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Anhörung Ordnungwidrigkeit

BlackCoffee2

Geselle
21. Juni 2002
39
Hallo liebe WV-Gemeinde,

vor einiger Zeit habe ich mit ein paar Freunden an einer Castor-Demonstartion teilgenommen.
Nachdem wir einigen Minuten dem Zug gefolgt sind gab es an einer Straße eine Gabelung. Wir sind dabei in die Entgegengesetze Richtung (richtung Bahnhof) gegangen als der Zug. Das war eine spontane Entscheidung, ich selber hatte niemals im Sinn gehabt den Bahnhof zu entern. Natürlich schirmte die Polizeit schon 200 Meter davor alles ab. Also haben wir gleich eine andere Richtung eingeschlagen, ebenfalls spontan, und gingen Richtung Bezirksregierung die im übrigen auf den Weg zum Demonstartionszug führte. Ich selber hatte nicht im Sinn mich dort aufzuhalten, noch irgendwie Stunk zu machen, ich habe mich im Eifer des Gefechts von meinen Freunden beeinflußen lassen mit ihnen zu gehen und nicht den Weg zurück wie wir in die Nähe des Bahnhofs gekommen sind.

Der Weg an der Bezirksregierung vorbei führte über eine Brücke. Dort wurden dann 80 Personen, mich einbezogen, von der Polizei umzingelt und für circa 2 Stunden festgehalten. Das hätte meiner Meinung nicht sein müssen, da ich einfach nur längs gegangen wäre um zum Zug wieder zu gelangen.


Heute habe ich von der Stadt folgendes Schreiben erhalten...

Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 15 und 29 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG)


Ihnen wird vorgeworfen, am 10.11.2003 um 16.50, in Lüneburg, Reichenbachstraße / Ortsteil Altstadt, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Verstoß gegen §§ 15 und 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG.

Der Vorwurf beruht auf folgendem Sachverhalt:

Sie haben durch Verlassen der vorgegebenen Wegstrecke gegen eine vollziehbare Auflage gemäß $ 15 Abs. 1 VersG verstoßen. Die Auflage, den festgelegenden Ablauf des Aufzuges (Route und Kundgebungen) unbedingt einzuhalten, wurde Ihnen per Lautsprecher durch den Versammlungsleiter mitgeteilt.

ihc gebe Ihnen Gelegenheit einer Stellungnahme bis zum 23.01.2004.

Sie sind nicht verpflichtet, von Ihrem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen. Nach Ablauf der o.g. Frist wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Mitteilung ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Mit freundlichem Gruß,
Heintzmann

Nun, ich möchte gerne von meinem Anhörunsgrecht gebrauch machen nur bin ich mir nicht 100% sicher was ich sagen soll und was lieber nicht. Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen, wäre sehr nett! Danke.
 

forcemagick

Ritter der Sonne
12. Mai 2002
4.641
hast du... ganz persönlich du etwas unterschrieben demnach du und ganz speziell du nur einen bestimmten weg laufen darfst an jenem tag ... hast du dich wissentlich einer solchen vereinbarung unterworfen als du zur demo gegangen bist? hast du auffällig demonstriert? schilder getragen etc.

ich würde den leuten durchaus sagen, dass du keine lust hattest an einer polizeiabsperrung herumzustehen und vielleicht noch eines auf die nase zu bekommen für den fall dass irgendetwas eskaliert und dass du deshalb einen anderen weg gewählt hast..

wenn die behörden nicht wollen, dass die leute einen anderen weg einschlagen dann sollen sie bitte keine schlagstockbewaffneten polizisten einsetzen...
 

Lunatic

Vollkommener Meister
4. Januar 2004
581
Wenn Du von Deinem Anhörungsrecht gebrauch machen willst, solltest Du denen mitteilen, dass Du dort warst um an einer friedlichen Demonstration teilzunehmen und dass Du Dir zu keiner Zeit bewusst warst, dass Du eine nicht freigegebene Strecke benutzt hast. Hast Du denn zu irgendeinem Zeitpunkt mal mittgeteilt bekommen, dass Du Dich dort nicht befinden durftest?
Werd mal einen befreundeten Anwalt fragen, was er zu der Sache sagt.
Melde mich wieder

Lunatic
 

BlackCoffee2

Geselle
21. Juni 2002
39
ich habe noch nichts unterschrieben und werde es auch nicht, dass vlöde ist nur das ich auch keinen Personalausweis dabei hatte.. deswegen auch $ 29 Abs. 1...

§ 29

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, deren Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt ist,

1a. entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 2 bei einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel, einen Aufzug oder einer sonstigen öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, mit sich führt.

1a Trifft es ja nicht zur 100%, da ich selber nicht weiter ausser mein EC-Karte dabei habe, die aber die Beamten nicht sehen wollten. *grmpf*

Für den der es interessiert...

§ 15

(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

(2) Sie kann eine Versammlung oder einen Aufzug auflösen, wenn sie nicht angemeldet sind, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach Absatz 1 gegeben sind.

(3) Eine verbotene Veranstaltung ist aufzulösen.
 

forcemagick

Ritter der Sonne
12. Mai 2002
4.641
ja aber die demo war doch soweit genehmigt... dachte ich nur der weg den du eingeschlagen hast gehörte nicht zur ofiziell abgesteckten demoroute...

also bleibt eventuell noch der umstand, dass du eben keinen ausweis dabei hattest... andererseits hattest du keinen stahltressor dabei, der etwa deinen ausweis sicher verschlossen hätte.. oder eine maske auf.. sondern du hattest einfach keinen ausweis....

nun wäre es letztlich zu beweisen ob du überhaupt an der demo teilgenommen hast...

mein gott wenn ich von solchen problemen lese könnte ich das kotzen kriegen...

das sind doch wirklich kinderein, die da staatlich verordnet aufgeführt werden... schließlich hast du ja nichts getan...
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
nun erstmal mag ich diese castro-demonstranten nicht. jedesmal wenn so castro-zug gestoppt wird kostet das den steuerzahler unmengen von geld. und die steuerzahler sind nun mal wir schwerarbeitenden deppen. wie es schon vor paar jahren so war das sich ein paar kids an den schienen oder so fest gekettet haben. sowas ist ganz schoen teuer....

nun ja zum thema. so wie es ein kumpel immer tut wenn der ne anzeige erhaelt. einfach die aussage verweigern. :D
 

Azariel

Geheimer Meister
23. August 2003
257
Ich würd die ganze Geschichte nicht so ernst nehmen. Schliesslich geht es nur um eine Ordnungswidrigkeit, so wie etwa falsch parken und da macht ja auch keiner von seinem Anhörungsrecht, bzw. Widerspruchsrecht gebrauch. Ich glaub die werden das Verfahren eh einstellen. Falls du aber von deinem Recht gebrauch machen solltes halt ich die Vorschläge von Lunatic, die erscheinen mir als recht vernünftig. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es einen Richter gibt der dir wegen so ner Bagatelle dann nen Strafzettel verpasst.
 

BlackCoffee2

Geselle
21. Juni 2002
39
JimmyBond schrieb:
nun erstmal mag ich diese castro-demonstranten nicht. jedesmal wenn so castro-zug gestoppt wird kostet das den steuerzahler unmengen von geld. und die steuerzahler sind nun mal wir schwerarbeitenden deppen. wie es schon vor paar jahren so war das sich ein paar kids an den schienen oder so fest gekettet haben. sowas ist ganz schoen teuer....

nun ja zum thema. so wie es ein kumpel immer tut wenn der ne anzeige erhaelt. einfach die aussage verweigern. :D

Zu diesen zähle ich mich ja nicht, deswegen war der letzte Beitrag von dir - offtopic... nundenn, ein Ziel der Castor-Gegner ist unter anderem diesen ganzen Aufwand so aufwendig zu gestalten das die Kosten in die Höhe schnellen, soweit hast du es richtig erkannt. Gedacht wird dabei nicht an sich selber (Angst vor evtuellen höheren Steuerbelastungen wie du sie hast) sondern es geht darum das DEINE Kinder und ihre Kindeskinder in einer Welt OHNE ATOMKRAFT leben. So erhoffen sich die Aktivisten das die Regierung und Befürworter aus solche Kosten gelernt haben und das Geld lieber in Forschungseinrichtungen und in die regenarativen Energien investiert. Diese Ideologie, dass man etwas für die kommende Generation / für jemanden Anderen, selbstlos macht ist natürlich in unseren momentanen Egogesellschaft sehr schwer zu vermitteln, bestes Beispiel siehe oben.
Soweit unterschreibe ich alles...
Was ich nicht unterschreibe, ist Gewalt (auch wenn ich innerlich sehr Zornig werden kann), Zerstörung von Besitz anderer (auch wenn es dem Staat gehört und somit .. eigentlich uns allen .. ok, offtopic). Auch unterschreibe ich nicht das der Castor lieber in Frankreich bleiben soll. Unser Müll muß unser Müll bleiben!

Nochwas....
Es gibt EIN PAAR extreme Beispiele die natürlich dann für die gesamte Anti-Atomkraft-Bewegung herhalten muß. Das ist ungerecht, es ist eine Pauschalisierung, Generalisierung, nenne es wie du willst - Es ist ungerecht gleich die ganze Truppe über den Kamm zu scheren. Noch schlimmer ist es das es so viele Menschen gibt die nach Bildzeitungs-Manier sowas praktizieren.. Schlimm ist das...
 

Fantom

Erhabener auserwählter Ritter
9. August 2002
1.197
JimmyBond schrieb:
nun erstmal mag ich diese castro-demonstranten nicht. jedesmal wenn so castro-zug gestoppt wird kostet das den steuerzahler unmengen von geld. und die steuerzahler sind nun mal wir schwerarbeitenden deppen. wie es schon vor paar jahren so war das sich ein paar kids an den schienen oder so fest gekettet haben. sowas ist ganz schoen teuer....

man hat immer leicht reden, wenn irgendwelche atomkonzerne ihren müll NICHT unter dem eigenen hintern vergraben wollen und man nur "die kids" von bild und tv vorgesetzt bekommt, die sich irgendwo anketten. das in den zwischenlagerregionen ganze ortschaften mit kind und kegel gegen die endlagerung demonstrieren ist eben nicht so spektakulär, wie schienenblockaden mit menschlichen körpern.
 

Lasker71

Geheimer Meister
30. November 2003
129
BlackCoffee2 schrieb:
Sie haben durch Verlassen der vorgegebenen Wegstrecke gegen eine vollziehbare Auflage gemäß $ 15 Abs. 1 VersG verstoßen. Die Auflage, den festgelegenden Ablauf des Aufzuges (Route und Kundgebungen) unbedingt einzuhalten, wurde Ihnen per Lautsprecher durch den Versammlungsleiter mitgeteilt.
Durch Lautsprecher wurde es also mitgeteilt...
Hat man es dir mitgeteilt? Ich dachte, du wärest abseits des Demonstrationszuges gelaufen, Du warst also nicht wirklich Teilnehmer an der Demonstration?
Da könnte ja jeder kommen und sagen, du bist ein Demonstrant. Ich studiere in Berlin und wir streikenden Studenten haben schon diverse Demonstrationen abgehalten. Dabei ziehen wir zu Hauf durch die Straßen, benutzen dabei auch mal die Gehwege, und ganz nebenbei gibt es da auch noch normale Passanten auf dem Gehweg, die nichts mit der Demonstration zu tun haben.
An der Humboldt Uni unter den Linden, oder in der Nähe, gibt es öfters mal Demonstrationen. Und da hat die Polizei auch schon diverse Male Straßen gesperrt, als der Demonstrationszug noch kilometerweit entfernt war, und als ich mal da durch wollte, fragte ich einen Polizisten, und der sagte mir, ich könne durch, wenn ich nicht zur Demo wollte. Die Unterscheidung muß also wohl getroffen werden, und ich möchte fast meinen, das kann nicht einseitig seitens der Polizei geschehen.
Des weiteren waren wir mal (am 27.11. glaube ich) bei einer Großkundgebung am Neptunbrunnen - das war der angemeldete Kundgebungsort. Aber so ungefähr 10000 von uns, also knapp die Hälfte, hat sich eher um das Rote Rathaus versammelt und da lautstark Krach gemacht - oder wie man das nennt. Im Zuge dessen habe ich mitbekommen, daß die Polizei verpflichtet ist, uns dreimal explizit aufzurufen, den Platz zu verlassen, und dabei jedesmal eine andere Formulierung wählen muß. Vorher dürfen die überhaupt nicht einschreiten.
Hat man das gegenüber Dir getan?
Es könnte übrigens auch sein, daß man Dir irgendwann nach dem 23.1. einen Brief schickt wo sinngemäß drinsteht: Aus der Tatsache, daß Sie sich nicht gemeldet haben, schließen wir, daß Sie mit dem Sachverhalt nichts zu tun haben und stellen das Verfahren ein...
oder so ähnlich.
Es ist Euch vielleicht auch bekannt, daß man, wenn man zu seiner Musterung nicht erscheint, durch die Polizei dort hingebracht werden kann.
In der Einladung steht zunächst mal drin "bringen Sie eine Badehose mit, möglichst schwarz und enganliegend..." :wink:
Als ich mal zu meiner Musterung geladen war, habe ich diverse Male den Termin ändern lassen, und einmal hat das so eine Verwaltungsangestellte aber verschlampt, ordentlich zu vermerken.
Deswegen werde ich aber noch lange nicht von der Polizei abgeholt, sondern kriege einen Brief wo sinngemäß drinsteht "[Dem Termin] sind Sie unentschuldigt ferngeblieben, daher fordern wir Sie auf [dann und dann] zu erscheinen." Und dann einen Absatz tiefer den ganzen Quark nochmal "bringen Sie eine Badehose mit, möglichst schwarzt und enganliegend..." Ganz so schnell schlägt die Staatsgewalt also auch nicht zu. Dazu ist sie zu beschäftigt mit dem Verteilen von Strafzetteln.
Naja, genug der Anekdoten.
 

forcemagick

Ritter der Sonne
12. Mai 2002
4.641
eine enganliegende schwarze badehose????? aha... wozu dass denn? ein spleen des perversen herrn gebiergsoberjäger????

also ist bei mir schon ein eck her, aber eine badehose wollten die damals nicht... gut die wollten damals auch keine soldaten.. aber das ist ein anderes kapitel
 
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