so, hallo... ich lese hier seit einiger zeit interessiert mit, my name is nobody und ich hätte mal ne frage an die juristen unter euch:
mal angenommen, eine erbengemeinschaft löst sich auf und einer der mitglieder möchte selbstlos auf seinen anspruch verzichten:
muss er das notariell beurkunden oder geht das auch formlos?
damit die anderen eben eine sicherheit haben, dass nicht doch noch was kommt...
ich bitte um reichlich antworten, auch wenn niemand diese frage gestellt hat.
mal angenommen, eine erbengemeinschaft löst sich auf und einer der mitglieder möchte selbstlos auf seinen anspruch verzichten:
muss er das notariell beurkunden oder geht das auch formlos?
damit die anderen eben eine sicherheit haben, dass nicht doch noch was kommt...
ich bitte um reichlich antworten, auch wenn niemand diese frage gestellt hat.
