WILLE
- Eigentums-/Besitzes Regeln
- Mülltonne​
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
noch einmal zur Güte.

Wenn jetzt die so so bezeichnete "legale" Müllentwendung
von den Containerern so verstanden wird - Ist ja Müll ist ja gratis ....

nun erkranken die Containerer auf Grund von Mhd, Lagerungsschaden,
bzw. Verderben an einer schweren Lebensmittelvergiftung, bzw.
an einer schweren Durchfallerkrankung mit Folgeerkrankungen
etc. - jetzt verklagen sie den Ladenbesitzers wegen unzureichender
Sicherung der Abfälle wegen schwerer absichtlicher (grobfahrlässiger)
Körperverletzung - auf Schadensersatz bzw. wegen z.B. Leberschäden
wegen Erwerbsunfähigkeit auf Unterhalts-/Rentenzahlung.

Alles Klar?
alles trübe? - Lebensmittel ist kein Gefahrengut wie Sprengstoff, Chemikalien, Gifte, ... Wer will darf sich von seinem eigenen Komposthaufen ernähren.
Weshalb sollte der Containerer im Verkaufslokal die Sache gegen Geld kaufen, wenn er sie im eigenen Kühlschrank zuerst vergammeln lässt, bevor er rein beisst?
Hinten an der Rampe ist bereits vergammelt und überdies herrenlos.
Des Vagabunden Lebensweise!

Der Profitgeier klagt unrechtmässig zugunsten Haupteingang.
Lösung die Ware nicht an der Rampe offen stehen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
ausgeschieden, "Ex-" Exklave, eigener Rechtsbereich verlassen.
Justiz müsste diesen bestrafen, wenn er Rechtsanspruch gegen Personen erhebt!

Sich über gesellschaftliche Vernachlässigung beklagen, aber im gleichen Atemzug den Ausbeutern zur Seite stehen - das ist die Instrumentalisierung von AfD, das wahre Gesicht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
Begriff "Müll" ist der Geist von "WILL ich nicht mehr länger als Eigentum", genauso wie "kostenlos abzugeben"
Wenn ich in meine Mülltonne auf meinem Grundstück ein Ding werfe, dann übergebe ich es damit der Müllabfuhr. Ich übergebe es nicht Dir, und auch sonst niemandem.

Wenn ich das Ding für noch brauchbar halte und mir wünsche, daß es jemand bekommt der etwas damit beginnen mag, dann platziere ich das Ding entsprechend, bspw. auf der Gartenmauer, am besten mit einem Zettel auf dem "Gern mitnehmen!" steht.

Wenn ich das Ding für noch brauchbar halte, trotzdem aber nicht möchte daß es ein Fremder benutzt, aus irgendeinem Grund, den ich nicht vor Dir rechtfertigen muß, aber Du kommst einfach auf mein Grundstück und nimmst Dir das Ding aus meiner Mülltonne, dann werde ich Dich vom Grundstück jagen. Machst Du es erneut, zeige ich Dich an. Und bekomme recht. Gut, daß die Gesetze sind wie sie sind.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Wenn ich in meine Mülltonne auf meinem Grundstück ein Ding werfe, dann übergebe ich es damit der Müllabfuhr. Ich übergebe es nicht Dir, und auch sonst niemandem.
Herrenlos in deiner Enklave! Als rundherum Grundstückbesitzer um diese Insel von Herrenlosigkeit hast Du die Macht...entweder ohne Interesse jeden zuzulassen ... oder ... repressiv dir unliebsame Zugreifer zu bekämpfen durch unter Verschluss halten. Dann übergibst Macht deines Landes den Müll "Hand-zu-Hand" dem Begünstigten!

Hierbei stelle ich fest, dass die öffentliche Hand (Staatsanwalt) jetzt umgedreht ein öffentliches Interesse gegen Dich richten könnte!

Wenn ich das Ding für noch brauchbar halte und mir wünsche, daß es jemand bekommt der etwas damit beginnen mag, dann platziere ich das Ding entsprechend, bspw. auf der Gartenmauer, am besten mit einem Zettel auf dem "Gern mitnehmen!" steht.
Das ist rechtlich dasselbe wie in der Mülltonne.
Wenn ich das Ding für noch brauchbar halte, trotzdem aber nicht möchte daß es ein Fremder benutzt, aus irgendeinem Grund, den ich nicht vor Dir rechtfertigen muß, aber Du kommst einfach auf mein Grundstück und nimmst Dir das Ding aus meiner Mülltonne, dann werde ich Dich vom Grundstück jagen. Machst Du es erneut, zeige ich Dich an. Und bekomme recht. Gut, daß die Gesetze sind wie sie sind.
Wie im ersten Abschnitt formuliert: Macht deines Grundstücks, aber nicht Macht über die Sache => Diebstahl ist auf die Sache bezogen, überdies auf eine Sache mit Wert, werttragende/werthaltige Sache - nicht wertloser Müll!
 
Zuletzt bearbeitet:

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.096
...Lösung die Ware nicht an der Rampe offen stehen lassen.

... z.B. indem man es in einen verschlossenen Container tut. So, wie ihn Deine Heldinnen aufgebrochen haben. Und dafür zu Recht verknackt wurden. Was erzählst Du eigentlich für einen unausgegorenen Quark?
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
... z.B. indem man es in einen verschlossenen Container tut. So, wie ihn Deine Heldinnen aufgebrochen haben. Und dafür zu Recht verknackt wurden. Was erzählst Du eigentlich für einen unausgegorenen Quark?
Also erstens ist ein Schlüssel vom Baumarkt jedem zugänglich, somit ist es in Guten Glauben "Sorgfalt gegenüber fremdem Eigentum gewahrt" - kein Bruch!
"Meine Heldinnen" sind sie nicht, aber zu Unrecht verurteilte!

Ansonsten wäre ein Vorhängeschloss mit Zahlencode oder Zylinderschlüssel eine Sachbeschädigung im Wert von 3-5€.
Anders, wenn der Container in von Mensch begehbarem Raum/Gebäude unter Verschluss aufbewahrt wird. Dies erfüllt Hausfriedensbruch StGB §123
 
Zuletzt bearbeitet:

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.096
Die „Sicherheit“ des Schließsystems ist völlig unerheblich. Es reicht, dass man sich nur mit Vorsatz Zugang verschaffen kann, weil man dazu Hilfsmittel beschaffen und mitführen muss. Damit ist rein strafrechtlich die Grenze zwischen einfachem und schweren Diebstahl (die weder etwas mit dem angerichteten Schaden am Schloss, noch mit dem Warenwert zu tun hat) einwandfrei überschritten.

Schon allein dieses Schloss besagt doch, dass sich der Markt sehr wohl noch als Eigentümer des Mülls sieht und anderen untersagt, sich daran zu bedienen. So schwer zu begreifen?

Welche Chance hätten denn wohl die Damen gehabt, wenn sie anstatt das Ding einfach aufzumachen, den Markt auf Herausgabe der darin enthaltenen Lebensmittel zu verklagen? Keine. Weil sie keinen Rechtsanspruch auf das Zeug haben. Aber jemand, der sein Eigentum wegschließt, hat sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Eigentum in seinem Besitz bleibt - selbst, wenn‘s nur ziemlich wertloser Müll ist.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Die „Sicherheit“ des Schließsystems ist völlig unerheblich. Es reicht, dass man sich nur mit Vorsatz Zugang verschaffen kann, weil man dazu Hilfsmittel beschaffen und mitführen muss.
Ich differenziere tiefer gehend. Vier-/Dreikant -oder was es war- ist kein Schlüssel, sondern Sicherung, wie Zaun, den man überklettern kann, ohne Schaden anzurichten.
Ein Nachschlüssel anfertigen, ein Dietrich, ein Bolzenschneider ist eine andere Qualität.
Damit ist rein strafrechtlich die Grenze zwischen einfachem und schweren Diebstahl (die weder etwas mit dem angerichteten Schaden am Schloss, noch mit dem Warenwert zu tun hat) einwandfrei überschritten.
Lese ich Diebstahl?! Strafklage gegen Dich, Falschbeschuldigung, Verleumdung
Ware in der Mülltonne ist unverkäuflich-wertlos und entrechtet vom Exbesitzer, es darf kein Wert benannt werden.
Schon allein dieses Schloss besagt doch, dass sich der Markt sehr wohl noch als Eigentümer des Mülls sieht
Da ist er im Irrtum, schlicht Irrtum. Er verteidigt nur aufgrund seines Grundbesitzes, primär gegen Schäden wie Verunreinigung durch grössere Raubtiere und illegale Müll-Fremdeinlagen.

Welche Chance hätten denn wohl die Damen gehabt, wenn sie anstatt das Ding einfach aufzumachen, den Markt auf Herausgabe der darin enthaltenen Lebensmittel zu verklagen? Keine. Weil sie keinen Rechtsanspruch auf das Zeug haben. Aber jemand, der sein Eigentum wegschließt, hat sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Eigentum in seinem Besitz bleibt - selbst, wenn‘s nur ziemlich wertloser Müll ist.
Spielst Du Richter? Es gibt kein höchstrichterliches Urteil, vielleicht aus gutem Grund, weil es gegen den Händler ausfallen könnte.

Verblendung-Verleitung-Verhetzung, politisch-kriminalisiert.
Trenne dich von deiner rechten Müll-Ideologie - werde sachbezogen Neutral!
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.970
juchuu ! ich bin (mehr schlechter als rechter) lockpicker... heisst das, überall, wo ich reinkomme ohne schaden anzurichten, darf ich rein ?

prima, wie ist deine adresse ? :)


du willst gerade das rad erfinden, merkst jedoch nicht, daß andere bereits beim zahnrad sind...
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
juchuu ! ich bin (mehr schlechter als rechter) lockpicker... heisst das, überall, wo ich reinkomme ohne schaden anzurichten, darf ich rein ?
...:)
Unter der Bedingung, dass der Grundbesitzer nicht anwesend ist, ist das korrekt!
Der Aufforderung zu gehen zuwiderhandeln bricht WILLE, wird zu Konsequenzen führen.
Das ist deine viel ausgerufene Freiheit!

-Wollte nur den Vogel retten
-Mein Ball ist über den Zaun gesprungen
-Befürchtete, Ihnen sei etwas passiert
-Nur nach etwas Essbarem in der Mülltonne geschaut

von offenen Fenstern ist abzuraten
nicht eingeklinkte Türen ja
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Beiträge

Oben Unten