ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
Na gut - ihr habt mich "breitgekloppt"..... ich werd' mich also darum bemühen das Thema Jura ein wenig aufzuarbeiten. Vorab - gemeint ist nicht die gleichnamige Zeit des Erdalters, in dem mehr oder minder grosse und grauselige Tierchen die Erde bevölkerten... - zwar gibt's auch grosse und grauselige "Tierchen" in dieser Art der Jura, aber sie tragen ein "menschliches Antlitz" zur Schau..... (ihr merkt schon: Die Ironie kommt hier nicht zu kurz....)....:
Nahezu jeder Mensch der eine Eingangsvorlesung zur "Rechtswissenschaft" in einer deutschen Universität besucht, hört im Laufe des Eingangreferates "seines" Prof's den Satz: "...Meine Damen und Herren, Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun...". Leider - ist das richtig so; ein "Rechtsstaat" mag noch so komplex sein - gerecht wird er nie. Das liegt natürlich zum Einen daran, dass das was als Recht angesehen wird, Gesetzen folgt - und diese Gesetze sind in der Regel nicht "objektiv" (was nebenbei die spannende Frage aufwirft, ob es überhaupt sowas wie "Objektivität" im menschlichen Leben geben kann - aber vielleicht kommen wir an anderer Stelle noch dazu...), sondern "folgen" einer "Meinung", und diese Meinung ist beeinflussbar. Zum zweiten - und das ist dann auch der Kern der Schwierigkeit in der Rechtswissenschaft - bedarf ein Gesetz eine Kommentierung, also einer "Beispielgebung" wie es anzuwenden sein kann - und diese Kommentierung hängt von der ethisch-moralischen Grundhaltung des Kommentators ab. Wer sich in dieser Schwierigkeit vertiefen will - dem seien die "Beck'schen Kommentierungen zum Strafvollzugsgesetz" (StVollzG) empfohlen - und nach deren Durcharbeitung die Alternativkommentare zum gleichen Thema aus dem Luchterhand-Verlag.... Nach einem "durchgelesenen Wochende" kommt man zu dem Eibdruck: Die Kommentatoren beider Verlage sprechen "eigentlich" hinsichtlich der Anwendbarkeit und dem anzwendenden Rahmen des StVollzG von völlig verschiedenen Gesetzen.... Im Streitfall - in diesem Fall: vor der Strafvollstreckungskammer eines Landgerichtes - "zählt" bei der tatsächlichen Bewertung eines Falles nicht "der gesunde Menschenverstand", sondern die "Lesart" des entscheidenden Richters - ist er/sie ein eher "konservativer Rechtsvertreter" oder ein eher liberaler Mensch. Mit tatsächlicher Gerechtigkeit hat die tatsächliche Entscheidung, die Beschlussfassung dann kaum noch was zu tun.....
Im StVollzG ist - meiner Auffassung nach - die Unterschiedlichkeit der Bewertungen, die dann zum teilweise völligen Fehlen von Gerechtigkeit führen, noch am "einfachsten" zu ersehen. Am Schwierigsten ist das dagegen hinsichtlich der Kommentierungen zu den Wirtschaftsgesetzen und zum Eupoparecht, am "interessantesten" (für den, der sich in der trockenen Materie wohlfühlt...) dagegen sind die Kommentierungen zum Verfassungsrecht. Hier wird stellenweise auch auf die geschichtliche Entwicklung Bezug genommen - wie kam es zu einer "Verfassung" und was ist Sinn und Zweck einer Verfassung angesichts der zahlreichen Krisen die die gesellschaftliche Entwicklung durchlaufen hat...?
Um Eines klarzustellen: Ich bin hier nicht der "Winkeladvokat" der "Rechtsberatung" durchführt -. ich verfüge nur über einen grossen Erfahrungsschatz (auch bezüglich gewonnener und verlorener Prozesse). Im Einzelfall und per PN kann ich sicherlich den einen oder anderen Tipp geben - aber in der Regel ist dafür der "Winkeladvokat Deines Vertrauens" zuständig....
Fragen?
Nahezu jeder Mensch der eine Eingangsvorlesung zur "Rechtswissenschaft" in einer deutschen Universität besucht, hört im Laufe des Eingangreferates "seines" Prof's den Satz: "...Meine Damen und Herren, Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun...". Leider - ist das richtig so; ein "Rechtsstaat" mag noch so komplex sein - gerecht wird er nie. Das liegt natürlich zum Einen daran, dass das was als Recht angesehen wird, Gesetzen folgt - und diese Gesetze sind in der Regel nicht "objektiv" (was nebenbei die spannende Frage aufwirft, ob es überhaupt sowas wie "Objektivität" im menschlichen Leben geben kann - aber vielleicht kommen wir an anderer Stelle noch dazu...), sondern "folgen" einer "Meinung", und diese Meinung ist beeinflussbar. Zum zweiten - und das ist dann auch der Kern der Schwierigkeit in der Rechtswissenschaft - bedarf ein Gesetz eine Kommentierung, also einer "Beispielgebung" wie es anzuwenden sein kann - und diese Kommentierung hängt von der ethisch-moralischen Grundhaltung des Kommentators ab. Wer sich in dieser Schwierigkeit vertiefen will - dem seien die "Beck'schen Kommentierungen zum Strafvollzugsgesetz" (StVollzG) empfohlen - und nach deren Durcharbeitung die Alternativkommentare zum gleichen Thema aus dem Luchterhand-Verlag.... Nach einem "durchgelesenen Wochende" kommt man zu dem Eibdruck: Die Kommentatoren beider Verlage sprechen "eigentlich" hinsichtlich der Anwendbarkeit und dem anzwendenden Rahmen des StVollzG von völlig verschiedenen Gesetzen.... Im Streitfall - in diesem Fall: vor der Strafvollstreckungskammer eines Landgerichtes - "zählt" bei der tatsächlichen Bewertung eines Falles nicht "der gesunde Menschenverstand", sondern die "Lesart" des entscheidenden Richters - ist er/sie ein eher "konservativer Rechtsvertreter" oder ein eher liberaler Mensch. Mit tatsächlicher Gerechtigkeit hat die tatsächliche Entscheidung, die Beschlussfassung dann kaum noch was zu tun.....
Im StVollzG ist - meiner Auffassung nach - die Unterschiedlichkeit der Bewertungen, die dann zum teilweise völligen Fehlen von Gerechtigkeit führen, noch am "einfachsten" zu ersehen. Am Schwierigsten ist das dagegen hinsichtlich der Kommentierungen zu den Wirtschaftsgesetzen und zum Eupoparecht, am "interessantesten" (für den, der sich in der trockenen Materie wohlfühlt...) dagegen sind die Kommentierungen zum Verfassungsrecht. Hier wird stellenweise auch auf die geschichtliche Entwicklung Bezug genommen - wie kam es zu einer "Verfassung" und was ist Sinn und Zweck einer Verfassung angesichts der zahlreichen Krisen die die gesellschaftliche Entwicklung durchlaufen hat...?
Um Eines klarzustellen: Ich bin hier nicht der "Winkeladvokat" der "Rechtsberatung" durchführt -. ich verfüge nur über einen grossen Erfahrungsschatz (auch bezüglich gewonnener und verlorener Prozesse). Im Einzelfall und per PN kann ich sicherlich den einen oder anderen Tipp geben - aber in der Regel ist dafür der "Winkeladvokat Deines Vertrauens" zuständig....

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