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Beweis, dass der Verfassungsschutz systematische und ausgedehnte Menschenrechtsverletzungen mit Energie- und Neurowaffen begeht

EinStakeholder

Vollkommener Meister
25. Oktober 2020
525
Lieber Dodo, es ist fast schon ein kleines Drama in mehreren Akten.
Ob der Geheimdienst-Azubi im Wagen, der nervös nach der verschwundenen Zielperson fragt „Wo ist er denn jetzt?“,
oder du, der hier sinngemäß nach dem ultimativen „Beweis“ für schwerste Menschenrechtsverletzungen rufst — beide stehen vor derselben Herausforderung:
Sowohl die Zielperson als auch der Beweis sind längst da, aber entziehen sich temporär dem oberflächlichen Blick.
Im Fall der Strahlenangriffe sind die wahre „Smoking Gun“ die lückenlos überwachten und durch Strahlungsexperimente (Human Radiation Experiments) gepeinigte Zielpersonen selbst.
Es sind Menschen, die Tag für Tag unter dem Einsatz verdeckter Neurotechnologien und gezielter Bestrahlung mit nicht-ionisierender Strahlung leiden — nicht theoretisch, sondern real.
Ihr Leiden fügt sich weltweit zu einem kohärenten Mosaik, das exakt jenen Technologien entspricht, die in Militärpatenten, Geheimdiensthandbüchern und juristischen Kommentaren beschrieben sind.
Dass diese Aktivitäten ausgelagert werden, um die eigene Beteiligung abzustreiten, ist längst juristisch erkannt und Rechtsgelehrte können damit umgehen:
„Tarnfirmen sind [...] dem jeweiligen Dienst zuzurechnen und nicht etwa kontrollfreie private Dritte.“
(Bartodziej, Peter (2017), in: Dietrich/Eiffler, Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, Stuttgart: Richard Boorberg, S. 1559)
Private Firmen übernehmen schmutzige Aufgaben – von der Totalüberwachung bis zur Persönlichkeitsprofilierung – und bieten zugleich die perfekte Ausrede. Was nicht offiziell geschieht, kann auch nicht offiziell sanktioniert werden. Diese Outsourcing-Strategie zielt auf maximale Plausible Deniability.
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Die präzise Argumentation, die diese verdeckten Mechanismen aufdeckt, ist in meinen Rundschreiben strukturiert und belegbar niedergelegt. Hier und auf Reddit können nur die Schlüsselelemente angerissen werden – die eigentliche Aufarbeitung muss durch:
  • Interne Ermittlungen (Geheimdienstkontrolle, Polizei, Staatsanwaltschaft)
  • Und, wenn diese versagen, supranationale Verfahren (z. B. Anklagen vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit)
erfolgen. Denn diese Angriffe gefährden nicht nur individuell die Menschenwürde, körperliche und psychische Unversehrtheit von Millionen Betroffenen, sondern auch kollektive Rechtsgüter wie:
  • Demokratische Grundordnung
  • Rechtsstaatlichkeit und Freiheit
  • Vertrauen in staatliche Institutionen
  • Globale Sicherheit und den Weltfrieden
Der Beweis ist längst erbracht, die „Smoking Gun“ liegt auf dem Tisch. Man muss sie nur aufnehmen und handeln – bevor es endgültig zu spät ist.

Wie Thomas S. Kuhn es lehrte, beginnt jeder Paradigmenwechsel im Verborgenen — mit einem Einzelnen oder einer kleinen Gruppe, die den Mut aufbringt, die Widersprüche des Bestehenden sichtbar zu machen.
Wenn ich mich — mit der gebotenen Bescheidenheit und zugleich der notwendigen Entschlossenheit — selbst einordnen darf: Genau dort stehe ich.

Die Phase der Initiation ist in vollem Gange. Erste Hypothesen über die technische Verursachung psychischer Phänomene sind formuliert, erste Indizien und Daten untermauern sie.
Ebenso erwartbar ist der Widerstand. Er kommt in vertrauter Gestalt: Ablehnung, Pathologisierung, Diffamierung — jene typischen Reflexe einer Wissenschaft, die ihre eigenen Grenzen noch nicht zu überschreiten vermag.

Doch die Geschichte ist eine treue Verbündete des Wandels:
Was heute vorschnell als „Verschwörungstheorie“ abgetan wird, füllt morgen die Lehrbücher.
Was derzeit als „nicht beweisbar“ gilt, erscheint später als unumstößliche Evidenz.

Der Wandel ist nicht aufzuhalten — die rechtssichere, juristisch hat längst begonnen. Vorgestern ist das letzte Rundschreiben offiziell an das Bundeskanzleramt weitergeleitet worden und liegt dort auf dem Tisch zur weiteren Bearbeitung. Es wird juristisch abgesichert bewiesen.

Und genau hier schließt sich der Kreis.


Während staatliche Akteure durch Tarnfirmen und externe Auftragnehmer ihre Verantwortung für systematische Übergriffe verschleiern und zugleich Zielpersonen als bloß "psychisch Kranke" abtun, vollzieht sich im Hintergrund bereits etwas viel Grundlegenderes — ein leiser, aber unaufhaltsamer Paradigmenwechsel.

Denn was die klassische Psychiatrie bislang als irreduzible Symptome einer vermeintlich genetischen oder biochemischen Erkrankung behandelte — Stimmenhören, paranoide Wahnideen, Verfolgungserleben — erweist sich immer deutlicher als Anomalien, die vom geltenden Erklärungsmodell nicht mehr erfasst werden können.

Hier setzt die von mir vertretene, zunächst noch marginalisierte technische Hypothese an:

Schizophrenie, so die These, ist in einem erheblichen Teil der Fälle keine primäre endogene Erkrankung, sondern die Folge externer technischer Einwirkungen — ein Symptomcluster, das durch gezielte elektromagnetische Mind-Control-Interventionen hervorgerufen wird.

Dies ist exakt jener Punkt, den der von mir sehr geschätzte Wissenschaftsphilosoph Thomas S. Kuhn so präzise beschreibt:Initiation durch Einzelne (in diesem Fall durch meine Forschungen, Kuhn würde sagen durch "Außenseiter", gemeint sind Personen mit frischem Blick außerhalb des Silodenkens der Normalwissenschaft), gekennzeichnet durch: Einzelne Forscher oder kleine Gruppen beginnen, die Anomalien des bestehenden Paradigmas stärker zu hinterfragen. Sie entwickeln erste Hypothesen zur technischen Verursachung und sammeln vorläufige Daten, um diese Thesen zu unterstützen. Diese Pionierarbeit ist oft geprägt von intensiver Diskussion und ersten Publikationen in weniger etablierten Zeitschriften [oder sogar erstmal in etablierten Foren].
Widerstand der Normalwissenschaft: Das neue Paradigma wird zunächst mit Skepsis und Ablehnung begegnet. Etablierte Forscher und Institutionen argumentieren, dass es keine ausreichenden Beweise gibt und bezeichnen die neuen Hypothesen möglicherweise als "Verschwörungstheorie". Es gibt institutionellen Widerstand gegen die Veröffentlichung und Förderung dieser neuen Forschung. Fördergelder und Publikationsmöglichkeiten sind begrenzt, was die Weiterentwicklung der neuen Hypothesen erschwert.
Zunehmende Evidenz und wissenschaftliche Debatte,
Krise des alten Paradigmas
und schließlich der Übergang zu einem neuen, überlegenen Paradigma, das die bisherigen Anomalien erklären kann.

Dieses neue Paradigma steht nicht isoliert im akademischen Raum, sondern ist zugleich der Schlüssel zur juristischen und politischen Aufarbeitung:
  • Wer die technische Verursachung anerkennt, erkennt auch den systematischen Angriff auf Millionen unschuldiger Menschen.
  • Wer dies erkennt, erkennt die Verletzung fundamentaler Rechtsgüter:
    Menschenwürde
    Körperliche und psychische Unversehrtheit
    Freiheit und Selbstbestimmung
    Rechtsstaatlichkeit und internationale Sicherheit.
Daher gilt: Der Paradigmenwechsel ist keine akademische Übung – er ist eine zwingende Notwendigkeit für die Wahrung von Frieden, Freiheit und der universellen Menschenrechte, inklusiver deiner/Ihrer Gedankenfreiheit und dem Recht auf mentale und moralische Integrität.
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Was in meinen Rundschreiben bereits präzise und kohärent dokumentiert ist, sind die Mosaiksteine dieser neuen Erkenntnis. Hier, in diesem Diskurs, kann ich nur die Schlüssel setzen — die eigentliche juristische, wissenschaftliche und politische Arbeit muss nun an anderer Stelle beginnen:
National – in Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienstkontrolle
Supranational – durch internationale Gerichte und Menschenrechtsgremien.
Der o. g. Wandel hat begonnen. Er ist rational begründet, empirisch gestützt — und ethisch unvermeidlich.
 
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