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Der Bericht basiert auf einem 2009 in der grenzwissenschaftlichen Zeitschrift raum&zeit erschienenen Interview mit einer Person unter dem Pseudonym „Carel Clark“. Der 1962 geborene, in Norfolk ansässige Engländer "Carel Clark" berichtet über eine dreiundzwanzigjährige Tätigkeit als freier Mitarbeiter verschiedener Geheimdienste im Zeitraum von 1980 bis 2003 (vgl. Groß 2009, 47). Clarks Selbstdarstellung umfasst eine serielle Beschäftigung bei einer bemerkenswerten Anzahl renommierter Dienste: zunächst bis 1997 bei der Central Intelligence Agency, sodann beim israelischen Mossad, bei der US-amerikanischen Anti-Defamation League, beim britischen MI5, später bei einem nicht näher benannten „polizeilichen Geheimdienst" sowie beim „Geheimdienst eines Forschungslabors" (ebd.). Das angegebene Einsatzgebiet erstreckt sich über neun europäische Metropolen von Paris bis Moskau.
Die Motivation zur Veröffentlichung formuliert Clark im Vorspann des Interviews in jener charakteristisch moralisch-appellativen Diktion, die für das Genre des Whistleblower-Berichts konstitutiv ist: „Diese kriminellen Machenschaften müssen an die Öffentlichkeit, damit sie gestoppt werden können" (ebd.).
II. Überwachungspraktiken
Als Kernaufgabe seiner geheimdienstlichen Tätigkeit benennt Clark zwei Operationsmodi: erstens die Infiltration von Gruppen — genannt werden „kriminelle Banden oder Drogenkartelle", die rechtsextreme „National Front", „Nazis, Skinheads oder Juden" (ebd.) —, zweitens die individuelle Überwachung von Einzelpersonen im Auftrag der CIA. Die Zielgruppen dieser individuellen Überwachung beschreibt er als „Leute, die politisch relevant waren, Oppositionelle, Leute, die gegen große Firmen agierten, zum Beispiel gegen Pharmafirmen" (ebd., 48).
Besondere phänomenologische Dichte erreicht die Schilderung jener Techniken, mit denen die überwachten Personen gezielt destabilisiert worden sein sollen. Clark beschreibt ein Repertoire, das drei Ebenen umfasst: erstens die heimliche Manipulation der Lebensumgebung („So drang ich heimlich in ihre Häuser ein, nahm dort Dinge weg oder verstellte das eine oder andere. Ich löschte Daten auf ihrem Computer", ebd.), zweitens die inszenierte Präsenz des Verfolgers im öffentlichen Raum („indem ich sie verfolgte, immer wieder in ihrer Nähe auftauchte, an der Bushaltestelle, im Bahnhof, etc. Oder wir fädelten einen Kampf auf offener Straße ein, der sich dann vor den Augen dieser Person abspielte", ebd.), und drittens die kompromittierende Datenplatzierung: „zog ich auch bestimmte Inhalte auf seinen Computer wie zum Beispiel kinderpornografische Inhalte, eine Anleitung zur Herstellung einer Bombe" (ebd.).
Die Informationsbeschaffung erfolgte nach Clarks Angaben „über den Abfall, das Telefon, die Post, das Internet" (ebd.), wobei er die technische Entwicklung der Überwachungsmöglichkeiten ausdrücklich betont: „Heute brauchen Sie auch keine Wanzen mehr, um abzuhören. Man belauscht über Handys, ISDN-Telefone oder kleine Parabolantennen" (ebd.).
III. Der Kernkomplex: Mikrowellenwaffen und Radarverfolgung
An dieser Stelle vollzieht das Narrativ jenen Übergang von plausiblen Grundlagenpraktiken zu technomorpher Eskalation, der für die Gattung charakteristisch ist. Clark beschreibt den Einsatz von Mikrowellenwaffen durch „Mitarbeiter von Spezialabteilungen" (ebd.) in technisch konkreter, gleichzeitig aber physikalisch problematischer Darstellung: „Personen können überallhin verfolgt werden über Radar, Satellit, eine Basisstation und ergänzende Computerprogramme. Häufig wurden zum Beispiel drei Radargeräte im größeren Umkreis der Person positioniert. Der Radar sendet elektromagnetische Wellen aus, fängt einige wieder auf, die an der Person auftrafen und zurückkehrten, und wertet das Ergebnis aus" (ebd.).
Die auf diese Weise lokalisierten Personen würden sodann gezielt beschossen; die Wirkungen bezeichnet Clark als Hitze, inneres Brennen, Schmerzen, Brechreiz und Angstzustände, wobei er hinzufügt: „Manchmal blieben auf der Haut Spuren zurück, meist aber nicht. Wenn diese Leute zum Arzt gehen, sagt er, es ist alles O. K. mit ihnen" (ebd.).
IV. Die Eskalation zur „Wahnsinnmachung"
Den zentralen programmatischen Satz des Interviews bildet Clarks Behauptung, moderne Strahlentechnologien erlaubten eine gezielte Beeinflussung des psychischen Erlebens: „Es ist möglich, Ängste, Aggressionen, Nervosität oder Vergesslichkeit auf diese Weise zu fördern. In Kombination mit noch anderen Interventionen kann man eine Person so wahnsinnig machen" (ebd., 49).
Die konkrete Operationalisierung dieser These liefert Clark unmittelbar im Anschluss: „Zum Beispiel werden Radiofrequenzen manipuliert, sodass der Betroffene seinen eigenen Namen im Radio hört oder sein Computer zeigt seinen Namen immer wieder an. Auch werden einer Person gezielt Stimmen gesendet, die ihr Gedanken eingeben oder ihr Tun kommentieren. Ich hörte beispielsweise am Morgen nach dem Aufstehen eine Stimme, die sagte: »Steh auf und verletze!«" (ebd.).
Die institutionelle Abrundung dieser Schilderung liefert Clark mit der Behauptung einer Komplizenschaft zwischen Geheimdiensten und psychiatrischer Versorgung: „manche Personen will man regelrecht in die Psychiatrie bringen. Wenn eine betroffene Person nach Hilfe sucht und zur Polizei oder zum Arzt geht, nimmt man sie nicht ernst. Einige der Ärzte und auch einige Krankenhäuser arbeiten mit den Geheimdiensten zusammen" (ebd.).
Die diagnostischen Kriterien selbst erscheinen in dieser Logik als Werkzeug der Unterdrückung: „Die diagnostischen Richtlinien erlauben es, jemanden als schizophren einzustufen, wenn er sich verfolgt fühlt und Stimmen hört" (ebd.).
V. Dimensionierung
Clark nennt konkrete, quantitativ präzise Zahlen (Stand: 2003): In England würden rund „5 000 Leute" überwacht, bei „circa 15 000 Überwacher" (ebd.); daneben existierten „300 bis 400 kleine Geheimdienstfirmen", gegründet von ehemaligen Polizisten oder Geheimdienstlern, die „vom Innenministerium selbst die Erlaubnis" besäßen zu überwachen (ebd.).
Die internationale Dimension erstreckt sich auf „USA, Deutschland, China, Nordkorea, Russland, Frankreich und England, gewöhnlich ohne das offizielle Wissen der dortigen Regierungen" (ebd.).
Als hintergründige Akteure benennt Clark Konzerne („McDonalds, Coca Cola, oder bestimmte Pharmakonzerne") und das FBI als deren Schutzmacht. Ein klassisch verschwörungstheoretisches Motiv tritt mit der Freimaurerei hinzu: „Eine große Rolle in diesem Netz spielen auch die Freimaurer, von denen es bei der CIA sehr viele gibt" (ebd.). Ergänzt wird dies durch eine biogenetische Verfolgungsdimension: Das Human Genome Project habe „alle Basenpaare des Menschen" analysiert und mit genetischen Daten „bedrohter Völker (Human Genome Diversity Project)" verglichen. Entsprechend sei es stets Aufgabe gewesen, „in den ersten Tagen der Überwachung, DNA- bzw. Blutanalysen dieser Leute zu organisieren" (ebd., 50). Clark stieg aus moralischen Gründen aus, da seine letzten Zielpersonen „ganz normale, nette Menschen" waren (ebd., 50). Er vermutete, dies hänge „irgendwie mit der DNA oder dem Blut dieser Leute" zusammen.
VI. Ausstieg
Der Übergang in den Opferstatus wird durch eine Serie dramatisch eskalierender Verfolgungsszenen markiert: eine dreitausendmeilige Helikopterverfolgung bei einer LKW-Fahrt, ein Überfall auf offener Straße, die mutmaßliche Sabotage des eigenen Motors, eine Explosion dreier Reifen gleichzeitig an einem Dreitonner-Lastwagen, Rückwärtsverfolgung durch drei Autos in hoher Geschwindigkeit. Dass Clark in den Jahren 2003/2004 selbst zur Zielperson von Mikrowellenwaffen geworden sei, begründet er mit den durch sie ausgelösten Aggressionen.
VII. Ratschläge
Die abschließenden Empfehlungen an andere Überwachungsopfer fügen sich konsistent in das etablierte Muster: Vermeidung bestimmter Suchbegriffe („Regierung", „Mind Control") in E-Mails, Achtsamkeit auf „anästhesierende Gase", die Überwacher „durch den Briefkastenschlitz in das Innere" der Wohnung einleiteten (was einen „metallischen Geschmack im Mund" hinterlasse), Umwickeln nicht einsehbarer Briefe mit Aluminiumfolie sowie die Kontrolle der Wohnung mit Hochfrequenz-Messgeräten (ebd.).
Globale Überwachungs- und Spionageaffäre aufgedeckt: Edward Snowden dreizehn Jahre nach seiner Enthüllung und die Anatomie des permanenten post-privacy Panoptikon
Es beginnt, wie jede Tarnung beginnt, mit einem Gesicht. Ein Hotelzimmer in Hongkong, Juni 2013: ein Systemadministrator, zwei Journalisten, eine Kamera, die nicht wegsieht. Was Laura Poitras dort filmt, wird als Citizenfour den Academy Award gewinnen; was übergeben wird, ist das größte bekannt gewordene Konvolut geheimer Nachrichtendienstdokumente. Und was in derselben Woche unbemerkt geschieht, ist die wirksamste Verteidigung des enthüllten Systems: Die Geschichte bekommt einen Namen — und verliert ihren Gegenstand. Die Welt lernt Fluchtrouten, Motive, Asylfragen. Sie verlernt die einzige Frage, die zählt: nicht wer er ist, sondern was an der Leitung hängt.
An der Leitung hing, das ist seit 2013 dokumentiert, eine planetare Erfassungsarchitektur. Der britische GCHQ leitete unter dem Programmnamen TEMPORA transatlantische Glasfaserkabel vollständig aus und pufferte den Strom rollierend — Inhalte drei Tage, Metadaten dreißig Tage. Die NSA griff doppelt zu: unter PRISM, gerichtlich sanktioniert nach §702 des Foreign Intelligence Surveillance Act, auf die Serverbestände von Microsoft, Google, Yahoo, Apple, Facebook und anderen; unter Decknamen wie FAIRVIEW und STORMBREW „Upstream" direkt an Backbones und Kabellandepunkten, bevor eine Nachricht die Plattform überhaupt erreichte. Wo beides nicht genügte, brach das Programm MUSCULAR in die internen Leitungen zwischen den Rechenzentren von Google und Yahoo ein — außerhalb der USA, jenseits jeder PRISM-Rechtsgrundlage, ohne Wissen der Betreiber. Erklärend hierzu: Ein doppeltes Netz — das eine fischt am Ziel, bei den Konzernen; das andere im Strom, an den Kabeln. Wer beides betreibt, muss kein Endgerät mehr berühren.
Mit dieser Technik starb eine Grenze, auf der das nachrichtendienstliche Recht des zwanzigsten Jahrhunderts ruhte: die zwischen Innen und Außen. Paketvermittelte Kommunikation kennt keine Staatsangehörigkeit; jede „Auslandserfassung" erfasst die eigenen Bürger mit — im Behördenjargon incidental collection, ein Euphemismus für das Flächendeckende. Und wo nationales Recht dennoch störte, half der Ringtausch der Five-Eyes-Allianz: Was ein Dienst über die eigenen Bürger nicht erheben darf, lässt er den Partner erheben und erhält es zurück. Die Bundesrepublik war dabei Mitspieler, nicht Opfer — der BND betrieb in Bad Aibling eine mit NSA-Selektoren gespeiste Erfassung, unter den Zielen, wie die Selektorenaffäre offenbarte, auch befreundete EU-Staaten; BND und BfV erprobten das NSA-Werkzeug XKEYSCORE. Erst 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass Artikel 10 Grundgesetz die Auslandsaufklärung auch gegenüber Ausländern im Ausland bindet. Das Urteil hegte die Praxis ein; die Fähigkeit blieb.
Denn Erfassen ist nur die halbe Maschine. XKEYSCORE, intern eine Art Suchmaschine für Rohdaten, erlaubte die retrospektive Volltextabfrage über E-Mails, Chats und Browserverläufe — und mit den „weichen" Selektoren kippte die Blickrichtung: Gesucht wird nicht mehr der bekannte Verdächtige, durchmustert wird das Verhalten aller, um Verdächtige zu erzeugen. Der Verdacht ist nicht Voraussetzung der Suche, sondern ihr Produkt. Dass all dies quantifizierte Industrie war, bewies der Apparat sich selbst: Im Cockpit BOUNDLESS INFORMANT visualisierte die NSA ihr Erfassungsvolumen — Milliarden Datensätze pro Monat, geordnet nach Herkunftsländern, die interne Buchhaltung dessen, was öffentlich geleugnet wurde. Die strategisch gefährlichste Operation aber stahl keine Daten, sondern Vertrauen: BULLRUN und EDGEHILL sabotierten Verschlüsselungsstandards und schleusten Hintertüren ein, darunter den kompromittierten Zufallszahlengenerator Dual_EC_DRBG. Um Einzelne zu lesen, unterminierte der Staat die Sicherheit aller.
Wie belastbar die versprochene Kontrolle war, zeigt der intimste Beleg des Komplexes. LOVEINT hieß im NSA-Jargon der Missbrauch der Abhörwerkzeuge gegen Liebespartner und Ex-Partner; der Generalinspekteur des Dienstes bestätigte gegenüber dem US-Senat mehrere substantiierte Fälle aus rund einem Jahrzehnt, manche erst durch Geständnisse bei Lügendetektortests bekannt geworden. Die Versuchung des Apparats ist nicht geopolitisch, sie ist intim: Sie sitzt nachts am Terminal und kennt eine Nummer auswendig. Wer die Fähigkeit für Millionen baut, hat den Missbrauch für Millionen mitgebaut.
Auch der Zweck erodierte früher, als die Legende der reinen Terrorabwehr behauptet. Am 5. September 2001 — sechs Tage vor den Anschlägen, die alle Aufmerksamkeit umlenkten — nahm das Europäische Parlament den Bericht seines ECHELON-Ausschusses an: Das US-britische globale Abhörsystem existierte und diente auch der Wirtschaftsaufklärung. Berichtet ist der Fall Airbus (1994), bei dem durch abgefangene Kommunikation ein Milliardenauftrag an McDonnell Douglas verloren ging. Strittig bleibt der Fall Enercon, dessen US-Patent drei Jahre vor dem behaupteten Abhören eingereicht wurde. Auch die Snowden-Ziele von 2013 — Petrobras, EU-Institutionen, das Mobiltelefon der Kanzlerin — sind berichtet, nicht gerichtlich festgestellt. Die Pointe trägt: „Nationale Sicherheit" und „Marktvorteil" hängen an derselben Leitung, und die Leitung unterscheidet nicht.
Die Enthüllung selbst wurde zur Kultur. Glenn Greenwald legte 2014 mit No Place to Hide den Insider-Bericht der Hongkong-Begegnung vor; zeitgleich rekonstruierte Luke Harding in The Snowden Files die Affäre aus dem Umfeld des Guardian — die beiden Standardwerke des Falls. Poitras' Citizenfour schloss ihre nach dem 11. September begonnene Trilogie ab und vollbrachte das Kunststück, dass die Kamera nicht über das Ereignis berichtet, sondern Teil des Ereignisses ist. Da Erzählungen von Menschen leben, vollendete diese Ästhetisierung unfreiwillig die Umlenkung vom Inhalt auf das Gesicht. Sichtbar wird die Falle an jenen, die keine Bühne bekamen, sondern Verfahren — von Perry Fellwock (1971) über die ThinThread-Dissidenten um William Binney und Thomas Drake, Chelsea Manning und Daniel Hale bis zu den sechs anonymen israelischen Offizieren, die 2024 das KI-Zielsystem Lavender beschrieben. Das Muster bleibt seit fünf Jahrzehnten konstant: Der Bote wird verfolgt, das System bleibt.
Dass der Maschinenraum ein Rechtskleid trägt, ist Teil des Befunds. Der Foreign Intelligence Surveillance Act (1978) schuf das Geheimgericht FISC, das statt als Zügel zur einseitigen Genehmigungsinstanz ohne öffentliche Rechtsprechung wurde, während die Executive Order 12333 die Auslandserfassung ganz an Gesetz und Gericht vorbeiregelt. Legalität ersetzte Legitimität.
Die Korrekturen blieben punktuell: Der USA Freedom Act beendete 2015 die Metadaten-Massensammlung nach §215; der Europäische Gerichtshof kippte 2015 und 2020 (Schrems I und II) zwei transatlantische Datenabkommen, da europäische Daten auf US-Servern eben jenen Programmen ohne wirksamen Rechtsschutz ausgesetzt waren. Das Recht stellte fest; die Leitung lief.Und der Apparat blieb nicht stehen. Die Zäsur zwischen 2013 und 2026 ist nicht die Datenmenge, sondern die Auswertung: KI-gestützte Echtzeitanalyse generiert Verdacht algorithmisch; Gesichts-, Gang- und Stimmerkennung verschmelzen mit Standortdaten zum persistenten Bewegungsprofil — die Anonymität in der Menge ist technisch aufgehoben. Das Recht wird nicht mehr gebrochen, sondern umfahren: Was der Staat nicht erheben darf, kauft er beim Datenhändler; der Vierte Verfassungszusatz wird nicht verletzt, er wird gegenstandslos. Der RISAA vom 20. April 2024 reautorisierte §702 und dehnte den Providerbegriff auf faktisch jede Entität mit Zugang zu Kommunikationsausrüstung — Kritiker nennen es die „Make Everyone a Spy"-Klausel. Als §702 zum 15. Juni 2026 formal auslief, geschah nichts: Die Erfassung läuft unter fortbestehenden FISC-Zertifizierungen weiter. Das Gesetz ist abgelaufen, der Apparat nicht. Darunter liegt die dokumentationsarme Schicht: Zero-Click-Exploits vom Typ Pegasus, das Prinzip „harvest now, decrypt later" als Beschlagnahme der Zukunft — und Lavender, das aus Daten Listen erzeugt, Listen von Menschen. 2013 stritt man, ob der Staat lesen darf; 2026 lautet die Frage, was die Maschine aus dem Gelesenen folgert und wer die Folgerung anhält.
Die Gegenposition der Dienste verdient dabei den fairen Satz, den sie hat: reale, transnationale, verschlüsselte Bedrohungen; gesetzliche Grundlagen, gerichtliche Aufsicht; gemessen am Volumen wenige nachgewiesene Missbräuche. Ihre Schwäche ist empirisch und strukturell zugleich — der Nachweis, dass gerade die Massenerfassung Anschläge verhindert hat, blieb umstritten, und die Kontrolleure kontrollieren, was man ihnen zeigt.
Der Mann aus dem Hotelzimmer lebt heute in Moskau, seit September 2022 russischer Staatsbürger, verheiratet, zwei Kinder, Präsident der Freedom of the Press Foundation; seine Themen haben sich vom Speichern zur algorithmischen Auswertung verschoben. Einen zweiten Film über ihn gibt es nicht, und er wäre so überflüssig wie eine „Titanic 2": Die Fortsetzung läuft — sie heißt RISAA und Data Brokerage, Prädiktion und Lavender, und ihr Publikum ist ihr Material. Sollte der Befund zutreffen, dass jede erfassbare Kommunikation im Namen der Staatsräson auch erfasst wird, dann folgt daraus kein technisches, sondern ein politisches Gebot: Ein Apparat, den niemand außerhalb seiner selbst kontrolliert, ist mit dem Anspruch des Rechtsstaats nur vereinbar, solange man nicht hinsieht. 2013 hat das Hinsehen begonnen. Beendet ist es nicht — es wurde nur umgelenkt. [Langversion auf Reddit]
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