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divers and more

paisley

Großer Auserwählter
11. Februar 2014
1.535
" Doch bedürfe die Regelung innerhalb eines „überschaubaren Zeitraums“ einer Überarbeitung, stellten die Richter fest. Die ausreichende gesetzliche Grundlage für die Vorschrift fehle. Der vorsitzende Richter sprach deswegen von einem „Teilerfolg“ für den 51-Jährigen." [...]
" Das Gericht urteilte am Donnerstag auch, dass eine Vorschrift zu den Äußerlichkeiten der Soldaten grundsätzlich notwendig sei. Das Ansehen der Bundeswehr hänge auch vom Aussehen der Soldaten ab."
aus
https://www.faz.net/aktuell/politik...en-duerfen-und-geht-vor-gericht-16018668.html

wenns drauf ankommt weiß man ganz genau wer Männlein
oder Weiblein ist.
siehe auch
https://www.nzz.ch/international/de...andenburg-die-quote-ist-ein-irrweg-ld.1456571
daraus zitiert:
" Die Einführung eines paritätischen Wahlvorschlagsrechts stellt eine an das Geschlecht anknüpfende Ungleichbehandlung dar, die nicht durch das Gleichberechtigungsgebot gerechtfertigt wird und damit verfassungswidrig ist. "

Das " divers " ist für beide Szenarien noch gar nicht mitberücksichigt.
Richter werden bemüht , die lange studiert haben,
um dann so ' elementar empfindliche Belange ' einzuschätzen und diese klären zu müssen
für die der gesunde Menschenverstand
als Qualifizierung nicht das Schlechteste wäre.
Der BundeswehrVorschriftenkatalog 'geschlechtsbestimmung/geschlechtsmitbestimmung' wird vermutlich erneuerungsbedürftig.
Da gab es doch mal einen Chat link von EwJ (möge meine Erinnerung mich nicht täuschen) zu
Klagen gegen Schönheitschirurgen,
wenn einem das neue Geschlecht nach drei Wochen nicht mehr gefällt.

wenn ich könnte würd ich jetzt irgendwas schreiben mit Galgenhumor
aber mir fällt partout nix ein
 

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