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Skandal-Urteil gegen Containern (mMn)

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Skandal-Urteil, wegen Diebstahl mit 2400€ Strafe gegen Containern gebüsst.
Revisionsurteil: Acht Stunden Sozialarbeit. Und 225 Euro Geldstrafe auf Bewährung

Man kennt die exakten Details des Prozesses nicht, aber grundsätzlich sollte man festhalten, dass Müll keinen Wert auf sich trägt.
Die Verfügungsgewalt des Eigentümers entscheidet über Preis oder Entwertung.
Durch den Wurf in die Tonne gibt der Eigentümer Verzicht bekannt und die Sache verliert ihren Wert, gilt nur mehr als Besitz ohne jemanden mit Eigentumsrecht.
Ohne Wert auch kein Diebstahl möglich.
Diebstahl bedingt Wertsache!
Gratis ist freies nehmen!
Beute Nullwert lässt sich nicht verurteilen, niemand mit Schaden!

https://www.sueddeutsche.de/bayern/containern-studentinnen-gericht-1.4309763

Was hier verhandelt werden müsste ist allein Land-/Hausfriedensbruch, ohne Schaden jedoch eine Bagatelle!

Todesmutig "Rettet die Tomate" vor dem Untergang ist in etwa dasselbe, wie wenn man ausgesetzte herrenlose Tiere rettet! In diesem Moment stiehlt man niemandem etwas.
Auch Pfandflaschensammeln müsste man in der Folge zu Diebstahl erklären.
Oder die eigene Frau, die den Müll vor die Tür stellt - Mülldiebin, Notruf Polizei.
Kompletter Nonsens!
Guter Glaube wird politisch angegriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.001
Das Containern an sich, wäre vielleicht nicht das Problem. Das Problem beginnt, wenn jemand unbefugt ein Grundstück betritt und dann einen Container durch Aufbruch beschädigt. Man darf Dinge die einem nicht gehören nicht einfach aufbrechen. Stehlen nix gut.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
Vierkantschlüssel. Unbeschädigter Container.
Wie schwer ist es eigentlich, einen Artikel zu lesen?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
Der Vierkantschlüssel macht aus dem Diebstahl schweren Diebstahl. Strafrecht, erstes Semester.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Habe den "Bruch" in den Hintergrund gestellt, was im Eingangspost durch entsprechende Relativierung zum Ausdruck kommt.
Wertlosen Müll kann man trotzdem nicht stehlen, es läuft auf Sachbeschädigung hinaus.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
Das Containern an sich, wäre vielleicht nicht das Problem. Das Problem beginnt, wenn jemand unbefugt ein Grundstück betritt und dann einen Container durch Aufbruch beschädigt. Man darf Dinge die einem nicht gehören nicht einfach aufbrechen. Stehlen nix gut.

Sehe ich auch so.
Der Vorwurf war doch sicher nicht das Stehlen einer kaputten Tomate, sondern der Einbruch.
Niemand hat es gern, wenn bei ihm eingebrochen wird - auch wenn dabei wenig gestohlen wird.

Jene Leute, die da "containern", bekommen halt gerne einen Heiligenschein verpasst.
Einbrecher sind sie aber trotzdem.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
Lesen Sie doch einfach den Artikel. Der Tatvorwurf lautete auf Diebstahl in einem besonders schweren Fall.
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.001
Lesen Sie doch einfach den Artikel. Der Tatvorwurf lautete auf Diebstahl in einem besonders schweren Fall.

Ja und besonders schwer wiegt ein Diebstahl wenn:

"(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2.
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist"
https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/243-besonders-schwerer-fall-des-diebstahls
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
Außerdem noch, wenn der Dieb gewerbsmäßig stiehlt. Auch das kommt hier in Frage, wenn die beiden ihre Ernährung zu einem wesentlichen Teil mit Diebesgut bestritten haben. Im Fernsehen wurde uns gestern ein junger Mann vorgestellt, der genau das tut und nur nicht verderbliche Lebensmittel wie Salz oder Konserven noch ehrlich erwirbt. Man beachte allerdings auch Absatz (2).
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.645
Moin

Ich denke hier wird man sehen müssen wem denn genau welcher Schaden entstanden ist.
Beschädigt ist wohl nichts, der Müll im Container ist weniger geworden, der Händler hat weniger Kosten bei der Entsorgung, wenn da genug Müll geklaut wird, verlängert sich der Entsorgungsrythmus des Containers, die Entsorgungskosten sinken.

Ich kenne die Verhältnisse vor Ort nicht, würde dem Händler aber empfehlen langfristig mit den Tafeln zusammen zu arbeiten und dafür zu sorgen dass Überschüsse dort landen bevor das MHD überschritten ist.
Die Tafeln dürfen keine Lebensmittel annehmen oder rausgeben bei denen das MHD überschritten ist, hier ist planerisches Geschick beim Bestellwesen des Händlers gefragt.

Vom Containern ansich würde ich dringend abraten, man kann nicht beurteilen ob die Ware ok ist, selbst wenn sie noch gut riecht und das Datum nicht überschritten ist.
Hersteller informieren regelmässig Händler darüber dass es Probleme bei der Produktion gab, da können mal Chemikalien (Reinigungsmittel), Metall oder Glassplitter in Produkten vorhanden sein, die Ware wird nicht immer an der Hersteller zurückgeschickt, manchmal landet sie einfach im Container...
Die Container werden verschlossen damit sich z.B. niemand im Container selber verletzen, einschliessen oder durch den Verzehr der Ware schädigen kann, die Container sind nicht verschlossen weil man niemandem einen Gratissnack gönnt sondern um Personenschäden zu verhindern.


Gruss Grubi
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.001
Habe den "Bruch" in den Hintergrund gestellt, was im Eingangspost durch entsprechende Relativierung zum Ausdruck kommt.
Wertlosen Müll kann man trotzdem nicht stehlen, es läuft auf Sachbeschädigung hinaus.

Wer sich von dem "Müll" ernährt, den die Geschäfte nicht verkaufen können, der kauft nicht ein. Das muss man nicht sonderlich verwerflich finden, es schadet aber dem wirtschaftlichen nutzen der Geschäfte, genauso wie der Diebstahl in Geschäften. Eventuell verlieren Mitarbeiter dadurch ihren Job, vor allem wenn das jeder machen würde.
Auf ein fremdes Grundstück eindringen ist schon mal Hausfriedensbruch, etwas aufbrechen /unbefugt öffnen ist Einbruch. Was findest du denn nun so skandalös an dem Urteil? Es handelt sich doch um eine Rechtsnorm, die jeder kennen müsste.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
In den letzten Jahren hat sich das Geschick der Supermärkte beim Disponieren so gesteigert, daß die Tafeln über Versorgungsengpässe klagen...
 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
13.538
Wie so oft:
Gesetze und Recht verhalten sich so wie sie niedergeschrieben sind und von Richtern ausgelegt werden. Das ist unabhängig davon ob uns das im Einzelfall mal nicht gefällt.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.645
Ich glaube nach China wandert nur Plastikmüll der dort sortiert wird, wir haben aber inzwischen sehr gute Sortieranlagen und können das selber leisten.

Eigentlich sollte sich im Einzelhandel inzwischen auch die Mülltrennung durchgesetzt haben, man muss inzwischen ein Müllkonzept vorlegen können zu dem z.B. die Entsorgernachweise gehören.
Bio sollte von Restmüll getrennt sein, Pappe und Folien werden getrennt entsorgt, Restmüll dürfte eigentlich nurnoch in Kleinstmengen anfallen, es gibt noch den Zwang der Restmülltone, ob sie benötigt wird oder nicht.
Der grösste Anteil nennt sich Abfall zur Verwertung, den brauchen wir für unsere Betonwerke, die können ja nicht nur Autoreifen oder teure fossile Rohstoffe zum Heizen nehmen.
Nicht mehr geniessbare Lebensmittel gehören in separate Tonnen, diese sollten nichtmal öffentlich zugänglich aufgestellt werden.
Diese Tonnen stehen häufig innerhalb der Geschäftsräume in Kühlhäusern, sie werden Kompostierungs oder Biogasanlagen zugeführt, Tonnen mit verderblichem Müll im Aussenbreich führen alleine durch ihr Aroma im Sommer zu Ratten und Fliegenplagen, das Containern ansich ist eine völlig vermeidbare Problematik...

Ja die Tafeln klagen gelegentlich über Engpässe, weil wir heute mit intelligenten Warenwirtschaftssystemen zu tun haben, teilweise schon lückenlos vom Landwird bis ins Regal vernetzt, der Handel hat kein Interesse an Verlusten durch verdorbene Ware.
Einige Märkte machen inzwischen Aktionen für die Tafeln, Kunden kaufen eine Tüte voll mit haltbaren Lebensmitteln, lassen die Ware aber im Laden, diese wird dann der örtlichen Tafel zugeführt, für alle Beteiligten entsteht dadurch sogar ein Imagegewinn.



Gruss Grubi
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.079
das Containern ansich ist eine völlig vermeidbare Problematik...

So ist es.
Ich arbeite - in München - selbst für eine Organisation, die eine Lebensmittelausgabe einmal wöchentlich durchführt. Der Templerorden in München verlangt keinen Sozialnachweis. Es kann jeder zur Verteilung kommen - muss aber auch warten wie ein jeder, was bis zu 2 Stunden dauern kann.

Obwohl wir nur die Spitze des Eisberges vom Handel aussortierter Waren sehen, sind die Mengen und Qualitäten in ihren Dimensionen erschütternd - für mich auch noch nach fast zwei Jahren Tätigkeit.

Ja die Tafeln klagen gelegentlich über Engpässe, weil wir heute mit intelligenten Warenwirtschaftssystemen zu tun haben, teilweise schon lückenlos vom Landwird bis ins Regal vernetzt, der Handel hat kein Interesse an Verlusten durch verdorbene Ware.

Aber auch nur, weil das Annahmegebaren der Tafel (hier in München) z.T. ziemlich abgehoben ist. Die meinen nämlich, jederzeit entscheiden zu können, was sie mitnehmen und was nicht - und lassen für sie reservierte Positionen einfach stehen.
Waren nach dem MHD nehmen sie grundsätzlich nicht mit (aus "ethischen" Erwägungen), oft sind sie schlecht organisiert und kommen gar nicht.

Wir nehmen grundsätzlich alles an, was der Handel für uns aussortiert. Wir sortieren es und entsorgen anderes selbst - das ist der Deal, den sich der Handel wünscht.
Daher kommt es nicht selten vor, dass wir Ware bekommen, die man nicht der Tafel gibt (Schokolade von den Festtagen etwa).

Einige Märkte machen inzwischen Aktionen für die Tafeln, Kunden kaufen eine Tüte voll mit haltbaren Lebensmitteln, lassen die Ware aber im Laden, diese wird dann der örtlichen Tafel zugeführt, für alle Beteiligten entsteht dadurch sogar ein Imagegewinn.

Auch wir haben Waren aus einer solchen Aktion bekommen. Teilweise verwenden wir sie, teilweise geben wir sie aus.
Andererseits besteht aber ein z.T. erheblicher Unterschied (bei Kleiderspenden genau dasselbe) zwischen dem, was die Leute spenden, und dem, was die Leute brauchen.
Derzeit sitze ich z.B. auf größeren Mengen Mehl & Haferflocken herum, die ich nicht brauche und offenbar auch sonst kein Mensch. Aber das ist es, was die Leute dann spenden.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Müll kann man nicht stehlen!
Diebstahl bedingt Wertsache!

Kein Unterschied zwischen öffentlichem Mülleimer und Privatem!
Privat schützt man Behältnis "Land, Haus und Eimer", nicht entwerteten Inhalt!
folglich Land-/Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung!

Öffentlich geht man auch nicht nach gucken, ob der der entsorgte Müll zum späteren Zeitpunkt noch da ist.
Müll hat den Charakter abstossen, auf Eigentumsrecht verzichten.
Übrig bleibt Besitz "Nullwert", Besitz der Natur, Mensch und Umwelt (Umweltverschmutzung).
Eignet sich der Mensch aus der Natur etwas zu Besitz an, erhält es erst auf dem Marktplatz bei Verkauf einen Eigentümer.

Bezahlt der gewerbliche Entsorger etwas für den Containerinhalt, so dass man von "Materialwert" sprechen könnte?

Was diese Kapitalistische Verschwörung praktiziert ist Begünstigung, Rechtsungleichheit!

Alles Diebe an der Gesellschaft und Umwelt/Natur :cry:
Google: https://www.google.de/search?q=Müllhalde+Kinder&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved
:motz:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
Eignet sich der Mensch aus der Natur etwas zu Besitz an, erhält es erst auf dem Marktplatz bei Verkauf einen Eigentümer.

Nein. Tut mir leid, aber Sie haben schlicht keine Ahnung vom deutschen Recht. Aneignung führt zum Übergang in Eigentum, daher das Wort... Ob nun Pilze oder Reisig oder erlegtes Wild.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Nein. Tut mir leid, aber Sie haben schlicht keine Ahnung vom deutschen Recht. Aneignung führt zum Übergang in Eigentum, daher das Wort... Ob nun Pilze oder Reisig oder erlegtes Wild.
Das wurde als Irrtum widerlegt.
BGB §929 beschreibt nur einen Zug aus dem Verkaufsvorgang, es beschreibt die Besitzübergabe!
Von Bezahlung ist in BGB §929 nicht die Rede!
Zum Eigentumserwerb bedarf es der Besitzübergabe, 1 Schritt aus mehreren Schritten.
Einigung bedeutet, man kann dem andern nichts aufzwingen.
Der Übergang erfolgt ohne Bezahlung, der Empfänger kann die Sache ohne Verlust (oder Schaden) wieder ablegen.
Geld spielt in BGB §929 keine Rolle

Der Verkauf ist in BGB §433 geregelt
Wo Pflichten da auch Rechte.
Der Verkaufsvorgang wird mit Verbindlichkeit gebunden

Welcher Wert hat Eigentum, wenn Du keinen Kaufinteressenten hast?
0-Wert, ein Müll schluckendes Loch, du bist Besitzer, bildest Dir den Eigentümer ein.

Der Markt bestimmt den Preis - ohne Interessenten belächelt man dich nur müde, zeigt man mit Finger auf Dich oder ignoriert dich als Luft.
Besitz kannst Du weitergeben, aber du erhältst nichts dafür - bleibt ohne Gegenleistung
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Man kann auch im öffentlichen Raum Containern gehen - vor der McDonalds-Filiale besonders ertragreich.
Wildschweine Containern auf Autobahnraststätten.
 

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