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Merkel....

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Zuletzt bearbeitet:

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Merkel....

@dtrainer

Wikipedia würde ich dich bitten da nicht zu zitieren, das bringt uns nicht weiter, sondern die primären Quellen zu nennen, welche die eigene These untermauern. Danke.

Ich habe folgendes hergeleitet und verstanden und der 2+4 Vertrag und alle Zusatzabkommen, gelten bis zum heutigen Tage, wenn du dem widersprichst, solltest du das widerlegen oder mit deinen Quellen belegen:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274 Artikel 2

In Artikel 1 steht was der Begriff "alliierte Behörden" umfasst:

(1) Der Ausdruck »alliierte Behörden«, wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfaßt a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneure der drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt oder - im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei den Streitkräften der drei Staaten gedient haben;
b) die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt haben. Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1274 Artikel 1

Und wie folgt die Alliierte Kommandatura, die wie oben im Bundesgesetzblatt von 1990 in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft bleibt, der umfaßt ja den Begriff "alliierte Behörden" wie in Artikel 1 zu lesen ist:

I. Berlin übt alle seine Rechte, Machtbefugnisse und Verantwortlichkeiten aus, wie sie in seiner im Jahre 1950 angenommenen Verfassung niedergelegt sind, lediglich unter Berücksichtigung der von der Alliierten Kommandatura am 29. August 1950 gemachten Vorbehalte und nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
II. Die alliierten Behörden behalten das Recht, falls sie es für notwendig erachten, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen, zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und zur Erhaltung des Status und der Sicherheit Berlins, seiner Wirtschaft, seines Handels und seiner Verbindungslinien notwendig sind.
III. Die alliierten Behörden werden normalerweise nur auf den folgenden Gebieten Machtbefugnisse ausüben:
a) Sicherheit, Interessen und Immunität der alliierten Streitkräfte, einschließlich deren Vertreter, deren Familienangehörigen und nichtdeutschen Angestellten. Deutsche Angestellte der alliierten Streitkräfte genießen Immunität gegenüber der deutschen Gerichtsbarkeit nur in Sachen, die sich aus oder während der Ausübung von Pflichten und Diensten bei den alliierten Streitkräften ergeben.
b) Abrüstung und Entmilitarisierung, einschließlich verwandter Gebiete der wissenschaftlichen Forschung, zivile Luftfahrt sowie die damit in Beziehung stehenden Verbote und Beschränkungen der Industrie.
c) Beziehungen Berlins zu ausländischen Behörden. Die Alliirte Kommandatura wird jedoch den Berliner Behörden gestatten, die Vertretung der Interessen Berlins und seiner Einwohner im Ausland durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
d) Deckung der Besatzungskosten. Diese Kosten werden nach Beratung mit den zuständigen deutschen Behörden auf den niedrigsten Stand festgesetzt, der mit der Erhaltung der Sicherheit Berlins und der dort stationierten alliierten Streitkräfte vereinbar ist.
e) Befehlsbefugnis über die Berliner Polizei, insoweit dieselbe zur Gewährleistung der Sicherheit Berlins notwendig ist.
IV. Die Alliierte Kommandatura wird, vorbehaltlich der Artikel I. und II. dieser Erklärung, keine Einwände dagegen erheben, daß Berlin nach einem angemessenen, von der Alliierten Kommandatura zugelassenen Verfahren die Gesetzgebung der Bundesrepublik übernimmt, insbesondere in bezug auf Währung, Kredite und Devisen, Staatsangehörigkeit, Reisepässe, Aus- und Einwanderung, Auslieferung, Vereinheitlichung der Zoll- und Handelsgebiete, Handels- und Schiffahrtsabkommen, Freiheit des Güterverkehrs sowie Außenhandels- und -zahlungsabkommen.
V. Auf den folgenden Gebieten:
a) Rückerstattung, Reparationen, Dekartellisierung, Entflechtung, ausländische Interessen in Berlin und Ansprüche gegen Berlin oder seine Einwohner,
b) verschleppte Personen und die Aufnahme von Flüchtlingen,
...
Aufrechterhaltung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Alliirten Kommandantura Berlin (1955)

Wenn du meinst dass das nicht stimmt, dann bitte ich dich mir zweifelsfrei zu belegen, wo irgend etwas ab 1990 davon suspendiert wurde, denn das gehört alles zum 2+4 Vertrag, auch das "Berliner Übereinkommen".

Bitte lese die primären und offiziellen Quellen dazu. Nur das mache ich ja.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Merkel....

Aus dem 2+4-Vertrag:
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

:-%:
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.204
AW: Merkel....

Würden Sie bitte ordentlich zitieren und bei den Gesetzestexten jeweils Gesetz und Stelle nennen?
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Merkel....

gestern war in den wirtschaftsnachrichten von mamma merkel zu lesen

"wir müssen stärker die europäischen grenzen sichern"

lach, aber natürlich........vor monaten wurden die die zäune gebaut haben noch als rechte oder nazis in unserer medienlandschaft beleidigt


und jetzt springt unsere mamma auch noch auf den zug auf........naja, wer die mechanik der linken kennt, für den wird ihre neue haltung nichts neues sondern vohersehbar gewesen sein

ich warte nur noch darauf, das wieder diese forderungen kommen, wir müssen noch mehr tun und brauchen noch mehr geld (das kommt, keine sorge)

in der psychologie nennt man sowas: eine verhaltensstörung
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Merkel....

Ich habe nicht die geringste Idee, ob Du mit diesem recht wirren Gefasel irgendetwas aussagen möchtest, und falls ja, was.

Wenn man von "europäischen Grenzen" spricht, sollte man zwischen Aussen- und Innengrenzen unterscheiden.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Merkel....

Möchtest Du keine Aussage zustande bringen oder bist Du dazu schlicht nicht in der Lage?
 

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