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überflugrechte verweigern

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
ich habe da leider keine ahnung, aber könnte deutschland den usa überflugrechte verweigern, wie es ströbele fordert oder stehen da irgendwelche verträge zwischen?
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Klar könnte Deutschland das. Selbst die Nato Verträge sagen nur aus, daß Deutschland den Partner in irgendeiner Weise unterstützt, d.h. es würde auch ein "Viel Glück" als moralische Unterstützung reichen.
 

Abbadon

Großmeister-Architekt
28. Juni 2002
1.295
Damit entfernt sich Deutschland allerdings vom Kurs der EU und zudem würde man mit den USA auf eine Konfrontation gehen die die Beziehungen verschelchtert, aber an der Lage und den Plänen der USA nichts ändert... Was brächte so eine Aktion??
 

Abbadon

Großmeister-Architekt
28. Juni 2002
1.295
Aber ein vollkommen nutzloses, das würde nur Deutschlands Position schwächen nicht nur bei den USA sondern auch bei der EU und auf letztere kommt es an... Ich denke eine Ablehnende HAltung und eine nichtbeteiligung sind genug... Überflugrechte verweigern ist eine sehr feidliche Aktion damit könnte man mehr ruinieren als gewinnen, es sei den der Irak kann uns die USA als Aussenhandelspartner ersetzen...
Ich halte nichts von den USA und noch weniger von ihrer Politik aber sowas bringt nichts...
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
es geht nicht darum, was es bringt. es geht darum, ob dies möglich ist oder ob deutschland aufgrund bestehender verträge (z.b. nato-vertrag und da eventuell speziell der noch immer existierende v-fall) gar nicht anders kann als die überflugrechte zu gewähren
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
Arkan schrieb:
Lies doch einfach was oben steht: Deutschland ist NICHT dazu verpflichet. Ende!

dagegen steht die aussage des aussenpolitischen sprechers der spd, der in n-tv gesagt hat, das deutschland damit gegen den nato-vertrag verstossen würde.
und nu?
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
zian schrieb:
es der noch immer existierende v-fall)

Wir befinden uns nicht im V-Fall, V steht in diesem Zusammenhang für Verteidigung und WIR, sprich das Deutsche Volk, gegen wen verteidigen wir uns momentan. Meiner Ansicht nach gegen niemanden. Du meinst in diesem Zusammenhang sicher den BÜNDNISFALL, welcher nach § 5 der NATO, nach den Terroranschlägen auf die USA von der NATO ausgerufen und tatsächlich bisher nicht aufgehoben wurde.

gruß

trashy
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
trashy schrieb:
Wir befinden uns nicht im V-Fall, V steht in diesem Zusammenhang für Verteidigung und WIR, sprich das Deutsche Volk, gegen wen verteidigen wir uns momentan. Meiner Ansicht nach gegen niemanden. Du meinst in diesem Zusammenhang sicher den BÜNDNISFALL, welcher nach § 5 der NATO, nach den Terroranschlägen auf die USA von der NATO ausgerufen und tatsächlich bisher nicht aufgehoben wurde.

ack
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Dann sollte sich der aussenpolitische Sprecher der SPD einmal besser erkundigen und den Natovertrag lesen. Das ist nämlich blödsinn. Jedes Land kann sich aussuchen, welchen Beitrag es leisten will. Das ist und bleibt Fakt.
 

far

Geselle
30. Juni 2002
17
Also über die Schweiz dürfen keine ausländischen Militärflugzeuge fliegen.
Das ist so, obwohl es Ausnahmen gibt. Zum Beispiel als die Doitschen (ihr) für den Kosovo-Krieg Material runterflogen. Aber Amis hätten da keine Chance, da unsere Regierung etwas auf Kriegspfad mit den Amis steht.

Aber Amerika hat doch ne Basis in Deutschland, also sage ich mal wird es kaum möglich sein denen das überfliegen zu verbieten.
Soviel ich weiss ist es euch Doitschen ja auch nicht gestatten nachzuprüfen was die Amis in ihren Flugzeugen transportieren.
Waffengehemniss oder wie man dem immer sagen will ...
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Gähn! Langsam wird es langweilig. Also ein für allemal: wenn die deutsche Bundesregierung den Amis die Überfluggenehmigung verweigern möchte, dann kann sie das tun und dann haben die Amis auch keine Erlaubnis von ihren deutschen Basen (Frankfurt) loszudüsen. Ob die dann jedoch angeben, sie würden von dort aus nach Buxtehude fliegen und fliegen dann doch in den Irak ist wahrscheinlich wieder etwas anderes.
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Artikel 5 des Nato-Vertrages
Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Von jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich em Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
"Der SPD-Außenpolitiker Gert Weisskirchen hatte darauf hingewiesen, dass sich die Überflugrechte aus dem Truppenstatut und dem NATO-Vertrag ergäben.
Ohne eine Kündigung der Verträge sei dies den USA nicht zu verwehren, sagte er dem "Handelsblatt"."
http://www.n-tv.de/3063284.html

" "Rechtlich ergibt sich dies aus dem Truppenstatut und dem Nato-Vertrag", sagte Weisskirchen. Ohne eine Kündigung der Verträge sei dies den USA nicht zu verwehren. Weisskirchen warnte die Bundesregierung vor einer Änderung des Truppenstatuts. In dem Fall könnte sie sich "in der Tat dem Verdacht des Anti-Amerikanismus aussetzen", sagte er."
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,212385,00.html


artikel 5 hat in dem zusammenhang überhaupt keine bedeutung, da es nicht um den bündnis-fall, sondern um generelle vertragspflichten geht.
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
Dann soll er (oder Du) doch mal diese "generellen Verträge" vorlegen. Was denn bitte für Verträge??? Der Vertrag der relevant ist, ist der Nato Vertrag und dieser bezieht sich in Punkt 5 auf genau auf diesen Fall. Das allgemeine Problem dabei ist, daß man diesen Punkt ziemlich ziehen und dehnen kann, wie einen Kaugummi, was aber nichts daran ändert, daß Deutschland die Art und Weise der Hilfe aussuchen kann.
 

zian

Geheimer Sekretär
14. April 2002
664
Arkan schrieb:
Dann soll er (oder Du) doch mal diese "generellen Verträge" vorlegen. Was denn bitte für Verträge??? Der Vertrag der relevant ist, ist der Nato Vertrag und dieser bezieht sich in Punkt 5 auf genau auf diesen Fall. Das allgemeine Problem dabei ist, daß man diesen Punkt ziemlich ziehen und dehnen kann, wie einen Kaugummi, was aber nichts daran ändert, daß Deutschland die Art und Weise der Hilfe aussuchen kann.

nochmal zum mitmeiseln, es geht NICHT um den bündnisfall, sondern um grundlegende verpflichtungen durch den nato-vertrag, menno
 

Tarvoc

Ritter vom Osten und Westen
10. April 2002
2.559
Laut unserem Grundgesetz dürfen wir die USA in der momentanen Situation gar nicht bei einer Militäraktion gegen den Irak unterstützen.

Schließlich wäre eine Militäraktion der USA gegen den Irak kein Verteidigungskrieg (Der Irak hat die USA nicht angegriffen). Somit muss es per Definitionem ein Angriffskrieg sein. Für alles Weitere siehe meine Signatur. :D
 

Arkan

Geheimer Meister
7. Juli 2002
420
@ Zian

Was glaubst Du denn, was der Nato-Vertrag aussagt???? Da geht es doch um den Bündnisfall. Artikel 5 aus dem Nato-Vertrag sagt aus, wann der Bündnisfall eintrifft. Auch menno...
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Wo istn hier jetzt eigentlich das Problem?

Klar, wenn die Uno ihr OK gibt, "dürfen" wir auch in den Irak einmarschieren.

Zian meint wohl, ein Überflugsverbot geht nicht, wegen den Stationierungsverträgen - freier Zugang zu allen Basen oder wasweißich.
Arkan findet das ginge sehr Wohl da wir alles bei Bündnisfall machen können aber nicht müßen.
Tarvoks Meinung ist, eine Überflugserlaubunis wär eine Billigung einer Vorbereitung zum Angriffskrieg und somit verfassungswidrig.

Schön wie alle aneinander vorbeireden :wink:
 

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