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Datenschutz (Schulrecht)

geschmackloss

Geheimer Meister
11. Dezember 2002
384
hallo
ich wusste nicht so ganz in welches thema dieser thread passt also hab ich ihn hierein(politik) gestellt das kam dem am nächsten

mich würde mal interessieren wie das in sachsen ist. ob es lehrern vom gesetz her noch erlaubt ist, bei einem 18 jährigen schüler, wegen schulischer sachen deine eltern anzuschreiben oder anzurufen.
ich selbst glaube das dies gegen das datenschutzgesetz verstösst da man volljährig ist und diese belangen selbst bestimmen darf.aber bin mir auch nicht 100%ig sicher
kann mir da jemand (mit gesetzestexten) weiterhelfen?
 

Cataclysmus

Geselle
25. Februar 2003
32
hm, soweit ich das verstanden habe funktioniert das auf bundesebene. also nichts vonwegen jedes land macht das anders. (an die volljährigkeit sind ja auch noch andere dinge gekoppelt.)

ich kann nur sagen wie es sich hier in hamburg verhält. wenn man 18 jahre alt ist darf der lehrer/die lehrerin die eltern nur noch mit einverständnis des schülers über (nichterbrachte) leistungen, versäumnisse, etc. informieren. ich denke das so lange ich noch zu hause wohne meine eltern ruhig wissen dürfen wa sich mir erlaube und was nicht ;)

mfg cat
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Nein, darf er nicht.
Da du ja schließlich ab 18 Volljährig bist endet auch die "Vormundschaft" durch deine Eltern. Persönliche Daten dürfen ohne ein ausdrückliches Einverständnis nicht weitergegeben werden - auch nicht an deine Eltern.
Das gilt für alle Bereiche des Lebens von Noten bis Punkte in Flensburg.
Ich wüßt jetzt auch nicht, wieso so doch nicht ganz unkritische Sachen länderrecht sein sollen.
 

geschmackloss

Geheimer Meister
11. Dezember 2002
384
also es gibt von land zu land unterschiede im datenschutzrecht.
ich weis jetzt nicht in welchen bereichen aber da gibt es unterschiede.
aber aht vielleicht jemand mal auszüge von gesetzestexten?
 

Azariel

Geheimer Meister
23. August 2003
257
In dem Fall ist die Rechtsprechung eindeutig und in jedem Bundesland gleich. Informationen gleich welcher Art dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis weitergegeben werden, selbst wenn du in den Knast müsstest würden es deine Eltern nicht vom Staat erfahren, ausser sie sind Zeugen o.ä.
 

geschmackloss

Geheimer Meister
11. Dezember 2002
384
ok wenn ihr jetzt glücklich seid hab ich den titel geändert :)
aber kann mir trotzdem mal jemand bitte auszüge aus den gesetzestexten die dafür verantwortlich sind geben
danke schonmal im voraus
 

Yoda

Vorsteher und Richter
10. April 2002
781
geschmackloss schrieb:
mich würde mal interessieren wie das in sachsen ist. ob es lehrern vom gesetz her noch erlaubt ist, bei einem 18 jährigen schüler, wegen schulischer sachen deine eltern anzuschreiben oder anzurufen.
ein klares NEIN. ich lebe in sachsen und unsere lehrer haben uns das schon zigmal erzählt.
 

MrMister

Großer Auserwählter
13. April 2003
1.525
ja und warum machen die das andauernd wegen jedem scheiss obwohl ich den schon zig mal gesagt hab das ich das nich will???
wegen jedem misst (wenn mein handy im unterricht an ist[ohne ton])

Gute Frage, nächste Frage... würde mich mal beim Rektor oder wo beschweren.
 

DrJones

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
21. Mai 2002
1.006
@ Geschmackloss

Du klingst fast wie jemand der was böses angestellt hat
und nun alles versucht das die Eltern keinen Wind davon bekommen...

(Nur so ne Vermutung, soll kein Vorwurf sein)
 
G

Guest

Gast
@ Geschmackloss
Ich würde diesem Lehrer sagen das wenn er soetwas nicht unterlässt das er ein schreiben von deinem Anwalt bekommt! Ich habe nur schlechte Erfahrungen mit Lehrer gemacht und anders lernen die es nie!
 

Tortenhuber

Meister vom Königlichen Gewölbe
10. April 2002
1.490
imho ist das jacke wie hose wie man so schön sagt. kannst dich beschweren oder auch nicht ändern wird sich nicht viel wegen einem 18 jährigen der dies und das was bisher für einen kollegen üblich war nicht mag. so oder so wissen deine eltern bescheid :(
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Na, ich würd erstmal mit den Rektor einschalten und ihn bitten, dem Lehrer klarzumachen, was er sonst für Ärger bekommt 8)

@Tortenhuber: Das wird ne Menge ändern, wenn der Lehrer erstmal ´n Disciplinarverfahren am hals hat, wird er das ganz schnell lassen.

Wobei ich auch nicht verstehe, wieso dein Lehrer wegen Handys deine Eltern informiert, bzw. was daran so schlimm sein soll.
Rück raus: Worum gehts wirklich?
 

geschmackloss

Geheimer Meister
11. Dezember 2002
384
ich hab nichts angestellt was meine eltern nich wissen dürfen
aber es nervt einfach wenn die wegen jedem scheiss hier anrufen oder briefe schicken

Ich würde diesem Lehrer sagen das wenn er soetwas nicht unterlässt das er ein schreiben von deinem Anwalt bekommt! Ich habe nur schlechte Erfahrungen mit Lehrer gemacht und anders lernen die es nie!
das erste was sie machen würde ist davon meinen eltern berichten
ich habs schon mal gemacht wo se bei meinen eltern wegen igrend nem scheiss angerufen hat hab ich zurückgerufen und sie aufgefordert dies bleiben zu lassen aber sie hat aufgelegt und meine eltern wieder angerufen
die frau glaubt mir auch nich das sie das nich darf sie behauptet immer sie müsse bei meinen eltern anrufen (wenn man einmal im monat zu spät kommt, ne klausur nich rechtzeitig zurückgibt)
deswegen wollte ich ja mal gesetzzitate haben um ihr das schriftlich zu zeigen und die anderen schüler darauf aufmerksam zu machen die das auch schon nervt
 

geschmackloss

Geheimer Meister
11. Dezember 2002
384
Rück raus: Worum gehts wirklich?
naja meine deutschfrau hatte mir ne verwarnung gegeben weil ich nachdem wir eine lk geschrieben hatten und ich schon hätte gehen können mit meinem handy gespielt hab (darf man laut schulordnung in der schule nicht anhaben) wobei der ton aus war sie hats halt blos gesehen
von der verwarnung wissen auch schon meine eltern aber die nahm soein sinnlosen scheiss immer tierisch ernst obwohl es keinerlei konsequenzen hat so ne verwarnug und eigentlich für die 12. klasse vollkommen lächerlich ist
aber woher wissen die das weil meine tutorin mal wieder bei meiner mutter auf arbeit anruft um ihr das zu erzählen und mich nerven meine eltern jetzt wieder damit
 

MrMister

Großer Auserwählter
13. April 2003
1.525
Naja, das mit Anwalt und so ist eine eigene Sache für sich... klar, du bist im Recht, aber meistens machst du dich bei dem betroffenen Lehrer und an der ganzen Schule ziemlich unbeliebt...
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
naja meine deutschfrau hatte mir ne verwarnung gegeben weil ich nachdem wir eine lk geschrieben hatten und ich schon hätte gehen können mit meinem handy gespielt hab (darf man laut schulordnung in der schule nicht anhaben) wobei der ton aus war sie hats halt blos gesehen

Das ändert natürlich einiges!
Du solltest lieber den Boden und ihre Füße küssen, dass sie dir die Klausur nicht mit 0 Punkten bewertet hat! Immerhin zählt ein Handy bei einer Klausur griffbereit zu haben - auch ausgeschaltet!! - als Unterschleif! Und wenn du dann auch noch ganz dummdreist während der Klausurzeit mit spielst... Oder wedelst du deinem Lehrer auch mit Spickzetteln vor der Nase rum?
Ich an deiner Stelle würd mich mal ganz schnell abregen. :roll:

Dass sie es deinen Eltern erzählt hat, war natürlich nicht OK. Aber was sollen die den dagegen machen? Ich würd erstmal mit dem Rektor reden.
 

geschmackloss

Geheimer Meister
11. Dezember 2002
384
Das ändert natürlich einiges!
Du solltest lieber den Boden und ihre Füße küssen, dass sie dir die Klausur nicht mit 0 Punkten bewertet hat! Immerhin zählt ein Handy bei einer Klausur griffbereit zu haben - auch ausgeschaltet!! - als Unterschleif! Und wenn du dann auch noch ganz dummdreist während der Klausurzeit mit spielst... Oder wedelst du deinem Lehrer auch mit Spickzetteln vor der Nase rum?
Ich an deiner Stelle würd mich mal ganz schnell abregen
das ändert nichts denn es war keine klausur sondern nur ein test und ausserdem musste ich gar nicht abgeben denn mich wollte sie nicht bewerten . :roll: :roll: :roll: :wink:
es mussten nur ein paar abgeben und wer das war schon vorher klar also wär ein betrugsversuch ziemlich sinnlos :wink: :wink: :wink:
und zu alledem hat sie nich mal mehr was gesagt sondern mich nur dumm angeschaut und da hab ich das händy ausgemacht und für mich
war die sache damit erledigt :wink: :wink: :wink:
und ausserdem sollt ich mir ne gedichtinterpretation per sms zuschicken lassen???

danke schön Cataclysmus
für den link
hat mich sehr weiter gebracht


gibs zu dem thema vielleicht auch gerichtsbeschlüsse?
 

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