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Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

In der Rechtssprechung geht es nicht darum, ob jemandem etwas angetan wurde,
sondern ob Übereinkünfte, Rechte und Regeln verletzt wurden.
[.....]


Wenn Übereinkünfte,Regeln und Recht verletzt wurden,
dann wurde doch irgend jemanden etwas angetan oder :gruebel:

Nein, nicht unbedingt ,
auch eine Feuerwehr darf Türen öffnen ,wenn es brennt z.B.

Auch da nein,
wird Dir von einem anderen diese Freiheit genommen, dann ist es erstmal so,bis sich ggf eine Situation ergibt wo man das ändern kann.

Was wäre zum Beispiel wenn dem Opfer nicht nach Rache dürstet?

Aber der Täter dann trotzdem verurteilt wird?
In dem Augenblick steht das Opfer nicht mehr hinter dem Urteil und das Urteil ist nicht gerecht für das Opfer,
eigentlich nahm dann das Volk die Rache und nicht das Opfer.

Man könnte auch zum Beispiel das in einer Therapie für das Opfer ggf mit einfließen lassen,
warum es dieses Urteil fällt oder fällen möchte.

Aber wenn man es weiter denkt ,dann wäre es in der Tat zuviel verlangt,
denn mit so einem Ansatz könnte man in der Tat zuviel erreichen wohl!

_________
Ein kontroverses Ziel einer Opfertherapie ist die Vergebung. Dem entspricht in der Therapie von Tätern das Erleben der Schuld und entsprechende Reue und Sühne. Wenn dies erreicht sei, würden alle Reste von Wut, Hass und Rache auf der einen Seite, [....]

Quelle

Sexueller Missbrauch

LG
Sis


[mod] Bitte dringend die Zitier-Regeln verinnerlichen. Die Moderation hat auch noch andere Aufgaben ausser dem Putzen hier... beast/Mod[/mod]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Wenn Übereinkünfte,Regeln und Recht verletzt wurden,
dann wurde doch irgend jemanden etwas angetan oder :gruebel:
Bei den meisten Verbrechen kann man Opfer benennen.
Manchmal sind es sogar hunderte oder tausende.
Ich nenn als Beispiel mal den Contergan-Skandal.
Nein, nicht unbedingt ,
auch eine Feuerwehr darf Türen öffnen ,wenn es brennt z.B.
Wenn Gefahr im Verzug ist, darf das jeder Mensch.
Dann darf auch der Normalbürger eine Festnahme durchführen.
Das sind konzessionen, die der Wirklichkeit geschuldet sind.

Was wäre zum Beispiel wenn dem Opfer nicht nach Rache dürstet?
Das ist der Rechtssprechung vollkommen egal.
Um mal ein absurdes, widerliches und trotzdem treffendes Beispiel zu bringen.
Armin Meiwes
Sein Opfer war mit dem Tod sogar einverstanden.
An diesem zugegeben extremen Beispiel wird klar, warum Opfer an der Rechtssprechung nicht beteiligt werden.
Sie haben die Möglichkeit, das Verfahren als Nebenkläger mit besonderen Rechten zu begleiten.


eigentlich nahm dann das Volk die Rache und nicht das Opfer.
N o c h e i n m a l und a u c h g a a n z l a a an g sam:
Unser Rechtssystem hat mit Rache nix am Hut!
Wer das glaubt, unterliegt einem Irrtum.
Wer das anstrebt, verlässt damit unser Rechtssystem.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Moin Grubi;

Erstmal sind mir einige damit verbundene Probleme eingefallen.
Mir ist jetzt nicht ganz klar warum die von mir angesprochene Problematik in dem Zusammenhang nicht einleuchtet.
Jo, diese Problematik sehe ich auch.

Aber erzähl mal was mir denn noch einfallen sollte, evtl. kann ich dir dann besser folgen...
Wir hatten nun mehrfach angesprochen dass es fragwürdig ist ein Opfer weiter mit dem Täter zu konfrontieren, den Punkt müsstest du ein bischen näher beleuchten, ist das zumutbar?

Ich bin gespannt was Adept dazu sagt. Bei kleineren Delikten, hat sichein neues Prinzip bewährt.

Durch den TOA soll versucht werden, Täter und Opfer, die dazu bereit sind, an einen Tisch zu bringen und ihnen unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers die Möglichkeit zu geben, Art, Form und Umfang einer Wiedergutmachung des verursachten materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren. Dem Täter wird die Möglichkeit gegeben, sich in die Perspektive des Opfers hineinzuversetzen - was dazu führen kann, dass womöglich eine Hemmschwelle vor einer erneuten Straftat aufgebaut wird.


Täter-Opfer-Ausgleich
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Bei den meisten Verbrechen kann man Opfer benennen.
Manchmal sind es sogar hunderte oder tausende.
Ich nenn als Beispiel mal den Contergan-Skandal.[............]


Hallo,

können schon ,
aber daher ist die Dunkelziffer für Gewaltverbrechen auch noch relativ hoch,
vorallem die zur Anzeige gebracht werden.
Würde das Opfer hier vielleicht die Chance auf eine Beteiligung haben ,
dann wäre die Dunkelziffer nicht so hoch.

Ach ich dachte das darf nur ein Richter :gruebel: oder seine waltende Hand!
Dann habe ich da wohl was falsch verstanden!

Wenn es der Rechtsprechung vollkommen egal ist,
und es im Namen das Volkes eine Rechtsprechung verfolgt,
also widerrum nicht mein Wille.

Dann kann ich verstehen das einige sagen,
es lohnt sich nicht was zumachen,
da die Strafe zu gering erachtet wird!

Es gab in der Geschichte immer wieder Fälle die sich freiwillig geopfert haben,
da sie sterben wollten.
Auch wenn so einige Taten durch die Täten ein wenig,ich sag mal ekelig sind.

Ist Strafe nicht sowas wie Rache ?

Wenn man dann mit dem Opfer die Urteilfindung reflektiert,
und dann halt auch sagt ,
oder halt Hinterfragt ob man dieses Urteil einem dann vielleicht auch selber geben würde.

Würde da vielleicht das eine oder andere anders ausfallen :kerze:

LG
Sis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen


So lautet der Thread und dazu möchte ich nun einen Beitrag schreiben.

Meine Meinung und ich will sie nicht mit jemanden teilen müssen oder wollen.
Ein Mensch, der einen anderen Menschen umgebracht hat, der hat sein Leben verwirkt.
Gerade das Töten von Kindern wirbelt sehr viel auf, es sind große Emutionen mit im Spiel.

Besonders schlimm ist es, wenn man das Kind persönlich kannte.
In unserer Umgebung wurde ein Mädchen umgebracht und dieses Mädchen war uns bekannt.
Ich verspreche jedem, der dies liest, dass ich in der Lage wäre, wenn es erlaubt wäre und ich die MÖglichkeit hätte....

diesen Kindermörder das Leben auspusten könnte. Mir war auch der MÖrder bekannt und ich hätte niemals geglaubt, dass
ein Familienvater von drei eigenen Kindern dazu in der Lage sein kann.

Wenn ein Mörder überführt ist, seine Tat gestanden oder die Tat nachzuweisen ist, dass nur er es gewesen sein kann, dann
hat dieser Mensch keine Rechte mehr, für mich jedenfalls nicht.
Ob er nun eine psychische Erkrankung hat oder durch die eigene Kindheit zu solchem Mord fähig ist.
Ein Mensch der töten kann, hat heute viel zu viele Rechte.
In meinem Bekanntenkreis sind mir mehrere Justizvollzugsbeamte bekannt und ich weiß daher, dass noch nicht einmal diese Beamte
begreifen können, wie diese Mörder behandelt werden.

Die Todesstrafe ist abgeschafft und das ist auch gut so, doch in solchen Fällen wäre ich geneigt sie wieder einzuführen.

Gruß Venatrix
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Wenn ein Mörder überführt ist, seine Tat gestanden oder die Tat nachzuweisen ist, dass nur er es gewesen sein kann, dann
hat dieser Mensch keine Rechte mehr, für mich jedenfalls nicht.
Ob er nun eine psychische Erkrankung hat oder durch die eigene Kindheit zu solchem Mord fähig ist.
Ein Mensch der töten kann, hat heute viel zu viele Rechte.
In meinem Bekanntenkreis sind mir mehrere Justizvollzugsbeamte bekannt und ich weiß daher, dass noch nicht einmal diese Beamte
begreifen können, wie diese Mörder behandelt werden.

Die Todesstrafe ist abgeschafft und das ist auch gut so, doch in solchen Fällen wäre ich geneigt sie wieder einzuführen.

Gruß Venatrix
Jeder kann zum Mörder werden, die passenden Mechanismen dazu haben wir alle dabei. Du sagst ja selbst..
Ich verspreche jedem, der dies liest, dass ich in der Lage wäre, wenn es erlaubt wäre und ich die MÖglichkeit hätte....
Wer will daß sich andere zivilisiert verhalten, hat guten Grund sich vor allem selbst zivilisiert zu verhalten. Damit der schlafende Löwe weiter schläft.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.656
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Es ist wohl nicht leicht sich zu einer unfassbaren Tat zu äussern ohne sich dabei die Hände zu besudeln...

Gruss Grubi
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

d trainer, du hast recht. Ich habe mir selbst widersprochen.
Auch ich habe kein Recht jemanden zu töten.

Das sehe ich jetzt auch so.......
Es gibt kein aber, dennoch ist es nicht leicht mit ansehen zu müssen, wie die Eltern leiden und auch die Familie vom Mörder muss nun damit leben.
Und viele andere Menschen auch. Also ist das Töten insgesamt keine Lösung. Ich distanziere mich von meiner eigenen Aussage.

Danke für den Lichtblick.......hätte eigentlich selber darauf kommen müssen.

Gruß

Venatrix
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.094
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

... A: Die Todesstrafe ist abgeschafft und das ist auch gut so, B: doch in solchen Fällen wäre ich geneigt sie wieder einzuführen ...

Na, da sind sich Verstand (A) und Herz (B) aber ziemlich uneinig ... und das geht, glaub ich, in derartigen Fällen jedem so.

Aber was hilft's? Wir haben keine Todesstrafe mehr, und Du sagst selbst, das es gut so ist. Das schließt ja keineswegs aus, dass man einzelnen Menschen aufgrund ihrer Taten durchaus den Tod wünschen mag. Aber soll jetzt eine Rechtsprechung und Gesetzgebung dem Nachgeben und Ausnahmen machen? Dann sind wir früher oder später wieder an dem Punkt, in dem die Dorfgemeinschaft den Missetäter steinigt.

Aber selbst den Gerichten ist ziemlich klar, was den Hinterbliebenen da eigentlich abverlangt wird. Ich denke da an Marianne Bachmeier:

Vier Monate nach Verfahrenseröffnung wurde sie am 2. März 1983 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lübeck wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Haft verurteilt. [...] Nach drei Jahren Haft wurde sie wegen Suizidgefahr vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
Marianne Bachmeier

Man kann nun wirklich nicht sagen, sie sei kaltherzig abgestraft worden.

P.S. Oh ... der Beitrag kommt etwas verspätet. Ist die Diskussion schon drüber weg gegangen. Egal ... jetzt bleibt er stehen.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Das Land Hessen ist mit der Rechtssprechung nicht ganz zufrieden.
Und die Begründung ist irgendwie...kurios:
Gäfgen-Urteil - 3000 Euro für einen Mörder - Hessen legt Berufung ein - Deutschland - Politik - Hamburger Abendblatt
Das Urteil sei falsch, weil der Kläger nie einen Anspruch auf Geldentschädigung erhoben, sondern immer nur Schmerzensgeld gefordert habe, sagte Innenminister Boris Rhein (CDU) am Montag in Wiesbaden. Das Gericht sei nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt sei.
Das geht zwar jetzt gegen europäische Rechtssprechung, aber so ein Zank unter Juristen ist auch interessant.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Das Land Hessen hat Berufung gegen dieses perverse Urteil eingelegt.

Und das ist auch gut so.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

[mod]Noch einmal bitte #139 verinnerlichen und dann gehts im Topic weiter. beast/Mod[/mod]
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.219
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

[mod]Hier geht es jetzt bitte weiter mit den Menschrechten des Herrn Gäfgen, und mit der Folterthematik.

Zum Begriff der Freiheit bitte hier entlang: http://www.weltverschwoerung.de/zeitgeschehen-politik-gesellschaft/23492-eigentlich-freiheit.html

Die Diskussion der Strafverfolgung in der anarchokapitalistischen Kommune findet ihren Platz hier: http://www.weltverschwoerung.de/zei...rfolgung-anarchokapitalistischen-kommune.html

Jäger, Mod[/mod]
 
Zuletzt bearbeitet:

Aventor

Geheimer Meister
29. Dezember 2010
395
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Menschenrechte gelten uneingeschränkt für alle Mensche sonst wären sie nutzlos, und man wäre der Willkür des anderen schutzlos ausgeliefert.
 

Manesse

Groß-Pontifex
3. Oktober 2010
2.952
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Manchmal gewinnt man den Eindruck, die Menschenrechte gälten VOR ALLEM nur für die Verbrecher - nicht aber für ihre Opfer.
 

Aventor

Geheimer Meister
29. Dezember 2010
395
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Da wir ja hier in einem öffentlichen Forum sind und die Einträge lange Bestand haben, sollte man sich seiner Verantwortung wie man sich äußert bewußt sein.
Es gibt ja den Fall des Polizisten aus Frankreich, der den Tatverdächtigten prügelte, bis dieser ihm sagte wo das entführte Kind war.
Es ist klar das dieser Polizist diszipliniert oder entlassen werden muß. Die Menschrechte gelten auch in diesem Fall.
Aber jeder Mensch hat auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden... Job oder Menschenleben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25673

Gast
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Ich bin eben auf den Artikel hier gestossen. Der "Folterer" stellt seine Sichtweise dar.
Ich finde das Thema übrigens extrem schwierig neutral zu beantworten. Klar, theoretisch hat das Grundgesetz schon seine Richtigkeit.
Aber in der Praxis würde wohl fast jeder Vater und fast jede Mutter alles tun um ihr Kind lebend zurückzubekommen.
Tja und da sind wir dann dabei das ein Grundgesetz manchmal auch schwierig umzusetzen ist- denn auch das Entführungsopfer hat das Recht auf Leben und Unversehrtheit.
Hier gehts zum Interview:
Fall Gäfgen: „Wir wurden als Barbaren dargestellt“ - Hintergründe - Politik - FAZ.NET
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Klar, theoretisch hat das Grundgesetz schon seine Richtigkeit.
Aber in der Praxis würde wohl fast jeder Vater und fast jede Mutter alles tun um ihr Kind lebend zurückzubekommen.
Vater und Mutter in einer solchen Situation (konfrontiert mit dem Entführer ihres Kindes) würden auf Grund ihrer emotionalen Notlage höchstwahrscheinlich nicht bestraft werden, selbst wenn sie dem Entführer Rippen und Nasenbein gebrochen hätten.
Ein Vertreter der Staatsgewalt muss zwingend anders handeln und anders gemessen werden.
 
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