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us auslegung der genfer konventionen/gefangene zensieren

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Biowulf versucht mal wieder, Ami-Propaganda als einzige Wahrheit darzustellen!

Aber:

http://www.admin.ch/cp/d/3c4d970c_1@fwsrvg.bfi.admin.ch.html

In Afghanistan festgenommene Häftlinge: Stellungnahme der Schweiz
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Bern, 22.Januar 2002

Pressemitteilung

In Afghanistan festgenommene Häftlinge: Stellungnahme der Schweiz

Die Schweiz verlangt, dass die in Guantanamo Bay, Kuba, sich befindenden
Perso-nen, die in Afghanistan festgenommen worden waren, in Übereinstimmung
mit gel-tendem Völkerrecht als Kriegsgefangene gemäss 3. Genfer Konvention
betrachtet werden müssen
. Staatssekretär Franz von Däniken hat dies
gegenüber dem Bot-schafter der Vereinigten Staaten von Amerika in der
Schweiz, Mercer Reynolds III, in einem Gespräch zum Ausdruck gebracht.

Im Zusammenhang mit der Festnahme und Inhaftierung der in Afghanistan
festgenomme-nen Personen stellt sich aus völkerrechtlicher und insbesondere
menschenrechtlicher Sicht die Frage nach dem Status dieser Personen sowie
die Frage nach den Transfer- und Haft-bedingungen: Die Schweiz ruft in
Erinnerung, dass die universellen Regeln und Prinzipien, die Personen gegen
Willkür schützen (z.B. Verbot der grausamen, unmenschlichen oder
erniedrigenden Behandlung, Recht auf einen fairen Prozess) unter allen
Umständen zu re-spektieren sind.

Weiter sind die Gefangenen von Guantanamo, solange ihr Status nicht durch
ein kompe-tentes Gericht geklärt worden ist, aufgrund des geltenden
Völkerrechts (3. Genfer Konven-tion, Artikel 5) zunächst als Kriegsgefangene
gemäss 3. Genfer Konvention zu betrachten und haben folglich Recht auf den
durch die Konvention vorgeschriebenen Schutz für Per-sonen dieses Status.

Die Schweiz ist, wie das IKRK und die Hochkommissarin der UNO für
Menschenrechte, der Ansicht, dass die auf Guantanamo inhaftierten Personen
wenigstens provisorisch diesen Status geniessen sollen. So muss z. B. das
IKRK jederzeit Zugang zu den Gefangenen haben können. Der Transport darf
nicht unter schlechteren Bedingungen geschehen als sie für die Truppen der
Macht selber gelten, die die Gefangenen festhält (Art. 46).

Die Aufhebung des Status eines Kriegsgefangenen kann nur durch einen
kompetenten Ge-richtshof geschehen (Art. 5). Falls die 3. Genfer Konvention
nicht zur Anwendung kommt, sind die betroffenen Personen unter allen
Umständen entsprechend den Regeln und Prin-zipien der Menschlichkeit und in
Respektierung ihrer Rechte auf einen fairen Prozess zu behandeln (Art. 5 der
4. GK).


Seit Beginn der Angriffe auf die Stellungen der Taliban und Al-Kaida-Kämpfer
am 7. Okto-ber 2001 vergangenen Jahres hat die Schweiz betont, dass der
Kampf gegen den interna-tionalen Terrorismus unter Respektierung des
Völkerrechts zu geschehen hat. Nichtdiskri-minierende Attacken auf
Zivilpersonen verstossen gegen das Völkerrecht. Es ist besonders zu betonen,
dass es ein Widerspruch in sich wäre, das Völkerrecht ausgerechnet dann zu
kompromittieren und den Schutz der Person zu mindern, wenn es um den Kampf
gegen den Terrorismus geht, der gerade als Bedrohung dieses Schutzes
bekämpft wird
.

Grüsse,
truth-searcher
 

biowolf

Geheimer Meister
29. Januar 2003
249
@truth-searcher

ZUnächst:BIOWOLF,ok war am Anfang als Beowulf gedacht,aber trotzdem :wink:


Biowulf versucht mal wieder, Ami-Propaganda als einzige Wahrheit darzustellen!

Ich gebe nur meine eigene Meinung wieder,nicht Propaganda von irgendjemandem(unterstell mir bitte also soetwas nicht)

dein Link:

Stellungnahme der Schweiz
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Bern, 22.Januar 2002

Was hat die Schweiz eigentlich zu melden?Seit wann darf die lächerliche Schweiz über inter.Recht bestimmen?Wer hat sie dazu berechtigt?Bitte dreh meine Frage nicht um,seit wann bestimmt Usa darüber,od so.
Weil:was nicht verboten ist ist erlaubt,einverstanden?und nicht andersrum.

Das Al Queda Kämpfer Terroristen sind und keine Soldaten ist doch wohl klar,dass braucht doch kein Beweiss,od willst du Beweisse?

Weisst du wer auf Kuba von Al Queda ist und wer von den Taliban?Nein,das weisst du nicht.

2)Genfer Konvention ist eine 2 seitige Sache:Beide Seiten müssen unterzeichnen,z.B hat Stalin das nicht gemacht=2WK gefangene Rotarmisten kommen ins KZ,werden massenhaft umgebracht,gefangene Amis und Briten(unterzeichneten die Konvention)werden von den Nazis nicht in Todeslager gesteckt,bekommen Essen und Besuche vom Roten Kreuz.

Taliban haben die Konvention nicht unterzeichnet,sie dürfen also nicht von ihr profitieren,wenn mir überhaupt einer hier beweissen kann,dass sie Soldaten sind und keine Banden(mit Panzern und Raketen)

Sie hatten keine Uniformen,keine Rangabzeichen,Taliban ist keine anerkannte Regierung,sie selbst halten sich an keine Regeln(ausser islamischen),ich kann noch viele weiter Argumente bringen.

Aber selbst wenn Soldaten:

Im Zusammenhang mit der Festnahme und Inhaftierung der in Afghanistan
festgenomme-nen Personen stellt sich aus völkerrechtlicher und insbesondere
menschenrechtlicher Sicht die Frage nach dem Status dieser Personen sowie
die Frage nach den Transfer- und Haft-bedingungen

Ja,also haben sie doch keinen Kriegsgefangenenstatus?Dieser muss noch festgestellt werden,die wiedersprechen sich doch:
Man soll sie als Kriegsgefangene behandeln,obwohl ihr Status nicht feststeht,wenn wollen sie verarschen?


Es ist besonders zu betonen,
dass es ein Widerspruch in sich wäre, das Völkerrecht ausgerechnet dann zu
kompromittieren und den Schutz der Person zu mindern, wenn es um den Kampf
gegen den Terrorismus geht, der gerade als Bedrohung dieses Schutzes
bekämpft wird.


Goldene Worte,ansonsten dummes Gelaber.




[/b]
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
@ BiowOlf

Sorry wegen dem Namen, war wohl ein Freudscher Vertipper. :wink:

Ich will auch gar nicht anzweifeln, dass Du diese Meinung vertrittst, weil es Deine eigene ist. Aber Sie deckt sich in diesem Fall jedenfalls mit der Sichtweise der Entscheidungsträger der Bush-Administration.

Diese Auslegungsweise des internationalen Rechts wird von Dir, genau wie von Rumsfeld & Co., fälschlicherweise als einzig zulässige dargestellt.

Was hat die Schweiz eigentlich zu melden?Seit wann darf die lächerliche Schweiz über inter.Recht bestimmen?Wer hat sie dazu berechtigt?Bitte dreh meine Frage nicht um,seit wann bestimmt Usa darüber,od so.

Du scheinst von der irrigen Annahme (oder auch der Wunschvorstellung?)auszugehen, dass

1. das internationale Recht von einem Staat bestimmt wird, und

2. dies ein Staat von einer bestimmten Grösse und Macht sein muss (wobei Du die Schweiz als zu lächerlich dafür einstufst).

Diese Vorstellungen sind selbstverständlich beide falsch!

Das internationale Recht stellt einen Konsens zwischen allen Staaten dar, und wird nicht von einer Supermacht den anderen aufoktroyiert!

Die Schweiz hat hier das Recht nicht bestimmt, sie hat den konkreten Fall in Afghanistan unter das geltende Recht subsummiert und ihre Rechtsauffassung dazu kundgetan. Es gibt bestimmte juristische Methoden und Regeln der Auslegung, die ein gewisses Spektrum an Sichtweisen zulassen. Das amerikanische Vorgehen in diesem Fall verstösst jedoch so offensichtlich gegen die bisher allgemein (auch von Amerika) akzeptierten Regeln, dass es als Rechtsbruch angesehen werden muss.

Ich habe für den link absichtlich die Schweiz (unter allen Staaten seit langer Zeit der Inbegriff der Neutralität) angeführt, um jeglichen Vorwürfen, die Meinung wäre von bestimmten eigenen Vorteilsabsichten gefärbt, zuvorzukommen.

Hätte ich einen deutschen, russischen, französischen oder arabischen link gewählt, hättest Du diese links wohl als parteiisch und voreingenommen abgetan.

Das selbe gilt für einen link der amerikanischen Opposition.

Also wollte ich die neutralstmögliche Meinung wiedergeben, und habe deswegen die Schweiz gewählt.

Weil:was nicht verboten ist ist erlaubt,einverstanden?und nicht andersrum.

Nein, überhaupt nicht einverstanden!

Was Du meinst gilt nur für das Verhältnis von Einzelperson zu Staat!
Für das Verhältnis von Hoheitsträger zu Einzelperson gilt die Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage! Also, ein Staat darf nur dann in Rechte von Einzelpersonen eingreifen, wenn es einen ausdrücklichen Erlaubnistatbestand gibt!

Das Al Queda Kämpfer Terroristen sind und keine Soldaten ist doch wohl klar

Nein, das ist es gerade nicht! Soldat und Terrorist schliesst sich nicht unbedingt immer gegenseitig aus!

Das ist nur eine Frage des Standpunktes. Der Soldat und Freiheitskämpfer des einen ist der Terrorist des anderen!

Weisst du wer auf Kuba von Al Queda ist und wer von den Taliban?Nein,das weisst du nicht.

Nein, natürlich nicht. Aber die Amerikaner eben auch nicht! Und trotzdem behandeln sie pauschal jeden als Terroristen! Dabei sind das alles Leute (ausser einigen Saudis), die in ihrem eigenen Land bei militärischen Kämpfen festgenommen, und dann nach Guantanamo gebracht wurden.

Ausserdem, wenn man sie nicht als Soldaten, sondern als Terroristen, also Straftäter, sehen will, dann gelten eben statt der Genfer Konvention die nationalen prozessualen Schutzrechte des Strafverfahrens für sie! Aber genau die sollten ja vermieden und ausgehebelt werden!

Es ist so oder so illegal!

Zitat:
Im Zusammenhang mit der Festnahme und Inhaftierung der in Afghanistan
festgenomme-nen Personen stellt sich aus völkerrechtlicher und insbesondere
menschenrechtlicher Sicht die Frage nach dem Status dieser Personen sowie
die Frage nach den Transfer- und Haft-bedingungen


Ja,also haben sie doch keinen Kriegsgefangenenstatus?Dieser muss noch festgestellt werden,die wiedersprechen sich doch:
Man soll sie als Kriegsgefangene behandeln,obwohl ihr Status nicht feststeht,wenn wollen sie verarschen?

Nein. Damit ist gemeint, dass sich die Frage stellt, welcher Status ihnen von den Amerikanern eingeräumt wird und welche Transport- und Haftbedingungen von den Amerikanern gewährleistet werden.

Dass diese Personen als Kriegsgefangene betrachtet werden müssen, wurde doch bereits im allerersten Satz eindeutig festgestellt!

Es ist besonders zu betonen,
dass es ein Widerspruch in sich wäre, das Völkerrecht ausgerechnet dann zu
kompromittieren und den Schutz der Person zu mindern, wenn es um den Kampf
gegen den Terrorismus geht, der gerade als Bedrohung dieses Schutzes
bekämpft wird.

Goldene Worte,ansonsten dummes Gelaber.

Oh, Goldene Worte? Das erkennst Du immerhin an? Dann ist ja vielleicht doch noch Hoffnung! LOL :lol:

Der Rest ist selbstverständlich kein dummes Gelaber, sondern die Rechtsauffassung eines neutralen Staates.

Wann und wo hast Du Jura studiert und Dich auf internationales Recht spezialisiert, dass Du Dir anmasst diese Rechtsauffassung als "dummes Gelaber" abzutun?

Die Verfasser des Textes sind Fachleute des Schweizer Departement für Auswärtige Angelegenheiten, und nicht irgendwelche dahergelaufenen Webforum-Hansel.

(Bezieh das bitte nicht auf Dich!)

Und letztendlich: Du musst doch zugeben, dass es schon erschreckend ist, wie heftig sich die amerikanische Vorgehensweise seit dem 11.9.01 gewandelt hat.

Ich hätte früher nie geglaubt, dass man jemals solche Diskussionen über Amerika führen müsste.

Es ist erschütternd, was aus einem früheren Vorreiter der Demokratie geworden ist.

Grüsse,
truth-searcher
 

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