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Wenn Wohnungen beschlagnahmt werden - dann sind das Vorteile!

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.061
Grundsätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu beschlagnahmen und nutzt diese auch. „Aber es muss kein Vermieter Angst haben, dass wir jetzt an seine leerstehende Wohnung gehen“, betonte Bürgermeisterin Birgit Tupat bereits im Juli diesen Jahres.
Natürlich nicht, denn das würde die Gemeinde ja niemals tun.

Grundsätzlich geschehe eine solche Beschlagnahmung in Nachrodt-Wiblingwerde nur, wenn der Vermieter damit einverstanden sei. Durch eine Beschlagnahmung ergäben sich nämlich für beide Seiten gewisse Vorteile, von denen vor allem der Vermieter profitiere.
Wenn der Vermieter einverstanden ist zu vermieten, warum muss man dann die Wohnung beschlagnahmen?
Insbesondere bekomme dieser dadurch eine gewisse Sicherheit. „Wir übernehmen die Wohnung renoviert und übergeben sie auch garantiert wieder renoviert“, sagte Bürgermeisterin Birgit Tupat. Des Weiteren müsse sich die Behörde zeitgleich mit der Beschlagnahmung auch gegenüber dem Vermieter verpflichten, eventuell aufgelaufene Mietschulden und zukünftige Mieten ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme für den Mieter zu zahlen. Damit sei gewährleistet, dass jemand für entstehende Mietschulden aufkomme. Für die Gemeinde sei ein Vorteil, dass beispielsweise keine Kaution hinterlegt werden müsse und auf gewisse Fristen verzichtet werden kann. Außerdem müssten beispielsweise für Wohnungen der Baugenossenschaft keine Anteile gezeichnet werden.
https://lokaldirekt.de/news/thema-des-tages-2-einvernehmliche-vereinbarungen
Der Vorteil soll also darin liegen, dass die Gemeinde keine Kaution für eine beschlagnahmte Wohnung bezahlen muss?


Muss ich nun als Eigentümer oder auch als Mieter von Wohnraum befürchten, dass die Behörden dort gegen meinen Willen Flüchtlinge unterbringen?
Für Eigentümer gilt, dass

das ihre im Eigentum stehenden Immobilien allenfalls nur dann zur Unterbringung von Flüchtlingen verwendet werde dürfen, wenn der betreffliche (Wohn)Raum leerstehend ist. Ansonsten bestünde nämlich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Warum wurden noch nie Wohnungen für Obdachlose beschlagnahmt, erfrieren die hier im Winter etwa nicht?
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.219
Die Gemeinden verfügen über ausreichend Notschlafstellen und Wohnplätze. Diese Angebote werden leider nicht von allen Obdachlosen angenommen.
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.061
Die Gemeinden verfügen über ausreichend Notschlafstellen und Wohnplätze. Diese Angebote werden leider nicht von allen Obdachlosen angenommen.
Mich würde interessieren, warum die Gemeinde die Wohnungen beschlagnahmt hat - kann der Vermieter mit einer Beschlagnahmung einverstanden sein? Wieso vermietet er dann nicht einfach.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.219
Das steht in dem von Dir verlinkten Artikel. Muß ich eigtl. immer Deine Links für Dich lesen und sie Dir erklären? Wenn er einfach vermietet, entstehen ihm Risiken, die auf die Gemeinde übergehen, wenn sie die Wohnung "zwangsmietet".
 

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