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Folter in Deutschland...

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Ok ... also du meinst das die konsequenz für die Verantwortlichen, ein Rausschmiss sein muß.
Obwohl es menschlich verständlich ist.

Mag sein das die einzge Möglichkeit ist, diesen Konflikt zu lösen.

Aber wäre das wirklich ein faires Urteil über jemanden der versucht hat ein Menschenleben zu retten?


Oder soll ich ab jetzt einfach wieder wie im Irak hingehen dürfen, und mir selber aussuchen können, wie der Mörder meines Brude stirbt.
Ich fühle mich, in dem was ich geschrieben und gemeint habe missverstanden, wenn ich das als Reaktion von dir lese.

Namaste
Lilly
 

dimbo

Meister vom Königlichen Gewölbe
30. September 2002
1.434
@ Lilly:

Wieso soll ich jetzt eigentlich auf deine Fragen antworten,wenn du auf meine Punkte nicht eingehst? Ich mache das jetzt überhaupt nur, weil du es bist.

Aber wäre das wirklich ein faires Urteil über jemanden der versucht hat ein Menschenleben zu retten?

Nein, es ist ein faires Urteil über jemanden, der seine Funktion als Teil des Staates dazu genutzt hat, sadistisch zu foltern.

Quote:
Oder soll ich ab jetzt einfach wieder wie im Irak hingehen dürfen, und mir selber aussuchen können, wie der Mörder meines Brude stirbt.

Ich fühle mich, in dem was ich geschrieben und gemeint habe missverstanden, wenn ich das als Reaktion von dir lese.

Ich fühle mich von dir und Anemi, was meine Argumente angeht ignoriert, deswegen habe ich es versucht drasitisch zu formulieren. Aber das reicht scheinbar immer noch nicht, um dir begreifbar zu machen, was gegen Folter spricht.

Deswegen erbitte ich mir eine präzise Stellungnahme von dir und von Anemi zu den gesellschaftlichen Konsequenzen einer Legeitimierung von Folter, und wenn es nur Spekulationen sind.

Oder falls das zuviel verlangt ist, eine andere Frage:

Wenn die USA, weil sie Osama Bin Laden für eine so eine immense Bedrohung halten, Afghanen foltern würden, um an dessen Aufenthaltsort zu kommen, wäre das noch okay?

Oder wenn ein Unternehmen durch einen Betrüger 12.000 Stellen abbauen muß, was aber verhindert werden kann, wenn man den Mann foltert, ist es dann Recht?

Und wie sehen wohl die Polizisten aus, die fürs Foltern abkommandiert werden, bzw. sich wahrscheinlich freiwillig melden?

An welchen Personen untersucht man am besten, wie man so foltert, dass es stark weh tut, aber wenig verletzt? Wie wärs mit Strafgefangenen?

Das sind hier keine Gehirngespinste, sondern alles ganz realistische Fragen, die alle früher oder später auftauchen werden, wenn einem armen überforderten Polizisten sein Ausrutscher verziehen wird.

Gerade in dieser Diskussion, wo es darum geht, das kleinere Übel gegenüber dem größeren abzuwägen, muß es doch möglich sein zu erkennen, dass in der Frage des Todes eines kleinen Jungen oder des Überlebens der freien Gesellschaft das kleinere Übel nicht die Folter ist, sondern diese ein noch viel größeres und unheimlicheres Übel bedeutet.

dimbo.

dimbo.
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Dimbo
kann es sein das du, im eifer des Gefechts, überlesen hast das ich nicht für die Legetimierung von Folter bin?
Ich selber schrieb:
Ich stimme dir zu .... das es keine rechtliche Grundlage dafür geben sollte.

Deswegen bin ich auf die Fragen nicht weiter eingegangen ... weil ich ja grundsätzlich mir dir einer Meinung bin. Was die Legalisierung angeht.


soll ich dir die Fragen trotzdem beantworten?
Ich denke mal das es unnötig ist ... weil sie wohl mehr in rethorischer Hinsicht deinen Standpunkt untermauern sollten.
Aber da ich ja gar nicht grundlegend anderer Meinung bin ... erübrigt sich die Beantwortung. Oder?
Du brauchst mir nicht zu erklären, was gegen Folter spricht.

Mein standpunkt war auf die Beurteilung und Verurteilung des Polizisten bezogen.
Meinst du nicht, das ich auch grundlegend gegen die Legetimierung von Folter sein kann, aber trotzdem nicht für eine Verurteilung des Polizisten und seines Verteidigers (Polizeipräsi) ?

Denn so wie du sagtest kann es keine Entscheidung für Folter geben.
Aber ich glaube ... das es nötig ist ... wie in diesem Fall ... idividuell und fair zu beleuchten und das ein Rausschmiss keine der Situation angemessene Lösung wäre.

Namaste
Lilly
 

dimbo

Meister vom Königlichen Gewölbe
30. September 2002
1.434
Hi!

SillyLilly schrieb:
soll ich dir die Fragen trotzdem beantworten?
Ich denke mal das es unnötig ist ... weil sie wohl mehr in rethorischer Hinsicht deinen Standpunkt untermauern sollten.

Sie waren von mir rhetorisch gemeint, das stimmt.

SillyLilly schrieb:
Mein standpunkt war auf die Beurteilung und Verurteilung des Polizisten bezogen.
Meinst du nicht, das ich auch grundlegend gegen die Legetimierung von Folter sein kann, aber trotzdem nicht für eine Verurteilung des Polizisten und seines Verteidigers (Polizeipräsi)?

Nicht, wenn man konsequent sein will, und das muß jedes Recht sein, um Bestand haben zu können.

Ich habe kein Verständnis für deine Milde gegenüber dem Polizeipräsidenten, der nurs weil mal ein Bonzenkind erwischt, sofort springt, und die Polizisten, die sich dann freiwllig zum Foltern melden, sollte mn imho auch nicht mit Milde behandeln.

SillyLilly schrieb:
Denn so wie du sagtest kann es keine Entscheidung für Folter geben.
Aber ich glaube ... das es nötig ist ... wie in diesem Fall ... idividuell und fair zu beleuchten und das ein Rausschmiss keine der Situation angemessene Lösung wäre.

Es foltert jemand. Er geht straffrei aus. Nach meinem Verständnis ist damit die Folter legitmiert.

SillyLilly schrieb:
kann es sein das du, im eifer des Gefechts, überlesen hast das ich nicht für die Legetimierung von Folter bin?

Kann es sein, dass du dir widersprichst?

:wink:

dimbo.
 

ParaM!nd

Geheimer Meister
23. Mai 2002
320
Es ist erstaunlich, wie zwei Parteien aneinander vorbeireden können, obwohl sich beide um konstruktivität bemühen...*staun*

Unter Betrachtung der "Notwehr" gehört der Verantwortliche zumindest zum Briefmarkenstempeln versetzt, wo er seinen Machtmißbrauch nicht wiederholen kann. Und ja, es ist fair, denn wenn seine Motive so ehrbar waren, wird er sich sagen, das er alles versucht hat, und das es den Versuch wert war. Leider spielt in diesem speziellen Fall die Tatsache eine Rolle, das es sich um ein "Bonzenkind" gehandelt hat.
Hätte jener seine Karriere auch fürn Kind von der Straße riskiert ? Vermutlich leider nicht.

ParaM!nd
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Kann es sein, dass du dir widersprichst?

ich habe ja gesagt das ich mich hin und hergerissen fühle bei dem Thema.

Ich versuche meine Widersprüche nur auszudrücken.

So wie ich niemals gutheißen würde einen Menschen zu töten ... aber doch das "Notwehrgesetz" sinnvoll und rechtmäßig finde.
Wenn man es genau nimmt ist das aber auch ein wiederspruch.

Ein Gesetz wird selbst wenn es der Gerechtigkeit dienen soll manchmal ungerecht .... missachtet es doch immer den einzelfall. :(

Para ... ja das mit dem aneinander vorbeireden ist irgendwie ne dumme Macke bei uns Menschen *g*

Namaste
Lilly
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Es foltert jemand. Er geht straffrei aus. Nach meinem Verständnis ist damit die Folter legitmiert.
Das ist für mich genau eine Kernüberlegung. Ist das wirklich so?

Wenn ein Polizist in ausübung seines dienstes von seiner Waffe gebrauch machen mußte ... weil er jemanden anders schützen mußte,......
Dann ist das doch auch keine allgemeine Legitimation, das die Polizei Leute willkürlich töten darf ... Oder?


Namaste
Lilly
 

dimbo

Meister vom Königlichen Gewölbe
30. September 2002
1.434
Hi!

Naja, da ich hier in den letzten Stunden versucht habe, eine bestimmte Meinung, bzw. einen bestimmten Standpunkt zu artikulieren und zu verteidigen, ist es etwas ungünstig jetzt erst zu erfahren, dass ich mit jemandem debatiere, der keine festgelegte Meinung hat, und deshalb was auch immer sagen kann, da dies ja durch seine inneren Widersprüche (ohne "e" :wink:) begründet wird.

Das ich mir da bei der Erläuterung meines Standpunktes umsonst Arbeit mache, ist klar, denn wie willst du jemanden, der auf seiner Widersprüchlickeit bestehet von einer stimmigen und widerspruchsfreien Begründung einer Aussage überzeugen? Das ist unmöglich.

Und wozu Widersprüchlichkeit in der Justiz führt ist auch klar - nämlich zu ein Inkonsequentz und Willkür und Stagnation. Wer will schon in einem Staat leben, in dem die Gesetze nicht für jeden gelten? Ich nicht, und ich denke, du auch nicht.

Schade finde ich, dass du nicht verstehen willst, wieso der Polizist und sein zuständiger Polizeipräsident Konsequenzen spüren müssen, und immer noch nicht darauf eingegangen bist, welche gesellschaftlichen Folgen entsehen, wenn Folter - und sei es nur in diesem einen Fall - unbestraft bleibt, obwohl ich darum mehrfach gebeten habe.
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Dimbo

Das ich keine meinung habe stimmt nicht. *grmpf* ich versuche auch dir meinen Standpunkt darzulegen.
Unsere Standpunkte sind halt nicht völlig gegenteilig ...aber einig sind wir uns doch nicht :wink:

Meine Punkte:
Ich bin grundlegende gegen eine Legitimierung von Folter

aber ich sehe im Moment nicht .... das aus einer Straffreiheit des Polizisten, zwingend folgt .... das damit Folter legitimiert wäre.

Ich bin gegen die Verurteilung (moralisch oder rechtlich) des Polizisten in diesem Fall.


immer noch nicht darauf eingegangen bist, welche gesellschaftlichen Folgen entsehen, wenn Folter - und sei es nur in diesem einen Fall - unbestraft bleibt,

ich dachte das ich das in meinem letzten Posting getan hätte.

Gebrauch der Dienstwaffe ...

Ich finde das es eine gute Parelelle gibt, denn es ist ein Unrecht Menschen zu töten ... und das bleibt es auch.
Aber ein Polizist ... der in eine Gefahrenlage kommt ... oder andere Menschen schützen muß .... "darf"(oder muss sogar) auf einen Menschen schießen .... wenn ansonsten andere Leben in Gefahr wären ...

Vor diesem Hintergrund .... denke ich das dieser Fall, durchaus damit verglichen werden kann und es deswegen nicht rechtens finde, wenn die Entscheidung ohne weitere Prüfung zu einem Rausschmiss führen würde.
(was ja deine Ansicht ist)

Warum steht dem Polzisten keine angemessene Prüfung und eine Verteidigung zu?
Ich finde das ihm das zusteht, und das wir nicht genügend Informationen haben, um sein Handeln so zu verurteilen.


Namaste
Lilly
 

Bundeskanzler

Auserwählter Meister der Neun
11. April 2002
991
dimbo schrieb:
Natürlich hätte ich dem kleinen Arschloch auch sonstwas angetan, wenns um einen meiner Verwandten gegangen wäre, aber gerade damit sowas nicht passiert gibt doch die Polizei, oder? Oder soll ich ab jetzt einfach wieder wie im Irak hingehen dürfen, und mir selber aussuchen können, wie der Mörder meines Bruders stirbt?

Genau aus solchen Gründen werden mit der Verbrecherjagd (unbeteiligte) Polizisten beauftragt. Und mit der Verurteilung ebenfalls.

Ich bin absolut gegen jede Folter! Aber auch ich würde zum Tier werden, wenn meine Verwandten von einem Sexualverbrecher geschändet oder getötet würden. Und meistens sind die Polizisten ja auch schneller als die Angehörigen solcher Opfer (außer bei "Mutter B." - habe den Namen vergessen - die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal erschossen hat).

Aber RECHT muss RECHT bleiben!
 

dimbo

Meister vom Königlichen Gewölbe
30. September 2002
1.434
Hi!

ch bin grundlegende gegen eine Legitimierung von Folter

aber ich sehe im Moment nicht .... das aus einer Straffreiheit des Polizisten, zwingend folgt .... das damit Folter legitimiert wäre.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht verstehen wir unter Legitimation etwas unterschiedliches. Legitimation bedeutet meiner Auffassung folgend, dass eine Handlung vollzogen werden kann, ohne das eine Strafe erfolgt, bzw. der Rechtsrahmen überschritten wird.

Wenn ein Polizist foltert, und nun nicht bestraft wird, dann ist meiner Meinung nach der Rechtsrahmen deutlich überschritten worden, und eine Tolerierung dieses Gesetzesverstoßes kommt meiner Meinung nach einer Legitimation gleich. Wieso du die gesellschaftlichen Folgen, die ich immer wieder heraufbeschwöre, ignorierst, ist mir außerdem ein großes Rätsel.

Ich bin ebenfalls der Überzeugung, dass der Polizist eine fairen Prozeß verdient hat, nur ist das Ergebnis dieses Prozeßes eben bereits durch die Genfer Menschenrchtskonvention geregelt. Niemand darf Foltern.

Seitens des Polizisten liegt also einer Übertretung seiner Dienstbefugnisse vor, und wieso diese deiner Meinung nach nicht bestraft werden sollte, verstehe ich immer noch nicht. Wäre nett, wenn du mir das erklären könntest.

Wenn ich falsch parke kriege ich ja auch ein Ticket, aber wenn ein Polizist foltert, soll er straffrei ausgehen?
:?

Außerdem denke ich, dass der Polizist nicht halb so stark bestraft gehört, wie der zuständige Polizeipräsident. Schließlich muß er ja entscheiden, was seine Polizisten tun und was nicht, ihm obliegt schließlich als Einsatzleiter die Befehlsgewalt.

Die Sache mit dem "finalen Retttungsschuß", den der Polizist abgeben darf, ist im übrigen mit dieser Situation nicht im geringsten zu vergleichen.

Es besteht nämlich ein riesiger Unterschied dazwischen, ob ein einzelner Polizist aus einer Notfallsituation heraus einen Schuß zur Rettung einer Geisel abfeuert, die sonst direkt bedroht wird, oder ob zum Zwecke des Informationsgewinns von einer Gruppe Politiker beschloßen wird, dass es an der Zeit ist, zu foltern.

Die Notlage, die dieser kleine entführte Junge darstellt, legitimiert eben gerade nicht zur Folter, und wenn er sterben muß, dann geht es eben nicht anders. Ich habe mich die Perspektive der Eltern versetzt, und ja, ich finde es schrecklich, aber das ändert nichts an der Situation.

Ich denke, dass das Problem bei uns beiden ist. Lilly, dass du dich rückwärtsgewand dem Fall näherst, und deine Frage die ist: "Was wäre sonst mit dem Jungen passiert?" Ich hingegen betrachte den Fall eher unter dem Gesichtspunkt, wie er die juristische Grundordnung unserer Gesellschaft beeinflussen könnte.

Zu deinem Punkt: Die Folter war unnütz - der Junge war schon tot. Auch wenn du jetzt vielleicht sagen magst, dass das der Polizist ja nicht wissen konnte, nur damit am Ende die Rechung stimmt, der Hinweis, dass es in diesem Fall nicht einmal geholfen hat, die Folter anzuwenden.

Ich werde gerade zu müde, um weiter zu machen, aber nimm es doch bitte einfach mal so hin (Stichwort: Karma), dass die Einführung der Folter gesellschaftlich so etwas ist, wie die Öffnung der Büchse der Pandorra.

Das du dies bis dato zur Kenntnis genommen hast, habe ich schlichtweg nicht gesehen, was wie gesagt eben an einer unterschiedlichen Perspektive der Betrachtung des Falls liegen könnte.

Ich verzweifle gerade etwas daran, dass ich nicht in der Lage bin zu vermitteln, warum der Staat gerade der Exekutive gegenüber auf Genauigkeit bedacht sein muß, denke an die Rassenunruhen in den USA wegen Polizeiübergriffen auf Rodney King, die vom Gericht toleriert wurden, denke an die Straßenkinder, die jeden Tag in Brasilien erschoßen werden, weil die Polizisten von den Gerichten unschuldig gesprochen werden, denke an das dritte Reich und will eigentlich gar nicht weiter darüber nachdenken, warum ich es nicht schaffe zu vermitteln, dass zwischen diesen Dingen und einer Straffreiheit des Polizeipräsidenten im Falle Metzler ein größerer Zusammenhang besteht, als die, denen ich dieses zu vermitteln versuche, verstehen.

Falls sich kein Verständis für diese Zusammenhänge zeigen sollte, ist es mir zu mühsam hier weiter zu antworten.

Es kann doch niemand so naiv sein zu glauben, dass es bei einem Einzelfall bleibt, wenn Folter erst einmal toleriert worden ist. Und so naiv, zu glauben, dass man mit Folter etwas erreicht, sollte man auch nicht sein, wenn man Deutscher ist, oder das Wort Karma schon jemals in den Mund genommen hat.

:wink:

dimbo.

PS: Auch der Psycho-Student, der den Metzler Jungen umgebracht hat, hat Eltern, Verwandte, Freunde. Erklärt denen doch, wieso ein Polizeipräsident und einer seiner Untergebenen Interviews dazu geben dürfen, wie man am besten foltern könne, am meisten Schmerzen erzeugen, und welche Tips der anwesende Karatetrainer gegeben hat. Aber das Leid dieser Menschen zählt ja nicht, das habe ich vergessen, tut mir leid, ich war so gedankenlos... Und wo ihr gerade dabei seid, erklärt denen doch auch, wieso er straffrei bleiben muss!
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Bundeskanzler schrieb:
ANKLAGE IM MORDFALL METZLER
"Folter kann erlaubt sein"


Ich hätte es nicht für möglich gehalten. Es gibt in Deutschland tatsächlich die Möglichkeit, Menschen zu FOLTERN. Man nennt es dann "ÜBERGESETZLICHER NOTSTAND".

Es gibt einen stellvertretende Polizeipräsidenten, der FOLTER anordnen darf, ohne SOFORT seinen Job und seine Pensionsrechte zu verlieren und in Haft genommen wird.

Es gibt eine Vorsitzenden des Deutschen RICHTERBUNDES, der FOLTER verteidigt, ohne sofort wegen Aufhetzung zu Lynchjustiz seines Amtes enthoben und ins Gefängnis gesteckt wird.

Dieser STAAT schafft es wirklich, sich auf die gleiche niedrige Stufe der Zivilisation zu stellen, wie die USA, Israel, diverse Südamerikanische Staaten und Afrika!

Was ist los in Deutschland?

der damalige Polizei-Vize wird nun wegen Folterandrohung angeklagt:

Polizei-Vize wird wegen Folterandrohung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner erhoben. Der Polizei-Vize hatte dem Entführer des Bankiersohns Jakob von Metzler mit Folter drohen lassen - weil er hoffte, so das Leben des Kindes zu retten.

Frankfurt am Main - Daschner hatte einen Polizisten angewiesen, dem festgenommenen Jura-Studenten Magnus Gäfgen mit Folter zu drohen, falls er nicht das Versteck des entführten Bankierssohns preisgeben würde.
Der Polizist hatte daraufhin am 1. Oktober 2002 zu Gäfgen gesagt, ein Kampfsportler würde ihm Schmerzen zufügen. Bei der Vernehmung ging die Polizei davon aus, dass der entführte Junge noch am Leben war.

Tatsächlich hatte Gäfgen Jakob von Metzler aber bereits am 27. September 2002 getötet und die Leiche an einem kleinen See nahe Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis abgelegt. Gäfgen hatte der Polizei zunächst mehrmals falsche Orte genannt, wo der Junge gefangen sei. Nach der Androhung von Schmerzen hatte Gäfgen die Wahrheit gesagt.

Daschners Anweisungen seien als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft heute in Frankfurt. Auch der Kriminalhauptkommissar, der die Drohung aussprach, werde wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger angeklagt.

Daschner hatte damals einen Aktenvermerk über seine Anweisung angelegt. Er selbst war es auch, der die Staatsanwaltschaft informierte.
link: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,287206,00.html
 

Elisabetha

Großmeister
2. Dezember 2003
66
Wer so etwas macht hat es nicht anders verdient. Solche Dreckschweine müsste man gleich an Ort und Stelle köpfen.
Wenn wir noch Methoden wie im Mittelalter hätten, gebe es mit sicherheit kaum Kinderschänder (Kinderpornoringe) u.ä.
Öffentliche Abschreckung sag ich nur. Stattdessen werde dieses Schweine mit Samthandschuhen angefasst und kriegen teure Therapien bezahlt. Ach der Mann hatte doch eine so schlimme Kindheit etc.
Was ist mit den Eltern ? Wer denkt an die ? Mit unseren Rechstssystem kann etwas nicht stimmen, dass Steuerhinterziehung härter bestraft wird, als Kindesmissbrauch/Mord u.ä. Folter : Warum denn nicht ?

So Elisabetha hat erstmal Dampf abgelassen :evil
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Antimagnet
Da hast du wohl ein Ironiesmilie vergessen :roll:

Im Mittelalter gab es in dem Sinne gar keine Kindheit.
Es gab natürlich Kinder, aber ihnen wurde keine besonderen Rechte eingeräumt, wie es heute ist. Sie hatten ein hartes Leben, mit Arbeit und Pflichten wie ein Erwachsener und wenig Schutz.
Kindesmißbrauch war weitverbreitet sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familien.


Ich denke das die Methoden des Mittelalters nicht wieder eingeführt werden sollten. :?

Namaste
Lilly
 

haruc

Vorsteher und Richter
16. Dezember 2002
776
MOin,

ich sehe das so:

Der, der J.Metzler verschleppt hatte, hat ja schon zugegeben, dass ers war, aber den Polizisten nich den aktuellen Aufenthaltsort sagen wollen.
(Ätsch, ich hab ihn entführt, weiß, wo er ist, aber ich sags nich...)

In dem Fall würde auch ich, da ja noch eine Möglichkeit bestanden hat, J.Metzler LEBEND zu finden, dem Täter "physische Schmerzen" androhen.
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
haruc schrieb:
Der, der J.Metzler verschleppt hatte, hat ja schon zugegeben, dass ers war, aber den Polizisten nich den aktuellen Aufenthaltsort sagen wollen.
(Ätsch, ich hab ihn entführt, weiß, wo er ist, aber ich sags nich...)

In dem Fall würde auch ich, da ja noch eine Möglichkeit bestanden hat, J.Metzler LEBEND zu finden, dem Täter "physische Schmerzen" androhen.

Tja, du darfst das so sehen. Da aber das Foltern und auch schon die Androhung dessen ebenso gesetzlich verboten sind, wie das Entführen, Mißbrauchen und Töten von Kindern, wird der entsprechende Policeofficer jetzt eben auch angeklagt.

Das Gesetz unterscheidet halt nicht zwischen "guten" und "bösen" Gesetzesbrechern. Und ich muß ehrlich sagen, ich finde das auch gut so. Innenpolititsch rutschen wir meiner Meinung nach eh schon zu weit in Richtung der ehemaligen DDR, da müssen wir nicht auch noch die Polizeimethoden wieder einführen.

Wenn du lieber in einem Staat leben möchtest, wo Polizeiwillkür, Folter und Erpressung von Geständnissen an der Tagesordnung sind, empfehle ich dir eine Liste von Diktaturen als mögliche Auswanderungsländer (alternativ die USA). Besonders dort helfen die drastischen Methoden und Strafen ja auch wirklich hervorragend, die Kriminalität einzudämmen.
:ironie:
 

v3da

Geheimer Meister
15. Dezember 2003
431
Vielleicht passt dieser Artikel zum Thema:

Anklage macht der Folter den Prozess

Wegen der Androhung von Folter gegen den Mörder des entführten Jakob von Metzler soll Frankfurts Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner vor Gericht. Möglichweise wird nun in einem Prozess die schwierige Frage entschieden, ob die Polizei Gewalt anwenden darf, um das Leben eines Opfers zu retten...

Weiter hier: www.spiegel.de/panorama/0,1518,287371,00.html
 

hives

Ritter Rosenkreuzer
20. März 2003
2.785
Franziskaner schrieb:
Wenn du lieber in einem Staat leben möchtest, wo Polizeiwillkür, Folter und Erpressung von Geständnissen an der Tagesordnung sind, empfehle ich dir eine Liste von Diktaturen als mögliche Auswanderungsländer (alternativ die USA).

Ein "Asylantrag" für Guantanamo Bay wäre vielleicht auch möglich...


Wie groß und sicher unser Abstand zu Willkürherrschaft und "Barbarei" doch manchmal wirken kann... und wie wir dann immer wieder freundlich darauf hingewiesen werden, dass wir einen Drahtseilakt vollführen...
 

Telcontarion

Geheimer Meister
14. Dezember 2003
279
Unabhängig davon, ob Folter in diesem Fall moralisch erlaubt sein könnte oder auch nicht, ist es verboten.


Foltern ist verboten!

Das sagt:
1. Die UNO

2. Die Genfer Menschenrechtskonvention

3. Das Grundgesetz der und für die Bundesrepublik Deutschland


Es gibt keine "übergestzlichen Notstände"!!!

Richter & Politiker, die das in Nichtkriegszeiten behaupten, gehören vor Gericht.
 

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