- Moderation
- #1
- 18. November 2007
- 22.069
Eine Loge aus Nordrhein-Westfalen ist bei dem Versuch gescheitert, dem Bundesfinanzhof zu erklären, daß es auch der Allgemeinheit nützt, wenn man die eigene rauhe Gestalt zu einem vorbildlichen Quader für den Bau einer menschlicheren Gesellschaft behaut. Vielmehr scheint der BFH nun davon auszugehen, daß dies ausschließlich im Eigeninteresse des jeweiligen Bruders liegt, damit sei Gemeinnützigkeit aber nur gegeben, wenn die Loge Steinen aller Art, also Graniten, Sand- und Kalksteinen, Marmor, Rubinen und Bernstein offenstünde. Auf die Argumentation, Bernstein diene mehr der Innenausstattung des Tempels als seinem Bau und es gebe eigene Logen für Bernsteine, ging das Gericht nicht ein. Entweder die Brüder nehmen auch Schwestern auf, oder sie zahlen Körperschaftssteuer, und zwar € 201.-.