Die V-Mann-Affäre um den Verfassungsschutz dürfte noch einigen in Erinnerung sein. Vielleicht sollte das Prinzip der Unterwanderung noch mal aufgetischt werden, immerhin handelt es sich bei der V-Mann-Affäre um eine Staatstäuschung.
Geheimprozeß gegen NPD?V-Leute werden für ihre VS-Tätigkeit in der Regel förmlich verpflichtet und von »V-Mann-Führern« mehr oder weniger straff geführt. Ihnen wird Vertraulichkeit zugesichert: Ihre heimliche Nebentätigkeit und ihre Identität sollen Dritten, also auch Gerichten gegenüber grundsätzlich verheimlicht werden – einerseits um sie im Interesse künftiger Geheimdienstarbeit nicht zu »verbrennen«, andererseits um sie vor Racheakten der Ausspionierten zu schützen. Diese amtliche Verdunkelungsstrategie, eine Konsequenz geheimdienstlicher Methoden, hat weitreichende Auswirkungen auf Gerichtsverfahren, in denen V-Leute eine Rolle spielen. Die Geheimmethoden führen fast zwangsläufig zu rechtsstaatswidrigen Geheimverfahren.