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Lexikon der Rechtsirrtümer

TheFreeman

Geheimer Meister
20. Juni 2003
424
Morgen!



Wer hat gestern alles SternTV gesehn? Das war mal richtig interessant, denn u.A. wurde da ein gewisser Jurist bzw. dessen Buch vorgestellt, das Lexikon der Rechtsirrtümer.
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3548366597/weltverschwoerun&tag=wv2020-21

Sehr informativ das kleine Büchlein. In der Sendung ging es dann um die Rechtslage in diversen Fällen, zum Beispiel ob man im Restaurant für alle bezahlen muss nur weil man als letzter noch am Tisch sitzt und die anderen schon verduftet sind ohne zu zahlen. (Muss man nicht.)
Man darf beim Einkauf jegliche Verpackung öffnen um die Ware zu begutachten solange man sie nicht beschädigt, man darf mit Kleingeld bis zu 50 Münzen bezahlen, man muss die Kassierer im Supermarkt nicht in seine Rucksäcke/Taschen etc. schauen lassen...alles sehr interessant!
Der Beitrag hat wieder einmal deutlich gemacht, dass es in unserem Land eine ganz schöne Anzahl von 'Pseudogesetzen' gibt, die Rechtslage in vielen Fällen nicht die ist die sie zu sein scheint und man am Ende doch erstaunlich viel 'darf', womit man nicht rechnen würde!

Ich glaube dieses Büchlein werde ich mir mal bestellen, da tun sich ja ganz neue Horizonte auf! ;) Kennt jemand noch weitere Ungeklärtheiten des deutschen Rechtssystems?


Gruß,
TheFreeman
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Das Buch ist nicht schlecht, obwohl stellenweise ein wenig, wie soll ich sagen, marktschreierisch. Und letztlich ist es ja nur eine Kuriositätensammlung, nichts sytematisches, und "Lexikon" ist reichlich übertrieben. Aber mit 8,95 ist es auch nicht überbezahlt.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
na, das ist ja interessant:

Der Lizenzvertrag kommt durch klicken auf "I agree" zustande und bindet mich an die Vertragsklauseln im Fenster.

Richtig ist: Wenn man durch den Kauf der Software vom Händler das Eigentum an ihr erhalten hat, hat man das Recht, die Software zu nutzen. Wenn der einzige Weg zur Wahrnehmung dieses Rechtes das Wegklicken eines Vertragstextes ist, so kann daraus keine Zustimmung zu den Inhalten des Vertrages abgeleitet werden. Allerdings darf man keine "Online-Registirierung" durchführen, diese wäre bindend und würde zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen führen.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Microsoft schreibt in ihren Bedingungen zu Vista (im Bezug auf einen Komplettrechner), dass die Software gegen Erstattung beim Händler zurückgegeben werden kann.
Aber für den Fall, dass der Händler nicht mitspielen will bleibt dem Kunden noch, sich direkt an Microsoft Deutschland zu wenden, um sein Geld erstattet zu bekommen. Man hat sich also auch bei Microsoft über die Willkür mancher Händler Gedanken gemacht.

Gruß
Holo
 
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