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Eigenverantwortung

Ist der Mensch für sein Tun selbst verantwortlich?

  • Ja, obwohl es beeinflussende Fremdeinwirkungen gibt

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nicht immer, manchmal hat man keine Wahl

    Stimmen: 0 0,0%
  • Nein, alles wird von außen aufdoktriniert

    Stimmen: 0 0,0%
  • Wenn ich mich doch nur entscheiden könnte

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    219

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Woppadaq schrieb:
Nicht einmal dann, wenn die Person, bei der du das Buch ausgeliehen hast, bei einer Weitervergabe (z.B. an eine Person, die er gut genug kennt) zugibt, daß du die Verantwortung nicht mehr hast ?

Ich finde das sehr ehrenwert von Dir. (Ist das Buch wirklich so gut ?)
das hat nichts mit ehrenhaft zu tun.
Ist nur einfach so ... ob ich oder du .. oder jemand anders das nun mag oder nicht.
Wie ich meiner Verantwortung gerecht werde ist wiederum eine nächste Frage, die jeder für sich beantworten muß.
Für sich ... (Vor seinem Gewissen, dem Leben, Gott oder welche Instanz auch immer, man für sich als zuständig erkoren hat.) trägt man die Verantwortung und das schließt eine Menge mehr ein ... als nur die Dinge die man verschuldet hat.
Ich muß Antworten finden auf Dinge die ich entschieden habe ... und für Dinge die mir einfach so passieren, obwohl ich das Gefühl habe, ich würde kein Verschulden daran haben.

Ver_antwort_ung

Verschulden und Verantwortung müssen nicht in einer Hand liegen.
Wenn ich kein Verschulden an etwas trage ... heißt es nicht, daß ich damit einer Verantwortung entbunden bin. Wenn ein anderer etwas verschuldet hat, was in meinem Verantwortungsbereich liegt ... dann kann ich mich an ihn wenden, und ihn wiederum vor mir, dafür zur Verantwortung ziehen.

Ein Beispiel: Bei einem geplatzten Kondom oder koitus interuptus , habe ich trotzdem hinterher die Verantwortung, über ein Leben zu entscheiden. Ob ich über Verhütung informiert war oder nicht.
Du magst jetzt vielleicht anführen ... "Frau hätte ja keinen Sex haben brauchen"
Ja genau ... und darauf will ich auch hinaus.
Wenn man etwas tut oder auch nicht tut ... dann hat man die Verantwortung im Sack .. ob man den Sack tragen will oder nicht ... ob man ihn sehen will oder nicht .... das ist egal.

Genauso wie ich bei so einer banalen Sache, wie dem Buch, eine Verantwortung übernehme, bis ich dieses Buch dem Besitzer wiedergegeben habe .... und mich keine Worte davon entbinden können sondern nur die Tat
So ist es bei schwerwiegenderen Entscheidungen auch so ... das mich Worte nicht einfach aus einer Verantwortung entlassen können.
Eine Tat oder auch eine unterlassene Tat legen Verantwortung in meine Hand ... und ich muß Antworten finden

So ist es auch im Leben ... so lange ich lebe ... habe ich Verantwortung für die Dinge die ich tue ... und für die Dinge die ich nicht tue.

Ich gebe ja zu, daß sich die Frage jetzt ein bißchen plump anhört, aber:

Was bedeutet das, daß du Verantwortung für dein Leben hast ?

Ne plump hört sich das nicht an, aber ich verstehe nicht so ganz warum du die Frage stellst ... direkt nachdem ich einen Satz geschrieben habe, der das eigentlich beantwortet *amkopfkratz*
überlesen?
Oder haben wir ein Verständnisproblem?

Namaste
Lilly
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
Ne plump hört sich das nicht an, aber ich verstehe nicht so ganz warum du die Frage stellst ... direkt nachdem ich einen Satz geschrieben habe, der das eigentlich beantwortet *amkopfkratz*
überlesen?
Oder haben wir ein Verständnisproblem?

Nein, aber ein Ansichtsproblem.

Ich muß Antworten finden auf Dinge die ich entschieden habe ... und für Dinge die mir einfach so passieren, obwohl ich das Gefühl habe, ich würde kein Verschulden daran haben.

Das klingt so ein bißchen als ob Verantwortung eine reine Gefühlssache wäre.


Für sich ... (Vor seinem Gewissen, dem Leben, Gott oder welche Instanz auch immer, man für sich als zuständig erkoren hat.) trägt man die Verantwortung und das schließt eine Menge mehr ein ... als nur die Dinge die man verschuldet hat.

Und was wenn diese Instanz ein anderer Mensch ist ?
Und was wenn irgendwer von diesen Instanzen Regeln aufstellt, die sich mit den Regeln des normalen menschlichen Zusammenlebens nicht vereinbaren lassen ?


Ein Beispiel: Bei einem geplatzten Kondom oder koitus interuptus , habe ich trotzdem hinterher die Verantwortung, über ein Leben zu entscheiden. Ob ich über Verhütung informiert war oder nicht.

Und was bedeutet das jetzt ganz konkret in bezug auf Verantwortung, wenn du jetzt z.B. beschließt, das Kind abzutreiben ?


Genauso wie ich bei so einer banalen Sache, wie dem Buch, eine Verantwortung übernehme, bis ich dieses Buch dem Besitzer wiedergegeben habe .... und mich keine Worte davon entbinden können sondern nur die Tat
So ist es bei schwerwiegenderen Entscheidungen auch so ... das mich Worte nicht einfach aus einer Verantwortung entlassen können.
Eine Tat oder auch eine unterlassene Tat legen Verantwortung in meine Hand ... und ich muß Antworten finden

Warum mußt du das ?

Ich gebe ja zu, daß man sich bei jeder Tat fragen sollte, warum man sie eigentlich tut, und das man aus der Antwort die Konsequenzen ziehen muß. Aber ist es das, was du unter Verantwortung verstehst ?
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Ich muß ehrlich sagen, daß ich deine Fragen zu meinem Posting .. und im Bezug auf das thema nicht nachvollziehen kann.

Was ist denn für die Verantwortung wenn nicht, die Konsequenzen für etwas zu tragen?

Und was wenn diese Instanz ein anderer Mensch ist ?
Und was wenn irgendwer von diesen Instanzen Regeln aufstellt, die sich mit den Regeln des normalen menschlichen Zusammenlebens nicht vereinbaren lassen ?
Diese Instanz kann bei der Frage der Eigenverantwortung kein anderer Mensch sein.
Es gibt ja nicht nur eine Verantwortlichkeit im Leben sondern viele, die sich aus vielen Entscheidungen und Verpflichtungen ergeben.
Ich denke wir reden hier von Eigenverantwortlichkeit, oder habe ich das mißverstanden?

Namaste
Lilly
 
D

deLaval

Gast
@Woppadaq

Irgendjemand sagte doch hier, wir reden nicht über Aufgaben, sondern über Verantwortungen.
Das ist schon richtig, aber es ist nicht die Verantwortung eines anderen, zu erfüllen, was du für seine Verantwortung hältst.
Um auf das Richterbeispiel einzugehen: Der Richter hat eine ganze Menge Verantwortungen zu erfüllen, die sich untereinander durchaus wiedersprechen können. Du stellst dir das Beispiel da etwas zu einfach vor. Er muß den Angeklagten verurteilen, weil dieser "schuldig" ist, er muß aber auch das Gesetz wahren, weil das sein Job ist. Er hat auch die verantwortung für sich, weil er auf den Job irgendwie angewiesen sein wird. Er hat also keine Beweise, und könnte den Angeklagten dennoch verurteilen. Kurzfristig verantwortlich, denn, der Angeklagte wird Berufung einlegen, ihm wird eine Fehlentscheidung vorgeworfen, die ihn auf Dauer seinen Job kosten kann. Oder aber das Beweislose Urteil wird akzeptiert, etabliert, und wir haben eine Willkürjustiz ala Roy Bean. Das Gesetz wäre quasi außer Kraft gesetzt.
Welche dieser Verantwortungen hat denn nun Vorrang?
Davon abgesehen, wird der Richter sie alle tragen, und sei es auch nur in seinem Gewissen. (ein ähnliches Szenario kannst du auch um deinen Polizisten aufbauen)
Unser Polizist ist also dafür verantwortlich, daß er den Verbrecher laufen läßt ?
Ist es denn nicht die Aufgabe eines Polizisten Beweise zu suchen? nebenbei, woher weiß der Polizist eigentlich, daß der jenige schuldig ist, wenn er ihn weder in flagranti erwischt hat, noch irgendwelche Beweise hat? Er weiß es doch hoffentlich, und vermutet es nicht nur, oder?
 

milktoast

Geheimer Meister
1. Dezember 2002
201
@Woppadaq
<Kriegsdienstverweigerung>Damit handeln sie zweifellos moralisch, aber ob sie damit auch verantwortlich handeln, darüber wird größtenteils gestritten.
Nun aus Sicht eines Nationalisten (politisch richtungslos) vernachlässigt man seine Pflicht und Verantwortung gegenüber dem Vaterland klar.
Aus sicht von jemanden der niemanden umbringen will ist es eine verantwortliche entscheidung.
Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellte blieb von dir aber einmal wieder unbeantwortet.
Wenn man im Krieg keine Verantwortung trägt, was treibt dann die Menschen dazu den Kriegsdienst zu verweigern?

von mir
Bei einem Gericht (sollte) das Gesetz das Handelnde Organ sein. Deshalb ist der Richter dem Gesetz gegenüber verantwortlich.
Daraufhin von dir eine überflüssige Reaktion. Und das Weglassen eines weiteren Satzes: "Wenn er ihn trotz besseren Wissen einsperrt handelt er gegen seine Verantwortlichkeit."

Was war an diesen einfachen Sätzen denn nicht zu verstehen?
Er kann den Verbrecher nur dann nicht verurteilen wenn die Beweislage nicht eindeutig zu seinen Ungunsten ist. Wenn er es dennoch macht, dann handelt er willkürlich.

Für sich selbst, das gebe ich zu.
Aber man ist nicht für jede Tat verantwortlich.
Du magst jetzt sagen, man ist zwar nicht für jede Tat, wohl aber für jede EIGENE Tat verantwortlich. Dann mußt du aber definieren, ab wann eine Tat beginnt, eine EIGENE Tat zu werden.

Sag einmal du hast doch schon das Topic gelesen?
Es geht von Anfang an um Eigenverantwortung.
Eine eigene Tat ist eine Tat die du begehst. Das ist doch klar wie Klosbrühe!
Der Richter begeht die Tat des Richtens und ist dabei dem Gesetz verpflichtet.
Lilly platzt das Condom ;-) und bekommt wegen diesem Maloer in die mehr oder weniger glückliche Lage ein Kind zu bekommen.

Und ich frage dich noch einmal wie kann man die Verantwortung für sein Tun abgeben?

cu milktoast
 

Vondenburg

Vollkommener Meister
11. Februar 2003
519
@Milktoast&Woppadaq: Man kann den Kriegsdienst auch verweigern, weil man nicht einverstanden ist mit den Aktionen des eigenen Staates und damit ein Zeichen setzen will. Zur Zeit des Vietnamkrieges haben einige Amerikaner deswegen den Kriegsdienst abgelehnt und sind dafür ins Gefängnis gegangen. Trotz Kriegsdienstverweigerung haben diese Menschen verantwortlich gegenüber dem Staat gehandelt.

"Bürgerlicher Ungehorsam ist das angeborene Recht jeden Bürgers. Gibt er es auf, hört er auf, ein Mensch zu sein." Mahatma Gandhi
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
milktoast schrieb:
Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellte blieb von dir aber einmal wieder unbeantwortet.
Wenn man im Krieg keine Verantwortung trägt, was treibt dann die Menschen dazu den Kriegsdienst zu verweigern?

Sorry, milktoast, ob das jetzt persönlich ist oder nicht, aber wenn du meine Antwort ignorierst und mich immer dasselbe fragst, ohne auf meine Antwort einzugehen, kann ich nun auch nichts für.


von mir
Bei einem Gericht (sollte) das Gesetz das Handelnde Organ sein. Deshalb ist der Richter dem Gesetz gegenüber verantwortlich.
Daraufhin von dir eine überflüssige Reaktion. Und das Weglassen eines weiteren Satzes: "Wenn er ihn trotz besseren Wissen einsperrt handelt er gegen seine Verantwortlichkeit."

Wenn ein Richter dem Gesetz gegenüber verantwortlich ist, ist er dem Gesetz gegenüber verantwortlich und nicht sich selbst.

Er kann den Verbrecher nur dann nicht verurteilen wenn die Beweislage nicht eindeutig zu seinen Ungunsten ist. Wenn er es dennoch macht, dann handelt er willkürlich.

Wo liegt das Problem, wenn er das mit sich selbst vereinbaren kann ?

Für sich selbst, das gebe ich zu.
Aber man ist nicht für jede Tat verantwortlich.
Du magst jetzt sagen, man ist zwar nicht für jede Tat, wohl aber für jede EIGENE Tat verantwortlich. Dann mußt du aber definieren, ab wann eine Tat beginnt, eine EIGENE Tat zu werden.

Sag einmal du hast doch schon das Topic gelesen?

Oh du kluger milktoast, danke das du mich drauf hinweist, ohne dich hätte ich das Thema jetzt glatt übersehen, ich dachte die ganze Zeit, wir reden hier einfach nur so, deshalb denk ich nicht so drüber nach, was ich sage....


Eine eigene Tat ist eine Tat die du begehst. Das ist doch klar wie Klosbrühe!

Sicher. Ich stelle die Frage ja nur, um dich zu ärgern.

Der Richter begeht die Tat des Richtens und ist dabei dem Gesetz verpflichtet.

Und was hat das jetzt mit EIGENVERANTWORTUNG zu tun ?
(Ich schreibe gerade zum ersten mal das Wort......):x

Und ich frage dich noch einmal wie kann man die Verantwortung für sein Tun abgeben?

Ich mach dir nen Vorschlag: Schreib einhundertmal diese Frage in diesem Post, und du kriegst vielleicht ne Antwort drauf.
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
deLaval schrieb:
Er hat auch die verantwortung für sich, weil er auf den Job irgendwie angewiesen sein wird.

Ich verstehe ja, daß er die Verantwortung dem Gesetz gegenüber hat. Aber wenn er seinen EIGENEN gesetzesinkonformen Richterspruch mit sich selbst vereinbaren kann, was hindert ihn daran, ihn zu geben ?

Er könnte seinen Job verlieren, ok, aber hat er denn die PFLICHT, diesen Job zu behalten ? Hat er die PFLICHT, dafür zu sorgen, daß es ihm immer gut geht ?

Er hat also keine Beweise, und könnte den Angeklagten dennoch verurteilen. Kurzfristig verantwortlich, denn, der Angeklagte wird Berufung einlegen, ihm wird eine Fehlentscheidung vorgeworfen, die ihn auf Dauer seinen Job kosten kann. Oder aber das Beweislose Urteil wird akzeptiert, etabliert, und wir haben eine Willkürjustiz ala Roy Bean. Das Gesetz wäre quasi außer Kraft gesetzt.
Welche dieser Verantwortungen hat denn nun Vorrang?

Was an den Dingen, die du da aufzählst, sind "Verantwortungen", und vor allem von wem ?

Versteh mich nicht falsch, der Richter handelt verantwortungsbewußt, wenn er den Angeklagten aufgrund mangelnder Beweise freiläßt. Aber gehen wir mal einen Schritt weiter - Beweise liegen vor, aber er muß sie für ungültig erklären, weil sie unter gesetzesinkonformen Umständen zustande gekommen sind. (Damit wäre auch geklärt, woher der Polizist weiß, daß er der Täter ist) Er weis also, anhand von vorliegenden Beweisen, daß der Angeklagte wirklich der Täter ist. Muß ihn aber freisprechen. Ist vom Gesetz her ok, aber ist es EIGENVERANTWORTLICH, wenn es seiner eigenen - also vor sich selbst gegebenen - Verantwortung widerspricht ?
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
Vondenburg schrieb:
Trotz Kriegsdienstverweigerung haben diese Menschen verantwortlich gegenüber dem Staat gehandelt.

Das sieht der Staat, glaube ich, anders.

"Bürgerlicher Ungehorsam ist das angeborene Recht jeden Bürgers. Gibt er es auf, hört er auf, ein Mensch zu sein." Mahatma Gandhi

Vielleicht ist das der Grund, warum macher sich in Indien menschlicher behandelt fühlt als hierzulande.

Vielleicht ist das sogar der Hauptgrund, warum wir die Nazizeit als "unmenschlich" betrachten.
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
sillyLilly schrieb:
Ich muß ehrlich sagen, daß ich deine Fragen zu meinem Posting .. und im Bezug auf das thema nicht nachvollziehen kann.

Was ist denn für die Verantwortung wenn nicht, die Konsequenzen für etwas zu tragen?

Wenn ich für irgendetwas die Verantwortung übernehme, dann heißt das, daß ich die Konsequenzen dafür trage, wenn etwas schiefläuft. Und dies STELLVERTRETEND für diejenigen, die meiner Verantwortung unterstehen, im Klartext also die Verantwortung, die sie normalerweise allein zu tragen hätten, an mich abgeben.

Und was wenn diese Instanz ein anderer Mensch ist ?
Und was wenn irgendwer von diesen Instanzen Regeln aufstellt, die sich mit den Regeln des normalen menschlichen Zusammenlebens nicht vereinbaren lassen ?
Diese Instanz kann bei der Frage der Eigenverantwortung kein anderer Mensch sein.

Na schön.

Ein gewisser Priebke brachte während des 2.Weltkrieges als angeordneter Racheakt 300 Menschen um. Letztes Jahr wurde er freigesprochen - er hatte auf Befehl gehandelt.

Wo ist bei diesem Priebke diese sogenannte "Eigenverantwortung" ?

Es gibt ja nicht nur eine Verantwortlichkeit im Leben sondern viele, die sich aus vielen Entscheidungen und Verpflichtungen ergeben.

Wenn aber nun - ganz grob mal gesagt - jeder für alles verantwortlich ist, dann gibt es ja praktisch überhaupt keine reine Eigenverantwortung, da für einen selbst ja auch wieder jemand verantwortlich ist - oder ?

Ich denke wir reden hier von Eigenverantwortlichkeit, oder habe ich das mißverstanden?

Inwiefern hat das was ich frage nicht mit Eigenverantwortung zu tun ?

(Das ist jetzt keine rhetorische Frage, ich weiß es wirklich nicht.)
 

Elbee

Vorsteher und Richter
28. September 2002
730
Woppadaq schrieb:
Genauso wie es Menschen gibt, die die Verantwortung für andere übernehmen, so gibt es auch Menschen, die ihre Verantwortung abgeben, wenn sie können.

Bei Minderjährigen haben ja auch die Eltern noch die Verantwortung. Zumindest sollte es so sein.

Verantwortung für den Einzelnen ist also immer soviel da, wie WIR ihm zugestehen.

Jeder hat die Verantwortung für alles was er selber tut, bewusst oder unbewusst. Ob man bei Nachfrage angibt, das auf eigener Motivation oder fremden Befehl oder Auftrag getan oder veranlasst zu haben, spielt dabei keine Rolle. Es führt immer wieder zu einem selbst, ob das gefällt oder nicht. Es ist der Flügelschlag des Schmetterlings. Er passiert ganz einfach, ohne Rücksicht auf die Ereignisse in der Zukunft.
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
Elbee schrieb:
Jeder hat die Verantwortung für alles was er selber tut, bewusst oder unbewusst. Ob man bei Nachfrage angibt, das auf eigener Motivation oder fremden Befehl oder Auftrag getan oder veranlasst zu haben, spielt dabei keine Rolle.

Für wen spielt das keine Rolle ?

Wenn es so wurscht ist, ob man aus eigener Motivation oder auf befehl gehandelt hat, warum ist der Priebke dann freigesprochen worden ?

Es ist der Flügelschlag des Schmetterlings. Er passiert ganz einfach, ohne Rücksicht auf die Ereignisse in der Zukunft.

Genau, ich finde auch, der Schmetterling ist für seine Flügelschläge vollkommen selbst verantwortlich ! Ich hoffe, er weis das auch !
 

orbital

Geheimer Sekretär
19. April 2002
694
auf jede meiner aktionen folgt eine reaktion.
diese muss in gewisser weise abgeschätzt werden, denn nicht mit jeder reaktion kann man leben.
aber alles was ich tue zieht eine reaktion nach sich und daraus resultiert eine verantworung.
 

Vondenburg

Vollkommener Meister
11. Februar 2003
519
Woppadaq schrieb:
Vondenburg schrieb:
Trotz Kriegsdienstverweigerung haben diese Menschen verantwortlich gegenüber dem Staat gehandelt.

Das sieht der Staat, glaube ich, anders.
Das mag sich jetzt etwas haarspalterisch anhören, aber das sieht die Regierung, die den Staat anführt, (nicht der Staat selber) anders.
Bei gemeingefährlichen Fehlern der Regierung ist es sogar Pflicht des Bürgers sich dagegen zu wehren. (Dafür hat z.B. die amerikanische Verfassung diesen Amendment 2 drin ;))
Das heisst, meiner Meinung nach, dass Du zwar Verantwortung abgeben kannst, aber trotzdem ein prüfendes Auge auf den Verantwortungstragenden werfen musst.
Vielleicht ist das der Grund, warum macher sich in Indien menschlicher behandelt fühlt als hierzulande.
Keine Ahnung.
Vielleicht ist das sogar der Hauptgrund, warum wir die Nazizeit als "unmenschlich" betrachten.
Meiner Meinung nach kannst Du das "Vielleicht" streichen... :)
 

Elbee

Vorsteher und Richter
28. September 2002
730
Woppadaq schrieb:
Elbee schrieb:
Jeder hat die Verantwortung für alles was er selber tut, bewusst oder unbewusst. Ob man bei Nachfrage angibt, das auf eigener Motivation oder fremden Befehl oder Auftrag getan oder veranlasst zu haben, spielt dabei keine Rolle.

Für wen spielt das keine Rolle ?

Wenn es so wurscht ist, ob man aus eigener Motivation oder auf befehl gehandelt hat, warum ist der Priebke dann freigesprochen worden ?

Das wissen nur die, die ihn freigesprochen haben. Und tragen wiederum genau dafür die Verantwortung. Ob es entsprechende Konsequenzen gibt, ist eine andere Sache.

Es ist btw überhaupt nicht wurscht, ob aus eigener Motivation oder auf Befehl gehandelt wird. Eigene Motivation kann Befehlsverweigerung hervorrufen. Wenn ein Soldat deswegen auf der Stelle erschossen wird, hat er die Verantwortung für sein Leben übernommen, leider wird es ihm in diesem Moment genommen. Auf Befehl zu handeln ist die vermeintliche Abgabe der Verantwortung, was aber bekanntlich Käse ist. Befehle sind absurde und restriktive Erfindungen von Militärs, um Menschen gefügig zu machen.
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
Elbee schrieb:
Ob man bei Nachfrage angibt, das auf eigener Motivation oder fremden Befehl oder Auftrag getan oder veranlasst zu haben, spielt dabei keine Rolle.

und nun

Es ist btw überhaupt nicht wurscht, ob aus eigener Motivation oder auf Befehl gehandelt wird.

irgendwie widerspricht sich das.



Wenn es so wurscht ist, ob man aus eigener Motivation oder auf befehl gehandelt hat, warum ist der Priebke dann freigesprochen worden ?

Das wissen nur die, die ihn freigesprochen haben. Und tragen wiederum genau dafür die Verantwortung. Ob es entsprechende Konsequenzen gibt, ist eine andere Sache.

1. Das wissen nicht nur die, die ihn freigesprochen haben, sondern auch die , die sich mit dem Fall beschäftigt und sich dieselbe Frage gestellt haben. Das Urteil wie auch seine Begründung waren nämlich öffentlich. Und es ist nun mal Usus in so ziemlich allen zivilisierten Ländern dieser Welt, daß man jemanden, der zu Kriegszeiten auf Befehl Menschen umbringt, zu Friedenszeiten nicht dafür verantwortlich machen kann, ob uns das nun paßt oder nicht. Priebke stand überhaupt nur deshalb vor Gericht, weil man glaubte, Beweise zu haben, daß er mehr Menschen umgebracht hat als ihn befohlen wurde.

2. Der Richter trägt nur soviel Verantwortung in diesem Fall, wie ihm Ermessensspielraum zur Verfügung stand. Er ist nämlich auch an Gesetze gebunden und kann jetzt nicht einfach jemanden einsperren, wenn es gegen das Gesetz ist.

3. Konsequenzen hat m.M. nach niemand zu befürchten. Weder Priebke noch der Richter noch der Gesetzgeber.

Auf Befehl zu handeln ist die vermeintliche Abgabe der Verantwortung, was aber bekanntlich Käse ist. Befehle sind absurde und restriktive Erfindungen von Militärs, um Menschen gefügig zu machen.

Du mußt aber zugeben, daß diese Erfindung bisher ganz passabel genutzt wurde. Und bis heute in unserem Militär genutzt wird. Käse hin oder her.
 

Woppadaq

Großmeister-Architekt
2. August 2003
1.228
Vondenburg schrieb:
Das mag sich jetzt etwas haarspalterisch anhören, aber das sieht die Regierung, die den Staat anführt, (nicht der Staat selber) anders.

Nicht das wir da was durcheinanderbringen - wenn du vom "Staat" redest, meinst du wahrscheinlich das Land oder die Nation, während ich beim "Staat" die Regierung meine.

Ihrem Land gegenüber haben sich die Kriegsdienstverweigerer selbstverständlich verantwortlich gezeigt.

Bei gemeingefährlichen Fehlern der Regierung ist es sogar Pflicht des Bürgers sich dagegen zu wehren. (Dafür hat z.B. die amerikanische Verfassung diesen Amendment 2 drin ;))

Hört sich richtig gut an!

(Ab wann gilt ein Fehler der Regierung eigentlich als gemeingefährlich ?)
 

milktoast

Geheimer Meister
1. Dezember 2002
201
@Woppadaq
Ok dann interpretiere ich einfach einmal das, was du zum Thema Kriegsdienstverweigerung geschrieben hast als Zustimmung das man auch im Krieg verantwortlich handelt.

Wenn ein Richter dem Gesetz gegenüber verantwortlich ist, ist er dem Gesetz gegenüber verantwortlich und nicht sich selbst.
Der Richter hat die Aufgabe dem Gesetz genüge zu tun. Dadurch dient er dem Gesetz. Und wie du schon sagst ist er dem Gesetz gegenüber verantwortlich, trägt also die Verantwortung für sein tun, und nur darum gehts. Auf wen du die Verantwortung dann projezierst ist egal.
Der Richter trägt verantwortung gegenüber dem Gesetz, das Gesetz aber nicht gegenüber den Richter.
Wo liegt das Problem, wenn er das mit sich selbst vereinbaren kann ?
Dadurch würde er seine Aufgabe und Verantwortung nicht erfüllen.
Wenn er selbst nicht für sein tun verantwortlich wäre, dann könnte er beliebig urteilen.

Der Richter begeht die Tat des Richtens und ist dabei dem Gesetz verpflichtet.
Und was hat das jetzt mit EIGENVERANTWORTUNG zu tun ?
(Ich schreibe gerade zum ersten mal das Wort......)
Du wolltest wissen wo denn die Eigene Tat anfängt. Ich habe dir geantwortet. Wenn du das jetzt als Beschreibung für EIGENVERANTWORTUNG deuten willst, dann kann das natürlich so nicht klappen.
Aber ich werde das mal vertiefen.
Der Richter ist das handelnde Subjekt, und er begeht eine "Tat", nämlich richtet er.
Dabei tut er das was seine Aufgabe ist, überprüft soweit möglich Fakten und kommt abschließend im Rahmen des Gesetztes zu einen Urteil.
Er trägt dabei zu jeder Sekunde die Verantwortung für sein tun.
Am Ende kommt es dann zu einem Urteil "im Namen des Volkes", folglich ist der Richter nicht nur dem Gesetzt sondern eigentlich dem ganzen Volk verpflichtet.
Er muß also seine Taten vor einer ganzen Menge Dinge rechtfertigen, wenn das keine Verantwortung ist, die er selbst trägt (<-Eigenverantwortung), dann weiß ich auch nicht weiter.
Ich mach dir nen Vorschlag: Schreib einhundertmal diese Frage in diesem Post, und du kriegst vielleicht ne Antwort drauf.
Ich hatte ehrlich gehofft du würdest ein mal deine Aussagen auch kommentieren wenn ich ein paar mal nachfrage, danke das du mir zeigst das du nicht so "arrogant" bist und meine Frage einfach ignorierst.
Sehr freundlich das du darauf eingegangen bist.

cu milktoast
 
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