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Datenschutz-Beauftragter warnt vor Totalüberwachung

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Ja wie denn nun? Das widerspricht sich mit dem von der Justizministerin Sachsen-Anhalts Gesagten.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Aphorismus schrieb:
Wir schätzen die Situation vollkommen unterschiedlich ein. Auf einer Webseite waren Kinderpornos zum Abruf bei Bezahlung mit einer Kreditkarte erhältlich. Das Angebot für sich ist schon einmal eine Straftat, bei der es zu ermitteln lohnt. Ich hoffe mal, dass du mir wenigstens soweit zustimmst.
Klar tu ich das.
Das Angebot ist offenbar angenommen worden, also gilt es im Rahmen der Ermittlungen herauszubekommen,
Was man allerdings er NACH der Ermittlung wußte. Somit hat die Ermittlung den Anfangsverdacht, der gesetzlich gefordert ist, um eine Ermittlung in die Wege zu leiten, erst geliefert. Oder?
Es wurden nicht 22 Millionen Menschen überprüft, nicht eimal die Überweisungen von 22 Millionen Menschen wurden überprüft. Es wurden nur die Menschen überprüft, die Überweisungen in exakt der Höhe, die der Täter verlangt hat, um seinen Kunden Kinderpornos zugänglich zu machen, auf das Konto des Täters getätigt haben.
Ja, und wie wurden die Überweisungen gefunden? So wie ich das kapiert hab(und es in diversen Medien dargestellt wurde), hat man alle Abrechnungen nach den fraglichen Überweisungen dursucht. Oder?
Jaja, diese armen, armen Menschen, die doch nur 80 Tacken abgedrückt haben, um sich ein paar harmlose Kinderfickfilme reinzuziehen, die können einem wirklich Leid tun! :don:
Meinetwegen kann man diese armen armen Menschen an ihren Eiern aufhängen.
Mir geht es - wie ebenfall mehrmals erwähnt - weder um die Intention oder das Ergebnis sondern um die Methoden. Ich bin nicht so der Fan von "der Zweck heiligt die Mittel"
Und was du mir mit diesem stilistischen Kunstwerk da hoffentlich nicht unterstellen willst, gefällt mir auch überhaupt ganzundgarnicht.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
so wie ich das verstehe, hat der staatsanwalt gesagt: liefert uns mal die adressen derer, die in dem und dem zeitraum die und die summe an die und die konten bezahlt haben. die staatsanwaltschaft hatte also niemals die daten aller kreditkartenkunden und hat sie auch nicht alle überprüft. ergo keine rasterfahndung.

die banken haben daraufhin alle kreditkarten nach diesen kriterien abgeklopft, ohne vorherigen filter (=verdachtsmomente), wer da abgeklopft werden soll. ergo rasterfahndung, und zwar outgesourct, es haben ja die banken gemacht.

die banken wurden aber gezwungen mitzumachen, also ists das gleiche, wie wenns der staat gemacht hätte - so der rechtsanwalt.
außerdem wurden erst durch die analyse aller daten die verdächtigen gefunden - das verdachtsmoment war also nicht vorher vorhanden, sondern wurde durch die kontrolle aller kreditkarten erst gefunden. also rasterfahndung, die kein richter genehmigt hätte, so der rechtsanwalt. und er findets nicht okay, dass die banken seine kreditkarte gecheckt hätten, wo doch gar nix gegen ihn vorlag.

der rechtsanwalt weiter: also, da gabs eine webseite mit kinderpornos, aber keine verdächtigen deutschen. der staatsanwalt hat sich gedacht: he, da waren doch bestimmt auch ein paar deutsche dabei, kucken wir doch mal. stellt die bank an, die daten zu checken und ihm dann die adressen zu liefern. damit er endlich ein paar deutsche hat, die er verdächtigen darf.

webseiten mit illegalem inhalt wird's wohl leider immer geben. und mit der logik darf der staat dann auch immer leute suchen (lassen), die er dann verdächtigen kann.

ist ja bei kinderpornos echt verständlich. das beispiel mit allofmp3 halte ich aber nicht für weit hergeholt. die dapperte musikindustrie glaubt ja echt, dass ihnen dadurch ein schaden entsteht, und der dapperte staat glaubts gleich mit. da gehts um milliarden. um wirtschaft. um arbeitsplätze. also raubkopierer sollten dann doch schon auch gerasterfahndet werden dürfen. jetzt ists doch fast nur noch ein kleiner schritt festzustellen, dass private umzugshelfer ja eigentlich auch die wirtschaft schädigen.

und was die kinderpornos angeht: irgendwie find ichs wichtiger, die produzenten zu verknacken als die konsumenten. ist aber echt ne schwierige sache, wie man sich da moralisch einordnen soll... bin da eher ratlos, als dass cih eine überzeugte meinung habe.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ich dagegen hänge an der Unverletzlichkeit der Wohnung. Die wird mir schon viel zu viel eingeschränkt. Ginge mir echt gegen den Strich, ohne Anlaß Beamte reinlassen zu müssen.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Winston_Smith schrieb:
Also soweit ich weiß, sollen Ermittlungen einen Verdacht bestätigen.
Bestätigen. Nicht liefern.

Vorher lag gegen die jetzt Verdächigen sicher kein Verdacht vor.
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Lest euch doch bitte einfach nochmal den Feststellungsklageantrag des Kollegen Vetter durch!

Da steht doch alles drin!

Wollt ihr einfach nicht begreifen, was da passiert?

Rein rechtlich gesehen gibt es keinen grossen Unterschied zwischen dem Recht auf Unversehrtheit der Wohnung (also dass Staatsorgane nicht einfach so in die Wohnung eindringen duerfen) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (also dass grundsaetzlich jeder selbst entscheiden bzw. wissen kann, was mit seinen Daten geschieht und wer sie wie verwertet).

Wenn die Barriere die das eine Grundrecht schuetzt nicht mehr funktioniert, wird sich das im naechsten Schritt auch auf die anderen Grundrechte genauso auswirken!

@ Aphorismus

Du hast da offenbar selbst so einige Sachen nicht verstanden oder richtig gelesen!

Es wurde sehr wohl gegen alle 22 Millionen Kreditkartenbesitzer ermittelt, nur dass diese Ermittlung (zumindest in ihrer ersten Phase) von der StA praktisch an die Kreditkartenunternehmen ausgesourct wurden!

Um ueberhaupt erstmal zu wissen, wer alles zum bestimmten Zeitpunkt den bestimmten Betrag hat abbuchen lassen, muessen erstmal ALLE 22 Mio. Kartenbesitzer auf diese Faktoren hin ueberprueft werden! Und genau das ist geschehen! Und so ist man dann auf die 322 Verdaechtigen gekommen. Man hat also erstmal ALLE ueberprueft, dann ausgesiebt, und dann gegen die, die in das Raster passten, weiterermittelt.

Aber die Ermittlung begann gegen jeden einzelnen dieser 22 Mio Kreditkarteninhaber! Auch gegen mich, weil ich naemlich auch eine dieser Keditkarten habe!

Und das allein basierend auf der Tatsache, dass wir eine Kreditkarte besitzen! Es haette aber gegen jeden von uns 22 Mio ein Anfangsverdacht bestehen muessen, um zu rechtfertigen, dass das KKU ueberpruefen und der StA mitteilen darf, ob wir den besagten Betrag zum besagten Zeitraum ueberwiesen haben!

Ich (und 22 Mio andere) wurde daraufhin ueberprueft, ob ich diesen Betrag zu dieser Zeit ueberwiesen habe, und dafuer wurde in meine Daten gesehen, ohne dass gegen mich (und die anderen) etwas konkretes vorlag!

Dass Herr von Bose, der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem die StA so taetig wurde (Sachsen-Anhalt), versucht der StA Rueckendeckung zu geben heisst gar nichts! Es ist reine Rhetorik, die Vorauswahl aus dem Verfahren auszublenden, und nur von den uebriggebliebenen 322 Verdaechtigen zu reden!

Niemand hat hier Mitleid mit Paederasten, dass war eine Unterstellung von Dir auf allerunterstem Niveau!

Es geht um die fast 22 Millionen Unbeteiligte, deren Daten ueberprueft wurden, und dass die StA sich Daten ohen vorherigen richterlichen Beschluss verschafft!

Hier wird nicht an der falschen Stelle Wolf gerufen! Es ist sogar schon fast zu spaet!

Klar ist diese Kreditkartengeschichte nicht DER grosse alleinige Skandal, es ist nur ein weiterer kleiner Schritt.

Das ist keine Hysterie oder Panikmache, das ist eine ganz klare Entwicklung die bewusst betrieben wird!

@ Liberaler

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat sich das BVerfGericht AUSGEDACHT??? Und das hat Dir keiner begruenden koennen??? Oh Mannomann!!! Das ist wahrscheinlich nur so ein Hirngespinst von ein paar alten Juristenopas, was? Da muss man nix drauf geben, oder wie? Meinst Du, es gibt keine Begruendung, warum das ein Grundrecht ist?

Und wenn die Polizei Dir sagt, geben sie uns doch bitte die Daten aller Kunden, die in ihrem Laden vom soundsovielten bis soundsovielten etwas im Wert von 20 EURO gekauft haben, wuerdest Du das machen? Weil einer von diesen Kunden gegen ein Gesetz verstossen haben koennte, bei dem es ein Opfer gab?

Wissen das Deine Kunden, dass Du das machen wuerdest?

@ Winston Smith

Erstmal muss es einen konkreten Anfangsverdacht geben, und NUR gegen diejenigen, gegen die ein solcher besteht, darf eine Ermittlung ueberhaupt erst begonnen werden!


@ Antimagnet

Gott Sei Dank! Wenigstens Du hasts gerafft!! Schoene Zusammenfassung!

@ alle

Hier geht es laengst nicht mehr um Behoerden, die ja nur ihre Arbeit machen wollen! Hier geht es darum, das Ueberwachungstabu auf allen Ebenen abzuschaffen!

Kein Kontogeheimnis mehr, Reisedaten werden gespeichert und weltweit ausgetauscht, Kommunikationsdaten werden pauschal gespeichert, Kameraueberwachung mit computerisierter Gesichtserkennung! Digitale Speicherung aller Gesichts und Fingerabdruckdaten, erstmal nur fuer Paesse, und dann?

Mit einer Kette von Faellen wird so ein Freiheitsrecht nach dem anderen erst aufgeweicht, und dann voellig ausgehoehlt!!!

Es ist doch wohl die hoechste Aufgabe eines jeden echten Demokraten, dafuer zu sorgen, dass seine Freiheits- und Grundrechte nicht aufgeloest werden, oder etwa nicht?

Als Rechtsanwalt habe ich sogar einen Berufseid ablegen muessen, dass ich schwoere, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu schuetzen. Aber so langsam frage ich mich, wie soll ich das machen, wenn so viele offenbar gar nicht geschuetzt werden wollen?

Gruesse,
truth-searcher
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
RP-online schrieb:
Es seien "nicht die Transferdaten sämtlicher 22 Millionen Kreditkarteninhaber" in Deutschland kontrolliert worden, sondern lediglich die Kreditkartennutzer, die zu einem "ganz bestimmten Zeitpunkt" die Seite des Kinderpornografieanbieters aufgerufen und sich dort per Kreditkartenzahlung Zugang verschafft hätten.

es kommt darauf an, wer als handelnder in der passiv-bezeichnung "seien kontrolliert worden" gemeint ist. der staatsanwalt hat nur 300 kontrolliert, die banken aber alle 22 mio.

ist der staatsanwalt gemeint, frag ich mich, wie die transferdaten kontrollieren können, die banken liefern das denen doch. aber vielleicht kontrollieren sie's noch auf andre verdächtige zahlungen.

sind die banken gemeint, ist diese aussage widersprüchlich. so ganz nach dem motto: ich hab hier alle roten bälle dieser welt zusammengesammelt, aber keine angst, ich hab ja auch nur die roten bälle hinsichtlich ihrer farbe überprüft.
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
der staatsanwalt hat nur 300 kontrolliert, die banken aber alle 22 mio.

Eben. Darum sehe ich da auch kein Problem. Jeder Bankangestellt kann meine Kontodaten einsehen. Ist ja auch sein Job.

Auf der anderen Seite gibt es diese 300, die innerhalb kurzer Zeit einen ganz bestimmten Betrag (79,99?) per Kreditkarte auf ein bestimmtes Konto überwiesen haben. Die sind Verdächtig und werden vom Staatsanwalt überprüft.

Und zum Schluß noch mal: So lange auch nur einer dieser Perversen geschnappt wird, lasse ich meine Kreditkarte nur zu gerne überprüfen.

ws
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
dkR schrieb:
Aphorismus schrieb:
Das Angebot ist offenbar angenommen worden, also gilt es im Rahmen der Ermittlungen herauszubekommen,

Was man allerdings er NACH der Ermittlung wußte. Somit hat die Ermittlung den Anfangsverdacht, der gesetzlich gefordert ist, um eine Ermittlung in die Wege zu leiten, erst geliefert. Oder?

Das verstehe ich nicht. Natürlich wusste man nicht hundertprozentig, dass tatsächlich jemand das Angebot wahrgenommen hat. Aber der Verdacht lag jawohl nahe. Ist das jetzt kein Anfangsverdacht? Wenn irgendwo Waffen gefunden werden, sowie eine Liste mit Bezahlungsarten für diese Waffen, dann würde der Staat doch genau so vorgehen.

Wenn man den Beamten so ein Vorgehen verbieten würde, könnte man es meiner Meinung nach gleich sein lassen. Die Arbeitsweise war effektiv und hat imho keine Unschuldigen in irgendeiner Form geschädigt.

dkR schrieb:
Aphorismus schrieb:
Es wurden nicht 22 Millionen Menschen überprüft, nicht eimal die Überweisungen von 22 Millionen Menschen wurden überprüft. Es wurden nur die Menschen überprüft, die Überweisungen in exakt der Höhe, die der Täter verlangt hat, um seinen Kunden Kinderpornos zugänglich zu machen, auf das Konto des Täters getätigt haben.

Ja, und wie wurden die Überweisungen gefunden? So wie ich das kapiert hab(und es in diversen Medien dargestellt wurde), hat man alle Abrechnungen nach den fraglichen Überweisungen dursucht. Oder?

Wirklich deutlich herauskommen, wie das nun genau funktioniert hat, tut das in den Artikeln imho nicht. Für mich ist eines klar: Wenn jemand in dem fraglichen Zeitraum mit der Kreditkarte die fragliche Summe auf eine bestimmte Art an einen bestimmten Empfänger überwiesen hat, dann ist er mit grooooßer Wahrscheinlichkeit tatsächlich schuldig. Die Geständnisse zeigen, dass dies tatsächlich der Fall ist.

Wenn man also von den Banken nur ganz gezielt nach diesen Leuten hat gucken lassen, was ist dann daran verwerflich? Das ist glaube ich der Punkt, den ich nicht verstehe.

Es war doch völlig klar, dass Leute, die so eine Überweisung getätigt haben, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schuldig sein würden. Darüber hinaus handelt es sich um schwerwiegende Delikte.

dkR schrieb:
Und was du mir mit diesem stilistischen Kunstwerk da hoffentlich nicht unterstellen willst, gefällt mir auch überhaupt ganzundgarnicht.

Ich will hier niemandem unterstellen, das Verbreiten von Kinderpornographie gut zu heißen. Wie gesagt ist es für mich nur vollkommen unverständlich, was es an der Vorgehensweise der Behörden auszusetzen gibt.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
truth-searcher schrieb:
Rein rechtlich gesehen gibt es keinen grossen Unterschied zwischen dem Recht auf Unversehrtheit der Wohnung (also dass Staatsorgane nicht einfach so in die Wohnung eindringen duerfen) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (also dass grundsaetzlich jeder selbst entscheiden bzw. wissen kann, was mit seinen Daten geschieht und wer sie wie verwertet).

Für mich macht das einen gewaltigen Unterschied, ob ich einen Schergen in meine Wohnung lassen muß, oder ob er sich auf die Straße stellen und mich und meine Wohnung von außen ansehen und sich Notizen machen darf.

@ Liberaler

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat sich das BVerfGericht AUSGEDACHT??? Und das hat Dir keiner begruenden koennen??? Oh Mannomann!!! Das ist wahrscheinlich nur so ein Hirngespinst von ein paar alten Juristenopas, was? Da muss man nix drauf geben, oder wie? Meinst Du, es gibt keine Begruendung, warum das ein Grundrecht ist?

Natürlich hat man sich auch eine Begründung ausgedacht. Aber was keiner wissen soll, muß man eben heimlich tun. Die Vorstellung, andere dürften nichts weitertratschen, finde ich weltfremd.

Und wenn die Polizei Dir sagt, geben sie uns doch bitte die Daten aller Kunden, die in ihrem Laden vom soundsovielten bis soundsovielten etwas im Wert von 20 EURO gekauft haben, wuerdest Du das machen?

Wahrscheinlich nicht. Aber wenn es hieße, dies und das, bei ihnen gekauft, hatte der Verdächtige bei sich, dann würde ich mich zu erinnern versuchen, wer sowas gekauft hat.
 

Aphorismus

Ritter vom Osten und Westen
22. Dezember 2004
2.466
@ truth-searcher:

Die Staatsanwaltschaft hat mit Sicherheit keine 22 Millionen Datensätze durchforstet. Sie hat die Banken aufgefordert, ihnen beim Ermitteln zu helfen und nach bestimmten Daten zu gucken. Die tatsächlich gefundenen Daten hat dann die Staatsanwaltschaft bekommen. Alle anderen Daten hatten die Banken sowieso. Sicher, das kann man "outgesourcte Rasterfahndung" nennen. Wenn man will. Man kann aber ebenso gut feststellen, dass keine Daten von Leuten, die nicht unter dem dringenden Verdacht stehen, Kinderpornos erworben zu haben, der Staatsanwaltschaft übermittelt worden sind.

Fakt bleibt: Über 300 Leute sind verhaftet worden, der Großteil hat gestanden. Als Mensch bin ich darüber froh.

An einem bestimmten Datum eine bestimmte Summe an den Anbieter einer Website mit Kinderpornos überwiesen zu haben, ist jawohl als Anfagsverdacht eindeutig genug.

Warum sollte die Polizei die Banken in dieser Situation nicht um Hilfe bitten? Einen Anfangsverdacht braucht die Staatsanwaltschaft nur, wenn sie selbst ermitteln will, aber doch nicht, wenn sie eine Bank um eine Auskunft bitten will.

Und warum sollten die Banken diese Auskunft verweigern? Um Leute zu schützen, die die Dienste ihrer Bank dazu missbrauchen, sich via Netz Kinderpornos zu kaufen?

Du scheinst mir das Entscheidende nicht zu verstehen: Es war auf Grund der Suchkriterien von vornherein klar, dass die Leute, die von der Bank gefunden werden würden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schuldig sind.

Die Frage war nur: Will man das oder will man das nicht?

An alle:

Kann mir irgendjemand verraten, wer dadurch jetzt eigentlich zu Schaden gekommen ist? Wo ist das große Problem, wo der vermeintliche Dammbruch?
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Aphorismus schrieb:
Das verstehe ich nicht. Natürlich wusste man nicht hundertprozentig, dass tatsächlich jemand das Angebot wahrgenommen hat. Aber der Verdacht lag jawohl nahe. Ist das jetzt kein Anfangsverdacht?
Das sehe ich eben anders, aber ich bin auch kein Jurist. Aber mit der Argumenation kann man alles begründen. Irgendwer wird sich schon schuldig gemacht haben.
Wenn irgendwo Waffen gefunden werden, sowie eine Liste mit Bezahlungsarten für diese Waffen, dann würde der Staat doch genau so vorgehen.
Möglich, in dem Fall ist aber wenigstens klar, dass irgendjemand die Waffe gekauft haben muss. In diesem Fall war überhaupt garnicht klar, nur wahrscheinlich, dass da Deutsche registriert sind.

Wenn man also von den Banken nur ganz gezielt nach diesen Leuten hat gucken lassen, was ist dann daran verwerflich? Das ist glaube ich der Punkt, den ich nicht verstehe.
Daran ist verwerflich, dass a) nichtstaatliche Institutionen vertrauliche Kundendaten ohne Richterbeschluß an Polizeibehörden liefern, b) staatliche Behörden ihre Drecksarbeit von nichtsaatlichen Institutionen machen lassen (weil sie selbst es nicht dürfen).
Es war doch völlig klar, dass Leute, die so eine Überweisung getätigt haben, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schuldig sein würden. Darüber hinaus handelt es sich um schwerwiegende Delikte.
Wenn die Leute die die Überweisung getätigt haben, dieLeute waren, die sich registriert haben, dann ja. In diesem Fall ging es um eine schwere Straftat. Was hindert die Behörden den Spass in Zukunft bei allen anderen Sachen auch einzusetzen? DA liegt meinerMeinung das Problem. Das gute alte "Wehret den Anfängen!"
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
dkR schrieb:
Das sehe ich eben anders, aber ich bin auch kein Jurist. Aber mit der Argumenation kann man alles begründen. Irgendwer wird sich schon schuldig gemacht haben.

Es stand aber fest, daß Straftaten passiert waren. Wenn nach einer Unfallflucht Farbpartikel gefunden werden, sind eben alle Halter blauer Gölfe mit Produktionsjahr 99 - 2001 verdächtig. Wenn Fingerabdrücke vorliegen, wird die ganze Kartei durchsucht, in den USA also auch die Abdrücke aller, die sich der Ableistung ihrer Wehrpflicht schuldig gemacht haben. Es war doch kein Schuß ins Blaue.

Daran ist verwerflich, dass a) nichtstaatliche Institutionen vertrauliche Kundendaten ohne Richterbeschluß an Polizeibehörden liefern, b) staatliche Behörden ihre Drecksarbeit von nichtsaatlichen Institutionen machen lassen (weil sie selbst es nicht dürfen).

Das mit dem Richterbeschluß ist gar nicht so eine hohe Hürde. Wenn das Volk den haben will, dann wird es ihn in Zukunft bekommen.

Wenn die Leute die die Überweisung getätigt haben, dieLeute waren, die sich registriert haben, dann ja. In diesem Fall ging es um eine schwere Straftat. Was hindert die Behörden den Spass in Zukunft bei allen anderen Sachen auch einzusetzen? DA liegt meinerMeinung das Problem. Das gute alte "Wehret den Anfängen!"

Die Anfänge sind lange vorbei. Schwarzarbeit wird nicht auf diese auffällige Tour bezahlt, sonst würde schon lange so ermittelt.
 

WolArn

Geheimer Sekretär
17. September 2005
613
truth-searcher schrieb:
WolArn, ist Dir klar, dass Du sehr wohl mit Deiner Einstellung und Deinem Glauben ganz schnell ins Fadenkreuz geraten koenntest? Du denkst, macht nichts, ich tu ja nichts?
Also weil ich niemanden Schaden zufüge, werde ich ins Fadenkreuz geraten? :gruebel:
truth-searcher schrieb:
Tja, und was ist, wenn gerade die Leute die sich zurueckziehen und nichts tun in der Zukunft als Sozialschaedlinge gelten? Weil sie sich dem Wirtschaftsleben entziehen, ihre Produktivitaets- und Konsumkraft nicht ausschoepfen und somit die Gemeinschaft belasten?
Also ich gehe normal arbeiten, so wie jeder Mensch der Arbeit hat. Ich zahle also auch meine Steuer, und ich zahle auch für die Wohnung und für Strom, Gas und Wasser. Außerdem brauche ich ja auch Kleidung, und ab und an neue Wohnungseinrichtungen, z.B. neuer Kühlschrank. Und meine Ernährung lasse ich mir sogar etwas kosten. Ich esse zwar kein Fleisch mehr (nicht weil's teuer ist), aber ansonsten nur BIO. Und Du meinst also, daß ich irgendwann in der Zukunft, in einem demokratischen Land, zum konsumieren von Luxusartikeln gezwungen werdeb könnte? :O_O: Und wenn ich's nicht täte, ich die Gemeinschaft belaste?
Aber ist das Wirtschaftsleben nicht ein Teufelskreis? Für den Luxus werden Menschen ausgebeutet und die Erde bis zum geht nicht mehr vergewaltigt. Und das Ende ist nicht abzusehen, denn die Menschen schreien immer nach mehr: "Ich brauche noch mehr Geld damit ich mir noch mehr Luxus leisten kann".
Lohnkürzungen und weniger Luxus würde keiner mehr hinnehmen wollen, und dafür sogar auf die Barrikarden gehen. Aber was ist wenn die Welt sich ausgewirtschaftet hat, weil die Bevölkerung ständig wächst und die Rohstoffe immer knapper werden, und die Energien immer teurer werden? Bin ich dann immer noch der Schuldige, der die Gemeinschaft belastet? :O_O:
truth-searcher schrieb:
Was, wenn solches Verhalten unter Strafe gestellt wird? Oder Zwangsmassnahmen mit sich bringt? Oder den Entzug bestimmter Rechte? Oder aller Rechte?
Alles was Du schreibst klingt wie "1984", eine kalte unrealistiche "Science Fiction".
Und wenn's doch so kommen würde, würde ich auch in einem Gefängnis mein religiöses Leben ungehindet führen, und wenn sie auch mein Leben haben wollten, könnten sie es sich nehmen.
truth-searcher schrieb:
Wieviele Leute sitzen wohl jetzt schon in Gefaengnisse wie Guantanamo und wundern sich warum sie gefoltert werden, obwohl sie nichts getan haben und nur ein friedliches, spirituell religioeses Leben fuehren wollten?
JETZT, in diesem Moment!
Bleibt die Frage, wie dieses angeblich friedliche, spirituell, religiöse Leben ausgesehen haben soll?
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Mhh, im Grunde hat Winston hier einen recht vernünftigen Einwurf gebracht ... die Banken haben die Daten überprüft, auf eben jenes bekannte Kriterium der 79,99€ in einem bestimmten Zeitraum, was halt ein Indiz für die Nutzung dieser Kinderpornoseite darstellte ... die Banken haben ja eh Einsicht auf meine Kontenbewegungen, dem habe ich als Kunde ja zugestimmt ... und dann haben die Banken die Polizei über die "Verdächtigen" informiert, oder?


Edit:
Nur mal so gefragt: Was für Alternativen hätten denn der Polizei zur Verfügung gestanden? :gruebel:
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Das heißt, die Banken haben entschieden, wer als verdächtig gilt und wer nicht.
Das hinterläßt ehrlich gesagt kein gutes Gefühl für die Zukunft.

Woher kennen die Ermittlungsbehörden eigentlich die Kontodaten des Empfängers? Haben sie selber per Kreditkarte gezahlt und dann abgewartet, welche Bank auf Seite des Empfängers das Konto belastet? Und da soll sich die Spur verlieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank heute Geldtransaktionen in die Wege leitet, die irgendwo im Nirvana versickern.
Wenigstens die belastende Bank kennt doch ihren Kunden.
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Das heißt, die Banken haben entschieden, wer als verdächtig gilt und wer nicht.

Nein, nicht entschieden. Sie haben gelesen, wer verdächtig gilt. Es war ja nicht die Entsscheidung der Banken, wer in dem gewissen Zeitraum den gewissen Betrag per Kreditkarte bezahlt hat.

Frage: Gibt es nicht irgendwelche Auflagen durch die jeweilige Bank, dass mit Ihren Konten (also Ihrer Dienstleistung) keine strafbaren Handlungen durchgeführt werden dürfen?

ws
 

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