Mal eine gute Nachricht aus der Politik:
Endlich: Tierschutz kommt als Staatsziel ins Grundgesetz!
17. Mai 2002
Als Auftakt für eine Kultur der Tierrechte wertet der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte den 17. Mai 2002. Denn: Der staatliche Schutz der Tiere erhält den hohen Rang des Grundgesetzes. Dies hat der Deutsche Bundestag heute mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit durch Zustimmung aller Parteien beschlossen.
»Das Staatziel Tierschutz zugunsten der Tiere in Not ist nicht minder bedeutsam als das Staatsziel Sozialstaat zugunsten hilfebedürftiger Menschen«, so Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte. Er lobt die Parlamentsentscheidung und betont, dass alle staatlichen Organe, aber auch Experimentatoren, Hochschullehrer im Ausbildungsbereich und Personen, die Tiere betäubungslos schächten, sich auf die neue Rechtslage einstellen müssen. Jetzt wird der Verband u. a. auf die Bundesländer einwirken und Prozesse unterstützen, um Ausnahmegenehmigungen zum Schächten nicht mehr zu erteilen. Als nächster gesetzgebender Schritt, laut von Loeper, sollte auch die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzorganisationen folgen, um rechtliche Vollzugsdefizite besser abzubauen. Die Ergänzung des Artikels 20a Grundgesetz um die drei Worte »und die Tiere« wird voraussichtlich am 31. Mai 2002 durch den Bundesrat bestätigt.
Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte hat vor 12 Jahren durch Dr. Eisenhart von Loeper die Initiative Tierschutz ins Grundgesetz gestartet und sie mit Hilfe von Prominenten und einer immer stärker werdenden Bürgerbewegung vorangebracht. Daher waren viele Mitglieder des Verbandes heute vor Ort. Der Vorsitzende dankte den Politikern der ersten Stunde aus SPD und Grünen, aber auch den anderen Parteien und den Politikern, die den »Mut zur Wende« zeigten. Nun gelte es, so der Jurist, diesen »wichtigen Impuls auch für die europäische Verfassung« durchzusetzen.
www.tierrechte.de
Endlich: Tierschutz kommt als Staatsziel ins Grundgesetz!
17. Mai 2002
Als Auftakt für eine Kultur der Tierrechte wertet der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte den 17. Mai 2002. Denn: Der staatliche Schutz der Tiere erhält den hohen Rang des Grundgesetzes. Dies hat der Deutsche Bundestag heute mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit durch Zustimmung aller Parteien beschlossen.
»Das Staatziel Tierschutz zugunsten der Tiere in Not ist nicht minder bedeutsam als das Staatsziel Sozialstaat zugunsten hilfebedürftiger Menschen«, so Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte. Er lobt die Parlamentsentscheidung und betont, dass alle staatlichen Organe, aber auch Experimentatoren, Hochschullehrer im Ausbildungsbereich und Personen, die Tiere betäubungslos schächten, sich auf die neue Rechtslage einstellen müssen. Jetzt wird der Verband u. a. auf die Bundesländer einwirken und Prozesse unterstützen, um Ausnahmegenehmigungen zum Schächten nicht mehr zu erteilen. Als nächster gesetzgebender Schritt, laut von Loeper, sollte auch die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzorganisationen folgen, um rechtliche Vollzugsdefizite besser abzubauen. Die Ergänzung des Artikels 20a Grundgesetz um die drei Worte »und die Tiere« wird voraussichtlich am 31. Mai 2002 durch den Bundesrat bestätigt.
Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte hat vor 12 Jahren durch Dr. Eisenhart von Loeper die Initiative Tierschutz ins Grundgesetz gestartet und sie mit Hilfe von Prominenten und einer immer stärker werdenden Bürgerbewegung vorangebracht. Daher waren viele Mitglieder des Verbandes heute vor Ort. Der Vorsitzende dankte den Politikern der ersten Stunde aus SPD und Grünen, aber auch den anderen Parteien und den Politikern, die den »Mut zur Wende« zeigten. Nun gelte es, so der Jurist, diesen »wichtigen Impuls auch für die europäische Verfassung« durchzusetzen.
www.tierrechte.de