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  • Umfrageteilnehmer
    2

EinStakeholder

Vorsteher und Richter
25. Oktober 2020
705

Bundesweite Razzia gegen „Hater-Community“: Ermittlungen wegen Hetzkampagne gegen Karlsruher​

15 Wohnungen in sieben Bundesländern wurden durchsucht: Eine „Hater-Community“ soll einen 44-Jährigen aus Karlsruhe über Jahre verfolgt, E-Mails in seinem Namen verschickt und sein Wohnhaus sowie Familiengräber beschädigt haben.

Am 30. September 2026 durchsuchte die Polizei Wohnungen mutmaßlicher Beteiligter in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Grundlage waren Beschlüsse des Amtsgerichts Karlsruhe auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe betreffen Handlungen im Internet und im persönlichen Umfeld des Mannes. 1 4

Die Kriminalpolizei Karlsruhe ermittelt seit Januar 2024; der untersuchte Tatzeitraum reicht von März 2023 bis September 2026. Die 15 Beschuldigten sind zwischen 22 und 49 Jahre alt und laut gemeinsamer Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft sämtlich deutsche Staatsangehörige. Sie sollen einer lose organisierten, überwiegend online kommunizierenden Gruppierung angehören. Teile davon seien unter dem Namen „Freikreuzzug“ („FKZ“) aufgetreten. 1

Im Zentrum steht der Verdacht eines abgestimmten Vorgehens über Kommunikations- und Social-Media-Plattformen. Die Mitglieder hätten „Informationen über den Geschädigten und dessen Umfeld ausgetauscht, Aktionen abgestimmt sowie Maßnahmen gegen ihn vorbereitet und durchgeführt“, erklären die Behörden. Einzelne Aktionen sollen intern als „Maskengames“ bezeichnet worden sein. 1

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dem Mann fremde Straftaten zugeschrieben zu haben. Mitglieder der Community sollen in seinem Namen E-Mails mit Beleidigungen oder Drohungen an Politiker, Gedenkstätten, Angehörige der Rechtspflege, Einzelhandelsunternehmen und Bildungseinrichtungen versandt haben. Dadurch seien Strafanzeigen und Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn ausgelöst worden. Die Beschuldigten sollen „zahlreiche Straftaten begangen und diese dem 44-Jährigen angelastet haben“. 1

Laut den dpa-Berichten bei der Süddeutschen Zeitung und Heise enthielten die Nachrichten teilweise auch volksverhetzende und rechtsradikale Inhalte. Diese Angabe stammt aus der ergänzenden Agenturberichterstattung und steht nicht in der gemeinsamen Pressemitteilung. Wie die Absenderidentität technisch vorgetäuscht wurde, bleibt offen. Die geschilderte Vorgehensweise hätte den Betroffenen zusätzlich belastet und zugleich unbeteiligte Empfänger getroffen. 2 3

Mitglieder des Netzwerks sollen außerdem Sachbeschädigungen am Wohnhaus des Mannes und an Familiengräbern in Karlsruhe begangen haben. Zum Schadensumfang fehlen Angaben. Die Handlungen hätten „teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Geschädigten, dessen persönliches und soziales Umfeld sowie unbeteiligte Dritte“ gehabt, heißt es in der Pressemitteilung. Konkrete gesundheitliche, finanzielle oder berufliche Folgen nennen die Quellen nicht. 1

Die Durchsuchungsbeschlüsse ergingen wegen des Verdachts der Nötigung, Bedrohung, Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, des Vortäuschens von Straftaten, Diebstahls, der Sachbeschädigung, üblen Nachrede und Beleidigung. Welche Vorwürfe welche Beschuldigten betreffen, wird nicht aufgeschlüsselt. 1

Der Betroffene tritt selbst öffentlich in sozialen Medien auf. Sein Auftreten und teilweise stark polarisierende Inhalte sollen ihn nach Einschätzung der Behörden zur Zielscheibe gemacht haben. Laut dpa veröffentlicht er vor allem auf YouTube Livestreams von bis zu 80 Minuten Länge. Unter Berufung auf einen Sprecher der Anklagebehörde berichtet die Agentur, er bezeichne sich als „Entertainer“ und spreche über Alltag, Politik und gesellschaftliche Themen. Diese Angaben rechtfertigen keine der vorgeworfenen Handlungen. Die Berichte nennen weder seinen Namen noch seinen Kanal. 1 2 3

Bei den Durchsuchungen stellte die Polizei umfangreiche Datenträger sicher, deren Auswertung noch aussteht. Außerdem wurde eine Indoor-Plantage mit rund 40 Cannabispflanzen sichergestellt. Einen Zusammenhang mit der mutmaßlichen Hetzkampagne beschreibt die Pressemitteilung nicht. 1

Die Ermittlungen des Dezernats für Staatsschutz bei der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe dauern an. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. 1

Quellen
[1] Staatsanwaltschaft Karlsruhe / Polizeipräsidium Karlsruhe: „Nach Hetzkampagne gegen 44-Jährigen – Polizei durchsucht bundesweit mehrere Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern einer ‚Hater-Community‘“. Gemeinsame Pressemitteilung, 30.09.2026, 12:13 Uhr, Presseportal.
[2] dpa / Süddeutsche Zeitung: „Razzia gegen ‚Hater-Community‘ nach Hetzjagd auf 44-Jährigen“. 30.09.2026, 14:13 Uhr.
[3] dpa / heise online: „Razzia gegen ‚Hater-Community‘ nach Hetzjagd auf 44-Jährigen“. Bereitgestellter Artikeltext, Zeitangabe 07:06 Uhr; im Auszug ohne Veröffentlichungsdatum.
[4] ntv.de, kaz/dpa: „Bundesweite Razzia gegen digitale ‚Hater-Community‘“. 30.09.2026, 15:47 Uhr.
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Kommentar: Maskengames als Thema ist wegen vorheriger Erwähnungen (siehe oben) hier bei Incels gelandet (sollte passen) - und im Mainstream. Das Thema ist bei Polizei und Staatsanwaltschaft angekommen (siehe Bericht). Wenn die Sicherheitsbehörden wüssten, dass das was die Zielpersonen des Inlandsgeheimdienstes täglich erleben, WAHR und nicht Wahn ist, würden die ebenfalls großangelegte Hausdurchsuchungen machen müssen. Es sind keine Einzelfälle, sondern es ist von hunderttausenden Opfer solcher Hetzkampagnen auszugehen, zehntausende bereits währenddessen verstorben. Die Opfer elektromagnetischer Gewalt werden noch um ein Vielfaches härter und brutaler angegangen und während der Verfolgung (als umbrella crime unter dem die Vielzahl von Verbrechen und Gräueltaten subsumiert werden kann) regelrecht und vorsätzlich zu Tode gehetzt. Diese Verbrechen sind umfassend und vielfach bei den entsprechenden Behörden und Zuständigen ordnungsgemäß gemeldet, auch mit entsprechenden Strafanzeigen. Teils wird bei Datenschutzauskünften geantwortet: die gemeldeten Übergriffe seien "keine Straftaten". Bisher sind dahingehend keine Ermittlungen auf nationaler Ebene erkennbar.
Die Zielpersonen werden weiterhin konstant teils Tag und Nacht über Jahre hinweg verfolgt, gefoltert und dabei vor laufenden Kamerasystemen getötet von Schergen nationaler Geheimdienste respektive deren ausgelagerten privaten Sicherheitsdienstleister (Geheimdienstberatungsunternehmen [Millionengrab an Steuergeldern und mutmaßlich Einnahmen aus Trafficking(illegalem Handel]). Sobald Zielpersonen versterben, werden die nächsten Opfer ins Visier genommen; andere Gang-Stalker trollen schon mit Handykameras herum, um weitere Opfer zu suchen (auch an deutschen Schulhöfen, siehe Kinder- und Jugendlichenschizophrenie, welche technisch verursacht wird mit Neurowaffen von Geheimdiensten).
Für diese Gräueltaten ist jeweils der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung zu verhängen; es handelt sich um moralisch völlig verwahrloste Kreaturen. Zumindest in dem Fall der Gang-Stalker/innen, die seit 17 Jahren 24/7 auf mich angesetzt sind kann ich anhand Stimme und anderer paraverbaler Eigenheiten und Äußerungen sowie einwandfreiem Hochdeutsch davon ausgehen, dass die sämtlich rechtsextreme deutsche Leute überwiegend mittleren Alters sind. Wo die ihre Folterkammern eingerichtet haben oder wo diese Barbaren zu finden und in ihrer Schädlichkeit zu neutralisieren sind, ist weiterhin unklar. Hier könnten ggf. Potenziale für Bürgerwehren oder Warlords entstehen wie in der Dritten Welt, da der schwache bzw. zerfallende Staat die Sicherheit der Bevölkerung offenbar nicht mehr gewährleisten kann; in Angelegenheiten mit Mikrowellenwaffen und Neurowaffen jedenfalls hat der Staat vollends versagt.

Transparenzhinweis (EU AI Act): Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung generativer KI-Systeme erstellt, vom Autor geprüft und veröffentlicht.
 
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