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Scharia-Gerichte in Deutschland

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
@ Scharia-Gerichte in Deutschland

Steinigungen sollen übrigens in RLP (noch) nicht erlaubt werden.
Ist das nicht so richtig nett von diesem Jochen Hartloff?

Jochen Hartloff (SPD), Justizminister aus Rheinland-Pfalz, hat mit Äußerungen über Scharia-Gerichte für Aufregung gesorgt. Hartloff erklärte in der Boulevardzeitung BZ, er könne sich Scharia-Gerichte in Deutschland durchaus vorstellen.
Das "Steinigen" dürfe aber nicht erlaubt werden, es müsste schon eine "moderne Form" der Scharia angewandt werden.
Und:
Hartloffs Äußerungen werden auch im Netz kommentiert. Viele nehmen es mit Humor: "Ich (...) möchte ein 'Auge um Auge, Zahn um Zahn Gericht' in Deutschland", schreibt ein User auf Twitter, und ein Anderer meint: "Mal ehrlich, (...) bevor wir das mit der Scharia machen, sollten wir einfach klein mit Hexenverbrennungen anfangen".
Vielleicht hat Hartloff auch "eindeutig zu viel Pfälzer Wein" getrunken, wird auf Twitter gemunkelt.
Mehr dazu: Jochen Hartloff: Justizminister kann sich Scharia-Gerichte vorstellen | Politik - Frankfurter Rundschau
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

"Wenn das in Form von Schiedsgerichten geschieht wie im Handel oder im Sport, dann ist das vertretbar".
(aus Deinem Link)
Dummes Zeug. Ein Schiedsgericht ist kein Strafgericht, und selbst wenn es das wäre, gilt das GG: die Todesstrafe ist abgeschafft.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Gesteinigt soll ja (noch) nicht werden - wie schon gesagt.

Das will jener Jochen Hartloff (SPD) uns noch ersparen, einstweilen ....
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Blablaba...Schiedsgerichte verhängen keine Strafen, auch nicht weniger strenge. Versuch doch erst mal zu verstehen, worum es eigentlich geht, bevor Du solchen Mist verzapfst.
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Worum geht es denn?
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Da steht was von Strafrecht. Der Kerl möchte eine extra Judikative speziell für Angehörige religiösen Minderheit einführen? Interessant, wer alles als relevante Wählergruppe wahrgenommen wird.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Mal aus dem Text genommen [ ... Das "Steinigen" dürfe aber nicht erlaubt werden, es müsste schon eine "moderne Form" der Scharia angewandt werden. "Wenn das in Form von Schiedsgerichten geschieht wie im Handel oder im Sport, dann ist das vertretbar"....].
Warum sollte in diesem Fall nicht ein islam. Gelehrter u. deutscher Jurst dieses Schiedsamt übernehmen?

http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/spd-minister-scharia-richter-denkbar

Und von Starfrecht steht in diesem Beitrag auch nicht´s.

[... Bei Straftaten dürften Scharia-Gerichte in Deutschland generell nicht tätig werden – aber bei Streit um Geld, bei Ehescheidungen oder Erbsachen. Hartloffs Vorstellungen stießen auf scharfe Kritik ..]
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Hab jetzt mal nach diesem Hartloff gegoogelt:

Nach den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz 2011 wurde Hartloff im Kabinett des Ministerpräsidenten Kurt Beck am 18. Mai 2011 zum Minister der Justiz und für Verbraucherschutz ernannt.
Im Rahmen einer Kabinettumbildung, mit der unter der seit 16. Januar 2013 amtierenden Ministerpräsidentin Malu Dreyer Konsequenzen aus der Nürburgring-Affäre gezogen wurden, gab er am 5. November 2014 das Ministeramt an Gerhard Robbers ab.

Mehr über ihn: https://de.wikipedia.org/wiki/Jochen_Hartloff

Offensichtlich hatte er auch in der Nürburgring-Affäre Dreck am Stecken.
Ein richtig toller Typ ....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.220
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Die Meldung ist von 2012. Was soll der Quatsch? Ein Provinzpolitiker, der drei Jahre Minister für Justiz und Verbraucherschutz* eines Kleinstaates von vier Millionen Einwohnern war, redet dummes Zeug. Was ist dabei?


Einerseits ist es natürlich sehr bedauerlich, daß diese vier Millionen keine anständige Regierung gewählt bekommen und sich mit einer defizitären Rennstrecke als Politikersatz durchs Leben schlagen müssen, ein Skandal, der im restlichen Bundesgebiet kaum für eine mittelgroße Kreisstadt reicht. Andererseits ist es für die Bundespolitik völlig belanglos, wenn der Herr dummes Zeug faselt, beispielsweise von der Menschenrechtswidrigkeit der Steinigung. Die ist nicht menschenrechtswidrig, sondern erstmal schlicht illegal. Gerichte sind an Gesetze gebunden. Erst wenn es dem Bundestag, vielleicht im kollektiven Suff am Tag der deutschen Einheit oder im Chrystal-Meth-Rausch einfallen sollte, die Steinigung ins Strafgesetz zu schreiben, würde sich herausstellen, daß sie auch noch grundgesetzwidrig ist, und wenn der Bundestag dann aus Rechthaberei das GG ändert, wird er auf die Ewigkeitsklausel und die Grundrechte stoßen.

Apropos Bindung der rechtsprechenden Gewalt an Recht und Gesetz, Art. 20 (3) GG, da hat der Herr Anwalt offenbar in der Veranstaltung "Einführung in das Verfassungsrecht" geschlafen oder ein Techtelmechtel gepflegt. Er möchte "nur" Erbschaftssachen vom Imam verhandeln lassen? Viel Spaß mit der Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz (Art. 3 GG), mit dem kodifizierten Erbrecht (BGB, Buch 5) und mit der schlichten Tatsache, daß es überhaupt keine kodifizierte Scharia gibt, sondern nur einen Wust an Theorien und Einzelfallentscheidungen. All das, während den Sportgerichtshöfen gerade ihre Sonderrechtsprechung von den ordentlichen Gerichten um die Ohren geschlagen wird. Eben nur Dampfgeplauder aus der Provinz, um sich beim moslemischen Wähler anzubiedern und sich generell als weltoffen zu präsentieren.

*Ernsthaft, das Ländchen ist zu arm oder zu klein oder personell zu unterbesetzt, um sich einen Minister "nur" für Justiz leisten zu können? Eines der fünf klassischen Kernressorts, bzw. da die Länder keine Außen- und Verteidigungsministerien haben, eines der drei klassischen Kernressorts?
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.133
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Es ist durchaus üblich in Teilen der zivilen Rechtssprechung auch ausländisches Recht anzuwenden, wenn die Beteiligten Ausländer sind und es Fragen berührt, auf die deutsches Recht keine Anwendung findet. Das ist im Übrigen nicht nur im Zusammenhang mit der Scharia so, sondern auch anderen Teilen anderer nationaler Rechtssprechung und nicht nur in Deutschland.

Es ist in der deutschen Rechtssprechung bei Zivilklagen schon nach der Scharia geurteilt worden, und zwar bei Fällen, die in deutschen Rechtsprechung nicht vorkommen, weil sie hier ohne Grundlagen sind. Ein Beispiel dafür sind Zivilklagen zur Klärung von Versorgungsansprüchen von Ehepartnern, bei denen eine Mehrehe besteht. Das deutsche Zivilrecht verhandelt dies nicht, da es in Deutschland abgeschlossene gültige Mehrehen schlicht nicht gibt. Es gibt aber islamische Länder, in denen eine solche rechtskonform geschlossen werden darf und wird. Die im anderen Land abgeschlossene Heirat wird aber hier grundsätzlich als rechtsgültig anerkannt.

Kommt es dann z.B. zu einer Scheidung einer solchen Mehrehe in Deutschland, dann werden Versorgungsansprüche eben nach dem Recht des Landes entschieden, in dem die Ehe geschlossen wurde, denn das deutsche Recht sieht solche Entscheidungen nicht vor. Im Zweifelsfall ist das eben die Scharia, denn auf ihr basiert dann das jeweilige nationale Recht.
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.133
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Ich weiß.

Also relativ noch nicht lange her.

Und es war ein JUSTIZ-Minister, der da "Quatsch" gesagt hat. Nicht Manesse.

Gerade ein JUSTIZ-Minister sollte Besseres zu tun haben, als die Scharia einführen zu wollen.

Es geht nicht um die Einführung der Scharia, sondern um deren Anwendung in bestimmten zivilen Fällen (siehe mein Posting eins weiter oben). Ist übrigens bereits seit vielen Jahren Praxis der Gerichte - ohne das darüber auch nur irgendein Hehl gemacht worden wäre.

Es wird nur etwas plötzlich zum Reizwort gemacht, was schon lange gang und gäbe ist.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Es wird nur etwas plötzlich zum Reizwort gemacht, was schon lange gang und gäbe ist.

Wenn diese Scharia also angeblich hier schon weit verbreitet ist, warum wollte dieser seltsame "Justiz"-Minister sie denn dann einführen?
Wusste er nicht, dass deutsche Richter also schon lange hier Scharia-Recht sprechen?

Und auch wenn das "üblich" sein sollte, finde ich das sehr übel!
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.133
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Wenn diese Scharia also angeblich hier schon weit verbreitet ist, warum wollte dieser seltsame "Justiz"-Minister sie denn dann einführen?
Wusste er nicht, dass deutsche Richter also schon lange hier Scharia-Recht sprechen?

Und auch wenn das "üblich" sein sollte, finde ich das sehr übel!

Mal meinen Post #11 lesen, dann reden.

Wie ich bereits schrieb: Sie wird nur im Zivilrecht angewandt, bei Fällen, für die es im deutschen Recht keine Handhabe gibt. Im Übrigen letztlich auch nur indirekt, denn zunächst wird in solchen Fällen die Rechtsgrundlage des Landes angewandt, aus der die Beteiligten kommen. Ggf. ist das dann die Scharia, weil deren Rechtssystem auf dieser beruht.
Und nochmal zur Verdeutlichung: Nur Zivilrecht und nur in Fällen, die vom deutschen Recht nicht abgedeckt werden: Siehe Beispiel in meinem Post #11.

Was der besagte Minister von sich gegeben und gewollt hat, weiß ich nicht, es mir auch egal. Möglicherweise wollte er nur etwas klarstellen, was bereits längst gängige Rechtspraxis ist, die Medien haben das groß herausgehoben und/oder irgendwer hat es in den falschen Hals gekriegt.
Befasst man sich mal näher mit der Angelegenheit, dann ist der Vorgang ziemlich einleuchtend und keineswegs der Untergang des Abendlandes.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.220
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Man könnte theoretisch auch den zugrundeliegenden Artikel lesen, wenn einem seine Zeit nicht zu schade dafür ist, was widerum verständlich wäre...

SPD-Minister: Scharia-Richter denkbar ? B.Z. Berlin

Der Minister sprach nicht von der Anwendung ausländischen Zivilrechts, das eventuell auf der Scharia beruhen könnte, durch deutsche Gerichte, sondern von einer freiwilligen Parallelgerichtsbarkeit, die zum Beispiel Erbstreitigkeiten entscheiden könnte.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Was Alice Schwarzer dazu sagt:
„Emma“-Chefredakteurin Alice Schwarzer sagte der B.Z.: „Das islamisch geprägte Familienrecht hält Frauen lebenslang in Unmündigkeit: Sie sind Tochter eines Vaters, Schwester eines Bruders, Ehefrau eines Mannes. Es entrechtet sie weitgehend.“ In unserem Kulturkreis sei das seit der Frauenbewegung „sehr viel besser geworden“, nicht aber im islamischen Kulturkreis. „Scharia und Rechtsstaat widersprechen aneinander.“
SPD-Minister: Scharia-Richter denkbar ? B.Z. Berlin
Wo sie recht hat, hat sie recht!
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.133
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Der Minister sprach nicht von der Anwendung ausländischen Zivilrechts, das eventuell auf der Scharia beruhen könnte, durch deutsche Gerichte, sondern von einer freiwilligen Parallelgerichtsbarkeit, die zum Beispiel Erbstreitigkeiten entscheiden könnte.

Unter was fallen denn Erbstreitigkeiten? Unter das Zivilrecht und nicht unter das Strafrecht (= "Steinigung").
Wie entscheidet man nach deutschem Recht Erbstreitigkeiten unter Erben bei mehreren Ehefrauen? Gar nicht, denn nach deutschem Zivilrecht kann es mehrere Ehefrauen gar nicht erst geben.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.220
AW: Scharia-Gerichte in Deutschland

Mach mich nicht dafür verantwortlich, wie es bei dem Herrn Minister mit Straf- und Zivilrecht drunter und drüber geht. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: Er sprach nicht von der Anwendung ausländischen Zivilrechts, das evtl. auf der Scharia basieren könnte durch deutsche Gerichte, sondern von Scharia-Schiedsgerichten.
 

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