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Skandal-Urteil gegen Containern (mMn)

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.936
rumpelstilzchen_2.gif


http://www.anchor.ch/wp-content/uploads/2011/11/rumpelstilzchen_2.gif
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Du stehst unverkennbar auf Märchen.
Kein Zufall die Ähnlichkeit zu deinem Avatar
:fliege:

 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
War schwer zu finden, was?

Kann man einen Aufbewahrungsbehälter zu Ausscheidungsbehälter machen?
so rein physisch, nicht metaphysisch in Jurists Wolken?

Verzicht kann man nicht klauen, sonst wäre es kein Verzicht!
Und "kein Verzicht" legt man nicht in die Mülltonne!

Der Mülltonne fehlt unten weg nur das Rohr in den Verbrennungsofen!
Klo der Sache!


Die Müllabfuhr fragt Dich doch nicht vor dem Leeren des Containers, ob auf der Strasse stehend oder vom privaten Grund nahe der Strasse genommen.
Dann klauen diese den Müll auch!
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
http://rechtsanwalt-schiller-online.de/wordpress/wem-gehoert-mein-muell/

Er sei auch zur Lektüre empfohlen, weil es erheiternd ist, wie hier ein Jurist versucht, sich laienhaft und damit verständlich auszudrücken, und wie sofort alles unpräzise und schwammig wird.
du sprichst mir aus der Seele.
Für Dich aber offensichtlich noch schwerer zu lesen...
Ich verstehe dein Problem nicht:
Man könnte darüber nachdenken, dass derjenige, der Müll in eine Mülltonne wirft oder zum Sperrmüll stellt, das Eigentum aufgeben möchte. Der Jurist nennt dies Dereliktion, geregelt ist es in § 959 BGB.
Eine solche Eigentumsaufgabe setzt zum einen voraus, dass freiwillig der tatsächliche Besitz aufgegeben wird.

Hiermit ist bereits alles gesagt!
Was der hinterher noch daher faselt, ist Selbstzweifel, Verblendung und Verleitung, Vertuschung. Er verstrickt sich in Widersprüchlichkeit und verleitet auf anderes.

Klaren Kopf behalten und beim Regelfall bleiben. Wer den Missbrauchsfall hinein zieht, der endet in der Mülltonne
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Noch klarer wird es, wenn man personenbezogene Gegenstände zur Entsorgung gibt: Nicht jeder soll die alten Kontoauszüge lesen oder alte Liebesbriefe. Und nicht jedermann ist es recht, wenn das Faible für Zeitschriften mit unbekleideten Männern und Frauen vom Nachbarn in der Altpapiertonne entdeckt wird.
Personenbezogene Dokumente sind selbst unnutzbar zu machen, ob zerreissen, schreddern oder verbrennen
Seine Erotikmagazine kann der peinliche Hirsch auch an öffentlichen Mülleimern entsorgen - nicht zu glauben, dass man deswegen auf Diebstahl verklagt?

Dummheit, schwarz auf weiss vorgeführt!

Man braucht nur umsichtigen Verstand, und kein zähklebriger Schleim.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Dieser nimmt das Angebot an und lehrt Ihre Tonne

Was lehrt er die Tonne? zu Schweigen, der Müllmafia stillschweigend zu gehorchen?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
War schwer zu finden, was?

Nein, aber ich war bis gerade in einem sehr romantischen verlängerten Wochenende.

Hiermit ist bereits alles gesagt!

Nein. Die Wendung "zum einen" drückt recht klar aus, daß noch ein "zum anderen" folegne wird.

Nebenbei, man verklagt nicht auf Diebstahl. Erstes Semester. Nur um anzudeuten, wie wenig Ahnung Sie haben.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
http://www.rechtslexikon.net/d/dereliktion/dereliktion.htm
Zitat:
Das Eigentum an einer beweglichen Sache kann dadurch aufgegeben werden, dass der (Eigentümer und) Besitzer den Besitz in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, aufgibt, indem er die Sache (z.B. als Müll) derelinquiert (zurücklässt) (§ 959 BGB).

:saubermachen:

Fuchs, du hast den Kohl gestohlen

Die SAMMLUNG in einem dafür vorgesehenen Behälter macht es unmissverständlich!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
Fällt Ihnen auf, wie wichtig in diesem Zusammenhang der Besitz (die Sachhherrschaft, tatsächliche Gewalt) ist?
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Fuchs, du hast den Müll gestohlen,
gib ihn wieder her, gib ihn wieder her
sonst wird dich der Jäger holen
mit dem Schießgewehr,
sonst wird dich er Jäger holen
mit dem Schießgewehr.


Fällt Ihnen auf, wie wichtig in diesem Zusammenhang der Besitz (die Sachhherrschaft, tatsächliche Gewalt) ist?
Der Mülleimer hatte die tatsächliche Sachschaft, bevor der Fuchs kam.
Wir ziehen den Deckel vom Eimer :grübel:
:read:


http://www.rechtslexikon.net/d/dereliktion/dereliktion.htm
Eigentumsaufgabe zugunsten Dritter ist nicht möglich, stellt aber in der Regel eine Übereignung
nach §§ 929 ff. BGB dar.


auch wieder widersinnig irrational verleiteter Satz!
Erster Satzteil korrekt, hinter dem Komma hat BGB §958 gewirkt und einen neuen Besitzer für BGB §929 gefunden.

Diese falsche verlogene Tour ist vernichtend!
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.936
wir halten fest:
1. mülleimer sind juristische personen.
2. füchse sind feige, mülleimer können sich nicht wehren :(
3. was wohl der müllbeutel zu der ganzen sache sagt ? ist der überhaupt schon volljährig ?
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952

Fuchs, du hast den Müll gestohlen,
gib ihn wieder her, gib ihn wieder her
sonst wird dich der Jäger holen
mit dem Schießgewehr,
sonst wird dich er Jäger holen
mit dem Schießgewehr.

Eine neue Variante:

Franzi hat den Müll gestohlen,
gib ihn wieder her, gib ihn wieder her!

Sonst wird man dir den A. versohlen
Ohne Schießgewehr.
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.432
Ich hab mal bei den Tafeln als Beifahrer gearbeitet, da hab ich mitbekommen, was die Supermärkte gespendet haben und was in den Müllcontainern (die sind mittlerweile alle ab geschlossen, um das Containern zu verhindern) gelandet ist.
Ja, wir Verbraucher wollen ja immer frische, gutaussehende Waren haben.
Lebensmittel, die sich dem Mindesthaltbarkeitsdatum nähern, werden nicht gekauft und z.B. Bananen (im Winter gibbet die natürlich auch in D), die einen kleinen, braunen Fleck haben, auch nicht.
Jährlich werden ca. 18 Millionen Tonnen Lebensmittel in D vernichtet, das ist ungefähr 1/3 der jährlichen Produktion!
Armes Deutschland!
Wir haben wohl vergessen, wies nach dem 2.Weltkrieg aussah bzw. was es heißt Hunger zu haben!
Ja, uns gehts gut!
Zu gut!
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
Müll, der Rechtsverzicht an "FÜR DEN BESITZER" wertlos gewordener Sache, durch den Behälter (und unter Umständen auch Inhalt) erkennbar gemacht! Anderen muss es nicht wertlos sein!
Da hat weder Justiz, noch Anwalt, noch Presse/Medien, noch Leser oder sonst wer einen Wert hinein zu interpretieren!

Ob ich jetzt in eine Tonne voller Pfandflaschen greifen würde ...wohl eher nicht.
Aber da wo Lebensmittel achtlos vergammelt, auch noch verpackt, hat Wildfrass 100% Recht darauf.
Bananenschale weggeworfen... Eigentum, weil sie nicht vollends aufgegessen ist?
Die flinke Ameise ist des Todes durch Fusstritt zu verurteilen!

Ihr seid Psychopathen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
Bananen werden afaik das ganze Jahr über geerntet, daher sollte es sommers wie winters gleich umweltschädlich sein, sie auf den Schweröldampfer zu packen und nach D zu schippern.
 

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