- Moderation
- #1
- 23. Februar 2009
- 5.806
[....]und Sodomie (Entschuldigung für dieses Beispiel) gibt es im StGB auch nicht mehr.
Beim letzten Beispiel bitte nicht zu ernst nehmen, soll nur der Veranschaulichung dienen, auch wenn es schwer vorstellbar ist, dass Menschen das machen.
Sry,aber wie du ja langsam bemerkt haben solltest, nehmen wir hier alles sehr ernst und darum meine Frage (wenngleich Otop):
Hättest du dazu eventuell eine Verlinkung in Schriftform? Ich habe vor etwas über 3 Jahren einen ´Sodomisten´festgenommen...
Da der Maul-Esel (Opfer) nicht zugestimmt hatte, gabs dann 2 Jahre (leider) zur Bewährung.