Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

StGB §166: Ich brauche Rechtsberatung!

Jay-Ti

Auserwählter Meister der Neun
2. August 2002
989
Der als sogenannter Gotteslästerungsparagraph bekannte Gesetzestext des Strafgesetzbuches § 166 lautet wie folgt:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Ich brauche Beratung von Juristen: Da mein weltanschauliches Bekenntnis voll und ganz der Vernunft unterworfen ist, würde ich gerne das Verbreiten von Schriften, welche dem Inhalt meines Bekenntnisses (der Vernunft) entgegenstehen und sie sogar beleidigen, unterbinden lassen.
Es würde mich doch sehr freuen, wenn dieser Paragraph dafür sorgt, dass christliche Heilsvorstellungen aus Deutschland verschwinden, noch eher wäre ich geküsst, würde sich dieses Gesetz dank solcher Forderungen selbst lahmlegen, da es voll und ganz unvernünftig ist.

Was haltet Ihr von dem Paragraphen?
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
@jay ti
ich bin kein jurist, insofern ist die analyse dieses paragraphen auch nur der vernunft unterworfen aber ich würde sagen du hast schlechte karten

Absatz 1) schützt dein "weltanschauliches Bekenntnis" aber eine Schrift, die sich dagegen richtet wird kaum de "öffentlichen Frieden" stören

Absatz 2) schützt ja nur "Weltanschauungsvereinigungen", da müßtest du schon sowas wie eine "Kirche der Vernunft" gründen

Ich glaube Knackpunkt ist halt hier die "Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens"

Und da liegt es wie immer im Ermessen des Gerichts und nicht im Empfinden eines Klägers.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Was soll man schon von einem Paragraphen halten, der gewaltbereite Kirchen besser schützt als friedliebende?

Ein mißlungener Versuch, einen miesen Kompromiß zwischen Laizität und Christkonservatismus zu schließen, mehr ist das nicht.
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
Sehe ich ganz genau so. Dieser Paragraph sieht mir sehr nach dem Versuch aus in einem säkularisierten Land den Christen Sonderrechte einzuräumen ohne sie explizit beim Namen nennen zu müssen - ein Schuß, der mit jedem gewaltbereiten deutschen Moslem mehr, nach hinten losgeht.

Der öffentliche Friede ist schließlich v.a.D. eine Sache der Mehrheit. Deswegen dürfen diese dämlichen Kirchenglocken auch bimmeln und der Muezzin muss die Backen halten. Könnte also dank dieses tollen Gummi-Paragraphen in 50 Jahren genau andersherum aussehen.

Tja, hätten wir mal von vornherein rationale Gesetze ohne Rücksicht auf religiöse Mehrheiten erlassen, dann hätten wir jetzt weniger Ärger.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Auch wenn ich meine, dass der Glaube schon viel Unheil angerichtet hat: Dieser Paragraf ergänzt für mich zunächst das Recht auf den freien Glauben.

Im Grunde sagt er nur aus, dass ich die Kirche z. B. ohne Ende verunglimpfen und mit Karikaturen der Lächerlichkeit preis geben kann - unter der Vorraussetzung, dass der öffentliche Friede nicht gestört wird.
Es ist also mehr eine Richtschnur, die hierzulande nicht nur einen "Glaubenstempel" - gleich welcher Art - schützt sondern auch die Gläubigen.

Da es kein Maß gibt, entscheidet eine richterliche Instanz sehr wahrscheinlich nur nach dem, dass sie als Gemeinempfinden erachtet bzw nach Art und Umfang der Unruhen.
Also auch eine Frage der Lobby.
Durch den Karikaturenstreit und der Billigung durch Nichtverfolgung scheint hier demnach noch nicht die Grenze erreicht zu sein - in jedem Fall wäre diese Posse dienlich für eine mögliche Verteidigung.

Für mich ist das ein Gummiparagraf, der jedoch nicht grundsätzlich dem Schutz des Glaubens dienen soll.
Das wird für mich deutlich, da er sich auf die Verbreitung von Schriften beschränkt - lässt also beispielsweise ein Recht auf Demonstration mit dem Megaphon oder einer Radiosendung zu.

Andererseits steht mir dann dieser Paragraf nicht im Einklang mit der Pressefreiheit, da das Recht der Printmedien beschnitten würde.

Bllödsinnige Paragrafen sehe ich auch hier:
Das GG §140 verweist auf das Recht der Religionsgesellschaften. Hier wird auf diese Artikel verwiesen, womit der Weg zum Eintreiben der Kirchensteuer mit GG §136, Absatz 3 geebnet wird. Denn es wird mit einem Schreiben der Kirchensteuerstelle weiterhin auf die Abgabenordnung hingewiesen, wonach ich in einer Beweispflicht bin - also "des Glaubens bezichtigt" werden kann, obwohl es nie eine Taufe oder ein ähnliches Glaubensbekenntnis gab und damit der Gegenseite vernünftige Indizien fehlen.
Selbst, wenn ich vor Antritt einer steuerpflichtigen Arbeitsaufnahme einen eigentlich unnötigen Kirchenaustritt erkläre, kann mir so ein Schreiben von der Kirchensteuerstelle ins Haus flattern.
Und dazu fällt mir wieder §164 Absatz 2 ein, denn die Kirche darf wider besseren Wissens verdächtigen/fragen, weil es im Grundgesetz verankert ist - das dürfen Privatpersonen nicht.

Gruß
Holo
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Das wird für mich deutlich, da er sich auf die Verbreitung von Schriften beschränkt - lässt also beispielsweise ein Recht auf Demonstration mit dem Megaphon oder einer Radiosendung zu.

Es wird auf § 11 Absatz 3 verwiesen, und der stellt alles mögliche den Schriften gleich.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Richtig, habe ich glatt überlesen.

[url=http://dejure.org/gesetze/StGB/11.html schrieb:
StGB §11 (3)[/url]]Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

Brüllen ist also noch erlaubt, solange es kein Verstoß gegen ein LImSchG darstellt.

Gruß
Holo
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Deutsche Gesetze muß man lesen. Dann muß man sie nochmal lesen. Dann muß man Jura studieren, denn keineswegs immer wird auf alle im Zusammenhang wichtigen anderen Paragraphen verwiesen.

In diesem Fall hätte lesen aber reichen müssen (nichts für ungut), denn:

§166 schrieb:
1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften

Brüllen ist öffentlich, es sei denn im Keller.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
erik schrieb:
Absatz 2) schützt ja nur "Weltanschauungsvereinigungen", da müßtest du schon sowas wie eine "Kirche der Vernunft" gründen
Wo muß ich unterschreiben?
 

Gammel

Geheimer Meister
20. März 2004
134
Jay-Ti schrieb:
Da mein weltanschauliches Bekenntnis voll und ganz der Vernunft unterworfen ist, würde ich gerne das Verbreiten von Schriften, welche dem Inhalt meines Bekenntnisses (der Vernunft) entgegenstehen und sie sogar beleidigen, unterbinden lassen.

Wäre das super, wenn es wirklich einen Paragraphen gegen offensichtliches Idiotentum gäbe..... ;)


Ich für meinen Teil finde diesen Paragraphen komplett überflüssig. Beleidigungen und den öffentlichen Frieden zu stören sind auch so schon verboten (oder etwa nicht ??).

Er verführt hingegen einige "Gläubige" nur zu einer Auslegung von Glauben- und Religionsfreiheit, mit der ich mich dann nicht mehr identifizieren kann.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Ein_Liberaler schrieb:
Deutsche Gesetze muß man lesen. Dann muß man sie nochmal lesen. Dann muß man Jura studieren, denn keineswegs immer wird auf alle im Zusammenhang wichtigen anderen Paragraphen verwiesen.
Mit anderen Worten: Ich habe mich gerade als Nicht-Jurist zu erkennen gegeben. ;-)

Und damit als Ergänzung: Glaube gestattet keinen (öffentlichen, und damit wirksamen) Widerspruch, sofern er Handlungen bewirkt, die zur Störung des Friedens im Land geeignet ist.
Jetzt wird es erst interessant, denn hier ist für mich die Definition vom Glauben bzw. eine Anerkennung einer Religionsgemeinschaft entscheidend.
Dazu dieser Fall: http://www.123recht.net/article.asp?a=1120

Einerseits ist zum Beispiel nach Ansicht des Muslim Market jeder Mensch gläubig - er muss dazu nicht an einen oder mehrere Götter glauben - er kann genauso an die Urknalltheorie "glauben".
Andererseits gilt der Islam nach meinem derzeitigen Wissensstand nicht als Körperschaft in Deutschland.
Mir scheint, dass Religionsfreiheit eine staatliche Anerkennung bedingt (keine Quelle), weshalb es auch solche Beispiele gibt, die nicht als Religionsgemeinschaft gelten können.

Solange also ein Glaube als anerkannt gilt, kann er nicht angefochten werden. Eine Religionsgemeinschaft, die nicht offiziell anerkannt ist, kann weiter durch Schriften in der Öffentlichkeit verunglimpft werden, womit der Karikaturenstreit oder eine weitere Provokation für die Initiatoren straffrei ausgehen sollte.

Sollte ich mich jedoch irren - und ein religiöser Zusammenschluss bereits unter dem Schutz der Gesetzgebung fallen, dann wäre eine Verunglimpfung von "Ungläubigen" bereits eine Straftat. Ungläubige glauben ja etwas anderes.

Andererseits sollte die Gründung einer Religionsgesellschaft von Urknall-Gläubigen auch kein Problem sein, denn Artikel 137 des Grundgesetzes besagt:

(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

Gruß
Holo
 

morgenroth

Geheimer Sekretär
6. September 2003
685
In meinen Augen ist der öffentliche Friede gestört, wenn ungeachtet des Wochentags die Glocken morgens um 6Uhr Alarm schlagen.
Was zum Teufel gibt diesen Schäfchentreibern das Recht, ein ganzes Volk aus dem Bett zu bimmeln?

In welchem Paragraphen ist das eigentlich verankert? Warum dürfen die einen derartigen Lärm veranstalten und ich nicht? Hat eigentlich schon irgendwer versucht dagegen anzugehen?

Mir ist das ein Rätsel. Ich meine - wenn sie an den Weihnachtsmann glauben - bitteschön, jeder wie er mag. Aber warum müssen die mich deswegen jeden Morgen wecken? Ich stelle ja auch nicht jeden Morgen um 6 meine Anlage auf den Balkon, nur weil ich die Ramones verehre. :evil:
 

polylux

Geheimer Meister
7. Januar 2005
308
morgenroth schrieb:
In meinen Augen ist der öffentliche Friede gestört, wenn ungeachtet des Wochentags die Glocken morgens um 6Uhr Alarm schlagen.
Was zum Teufel gibt diesen Schäfchentreibern das Recht, ein ganzes Volk aus dem Bett zu bimmeln?

In welchem Paragraphen ist das eigentlich verankert? Warum dürfen die einen derartigen Lärm veranstalten und ich nicht? Hat eigentlich schon irgendwer versucht dagegen anzugehen?

Mir ist das ein Rätsel. Ich meine - wenn sie an den Weihnachtsmann glauben - bitteschön, jeder wie er mag. Aber warum müssen die mich deswegen jeden Morgen wecken? Ich stelle ja auch nicht jeden Morgen um 6 meine Anlage auf den Balkon, nur weil ich die Ramones verehre. :evil:

Das wird Dir hier schon ein eifriger Missionar beantworten können.
("Wir sind ein christlich geprägtes Abendland ...")
Ich habe mich darüber auch schon genügend ausgelassen zu diesem Terror.

Ich werde nun - als Apple Jünger - jeden Morgen gegen 6 wenn ich aufstehe, den Startgong meines Macs über eine entsprechende Anlage unters Volk pusten. Mal sehen ob sich jemand beschwert ... :evil:

Vielleicht reicht es auch Sonntags um 10 - passend zum Kirchenterrorgebimmel - eine Gaströte kontinuierlich hupen zu lassen, um meinem Glauben ausdruck zu verleihen.

Und wenn sich jemand gestört fühlt, verweise ich auf mein Recht zur freien Religionsausübung. :D
Sollte sich jemand bei mir beschweren, zeige ich ihn wegen Beleidigung meines Glaubens an. LOL

Ich würde mich da schon über einen Paragraphen freuen, der generell Ideologien verbietet. Dann könnte man die Schäferei auch beenden.

Polylux
 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
13.544
Die Kirchen waren sicher schon dort und haben gebimmelt bevor Ihr da hingezogen seit wo Ihr jetzt wohnt oder?
 

morgenroth

Geheimer Sekretär
6. September 2003
685
polylux schrieb:
Vielleicht reicht es auch Sonntags um 10 - passend zum Kirchenterrorgebimmel - eine Gaströte kontinuierlich hupen zu lassen, um meinem Glauben ausdruck zu verleihen.

Am Besten, du lässt es viertelstündlich richtig krachen und zu jeder vollen Stunde gibst du Gas, dass die Wände wackeln. Dann weiß auch jeder, dass du an irgendetwas glaubst. :D

Nein im Ernst - mich nervt das ungemein. Auch die Sache mit der Kirchensteuer. In einem Alter, in dem du noch gar nix weisst wirst du in diesen Verein geworfen - gerade so, als würde ich meinen 3 Monate alten Sohn in einem Fussballverein anmelden - ungeachtet der Tatsache ob er später spielen will oder nicht. Jede weitere Stufe der Kirchenkarriere wird dann mit einem derartigen Übermaß an Geschenken versüßt, dass ein 7 jähriger ungern nein sagt. Später bezahlzt du dann völlig ungefragt die Kirchensteuer. Diese Selbstverständlichkeit kotzt mich echt an.

Wer auf die Kirche steht - bitteschön. Aber warum lässt man die Leute nicht in einem entscheidungsreifen Alter selbst eintreten?
 

Marc

Vorsteher und Richter
31. Dezember 2003
792
Malakim schrieb:
Die Kirchen waren sicher schon dort und haben gebimmelt bevor Ihr da hingezogen seit wo Ihr jetzt wohnt oder?
Bei mir ist das z.B. so.
Natürlich wusste ich das vorher.
Trotzdem hab ich meistens keine gute Laune, wenn ich an den wenigen Tagen an denen ich mal auschlafen kann, durch "Glockengebimmel/getöse" geweckt werde.

Und wenn ich jeden Morgen meine Anlage voll aufdrehe, dann kommt die Polizei oder das Ordnungsamt und im Zweifelsfall bin ich im Unrecht, egal ob der Nachbar der sich beschwert hat nach mir da hingezogen ist.
Und so wie ich das in Erinnerung habe, reicht auch schon ein Nachbar aus, der sich verständlicherweise gestört fühlt.
Selbst wenn alle anderen Nachbarn nichts dagegen hätten müsste ich damit aufhören.
Und genau da ist der Unterschied.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Äh, so langsam driftet es aber offtopic, oder?

Also erstens kann jeder aus der Kirche austreten dem es nicht paßt, ohne einen Cent Kirchensteuer bezahlt zu haben.

Zweitens soll dieser § um denn es eigentlich ging, Religionsgemeinschaften und deren Anhänger vor Beleidigungen aufgrund der Religion schützen.

Das finde ich auch ein ganz sinnvolles Anliegen.
Das wann bei der Formulierung des TExtes nicht immer alle Eventualitäten berücksichtigen kann, dürfte klar sein, genau deswgen liegen gewisse Ermessensfragen ja in der richterlichen Entscheidungsgewalt.

Was das ganze jetzt mit Kirchtumglocken zu tun hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, auch nicht die polemische Parallele zwischen Kirchturmglocken (=öffentliche Veranstaltung) und Ramones (=euer Privatspaß)
 

morgenroth

Geheimer Sekretär
6. September 2003
685
Malakim schrieb:
Die Kirchen waren sicher schon dort und haben gebimmelt bevor Ihr da hingezogen seit wo Ihr jetzt wohnt oder?

Da kann ich Marc nur uneingeschränkt Recht geben. Nur weil eine Sache länger existiert als ich, muss sie nicht unbedingt richtig sein.

erik schrieb:
Was das ganze jetzt mit Kirchtumglocken zu tun hat, verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, auch nicht die polemische Parallele zwischen Kirchturmglocken (=öffentliche Veranstaltung) und Ramones (=euer Privatspaß)

Hier gehts auch um die Störung des öffentlichen Friedens und der ist in meinen Augen sehrwohl gestört, wenn ein ganzes Volk ungefragt aus dem Bett geschallert wird. Und was man nun zu einer öffentlichen Veranstaltung deklariert und was nicht, ist doch bei der Vielzahl der Austritte auch fraglich.
Sollen sie doch glauben was sie wollen - ist mir völlig schnurz. Sie sollen nur aufhören, mich in einer Tour derartig penetrant missionieren zu wollen.
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten