Sonsee
Noachite
- 1. Juni 2016
- 3.377
Inklusion heißt das neue Schlagwort. Förderschulen müssen abgeschafft werden, denn die erfüllen nicht das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen, stellte die UN Behindertenrechtskonvention fest.
Ob Kinder ohne Beeinträchtigung, ein Recht auf störungsfreies Lernen haben, wird sich noch rausstellen. Zur Zeit sind jedenfalls alle überfordert und noch bevor das Personal bereit gestellt ist, geht es los, die Förderschulen schließen. Eltern feiern, dass nun auch ihr behindertes Kind aufs Gymnasium gehen darf, doch ganz so weit ist es noch nicht.
Ob Kinder ohne Beeinträchtigung, ein Recht auf störungsfreies Lernen haben, wird sich noch rausstellen. Zur Zeit sind jedenfalls alle überfordert und noch bevor das Personal bereit gestellt ist, geht es los, die Förderschulen schließen. Eltern feiern, dass nun auch ihr behindertes Kind aufs Gymnasium gehen darf, doch ganz so weit ist es noch nicht.
Zunächst einmal sieht es so aus. Denn Deutschland ist nur sehr langsam dabei, Inklusion möglich zu machen. Dabei ist es das richtige Ziel. Gerade zeigen zwei Studien, dass behinderte Kinder, die in normalen Schulen unterrichtet werden, wirklich bessere Chancen haben, als wenn sie in der Förderschule unter sich blieben und dadurch unterfordert würden. Bisher galt das als Glaubenssache.
Aber Inklusion ist auch ein sehr ehrgeiziges Ziel. Das Wort bedeutet nicht nur Integration: Kinder, die anders sind als der Durchschnitt, passen sich nicht an das "Normale" an, sondern sie sind gleichberechtigt. Jedes Kind wird so genommen wie es ist und so gefördert, wie es seinen Talenten und Möglichkeiten entspricht, das begabte neben dem durchschnittlichen und neben dem geistig behinderten Kind.[...]
Der eigentliche Skandal ist die schlechte Ausstattung
Denn auch die Grundschul- und Gemeinschaftsschullehrer, die Inklusion wollen und Erfahrung damit haben, stöhnen oft unter der Last. Es sitzt ja in den Klassen nicht nur das beliebte, freundliche Downsyndrom-Kind, sondern auch das, das sozial schwierig ist, tobt, spuckt, hüpft, wenn die anderen sich konzentrieren sollen. Auch dieses Kind kann dazu gehören, aber meist erledigt sich seine Unruhe nicht dadurch, dass man es in die Regelschule steckt. Es muss sich jemand viel Zeit nehmen und seine individuellen Bedürfnisse kennen – zu seinem Wohl und auch zu dem der anderen Kinder.
http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2014-05/inklusion-schule-henri/komplettansicht
Ein Elternrecht auf eine gesonderte Beschulung ließe sich dagegen nicht mit dem Grundgesetz begründen, schreibt Wrase. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1997, nach der die Beschulung an Sonder- oder Förderschulen wegen der dort geleisteten sonderpädagogischen Förderung nicht diskriminierend sei, ist laut Wrase mit Inkrafttreten der UN-Konvention „nicht mehr aufrechtzuerhalten“. Ein echtes Wahlrecht würde zudem voraussetzen, dass die Kinder an Regelschulen durchgehend ebenso gut gefördert werden wie an Sonder- oder Förderschulen. Dies sei aber noch lange nicht der Fall.http://www.tagesspiegel.de/wissen/inklusion-foerderschulen-muessen-aufgeloest-werden/14439924.html