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Kirchenaustritt und Folgen?

Harakiri

Geheimer Meister
10. April 2002
286
kann man beim austritt eigentlich auch seine neue religion angeben, sofern man denn eine hat? oder ist da wer anders für zuständig ?
 

deLaval

Auserwählter Meister der Neun
13. März 2003
914
@arius
Die Kirchen machen immer noch so vieles kaputt, insbesondere bei der Erziehung heranwachsender junger Menschen,
8O und ich dachte immer das Erziehen sei in erster linie noch Sache der Eltern...
Aber wenns die schon nicht machen, ist es doch gut zu wissen daß es noch jemanden gibt, der versucht sich diese Verantwortung aufzubürden.
sie sind nicht in der Lage, ein klares Bild vom Sinn und Grund des menschlichen Lebens, von der Ursache des Bösen und des Leids in der Welt zu vermitteln
Immerhin bieten sie eins an. Und das ist auch nicht "falscher" als jedes andere "klare Bild".


Painworld schrieb:
Ich muss mich erstmal der prinzipiellen Meinung von Don anschließen. Die Kirche leistet an verschiedenen Stellen hervorragende Arbeit. Insbesondere im Bereich der Seelsorge, Alten- und Behindertenbetreuung.
Ich schließe mich an, auch wenn es einen gewissen Reformationsbedarf der Kirche nicht verhehlen kann. Ist aber auch kein Wunder, daß die Kirchen keine Reform wollen, bei den schlechten Erfahrungen :wink: ...
 

Pain

Geheimer Meister
21. Juli 2003
124
@ arius

Okay ... offensichtlich bin ich falsch verstanden worden, oder ich hab mich unglücklich ausgedrückt ...

Erstmal mache ich einen klaren Schnitt zwischen Religion und Kirche als Institution. Auf das Thema Religion und die Art des gebrauchens/missbrauchens bin ich mehr oder weniger absichtlich nicht weiter eingegangen, weil das ein sehr umfangreiches und komplexes Thema wäre, dass ich an dieser Stelle nicht diskutieren wollte ... Du hast recht, dass die Seelsorge, Betreuung usw nicht allein in kirchlicher Hand liegt und auch nicht liegen muss. Aber mal ehrlich ... Menschen, die von der Kirchensteuer Abschied nehmen, spenden deshalb nicht automatisch an gemeinnützige Einrichtungen - leider. Unabhängig davon ob das Steuerabzugsfähig ist oder nicht.

Es wäre vielleicht fairer, wenn man beim Austritt aus der Kirche von seinem Finanzamt eine Liste zugeschickt bekommen würde, auf der andere gemeinnützige Institutionen aufgeführt sind. Dann kann man sich entscheiden, an wen man die Pflichtabgabe lieber abführen möchte ... Vielleicht nicht bei dir, aber bei den meisten geht es doch darum sich das Geld zu sparen und nicht darum, die Kirche aus wirklich reflektierten Gründen nicht zu unterstützen !

Und die Schulen (habe selber eine besucht) haben zwar eine Konfessionszugehörigkeit als Aufnahmekriterium, haben aber keine religiösen Tendenzen innerhalb des Unterrichtes. Kann sein, dass es sowas auch gibt aber ich habe das nicht so erlebt.
 

argos

Geheimer Meister
28. August 2002
346
Mann kann die Gebühr für den Kirchenaustritt nicht von der Steuer absetzen, weil er keine Steuer enthält. Es ist eine Gebühr für einen Staatsdienst, ich meine, es ist ja kein privates Dienstleistungsunternehmen oder so. Eben eine Gebühr, man könnte fast sagen, es ist selbst eine Art Steuer.
 

arius

Großer Auserwählter
16. Juli 2003
1.555
Bei der Osterfeier vergangenes Wochenende erfuhr ich von einer Frau, die wegen ihres Kirchenaustritts bedroht wurde von Angehörigen als auch ihrem ehemaligen Priester, sie wurde letztendlich in den Selbstmord getrieben.

Man kann zwar sagen, dass jeder Verantwortung trägt für sein Leben, doch dauf so etwas darf nicht sein, jeder sollte frei entscheiden können.

Ein Freund warnte sie vor diesem Schritt [des Kirchenaustritts] und meinte, in der Groß-Stadt könnte man das ja machen, nicht aber auf dem Land, da wird oft eine derartige Hetzjagd getrieben.

Ich dachte immer, solche Verhältnisse gehörten der Vergangenheit an, aber nachdem ich von einem Kollegen höre, dass Frauen im tiefsten Niederbayern zum Beispiel nie zur Vorsorgeuntersuchung gehen und dann plötzlich gleich beim ersten Infarkt gelähmt sind oder sterben... so eine laisse faire - Haltung, swird schoa ... da denkt man man lebt noch im Mittelalter...
 

Anhai

Geselle
9. März 2005
34
Ich persönlich habe nie irgendwelche Nachteile erfahren, weil ich aus der Kirche ausgetreten bin. Ich lebe übrigens in Bayern in einer stinkkatholischen Gegend auf dem flachen Land. Ich habe zwar auch kein Schild um den Hals auf dem steht ich bin Atheist, aber ich erzähle es durchaus jedem der es wissen will.

Ich glaube auch kaum, dass das noch in irgendwelchen Bereichen groß relevant ist. Man kann seine Kinder trotzdem in kirchliche Kindergärten und Schulen geben. Fast alle sogenannten kirchlichen Kindergärten und Schulen werden heutzutage vom Staat finanziert und müssen deshalb auch für alle offen sein. Ich würde mein Kind sowieso nie in eine Einrichtung gehen lassen die nicht staatlich kontrollier ist. Man kann seine Kinder sogar taufen lassen, wenn man selbst nicht Mitglied ist. Nur die Paten müssen es sein. Das einzige was nicht geht, ist kirchlich getraut zu werden, aber wer will das schon, wenn er ausgetreten ist. Arbeiten bei kirchlichen Oranisationen ist nicht in jedem Fall möglich, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Gekostet hat der Austritt damals 25 DM, aber das ist auch schon ewig her. Ich sehe das als Bearbeitungsgebühr, schließlich muss der Beamte beim Standesamt ja was tun, dafür muss man eben bezahlen. Das ist schleißlich bei jedem Kontakt mit Behörden so.
 

Benkei

Geheimer Meister
10. September 2004
447
der 10.

Killuminati schrieb:
hm......wie is das eigentlich,zahlt man von anfang an kirchensteuer, auch wenn mand er kirche nich angehört???ich mein, muss man dan zuerst wieder "austreten", oder wie läuft des ab????
hm....meine mom is aus geldgründen ausgetreten :wink:

In der BRD wird die Kirchensteuer als Anhangsteuer zur Lohnsteuer sofort von deinem Arbeitslohn durch den Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt gezahlt wenn deine Eltern dich konfessionsgebunden (röm.-kath., alt-kath., evangl., lutheranisch., oder jetzt auch "zeugisch") getauft haben.

Wenn du selbständig bist, wird die Kirchensteuer als Anhangsteuer zur Einkommensteuer im Wege von vierteljährlichen Vorauszahlungen festgesetzt, die du dann selbst ans Finanzamt zahlen muss.

Das alles wird aber automatisch angeleiert, wenn du von den Eltern eine (kirchensteuerberechtigte) Konfession mit auf den Weg bekommen hast oder gar später selbst einer beigetreten bist.

Harakiri schrieb:
kann man beim austritt eigentlich auch seine neue religion angeben, sofern man denn eine hat? oder ist da wer anders für zuständig ?
In NRW erklärt man seinen Austritt beim Amtsgericht (ist hier übrigens kostenlos).
Soweit ich das Formular in Erinnerung habe (bin aber selbst noch nicht ausgetreten!) gibt es da nicht die Möglichkeit eine neue Religion mitzuteilen.
Sofern man keiner anderen kirchensteuerberechtigten Konfession beitritt interessiert den Staat (zumindest aus steuerlicher Sicht) auch gar nicht, an was du dann glaubst, bzw. welcher anderen Glaubensgemeinschaft du angehörst.
 

Flowing_tears

Geheimer Meister
17. Juli 2004
246
Gorgona schrieb:
Nur Mänenr dürfen den Altarraum betreten, denn Frauen würden das Allerheiligste verunreinen und ich glaube es müsste der Patriarch selber kommen um den Altarraum wieder einzuweihen (oder exorzieren)!


Tolle Religion
 

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