Popocatepetl
Inquisitor
- 27. August 2013
- 7.081
AW: Bundesstaat-Deutschland?
das WV forum... der letzte hort der demokratie !
hier bekommt man es erklärt !
das WV forum... der letzte hort der demokratie !
hier bekommt man es erklärt !
Entscheidung BVerfG vom 24. April 1991 [1 BvR 1341/90]:
Donner und Doria... Ein Skandal. Die Wiedervereinigung ist nichtig, und alle ignorieren es.
[otop]So wird das von russischen Trollmedien (und wahrscheinlich Reichsbürgern, aber da war ich zu faul zum Suchen) zitiert. Und jetzt kucken wir, was ausgelassen wurde:
*durch Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 (Bundesgesetzbl. II Seite 889 [1140]) [/otop]
Wenn durch ein Gesetz ein Grundrecht verletzt wurde, so ist das Gesetz grundsätzlich nichtig.
Es ist also keineswegs der gesamte Einigungsvertrag nichtig, sondern nur eine minimale Regelung, nämlich Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 2 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3. Und auch hier betrifft die Ungültigkeit lediglich Abweichungen von den Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts.
Wer das durch „(…)“ ersetzt, verfälscht den Sinn des Urteils und lässt gerade die wesentlichen Gesichtspunkte raus.
Zum Hintergrund des Verfahrens: Mit dem Einigungsvertrag wurden verschiedene DDR-Betriebe geschlossen („abgewickelt“). Unter der somit entlassenen Belegschaft waren auch die Kläger in diesem Prozess. Sie wollten feststellen lassen, dass ihre Entlassung unrechtmäßig war. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg, das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Passagen im Gesetz bestätigt. Lediglich in einem ganz seltenen Spezialfall – wenn die Entlassenen an sich Mutterschutz beanspruchen könnten – dürften sie nicht entlassen werden. Unter den konkreten Klägern war aber keine Frau, bei der diese Voraussetzungen vorlagen. Und daher lautete das Urteil in der Sache auch:
Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Wurde es denn in dem von dir an den Reichsbürger-Haaren herbeigezogenen Falle? Und ist der Einigungsvertrag ein Gesetz?
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staats*anwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. [...] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor "meines*gleichen". Frank Fasel
Da das Gericht das so nicht bestätigt hat, ist das Gerede darüber sinnlos. Aber okay, wo genau im Urteil und seiner Begründung selber steht das so, wie du es zu verstehen glaubst?Ich rede also ganz sachlich darüber, dass das Einigungsvertragsgesetz zwischen der DDR und BRD nichtig ist, weil es vom Bundesverfassungsgericht so beurteilt wurde.
Und du kannst nicht Teile eines Gesetzes für nichtig erklären, ohne das Gesetz grundsätzlich nicht ebenso für nichtig zu erklären, denn es besteht ja als Ganzes aus diesen Teilsätzen.
Doch, genau das ist möglich. Beispiel:
Das BGB enthielt Bestimmungen, die gg. den Gleichheitsgrundsatz verstießen, beispielsweise die Regelung des Ehenamens. Es wäre äußerst, äußerst unzweckmäßig, das komplette BGB für nichtig zu erklären, weil der Passus über die Bestimmung des Ehenamens verfassungswidrig (und eventuell nichtig) ist, finden Sie nicht auch?
Es gibt auch kein Gesetz. Nur einen Einigungsvertrag, und darin war ein Passus ungültig, mußte also geändert werden.:egal: Nette Wortspielerei, aber Unsinn.Entweder ist dieses Einigungsvertragsgesetz mit dem GG vereinbar oder eben nicht, es gibt da kein halbschwanger.
Da das Gericht das so nicht bestätigt hat, ist das Gerede darüber sinnlos. Aber okay, wo genau im Urteil und seiner Begründung selber steht das so, wie du es zu verstehen glaubst?
Es gibt auch kein Gesetz. Nur einen Einigungsvertrag, und darin war ein Passus ungültig, mußte also geändert werden.:egal: Nette Wortspielerei, aber Unsinn.
Kapierst Du nicht, was "insoweit" bedeutet? :k_schuettel:ist insoweitmit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig, als
[*] die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts durchbrochen werden.
Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, daß Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig. Sind weitere Bestimmungen des gleichen Gesetzes aus denselben Gründen mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar, so kann sie das Bundesverfassungsgericht gleichfalls für nichtig erklären.