Skandal-Urteil gegen Containern (mMn)

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Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.124
Du vermutest völlig richtig, Jäger.

Und das liegt vermutlich daran, dass der Vorwurf, meine völlig korrekte Berechnung hätte einen für Zahlenschieber typischen Denkfehler, noch immer im Raum steht. Aber noch nicht einmal das nervt mich tatsächlich. Wirklich schlimm ist die Unsachlichkeit der "Skandal!"-Rufer, die noch nicht einmal imstande sind, sich mit einem einfachen Dreisatz die wohlweislich tendenziös angegebenen Zahlen zu erschließen.

Wenn nur 1% des Mülls im Handel anfallen, dann ist das "Problem" durch Maßnahmen an dieser Stelle auch nicht zu lösen. So viel ist klar. Und dort, wo der Müll wirklich zum größten Teil entsteht, gibt es keinerlei belastbare Daten, was vermeidbar wäre und was nicht.

Aber irgendwas muss ja geschehen, wir haben ja schließlich einen Skandal, auch wenn keiner weiß, worin er denn wirklich besteht. Also - was wird man wohl tun, um ein Zeichen zu setzen? Ganz EU-typisch Kartoffelschäler mit größerer Schäldicke als 0,2 mm verbieten? Joa, wäre genau so sinnig und wirksam wie das Trinkhalmverbot. Aber mehr wird man dem Wutbürger, der morgen schon den nächsten Aufreger hat, nicht zumuten können.

Dabei wäre folgendes viel wirksamer:

Platzreservierungspflicht mit vorheriger Nennung des Speisenwunsches in Restaurants für mindestens 3 Tage im Voraus? Damit könnte der Wirt auf den Punkt einkaufen und muss nichts mehr vergeblich vorhalten. Betrifft laut Bericht Umweltministerium 1,8 Mio Tonnen.

Oder ganz ultimativ: "Einfach" die Nahrungsmittelproduktion um die heutige Müllmenge reduzieren. Die Erzeuger könnte man ja entsprechend subventionieren. Wenn die Läden um 14.00 Uhr leergekauft sind, können die auch nichts mehr wegwerfen. Dann wird zwar nicht mehr das gegessen, was man will, sondern das, was man noch ergattern kann, aber einfach so weg geworfen würde auch zu Hause nichts mehr. Betrifft den restlichen Müll.

Das klingt gar nicht sooo fremd. Tatsächlich gab's hier ähnliches schon mal 40 Jahre lang. Spaß hat es keinem gemacht. Aber jetzt wäre es ja für einen guten Zweck. Und: man kann eben die Welt nicht verbessern, indem man immer nur auf Andere zeigt.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.661
Wenn nur 1% des Mülls im Handel anfallen, dann ist das "Problem" durch Maßnahmen an dieser Stelle auch nicht zu lösen. So viel ist klar. Und dort, wo der Müll wirklich zum größten Teil entsteht, gibt es keinerlei belastbare Daten, was vermeidbar wäre und was nicht.

Dazu kurz etwas Realität...

Im Handel wird durchweg 0,5 % angestrebt, ab 1% kommt der Arzt und durchwühlt den Müll und hinterfragt die Arbeitsabläufe, 1% vom Umsatz ist für den Händler genug Verlust um sich damit auseinanderzusetzen, das steht mal fest.
Wer das Geld in die Tonne wandern lässt bekommt ein Problem.

Die zunehmend beliebt werdenden Frischeprodukte mit kurzer Haltbarkeit nehmen momantan stark zu, in den Läden finden wir Salatbuffets, vorgeschnittenes und geschältes Obst und Gemüse und viele Artikel die am Tage der Zubereitung verzehrt oder zumindest verkauft sein müssen, wenn dann jemand 5 Minuten vor Schluss noch die volle Auswahl erwartet treibt er die Müllquote in die Höhe.
Zu erwartende Verkaufsmengen werden zunehmend von intelligenten Warenwirtschaftssystemen geplant, diese Systeme kennen die Jahreszeit, das Wetter, die Feiertage Tages und Stundenfrequenz, nachschub kommt passend mit der nächsten Lieferung.

Wenn wir alle auf Dosenfutter umsteigen haben wir als Verbraucher die Macht diese MHD Quote auf Null zu reduzieren.

Gruss Grubi
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Essen wie vor 60 Jahren:
Planung auf dem Einkaufszettel wird eingehalten!
Kein Wahlfreiheit Zuhause!
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Weltverschwörung

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


FREIBIER! Massenfestnahmen der Polizei!
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Urteilsspruch: "wertlos, aber Eigentum"
Der Liebhaberwert vom Supermarkt hinten an der Rampe dem Ungeziefer ausgesetzt.:balabala:
Liebhaberwert einem gewinnorientierten Unternehmen :balabala:
Kleingedruckter Zusatz in der schriftlichen Urteilsverkündung:
"Liebhaberwerte sind von kommerziellen Betrieben an gemeinnützige Einrichtungen zu übergeben" :lol:

Alles Unfug!
Müll zeigt Verzicht an, mit der charakteristischen 1x Übergabe in einen Müllbehälter auch der Rechtsverzicht (Dereliktion) erwiesen!

§242/2 nur sofern Eigentum entwendet wird!
Nicht, wenn herrenlose Sache "Müll" gegen Schaden von Wildfrass-Verschmutzung oder illegale Fremdeinlagen gesichert ist.

Diebstahl ausgeschlossen!
Prävention: Restwerte vernichten oder Hand-zu-Hand Übergabe an den bevorzugten Entsorgungsbetrieb!
Restrisiko bleibt immer überall!
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.314
Aufgabe des Eigentums erfordert nach deutschem Recht, soweit ich das beurteilen kann, ein äußeres und ein inneres Tatbestandsmerkmal. Der innere ist der Wille, das Eigentum aufzugeben, der äußere ist die Aufgabe der Sachherrschaft. Siehe Link oben. Eine Aufgabe der Sachhherrschaft scheint mir nicht gegeben. Bitte lesen Sie doch das einschlägige Urteil oder die Kommentare.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Aufgabe des Eigentums erfordert nach deutschem Recht, soweit ich das beurteilen kann, ein äußeres und ein inneres Tatbestandsmerkmal. Der innere ist der Wille, das Eigentum aufzugeben, der äußere ist die Aufgabe der Sachherrschaft. Siehe Link oben. Eine Aufgabe der Sachhherrschaft scheint mir nicht gegeben. Bitte lesen Sie doch das einschlägige Urteil oder die Kommentare.
Die höhere Ethik zählt

am jährlichen Klassentreffen des Sperrgutmülls teilgenommen, die andern sind gegangen... "aber ich wollte doch nicht!"

eines besseren belehren
Der ideologische Wert "Müll" ist kein Verlust, Gesetz dem Fall von Rechtsprechung!
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.314
Insbesondere den letzten Satz verstehe ich nicht, aber in einem Rechtsstaat zählen in erster Linie die Gesetze. Die Gerichte sind an sie gebunden.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Insbesondere den letzten Satz verstehe ich nicht, aber in einem Rechtsstaat zählen in erster Linie die Gesetze. Die Gerichte sind an sie gebunden.
Gesetz ist, dass Müll Ausscheidung an die Umwelt ist, wo sie herrenlos in Konkurrenz mit Dritten steht! ! CO2 & Stickoxid ! Darf jeder nehmen so viel er verdauen kann!
Eigentum verschliesst man hinter Türen!

Diebstahl von Aussen-Container wird mit Gitterschranke gesichert. Ist eh kaum Begierde von Dieben.

Ideologisches Liebhaber-Eigentum von Kommerziellen gilt Bedürftigen, Tafel & Zoo!
Auch dieses Eigentum ist gesondert abzugrenzen und zu deklarieren (beschriften)
 
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Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Amtsperson:
Ihr Müll geht mich nichts an, stellen Sie ihn zur Abfuhr bereit, wir kommen ihn holen.
Klöing-Piep-Piep-Piep!
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
Nein, da liest du etwas falsches heraus.

Rekapitulation:
"Jedes achte Lebensmittel" hat Lupo zu 12,5% Gewicht umgerechnet.
Tatsächlich sind es aber in Gewicht gerechnet 33-36% von 55.x Mio. Tonnen, also deren 18-20 Mio. Tonnen

Gibt Dir nichts zu beanstanden
Im Hause Aurum wiegt man die Lebensmittel und wirft nur die schweren weg? Weil die mehr Kalorie haben, oder was?
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Im Hause Aurum wiegt man die Lebensmittel und wirft nur die schweren weg? Weil die mehr Kalorie haben, oder was?
:balabala: ...bleib mir fern mit deinem Irrsinn! :wvler:
Nein, das ist nicht Gesetz. Jedenfalls nicht in Deutschland.
Wieso, frage ich mich, urteilt die Justiz zugunsten des Supermarkts "wertlos, aber Eigentum", wenn die Verzichtserklärung mittels Mülltonne (Dereliktion) möglicherweise eher die kommunale Abfallwirtschaft als Besitzer ausmachen würde?
Folge: Polizei patrouilliert alle öffentlichen Mülleimer.
Fährt der Staatsanwalt den Mülltransporter?
Die Müllmafia?

Wieso gibt es den Begriff der Dereliktion, aus der die Herrenlosigkeit mit BGB §958 erwächst?
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.314
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, der Begriff ist in Deutschland eher unüblich. Herrenlosigkeit erwächst nicht mit § 958 BGB, sondern der Paragraph regelt den Erwerb des Eigentums an herrenlosen Sachen. Herrenlos ist alles mögliche, beispielsweise jagdbares Wild, und zwar von Natur aus.

Das Gericht hat entschieden, daß es sich um die Wegnahme einer fremden (also gerade nicht herrenlosen) beweglichen Sache handelte. Wenn Sie anderer Meinung als das Gericht sind, hätten Sie Jura studieren und Richter werden sollen.

Vielleicht waren die Lebensmittelabfälle auch schon in das Eigentum des Entsorgungsbetriebes übergegangen, ich weiß es nicht. Momentan scheint es mir noch am Tatbestandsmerkmal der aufgegebenen Sachherrschaft zu fehlen, aber dazu lesen Sie am besten das Urteil.

Eigentum hat nichts mit Wert zu tun. Eigentum kann auch mit Schulden belastet sein und einen negativen Wert haben.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
BGB §959 macht herrenlos
https://dejure.org/gesetze/BGB/959.html
für mich das Normalste auf Erden!
Wohnung entrümpeln, Lebensmittel durchchecken: "Behalten oder wegwerfen"
BGB §958 wieder die Aneignung

Wenn das Paprikapulver nach 5 Jahren nicht mehr rot, sondern eine seltsame orangefarbene Blässe hat, geschmacklos... nehme ich §959

Kein "vielleicht", sondern Wirtschaft & Politik-Filz, CSU-Politik, wirtschaftspolitische Gesetz-Beugung, Verblendung...kriminalisiert! Das Volk geht unten durch!

Auf den Tisch klopfen, damit es wieder Gesetz wird, wie vom Gesetzgeber erlassen!
 
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Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.314
Das schrieb ich bereits. Allerdings formuliert der Paragraph zwo Voraussetzungen. Sie wollen sich mit einer begnügen. Ob das für das Urteil ausschlaggebend war? Lesen Sie es doch einmal.
 

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