Beim Herumstöbern in diversen Threads überkam mich pötzlich die Frage, wer hier in Deutschland eigentlich die Gesetze macht. Deshalb habe ich mir diese Seite näher angeschaut.
http://www.bundestag.de/
Bei dieser Seite bin ich darauf gestoßen, dass 230 (Ich hoffe, ich habe mich nicht verrechnet.) der 603 Abgeordneten einen Beruf haben, der im Bereich der Exekutiven angesiedelt werden muss.
http://www.bundestag.de/mdb15/mdbinfo/berufe.pdf
Insofern frage ich hiermit unter den u. g. Gesichtspunkten: Ist eine ausreichende Gewaltenteilung gewährleistet?
Ich bin bei meiner Überlegung davon ausgegangen, dass die Abgeordneten, die aus dem Staatsdienst kommen, ja nicht in aus dem luftleeren Raum stammen, sondern ein Umfeld haben. Damit meine ich, dass sie auch durch ihren beruflichen Kontext beeinlusst sind. Des weiteren dürften berufliche Beziehungen weiterhin bestehen, auch wenn die Abgeordneten im Parlament tätig sind und nicht in einer Behörde.
Mich würde es interessieren, wie die Meinungen hierzu im Forum sind.
Dabei würde ich insbesondere gerne wissen, wie ihr zu der Anzahl steht, zuviele oder zuwenige Staatsdiener im Parlament?
Falls jemand andere Erkenntnisse aus den Infos der Bundestagsseite zieht, sollten sie hier auch gepostet werden.
Meine persönliche Meinung lautet wie folgt:
Es sind zu viele Verquickungen möglich, wenn mehr als ein Drittel der Abgeordneten aus dem Bereich kommt, der das ausführen soll, was die Legislative entscheidet. Genauere Statements folgen vielleicht noch, wenn dieser Thread Anklang findet.
PS: Lustig fand ich, dass über 29 Abgeordnete keine verwertbaren Angaben gemacht werden konnten, was immer das auch heißen mag.
http://www.bundestag.de/
Bei dieser Seite bin ich darauf gestoßen, dass 230 (Ich hoffe, ich habe mich nicht verrechnet.) der 603 Abgeordneten einen Beruf haben, der im Bereich der Exekutiven angesiedelt werden muss.
http://www.bundestag.de/mdb15/mdbinfo/berufe.pdf
Insofern frage ich hiermit unter den u. g. Gesichtspunkten: Ist eine ausreichende Gewaltenteilung gewährleistet?
Ich bin bei meiner Überlegung davon ausgegangen, dass die Abgeordneten, die aus dem Staatsdienst kommen, ja nicht in aus dem luftleeren Raum stammen, sondern ein Umfeld haben. Damit meine ich, dass sie auch durch ihren beruflichen Kontext beeinlusst sind. Des weiteren dürften berufliche Beziehungen weiterhin bestehen, auch wenn die Abgeordneten im Parlament tätig sind und nicht in einer Behörde.
Mich würde es interessieren, wie die Meinungen hierzu im Forum sind.
Dabei würde ich insbesondere gerne wissen, wie ihr zu der Anzahl steht, zuviele oder zuwenige Staatsdiener im Parlament?
Falls jemand andere Erkenntnisse aus den Infos der Bundestagsseite zieht, sollten sie hier auch gepostet werden.
Meine persönliche Meinung lautet wie folgt:
Es sind zu viele Verquickungen möglich, wenn mehr als ein Drittel der Abgeordneten aus dem Bereich kommt, der das ausführen soll, was die Legislative entscheidet. Genauere Statements folgen vielleicht noch, wenn dieser Thread Anklang findet.
PS: Lustig fand ich, dass über 29 Abgeordnete keine verwertbaren Angaben gemacht werden konnten, was immer das auch heißen mag.