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wem gehören eigentlich die Bahnhöfe?

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
@antimagnet

JA

Edit: Aber nicht zu gewaltsam. In diesem Falle müssten sie die Polizei rufen.

Ich verweise mal auf den Thread : Fallen im Garten.

EDIT:

Aber wozu hat denn heute jeder ein FOTO-HANDY mit Videofunktion, und Tonaufnahme.

Wenn irgendwas ist, (auch bei Polizei), einfach mal das Handy rausholen.
Dann wirds meistens freundlicher.

*g*
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
also besser: des bahnhofs verweisen. wenn die verwiesenen nicht freiwillig gehen, muss die polizei geholt werden und die dürfen gewalt anwenden. dabei ist es aber vollkommen wurscht, ob es nen triftigen grund für den rausschmiss gibt...
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
ist nicht so ganz richtig - sie dürfen durchaus einen z.B angetrunkenen links und rechts unter die Arme greifen und so mit "sanfter Gewallt" aus dem Bahnhofsgebäude befördern. Ebenso dürfen sie agressieve "Patienten" ruhigstellen - mit den netten Plastikstreifen, wie man sie auch von der staatlichen Ordnungsmacht kennt - in diesem Falle muss dann allerdings die Polizei gerufen werden. Es gilt wie überall die verhältnismäßigkeit der Mittel. Ich muss ja auch nicht jedesmal wenn ihc jemanden aus meiner Wohnung schmeissen möchte die Polizei rufen - nur wenn ich der Lage nicht mehr Herr werde.
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
Lazarus schrieb:
ist nicht so ganz richtig - sie dürfen durchaus einen z.B angetrunkenen links und rechts unter die Arme greifen und so mit "sanfter Gewallt" aus dem Bahnhofsgebäude befördern. Ebenso dürfen sie agressieve "Patienten" ruhigstellen - mit den netten Plastikstreifen, wie man sie auch von der staatlichen Ordnungsmacht kennt - in diesem Falle muss dann allerdings die Polizei gerufen werden. Es gilt wie überall die verhältnismäßigkeit der Mittel. Ich muss ja auch nicht jedesmal wenn ihc jemanden aus meiner Wohnung schmeissen möchte die Polizei rufen - nur wenn ich der Lage nicht mehr Herr werde.

ja so hatte ich es auch gemeint.

links und rechts packen usw. ist natürlich in ordnung.



zu der anderen frage. ja im prinzip braucht es keinen grund dazu.
er könnte dich auch aufgrund deiner hautfarbe rausschmeissen, nur die frage ist dann, ob ihm die bahn diese rechte über tragen hat, denn immernoch ist die bahn der eigentümer und der security mensch nur der handlungsbefugte unde der ausführende.

dieser ist natürlich vorschriften(ich denke mal den ausgehängten bahnhofsvorschriften (keine koffer stehen lassen(terror), nix anmalen, kein müll, nicht rumhängen....)) unterstellt.
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Also ich muß ehrlich sagen, daß ich nicht beurteilen mag, ob sich der Sicherheitstyp doof verhalten hat.

Vielleicht wirkten die Jugendlichen in seinen Augen so, als würden sie nur so auf dem Bahnhof rumhängen. Gibt es hier auch manchmal, daß Jugendliche wohl nichts zu tun haben und da rumhängen.
Die Sicherheitsleute sehen das logischerweise nicht so gerne, weil da auch teilweise Jugendliche rumhängen, die nur darauf warten, daß keiner guckt um dann zu sprayen oder irgendwelche anderen Dinge zu tun.
womit ich nicht sagen will, daß dein Freund /Bekannter sowas vor hatte.
Aber du machst es nur an den Dreads fest. Vielleicht wirkte die Gruppe irgendwie provokant und komisch auf den Sicherheitstyp und er hat dann halt als Argument die Dreads genommen, weil er ja schlecht sagen kann "Ich finde ihr seht so aus, als wenn ihr hier nur rumhängen wollt und ich befürchte daß ihr vielleicht auch vorhabt den Bahnhof zu beschmutzen oder Leute zu provozieren."

natürlich ist es doof Leute nur nach ihrem Äußeren zu beurteilen und dadurch eventuell unberechtigt zu verurteilen.
Aber wonach soll ein Sicherheitstyp denn gehen?
Er kann nur nach dem Äußeren gehen.
ein erfahrenerer Mensch könnte die Jugendlichen vielleicht besser einschätzen, aber vielleicht hat er seine Weisung, Leute vom Bahnhof zu entfernen die da nur rumlungern, auf diese Jungs angewendet.

Ich war nicht dabei und kann es nicht sagen .... ich kenne auch die Jugendlichen nicht ... und den Sicherheitstypen genausowenig.
Insofern finde ich es auch etwas unpassend sich darüber zu ärgern und den Sicherheitstypen zu verurteilen, obwohl die Informationen klar eine subjektive Darstellung des Jugendlichen ist.

sorry ... aber ich habe auch schon Schilderungen von Jugendlichen erlebt, die meinten aus vollster Überzeugung, daß sie sich doch gar nicht schlimm verhalten hätten und es keinen Grund geben würde sie rauszuschmeißen.
Sie haben das an irgendwelchen Äußerlichkeiten festgemacht ...
aber eigentlich kam am Ende raus, daß sie sich doch ziemlich flegelig verhalten hatten (z.B. mit Bierdosen durch die Gegend gekickt und rumgerangelt, Leute um Zigaretten angeschnorrt ... undundund)
:gruebel:
deswegen weiß ich bei der subjektiven Schilderung deines Bekannten nicht, wie sich die Situation für den Sicherheitstypen dargestellt hat.

Namaste
Lilly
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
Schade Lilly, dass du gleich mit sowas "extrem"- Bösen wie sprühen anfängst *g*

Ich denke eher den Herren geht es um Drogenhandel.
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Ja könnte auch gut sein. Wie gesagt ... ich kenne ja die Jugendlichen nicht und kann schlecht beurteilen, welchen Eindruck die Sicherheitsleute hatten.
Waren nur so ein paar Gedanken die mir noch dazu eingefallen sind.

Allerdings finde ich sprayen auch nicht so lächerlich.
Immerhin gehen die putz-, renovierungskosten und Sicherheitsleute auch mit auf meine Fahrkartenkosten drauf.


Namaste
Lilly
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
sillyLilly schrieb:
Ja könnte auch gut sein. Wie gesagt ... ich kenne ja die Jugendlichen nicht und kann schlecht beurteilen, welchen Eindruck die Sicherheitsleute hatten.

Rastas = Jamaika = Kiffen = Drogen = Drogendealer....

Bingo? Da mein Kumpel auch welche hat, weiß ich genau dass es dies ist was Polizei und Security immer denken bei solchen Haaren.



sillyLilly schrieb:
Allerdings finde ich sprayen auch nicht so lächerlich.
Immerhin gehen die putz-, renovierungskosten und Sicherheitsleute auch mit auf meine Fahrkartenkosten drauf.
Namaste
Lilly

Geschwätz.

Weißt du was die Sprüher hinlegen müssen, für die Reinigung?

Für einen Waggon, welcher aussen bemalt ist bis zu 15.000 €.

Viel zu viel.

Wie kommen ich darauf?
zB Stuttgart hat selbst während der Stoßzeiten immernoch 120 Waggons nicht im Betrieb.
Also fallen bei 90% min. keine Kosten für den Waggonausfall an.
Selbst wenn 3 Arbeiter 2- 4 std daranputzen sollten (von hand, da bei Maschinen die Bahn einfach durchfahren muss (ca. 10 min) kommt man sicher nicht auf einen Lohn von 15.000 €.

Ich sage dir, das Geld hohlen sie von den Sprühern zurück.
Dass ist nur eine falsche Ansicht der Allgemeinheit - wie zu oft.

p.s. für einen ca. 40 x 50 cm großen druchschnittlichen mit tinte im waggon angebrachten Graffitinamen berechnet die Bahn 100,- Euro.

Es werden ca. 50 % der Maler erwischt, wobei immer ein Erwischter auch die Reinigung, der Umgestaltungen seiner Mittäter bezahlen muss lt. Gesetz, auch wenn diese nicht gefasst wurden.

Nur mal so.....

Gruss
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269

Weißt du was die Arbeiter verdienen? Weißt du was eine Handwerkerstunde kostet (ich meine nicht was netto übrigbleibt, für den Arbeiter)? Weißt du, was der Organisationsaufwand und die Stunden, die jemand damit verbringen muß, kostet? Weißt du was der Ausfall kostet? Weißt du was der bürpkratische Aufwand kostet? Weißt du was der Unterhalt, die Wartung der Reinigungsmaschiene kostet? ...undundund.....
Da sitzen überall Menschen, die für das was sie tun, Geld bekommen, weil sie davon leben müssen ..... Eigentlich wären die Arbeitsstunden und der dafür anfallende Lohn, anderswo sinnvoller angebracht.

Deine Schilderung ist etwas naiv und berücksichtigt nicht die ganzen Kostenfaktoren die soetwas mit sich bringt (meinst du nicht das die Arbeitszeit mit sinnvolleren Dingen gefüllt werden könnte, als Dinge zu reperarieren oder zu putzen, die Jugendliche aus Überschwang und Langeweile angerichtet haben?)... außerdem ist und bleibt es fremdes Eigentum.
Wenn jemand beim Nachbarauto mutwillig den Lack zerkratzt ist das auch nicht lächerlich.
komisch das bei so großen Betrieben manchmal davon ausgegangen wird, daß es da in Ordnung wäre ein bischen zu randalieren ... oder rumzuschmieren.
Würdest du das bei Eigentum von Privatpersonen auch billigen ?


Ich finde 15000 Euro eigentlich zu wenig dafür. Ich wäre dafür das sie es selber wieder in den vorigen Zustand bringen müßten. Mit allem drum und dran.

Ob der Gute Mensch nun Drogenhandel im Kopf hatte oder nur einfach verhindern wollte das eine Gruppe von Jungendlichen gelangweilt am Bahnhoff abhängt ... das könnte uns wohl nur der Typ selber sagen.

Namaste
Lilly
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
Man merkt nur eines - dass du keine Ahnung davon hast.

Näher brauche ich nicht eingehen.

Glaub mir einfach dass sie alles von den tätern zurückholen.
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Ach gottchen...

Die armen sprayer.

Entschuldigung, aber was ist daran falsch, wenn diese pubertierenden pseudo Gangsta dafür bezahlen, wenn sie anderes Eigentum beschmieren?!

winston
 

Highwaydog

Geheimer Meister
16. Oktober 2002
241
uuh geht hier was ab 8O (bin überrascht, aber gut...)

Die Gruppe stand wirklich nur friedlich rum. Nein, es waren keine Drogis, und auch keine Sprayer, was auch beides ziemlich dumm gewesen wäre, da der Heilbronner Hauptbahnhof videoüberwacht ist. :lol:

Übrigens habe ich nun mal im Grundgesetz nachgeschaut, was dort über die Bahn steht:
unter §143 GG steht:
Art. 143 GG schrieb:
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle Angelegenheiten, die sich aus der Umwandlung der in bundeseigener Verwaltung geführten Bundeseisenbahnen in Wirtschaftsunternehmen ergeben. Artikel 87 e Abs. 5 findet entsprechende Anwendung. Beamte der Bundeseisenbahnen können durch Gesetz unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn einer privat-rechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes zur Dienstleistung zugewiesen werden.
(2) Gesetze nach Absatz 1 führt der Bund aus.
(3) Die Erfüllung der Aufgaben im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs der bisherigen Bundeseisenbahnen ist bis zum 31. Dezember 1995 Sache des Bundes. Dies gilt auch für die entsprechenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

So und was steht in Artikel 87e? Ich schau mal nach:
Art. 87 e Abs. 5 schrieb:
(1) Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird ins bundeseigener Verwaltung geführt. Durch Bundesgesetz können Aufgaben der Eisenbahnverkehrswaltung den Ländern als eigene Angelegenheit übertragen werden.
(2) Der Bund nimmt die über den Bereich der Eisenbahnen des Bundes hinausgehenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung wahr, die ihm durch Bundesgesetz übertragen werden.
(3) Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(4) Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(5) Gesetz auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ferner Gesetz, die die Auflösung, die Verschmelzung, und die Aufspaltung von Eisenbahnunternehmen des Bundes, die ÜBertragung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes an Dritte sowie die Stillegung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes regeln oder Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr haben.
(ein hartes Stück Arbeit, das abzuschreiben :roll:)

Das ist alles in meinen Augen recht konfus formuliert... kennt sich da einer genauer aus, wie das auszulegen ist?
da steht nämlich schon Zeug drin, soweit ich das verstanden hab, dass die Bahnhöfe der Stadt teilweise gehören, aber ganz hab ich das nicht begriffen... ist da einer, der das versteht? :?
 

StormTec

Geselle
4. Juli 2003
22
Interessantes Thema:

Dazu folgende Anmerkung:

Zunehmend werden Infrastruktureinrichtungen ( Bahnhöfe, andere Verkehrsanlagen, Versorgungsbetriebe etc.), die eigentlich im Eigentum der jeweiligen Kommunen (Gemeinden, Städte) stehen, an ausländische -hauptsächlich amerikanische- Investoren verkauft. Das Verfahren, das dem zugrunde liegt, nennt man "sale and lease back". Die Einrichtungen werden also an einen Investor verkauft und die (bspw.) Gemeinde mietet die Einrichtung dann vom Investor zurück. Eigentümer im rechtlichen Sinne ist dann aber der Investor. Der Grund für diese Aktion ist, dass die Gemeinde so ihre stillen Reserven (also Immobilien etc.) liquide machen kann und damit ihren Haushalt zu sanieren vermag. Der Investor hat dadurch im Gegenzug in seinem Heimatland USA steuerliche Vorteile.

So wird zur Zeit mehr und mehr öffentliches Eigentum privatisiert. Natürlich ist das angesichts der Finanznot der Kommunen auch kein Wunder.
 

bombaholik

Auserwählter Meister der Neun
14. Oktober 2003
924
Winston_Smith schrieb:
Ach gottchen...

Die armen sprayer.

Entschuldigung, aber was ist daran falsch, wenn diese pubertierenden pseudo Gangsta dafür bezahlen, wenn sie anderes Eigentum beschmieren?!

winston

Darum gings doch gar net.

sondern dass du als Kunde keinen Aufpreis zuzahlen hast bzw. hättest, das heißt wenn, dann wäre es unbegründet und eine versteckte Preiserhöhung welche den Malern in die Schuhe geschoben wird.
 

Franziskaner

Ritter vom Schwert
4. Januar 2003
2.061
Highwaydog schrieb:
Die Gruppe stand wirklich nur friedlich rum. Nein, es waren keine Drogis, und auch keine Sprayer, was auch beides ziemlich dumm gewesen wäre, da der Heilbronner Hauptbahnhof videoüberwacht ist. :lol:

Ich war zwar schon einige Jahre jetzt nicht mehr in HN am Bahnhof, aber nach dem, was da früher mit Rumlungern, Anpöbeln und Dealen abging, haben deine Kumpels vielleicht einfach nur unter den Übertreibungen früherer Zeiten gelitten.

Ehrlich, ich bin jetzt kein eingefleischter Law&Order Fan wie andere hier, aber der Hauptbahnhof war, zumindest als ich noch regelmässiger Kunde der DB war, das letzte Dreckloch und blöd angemacht wurdest du regelmässig auch, wenn du nicht dem Idealbild der dort abhängenden Jugendlichen entsprochen hast.

Eventuell hätte ein freundliches und höfliches Gespräch mit dem entsprechenden Beamten helfen können. Die meisten davon sind auch nur Menschen, mit denen man von Zeit zu Zeit sich ganz vernünftig unterhalten kann...
 

Highwaydog

Geheimer Meister
16. Oktober 2002
241
Was ich nicht das schlimme fand, ist das hinausgeschickt-werden, sondern die unbegründete Beleidigung als Schandbild...
Klar kann man sagen, früher war das das letzte Loch, aber trotzdem darf man nicht wieder, wie schon so oft, das wieder pauschalisieren und sagen "jaja, alle Jugendlichen, die sich nur an einem Körpermerkmal (in dem Fall die Frisur) von Normalbürgern unterscheiden, sind Gängschder (Ganster)"
Bitte schön, da unterscheidet sich nämlich nix von Normalbürgern, da es insofern Normalbürger sind, dass sie sich geziemend verhalten, wie man es von allen erwartet, nichts Böses tun, sich nicht strafbar machen, eigentlich ja überhaupt nix machen, außer auf einen Zug warten...

Und neuerdings ist der ja, wie gesagt, videoüberwacht, und da am Bahnhofsvorplatz jetzt die Stadtbahn ein/aus fährt, schön überdacht und alles, ist eigentlich in dem Gebäude selber nicht mehr viel los... also so richtig voll wie da, wo ich in der fünften Klasse war, und da war er richtig voll, ist der eigentlich nie... :wink:

@Trasher: omg 8O - Naja, hinterher ist man immer schlauer :lol:

PS: legt jetzt eigentlich noch jemand die Artikel 143a und 87e GG aus? :D
 
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