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Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Und so einfach eine Konditionierung rückgängig machen geht auch nicht. Zumal es sich bei der Ehrenmordgeschichte nicht einmal um eine klassische Konditionierung handelt sondern um durchaus strukturierte mehrfache Konditionierung. Und da ist es in der Regel mit ein paar jährchen Therapie nicht getan.
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...was aber nix daran ändert dass ein Täter, der einen "Ehrenmord" begeht, von klein auf an nicht nur mit dem Wissen um "Ehrenmord" erzogen wurde, sondern auch mit dem "Pflichtgefühl zum Ehrenmord". Im Sinne unseres Strafrechtes müsste ein solcher Täter nicht als "unschuldig", sondern richtigerweise als schuldunfähig angesehen werden. Und da geht nur Therapie, und die kann dann durchaus auch "lebenslang" werden...
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Alleine die Strafprozessordnung (StPO) befasst sich schon sehr intensiv mit dem psychischen und seelischen Zustand eines Angeklagten. Man beachte den feinen Unterschied von psychisch und seelisch.
Solche Patienten dürfen z.B. nicht vereidigt werden, was der Glaubhaftigkeit der Person dargegen kommt. Zu finden im Paragraph 20 der StPO. Oder zur exakten Feststellung von Erkrankungen und Gutachten dürfen Angeklagte auch vor der Verhandlung in entsprechende Krankenhäuser eingewiesen werden. Dies dient vor allem der exakten Diagnosestellung. Paragraph 81 StPO. Ich denke es wird rechtlich genug getan um Angeklagte oder auch spätere Täter entsprechend zu begutachten und einer "gerechten" Verurteilung zukommen zu lassen.
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Sich verpflichtet zu fühlen, ist meines Wissens keine psychiatrische Diagnose, schliesst auch nicht aus, trotz der gefühlten Verpflichtung anders handeln zu können und wieso sollte es im Sinne unseres Strafrechtes sein, davon eine Schuldunfähigkeit abzuleiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

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...was aber nix daran ändert dass ein Täter, der einen "Ehrenmord" begeht, von klein auf an nicht nur mit dem Wissen um "Ehrenmord" erzogen wurde, sondern auch mit dem "Pflichtgefühl zum Ehrenmord". Im Sinne unseres Strafrechtes müsste ein solcher Täter nicht als "unschuldig", sondern richtigerweise als schuldunfähig angesehen werden. Und da geht nur Therapie, und die kann dann durchaus auch "lebenslang" werden...

Wer bitteschön sagt denn das diese Täter unschuldig oder schuldunfähig sind???? Beziehst Du Dich nur auf einen einzigen Fall oder mehrere? Dann hätte ich gerne die Quellen für solch eine Behauptung.
Und wer garantiert das eine lebenslange Therapie Erfolg verspricht? Niemand? Und definiere dann bitte auch was lebenslang bedeuten soll?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Ich darf aus der Frage schliessen, dass Du voller Ernst behaupten willst, man könne sich "einfach mal so" von seiner Erziehung, seiner Konditionierung lösen und quasi "über Nacht" alte "Werte" über Bord schmeissen und neue "Werte" annehmen?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.184
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Die Rechtsordnung verlangt nicht, daß Du ihre Werte annimmst. Sie verlangt im Grunde nur Gehorsam. Meine Güte, Du hast doch mal ein Semester Jura gehört. Unkenntnis der Gesetze schützt nicht vor Strafe, und die Gesetze schreiend ungerecht zu finden, schützt auch nicht vor Strafe. Völlige Überzeugung von den eigenen Werten, und ein Aufwachsen ohne jeglichen Kontakt mit der Rechtsordnung, was angesichts der weltweit verbreiteten amerikanischen Kriminalserien kaum vorstellbar ist, könnte vor Strafe schützen*, das weiß ich nicht mehr so genau. Das hätte imho immer noch nichts mit Schuldunfähigkeit zu tun, aber in dem Aspekt kann ich mich auch täuschen.

*Unsäglicherweise gab es ja schon Fälle von Strafmilderung.
 

Luchs

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
26. Januar 2010
1.044
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Ich darf aus der Frage schliessen, dass Du voller Ernst behaupten willst, man könne sich "einfach mal so" von seiner Erziehung, seiner Konditionierung lösen und quasi "über Nacht" alte "Werte" über Bord schmeissen und neue "Werte" annehmen?

Hier geht es nicht um das annehmen "völlig neuer Werte", die westlich demokratischen werte sind auch diesen Kreisen hinlänglich bekannt, die aus dem westlichen werte System zu ziehenden Vorteile werden zwar gerne angenommen, aber freiheitlich demokratische grundsätze, gelten oft nur bis zur Haus oder Wohnungstür.
Strafmildernde umstände oder gar Therapieplätze, sind bei Ehrenmorden total fehl am platz.

Weil es menschenverachtendes integrationsunwilliges kalkuliert berechnendes verhalten und besonders innerfamiliäre Gewaltakte begünstigt, deren Aufklärung erschwert und dadurch einen einschüchternden Effekt auf integrationswillige Familienangehörige hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
13.586
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

@Jäger, ist da nicht Hole Pflicht? Also muß man nicht herausfinden wie die Rechtsordnung IST?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.184
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Ach naja, zumindst gibt es den "unvermeidbaren Verbotsirrtum", die Rechtswissenschaft geht also davon aus, daß man nicht jedes Detail kennen kann und muß. Der in völlig fremden Rechtsvorstellungen aufgewachsene ist in erster Linie ein rechtsphilosophisches oder rechtssystematisches Konstrukt, gleube ich. Im weitesten Sinne ein Gedankenspiel. Das deutsche Recht erlaubt ja die Beurteilung jedes denkbaren Tatbestandes, auch eines sehr unwahrscheinlichen.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Weil es menschenverachtendes integrationsunwilliges kalkuliert berechnendes verhalten und besonders innerfamiliäre Gewaltakte begünstigt, deren Aufklärung erschwert und dadurch einen einschüchternden Effekt auf integrationswillige Familienangehörige hat.

"...und willst Du nicht mein Bruder sein....." - oder wie ??? Bevor man Vorurteile wie "integrationsunwillig" verbreitet, sollte man erst mal sicher sein dass die betreffende Person überhaüt intergrationsfähig ist! Die nachgewachsene Generation, die im Westen mit "westlichen Werten" auf der einen Seite und "traditionellen Werten auf der anderen Seite gross geworden ist, kann die Entscheidung für sich bezüglich Integration wesentlich eher treffen ( und da gibt's ja dann auch Einige, die sich vom Westen abwenden und ihr Heil als "Gotteskrieger" suchen...).
 

Luchs

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
26. Januar 2010
1.044
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Also würdest du therapeutische Backe tätschel massnahmen auf Einwanderer bei welchen es an der Tagesordnung und total normal ist, Familienangehörige oder Menschen in deren Umfeld zu ermorden, wenn sie nicht mit den eigenen Wertvorstellungen konform gehen, beschränken ?

Oder ging es bei deinem Statement nur darum mir Vorurteile zu unterstellen ?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Ich weise lediglich darauf hin, Luchs, dass das Verhalten der Menschen nicht "einfach" schwarz oder weiss, gut oder böse, "integrationswillig" und "integrationsunwillig" ist.

- - - Aktualisiert - - -

Der in völlig fremden Rechtsvorstellungen aufgewachsene ist in erster Linie ein rechtsphilosophisches oder rechtssystematisches Konstrukt, gleube ich. Im weitesten Sinne ein Gedankenspiel. Das deutsche Recht erlaubt ja die Beurteilung jedes denkbaren Tatbestandes, auch eines sehr unwahrscheinlichen.

....Dann fahr' mal in Deinem nächsten Urlaub nach Anatolien, nach Shiraz in Persien (Iran) oder vielleicht mal in ein von der ISIS beherrschtes Gebiet in Syrien.... Du wirst Dich wundern wie völlig anders die Rechtsvorstellungen dort sind.... Und nun stell Dir mal vor, jemand wird in solchen Rechtsvorstellungen gross und reist aus irgendwelchen Gründen in Deutschland ein....
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Thomas, du widerlegst dich selber. Du sagst, dass Jäger oder wer auch immer in einem anderen Land mit abweichendem Rechtssystem und kulturellen Werten unterwegs ist, sehr schnell dessen Andersartigkeit feststellen wird. Er wird sich trotzdem daran halten (müssen), ungeachtet seiner eignen Werte und Überzeugungen und sich andernfalls Probleme oder Strafe einhandeln, wenn er dagegen verstößt. Die gleiche Fähigkeit unterstelle ich erstmal jedem, der sich umgekehrt aus einem solchen Land kommend, hier reinfinden muss.

Ein Gesetz gilt meines Wissens nirgendwo nur für den, der seiner Sinnhaftigkeit und Übereinstimmung mit den eigenen Werten zustimmt. Das mag zu inneren Konflikten führen und zu einer Zerrissenheit zwischen den eigenen Überzeugungen und den gesetzlichen Vorgaben des neuen Landes. Wer sich dann gegen die Regeln des anderen Landes entscheidet oder diese ignoriert macht sich trotzdem des Gesetzesbruches schuldig.

Das kannst du dann vielleicht menschlich nachvollziehbar finden und soziologisch jedoch nicht psychiatrisch begründen. Erst eine Erkrankung oder Störung, die es unmöglich macht sich gesetzeskonform zu verhalten, ein Zwang-, eine schwere Bewusstseinsstörung, ein Wahn, ein Verlust der Impulskontrolle z.B können ggf für eine krankheitsbedingte Schuldunfähigkeit sprechen. Das müsste dann im Einzelfall geklärt werden.

Möglicherweise macht dieser Dauerkonflikt auch krank und führt zu einer psychiatrischen Störung. Über die müsste dann ggf. befundet werden. Ich denke es ist ein Unterschied ob sich glaubhafte Unkenntnis oder ein Spannungsfeld vielleicht strafmildernd auswirkt, Strafe aber grundsätzlich für sinnvoll erachtet wird oder ob eine für die Straftat ursächliche Erkrankung diagnostiziert wird, bei der eine Strafe nicht regulierend wirken kann.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Thomas, du widerlegst dich selber. Du sagst, dass Jäger oder wer auch immer in einem anderen Land mit abweichendem Rechtssystem und kulturellen Werten unterwegs ist, sehr schnell dessen Andersartigkeit feststellen wird. Er wird sich trotzdem daran halten (müssen), ungeachtet seiner eignen Werte und Überzeugungen und sich andernfalls Probleme oder Strafe einhandeln, wenn er dagegen verstößt. Die gleiche Fähigkeit unterstelle ich erstmal jedem, der sich umgekehrt aus einem solchen Land kommend, hier reinfinden muss.
Mal davon abgesehen das so gut wie jeder heute weiß, welche Sitten in anderen Ländern herrschen, wird es jemand spätestens dann lernen, wenn er sich woanders aufhält. Man sollte auch davon ausgehen, dass man nicht in einem Land wohnen möchte, dessen Kultur man verabscheut.
Es gibt aber auch eine Krankheit die nennt sich Pseudologia phantastica, dabei kann man schon von einer echten Krankheit sprechen.
Lügen als Persönlichkeitsstörung
Eine zweite Gruppe von Lügnern seien jene Menschen, denen Täuschen und Betrügen keine Gewissensbisse verursacht. Das ist bei Menschen mit einer antisozialen Persönlichkeitsstörung der Fall: Sie haben gesellschaftliche Normen und Werte weniger verinnerlicht als psychisch Gesunde und werden häufig zu Straftätern. Als Gutachter in Gerichtsprozessen beschäftigt sich Freyberger viel mit den Lügen von Kriminellen: "60 Prozent von ihnen behaupten nach einem Verbrechen, sie könnten sich an die Tat nicht erinnern", sagt er.
Notorisches Lügen: Pseudologia phantastica - SPIEGEL ONLINE
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Mal davon abgesehen das so gut wie jeder heute weiß, welche Sitten in anderen Ländern herrschen, wird es jemand spätestens dann lernen, wenn er sich woanders aufhält. Man sollte auch davon ausgehen, dass man nicht in einem Land wohnen möchte, dessen Kultur man verabscheut.
Es gibt aber auch eine Krankheit die nennt sich Pseudologia phantastica, dabei kann man schon von einer echten Krankheit sprechen.

Notorisches Lügen: Pseudologia phantastica - SPIEGEL ONLINE

Krankheit? Wo bitte steht das denn?? Der Patient litt neben einer Persönlichkeitsstörung auch an ...... . Davon das dies aber eine Krankheit sei steht weder etwas in dem Artikel noch im ICD 10 oder vergleichbarer Literatur. Wie definierst DU Krankheit?
Selbst wenn es diesen Lügner in dieser Form gibt, so steht doch in dem Artikel nicht nur einmal, dass dies immer im Zusammenhang mit einer Persönlichkeitsstörung (ICD 10 F60.0 -F60.9) zusammen kommt.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Thomas, du widerlegst dich selber. Du sagst, dass Jäger oder wer auch immer in einem anderen Land mit abweichendem Rechtssystem und kulturellen Werten unterwegs ist, sehr schnell dessen Andersartigkeit feststellen wird. Er wird sich trotzdem daran halten (müssen), ungeachtet seiner eignen Werte und Überzeugungen und sich andernfalls Probleme oder Strafe einhandeln, wenn er dagegen verstößt. Die gleiche Fähigkeit unterstelle ich erstmal jedem, der sich umgekehrt aus einem solchen Land kommend, hier reinfinden muss.


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Erklär' das man den "Gotteskriegern", für die jedwedes menschliche Gesetzeskonstrukt irrelevant ist und die sich alleine auf das berufen, was sie als "göttliches Gesetz" ansehen....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.184
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Warum sollte man denen das erklären müssen? Auf solche Vorstellungen nimmt die Rechtsordnung keine Rücksicht. Allenfalls wertet sie die mangelnde Einsicht strafverschärfend.
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Erklär' das man den "Gotteskriegern", für die jedwedes menschliche Gesetzeskonstrukt irrelevant ist und die sich alleine auf das berufen, was sie als "göttliches Gesetz" ansehen....
Es gibt ja durchaus religiösen Wahn im Rahmen einer Psychose. Du könntest natürlich dafür plädieren, religiöse Vorstellungen mit Unzurechnungsfähigkeit, eingeengtem Denken und Zwangshandlungen gleichzusetzen, sie grundsätzlich in den Katalog psychiatrischer Erkrankungen aufzunehmen. Gründe genug gäbe es dafür. Aber die Therapiekosten stiegen ins Unermessliche :laze:
 

KTGR

Erhabener auserwählter Ritter
2. März 2011
1.113
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?

Über Straftaten die ohne die Einsicht dazu begangen werden gibt es ein besonderes Gesetz:

Verbotsirrtum
 

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