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Notwehr -Auslegung

close2hell

Geselle
31. Januar 2009
8
Hallo wv forum ,
zunächst muss ich anmerken das ich nicht sicher bin , ob dies hier das richtige Forum für mein Anliegen ist.

Meine Frage richtet sich jedenfalls an Leute die sich evtl mit dem Thema etwas auskenn aus berufl. Gründen oder eigenen Erfahrungen .

Ich schildere zunächst die vorgefallene Situation ;
Vor 2Wochen verbrachte ich den Freitag Abend zuhause bis mich noch um 3uhr nachts ein guter Kollege besuchte , der wie ich wusste , den ganzen Abend über mit einem weiteren meiner besten Freunde unterwegs war.
Er war schon recht betrunken und erzählte mir halt was sie so unternommen haben und das es hier und da zu "Stress" mit anderen kam aber nichts wildes .Jedenfalls überredete er mich noch mitzukomm , ich willigte recht schnell ein daher ich wusste das der andere Kollege auf verlängerter Bewährung ist und deshalb nicht gerade in Situationen kommen sollte diese zu gefährden.
Als wir uns der Kneipe in der es zu ein paar Vorfällen kam näherten hörte ich schon aus der Ferne die typische Geräuschkulisse für bevorstehende Schlägerein.
Aus einem dunklen Gang kamen immer mehr Männer und auch Frauen die mir aber nicht weiter bekannt waren.Diese gingen dann auch nach und nach wieder in die Kneipe bis wohl nurnoch mein Freund (sehr betrunken) , sein Widersacher (mir unbekannt) - dessen Freundin , und mein anderer Kollege der mich abgeholt hatte noch draußen waren.
Nach den üblichen Wortgefechten ( ich wusste nich worum es ging aber bis dahin hatte wohl noch keine Handgreiflichkeit stattgefunden) wurde die Situation immer aggresiver .
Der Unbekannte verpasste meinem Freund die ersten Schläge die dieser keinesfalls abwehren oder sonstwie darauf reagieren konnte , wohl wegen des Alkpegels. Ich blieb weiterhin ruhig und observierte auch die Gegend nach evtl Kollegen des Unbekannten oder sonstigen Beobachtern.
Nach weiteren Schlägen für meinen Freund zog ich nun denn meine Jacke aus um einschreiten zu können . Stelle mich aber zunächst zwischen den Unbekannten , und meinen Freund der bereits von meinem anderen Kollegen aufrecht gehalten bzw versorgt wurde.
Daher ich aus eigeneinschätzung durchaus breiter stärker oder wie ich immer bin als meine Freunde funktionierte das auch um den Unbekannten vorerst davon abzubring obwohl er auch mir ggnüber sehr aggresiv wurde und ansetzen wollte es aber doch unterließ.
Warum weiss ich nichtmehr aber ich wendete mich nun ab und es ging gleich in meinem rücken weiter , er schlug meinen kollegen nun zum 3ten mal zu boden und ging auch selbst durch gleichgewichtsverlust mit zu boden . Ich stand nun in meinem nüchternen zustand daneben und wusste sekündlich nicht weiter was ich tun sollte. Als der Unbekannte inbegriff war sich aufzurichten oder wie es für mich aussah mit faust oder fuß in eine schlagposition zu komm (immernoch auf dem boden) und etwas sagte wie "jetz mach ich dich platt" - Trat ich ihm vollspann ggn den Kiefer woraufhin er Knockout`d war .
Es war wohl eine affektive Handlung , nichtsdestrotrotz muss ich anmerken das es nicht übertrieben sondern durchaus dosiert und gezielt war . Ca 20sek später kam er auch wieder zusich ,war "schlagartig" ruhig und wurde von seiner Freundin heimgebracht . Er blutet nicht oder hatte auch sonst keine auffälligkeiten davongetragen im ggnsatz zu meinem Freund .
Nun meine Frage ist dies eine berechtigte Nothilfe für einen anderen um die drohenden weiteren Schäden zu verhindern?
Ich muss dazu sagen das ich es für die richtige Handlung halte , daher meine Fäuste oder sonstiger Körpereinsatz um seine weiteren Angriffe zu verhindern mit Sicherheit mehr Schaden angerichtet hätten .
Ich habe besondere bedenken daher der Akt des Tritts ggn einen in dieser Situation kurzweilig zu boden befindlichen für aussenstehende wohl auch übermässig erscheinen könnte .

Dazu laß ich bereits Notwehr ? Wikipedia war mir aber bisweilen unschlüssig .

Danke für evtls Interesse oder Hilfe dabei.

**Mein Freund erstattete Keine Anzeige oder sonstiges der andere wohl auch nicht , er ist rechtslägig wohl als Täter zu bezeichnen
 
Zuletzt bearbeitet:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.051
AW: Notwehr -Auslegung

Hallo Close,

Na klar war das richtig, du hast deinem Freund geholfen und einem Schläger eine verpasst, vielleicht ist ihm das beim nächsten Mal eine Lehre.
Leider gibt es Idioten, die nur diese Sprache verstehen. Wenn man sich als Frau in eine Schlägerei einmischt, ist es oft das Erstaunen was die Schläger aufhält,

Ich würde das Zivilcourage nennen.
LG.Sche
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
AW: Notwehr -Auslegung

Nun ja ... im Grunde sollte man seine Aussage danach orientieren ... dann stehen die Chancen ganz gut, denke ich.

Gruß
Holo
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
AW: Notwehr -Auslegung

High, close2hell
hast du noch rausbekommen, wobei es bei dieser Schlägerei ging?
Vllt. hat ja dein misshandelter Freund den Täter verbal-agressiv provoziert?
 

Luchs

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
26. Januar 2010
1.044
AW: Notwehr -Auslegung

Hallo close,

Mit dem vollspann also. Vom rein menschlichen aspekt aus betrachtet ( sowas ist eine Stress oder Extremsituation) geht das schon klar.

Dennoch muß man da aufpassen.

Tritt mit dem Spann in den Magen Leber bereich hätte es auch getan.

Tritte gegen den Kopf können verheerenden schaden anrichten.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Notwehr -Auslegung

Hallo Chiren5,

was bitte ist denn ein Vollspann und wie würde ein Halbspann dann aussehen?

Wenn du die gleiche Nahkampf-Technik wie ich gelernt hättest, würdest du so etwas nicht schreiben, sondern dir dies hier Notwehrparagraph
auch mal reinziehen.

Nur so am Rande bemerkt: " Selbst ein leichter Schlag mit nur einem Finger von mir würde deine Innereien ziehmlich alt aussehen lassen."

Ohne näher auf dies Thema einzugehen, kann ich dem TE nur raten: " Beachte beim nächsten Mal, das die Verhältnissmäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt."

Ein am Boden liegender Mensch kann recht leicht fixiert werden und dann auch keinerlei Schaden anrichten.

Da hier keine Rechtsberatung geschehen darf und dies Forum den Ablaßbrief-Handel schon vor langer Zeit aufgegeben hat, sollte deine Frage hinreichend beantwortet sein.

In diesem Sinne wünsche ich dir, dass der getretene Mensch von einer Anzeige absieht.

Auch aus der Sicht der Zeugen, wenn diese denn nüchtern und glaubhaft wären.
 

Luchs

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
26. Januar 2010
1.044
AW: Notwehr -Auslegung

Entschuldige Beast.

Mit meinem Beitrag wollte ich eigentlich nur genau deine gemachten näheren erörterungen etwas zynisch (zugegeben) andeuten.
Ich meinte es genau so wie du es dann letztlich klarstelltes.

Vielen Dank!

Denn auch ich weiß das rechtsbelehrungen in diesem Raum nichts verloren haben. Weswegen ich es auch unterlassen habe näher darauf einzugehen.
Wenn das nicht ganz so rüberkam , ok es tut mir leid.

Aber wenn du den ein überaus gut austrainierter Kampfsportler bist. Dann weist du sicher auch das man niemanden unterschätzen sollte.!
Deine spitze Bemerkung macht mich ehrlich gesagt richtig sauer das hat hier doch gar nichts verloren.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Notwehr -Auslegung

Tja, Chiren5

das ist halt das Problem auf solcher Plattform. Mensch kann nicht immer mit einfachen Worten sagen, was er wirklich meint.

Ich bin kein überaus gut trainierter Kampfsportler mehr, aber ich musste die lautlose Kunst des Tötens vor vielen Jahren lernen.

Und was spitze Bemerkungen angeht, kann ich dir nur kundtun, dass meine nur harmlos waren und dir hier sicherlich noch ein harter Wind entgegen blasen wird.
 

Luchs

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
26. Januar 2010
1.044
AW: Notwehr -Auslegung

Und ich bin nicht katholisch ok! Normalerweise werde ich als Mormone beschimpft.

Und Beast, harter gegenwindt ist mir sehr geläufig. Aber darum geht es mir ja gar nicht .

Beis dir ruhig an mir die Zähne aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Notwehr -Auslegung

Welch ein "Glück " für dich.

Min 3 Weiber! Ich kann mich auch garnicht entsinnen, das ich etwas in dieser Richtung geäussert hätte.

Warum wirst du beschimpft?

Was soll das denn werden? Hab ich dir in irgendeiner Weise auf die Hühneraugen getreten?

Und warum sollte ich mir an dir die Zähne ausbeissen? Es gibt meinerseits keinerlei Grund für solch ein Tun, ich wollte dich lediglich auf den Wind hinweisen.

Denn du könntest Sturm ernten, wenn du Wind säest.
 
Zuletzt bearbeitet:

Luchs

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
26. Januar 2010
1.044
AW: Notwehr -Auslegung

Entschuldigung ich wollte nur wissen wie du es gemeint hast.

Ich hatte wohl das mit dem Gegenwind falsch ausgelegt. Lass uns hier nicht länger streiten.

Zur Versöhnung werde ich dir eine private Nachricht posten ok.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Notwehr -Auslegung

PN, gerne...

Und es sei dir offenbart, dass ich hier keineswegs streite.

Ich verkünde hier allenfalls die meinige Meinung
 

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