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"Farbschmierereien"? "Politisch Motiviert&quo

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
Hey leute

war gestern mal wieder in der City of Ulm!

Und was hat da euer lieber Trashy entdeckt, wüste Farbschmierereien, dazu noch politischen Motives.

So was kanns doch wirklich nich sein, unser schönes altes Ulm, die hauptstadt des schwabenlandes mit solchen parolen zu verschandeln, dachte ich da mal.

Hab mir dann aber erstmal die mühe gemacht und genau nachgelesen was da steht:

Art. 23 des GG aufgehoben seit 1990. Verfassung?

Was sagt man dazu 8O ??? Was meint derjenige damit :wink: ???

Und heute morgen, ohweh ich drau meinen augen nicht, was muüssen da meine entzündeten Ohren da in der Zeitung sehen.

Link:

www.suedwest-aktiv.de/region/swp_ulm/ulm_und_neu_ulm/artikel358685.php


Gruß

trashy

PS: was haltet ihr davon??????
 

Turgor33

Großmeister
10. April 2002
66
Ich hab mir den Art. 23 im GG mal durchgelesen, aber ich konnte nicht feststellen was da ausser Kraft sein soll. Bin aber schon müde vielleicht hab ich ja was übersehen.
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
@turgur33

schau dir mal den link an wo ich im ersten post reingehängt hab. in dem artikel von der Südwest-presse steht noch was vom BGBL 1990,seite 885-890.

Zur erläuterung des BGBL 1990, seite 885-890:

Am 23. September 1990 (in Kraft: 29. September 1990, 36. Änderung des Grundgesetzes, BGBl. II S. 885, 890) wurde die Präambel wie folgt neu gefasst:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

gruß

trashy
 

trashy

Großer Auserwählter
19. Mai 2002
1.781
was derjenige mit GG art. 23 gemeint hat, weiß ich auch nich :?:
Aber BGBL 1990 dürfte doch in diesen kreisen (WV.de) klar sein, oder :wink: :?:

gruß

trashy
 

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