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Genfer Konventionen und USA

Gruni

Großmeister
23. Mai 2005
54
jetzt mal eine vielleicht etwas blöde frage aber ich hab die woche im radio eine kurzmeldung gehört die mich aufhorchen ließ aber ich bis jetzt noch nichts drüber gefunden hab auch nichts wieder drüber gehört hab. deshalb hacke ich das mal als hirngespenst ab aber vielleicht ist ja was dran.

habe im radio gehört das in den usa ein gerichtlicher beschluß besagt das man sich nicht an die Genfer Konventionen halten muß.

ist da was dran
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Da US-Gerichte nicht über die Gültigkeit ratifizierter internationaler Abkommen zu bestimmen haben, sag ich einfach mal: Nö.
In welchem Kontext überhaupt? Es gibt AFAIK ne komische Regelung, dass die Konventionen nur gelten, wenn beide Kriegsparteien sie ratifiziert haben.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
... allerdings wird sich schon einmal über die Begrifflichkeit "Folter" gestritten :twisted:

Gruß
Holo
 

hives

Ritter Rosenkreuzer
20. März 2003
2.785
Gruni schrieb:
habe im radio gehört das in den usa ein gerichtlicher beschluß besagt das man sich nicht an die Genfer Konventionen halten muß.

ist da was dran

Ein entsprechender gerichtlicher Beschluss, der nicht durch einen anderen aufgehoben worden wäre, ist mir nicht bekannt. Weißt du noch ungefähr, von wann der sein soll? (edit: schätze mal, dass du den Military Commissions Act meinst, der jedoch keine Gerichtsentscheidung war, s.u.)

Bush hatte schon 2002 die Anweisung erteilt, die im "Krieg gegen den Terrorismus" gemachten Gefangenen (Terrorverdächtige, Taliban, Al Qaida etc.) seien nicht als Kriegsgefangene durch die Genfer Konventionen bzw. das Genfer Abkommen III geschützt (da sie für keine anerkannte Regierung kämpften, keine Uniformen hatten etc.). Ein Jahr später ließ er dann verkünden, dass nur (Al Qaida-) Terroristen nicht zu den Kriegsgefangenen zu zählen seien.

Vor wenigen Monaten gab es schließlich einen Supreme Court- Beschluss (im Fall Hamdan v. Rumsfeld), der besagte, dass die Gitmo- Militärtribunale gegen die Genfer Konventionen verstoßen und Anhörungen durch Gerichte vor dem Militärprozedere nicht gesetzlich verhindert werden können. Mit dem Urteil hat der Supreme Court beschlossen, dass auch Al Qaida- Mitglieder zumindest nach Artikel 3 der GK zu behandeln seien. Allerdings entschied das Gericht eben nur über Artikel 3, der allen vier Abkommen gemein ist, und in knappen Formulierungen die absoluten Mindestanforderungen in Bezug auf die Behandlung von Personen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, festlegt. Womit wir wieder bei den von holo angesprochenen Begrifflichkeits- und Definitionsfragen wären:
Im Artikel 3 wird allgemein "Folterung" verboten, konkreter wird es nur in anderen Artikeln der einzelnen Abkommen, vor allem in Bezug auf Kriegsgefangene eben im Abkommen III.

Am 17. Oktober ist allerdings der "Military Commissions Act" in Kraft getreten, wodurch die Entscheidung des Supreme Court (vorerst?) übergangen wurde:

Der Military Commissions Act (engl. Gesetz über Militärkommissionen) ist ein US-amerikanisches Gesetz, das den rechtlichen Status sogenannter "ungesetzlicher feindlicher Kombattanten" regelt. Es wurde am 28. September 2006 vom Kongress verabschiedet und am 17. Oktober 2006 von Präsident George W. Bush unterzeichnet, wodurch es in Kraft trat. Wegen seiner Einschnitte in fundamentale Grundrechte wurde das Gesetz bereits während seiner Entstehungsphase scharf kritisiert.

Im Wesentlichen regelt das Gesetz, dass von den Behörden als "ungesetzliche Kombattanten" eingestufte Personen von Militärkommissionen verurteilt werden können. Diese sind nicht den Verfahrensregeln eines ordentlichen Strafgerichts unterworfen, auch die Verfahrensordnung für Militärgerichte, das Gesetz über die einheitliche Militärgerichtsbarkeit (Uniform Code of Military Justice, UCMJ), ist nur zum Teil nachgebildet. Insbesondere steht den Angeklagten nur ein beschränktes Recht auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu, und das Beweismaterial der Anklage muss nur in Auszügen offengelegt werden. Die Zulassung von "Hörensagen-Beweismaterial" (hearsay evidence) ist ausdrücklich zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Military_Commissions_Act

On Nov. 13, 2006, the U.S. Department of Justice asserted in a six-page motion [2] with the U.S. Court of Appeals for the Fourth Circuit that, according to the Military Commissions Act of 2006, Ali Saleh Kahlah al-Marri should be tried in a military tribunal as an enemy combatant rather than in a civilian court.
http://en.wikipedia.org/wiki/Military_Commissions_Act_of_2006

Da müsste man doch eigentlich vor dem Supreme Court mit einer gewissen Erfolgsaussicht klagen können...
 

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