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Deutschland – ein Staat ohne Verfassung

c5_md

Geselle
13. Juli 2003
18
Ich mache mir schon länger Gedanken über die Frage: Wann dürfen wir endlich eine Verfassung beschließen?

Das Grundgesetz ist am 23.05.49 in Kraft getreten. Und lange nach diesem Beschluss stellt man fest, dass die angekündigte Absicht, eine Verfassung für die BRD zu beschließen, nicht greifbar wird.


Im Artikel 146 des Grundgesetzes steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

http://www.bundestag.de/gesetze/gg/


Vielleicht könnt Ihr bei der Klärung einiger Fragen beitragen.

Ist das Grundgesetz einer Verfassung gleichzusetzen?

Welche rechtlichen, politischen Wirkungen können durch eine fehlende Verfassung eintreten?



thanx`n greetinx - c5_md
 

Gaara

Meister vom Königlichen Gewölbe
7. Mai 2002
1.398
Ist das Grundgesetz einer Verfassung gleichzusetzen?

Ja, einer provisorischen Verfassung.

Warum existiert bereits das Verfassungsgericht in Karlruhe?

s.o.

Insgesamt haben wir das schon ein paar mal diskutiert, kannst ja mal die Suchfunktion angucken, ein paar Threads existieren glaub schon.
 

Swetylko

Geheimer Meister
30. April 2003
143
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil von (~)1994 festgestellt, dass das Grundgesetz der BRD nicht durch eine Verfassung ersetzt werden muß.

Daher ist das Grundgesetz eine Verfassung, die sich eben anders nennt.

Die Einflüsse, die die Fehlende Verfassung auf die Aussenpolitik (UN Charta 53&107) hat, sind meiner Meinung nach aus politischen Gründen zu vernachlässigen.
 

Fantom

Erhabener auserwählter Ritter
9. August 2002
1.197
großbritannien besitzt rein formal auch keine verfassung, sondern eine art grundgesetz-kanon.

na und?

das grundgesetz gilt ab dem verfassungsgerichtsurteil als die deutsche verfassung.
 

Wittmann

Geheimer Meister
9. Juli 2002
134
Man nannte es damals Grundgesetz, weil es nur eine Grundlage war. Damals dachte man, das sich die deutschen Besatzungszonen wieder zu einem Deutschland vereinigen würden. Das war dann aber nur bei dem westlichen Besatzugszonen der Fall.

Deshalb schuf man das Grundgesetz schon mal als Vorbereitung, falls sich der Westen und der Osten eines Tages vereinigen würden. Dann wollte man aus dem Grundgesetz eine Verfassung machen. Als es dann '90 zu der Wiedervereinigung kam, hat man beschlossen, dass das Grundgesetz nun als Verfassung für den Gesamtdeutschen Staat gilt.

Zusammenfassung:

Vorreiter des GG:

Paulskirchenvertrag 1848
Weimarer Reichsverfassung 1919


Es fand damals eine Konferenz statt, im welcher die Bundesländer des gesamten Landes wirtschaftlich zusammenarbeiten wollten. ->Scheiterte an der Abreise der ostdeutschen Vertreter.-> GG nur für den Westen.

Koblenzer Konferenz Juli 1948- GG als Provisorium mit Option auf Wiedervereinigung Deutschlands

1.9. 1948 - 8.5. 1949 - Schaffung des GG

23.5. 1949 - Veröffentlichung des GG


Die deutsche Verfassung im engerem Sinne:

Artikel 1-19 - Rechtstellung des Bürgers
Artikel 20 Staats und Regierungsform
Artikel 22-69 Einrichtung und Aufgaben der Staatsorgane
Artikel 70-146 Grundsätze des politischen Lebens und Handelns

Die deutsche Verfassung im formellen Sinne:

... ist die Urkunde in der die Texte der Verfassung niedergelegt sind

Die deutsche Verfassung im materiellen Sinne:

... ist die Gesamtheit der Bestimmungen die Verfassungsfragen behandeln, also auch solche die nicht in der Verfassungsurkunde sondern in speziellen verfassungsrelevanten Gesetzen stehen(z.B. Parteigesetz oder Wahlgesetz)



Fazit:

Deutschland hat eine Verfassung!
 
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