.....@beast
@NachbarAlso sehe ich die angedachte Regelung als eine verdeckte Spende-Pflicht an und das betrachte ich als eine weitere Entmündigung des Bürgers.
Bei dem Begriff „Spende“ gehe ich eigentlich von einer freiwilligen, der Motivation des Einzelnen entsprungenen Leistung/ Bereitschaft aus, der mir bei der Debatte nicht gegeben zu sein scheint.Wenn jeder Bürger konkret vor der Frage steht und sie mit JA oder NEIN beantworten muß, gehe ich davon aus, daß es hinterher mehr Organspender gibt als jetzt.
(Das dürfte sich so ähnlich wie in einer Gruppe verhalten, beispielsweise eine Schulklasse, wenn Du einen Plan skizzierst und dann fragst "wer ist dagegen?".)
Einerseits gibt eine gestiegene Anzahl an kranken Menschen, die sich durch eine Organtransplantation ein längeres Überleben und/oder eine verbesserte Lebensqualität erhoffen. Des Weiteren gibt es die medizinischen Möglichkeiten dies umzusetzen.
Viele dieser Menschen sterben, bevor ein geignetes Organ zur Verfügung steht, weil andererseits nicht genug Menschen zu einer Organspende bereit wären bzw die, die es wären, dies nicht dokumentiert haben.
Es scheint also nahezuliegen, die Masse derer, die sich nicht eindeutig für oder gegen eine Organentnahme entschieden und dies verschriftlicht haben, dazu zu "fragen". Jetzt ist das aber ein sensibles, emotionales und persönliches Thema.
Eine Überlegung ist, dies beispielsweise bei der Aushändigung des Führerscheins zu tun. Wenn ich mir jetzt den durchschnittlichen, fast noch jugendlichen Führerscheinneuling oder andere Anlässe zu denen man gefragt werden kann, glaube ich nicht, dass dieser sich die Gefragten mehrheitlich mit dem Thema Tod und Sterben, Todesdefinition, Todeskriterien, Hirntod, Organentnahme , die Auswirkung auf den Sterbeprozess sowie die Auswirkung auf ihre Angehörigen auseinandergesetzt haben und mit Überzeugung ihr Kreuzchen bei ja oder nein machen können/werden.
Nach meinem Empfinden, sollte aber einer Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme eine Beschäftigung mit dem Thema vorausgegangen sein.
Ich kann mir auch vorstellen, dass jemand der sich festlegen soll, im Zweifellsfall lieber dagegen entscheidet. Schließlich wäre es wieder ein Verwaltungsakt, seine Zustimmung zurückzuziehen, sollte sich die Meinung ändern, zumindest wenn die Entscheidung gespeichert wird und nicht nur als ein jederzeit zerreißbarer Ausweis im Geldbeutel liegt.
Zitat von Nachbar:
DA gibt es noch mehr Personengruppen die ich als problematisch ansehe, weil sie beispielsweise kognitiv, psychisch und oder sprachlich eingeschränkt sind. Wer macht das das Kreuzchen sie selber? Falls vorhanden, der gesetzliche Betreuer oder Betreuungsverein...?A, das entscheiden die Eltern. Das ist ihr Job bis das Kind 18 ist. So übel der Job auch gelegentlich sein mag.
Im besten Fall haben sie beizeiten mit ihrem Kind (ab einem gewissen Alter) darüber gesprochen.
Falls nicht, haben sie jedes Recht der Welt so zu entscheiden, wie sie am besten damit weiterleben können.
LG
Dirtsa



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