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Florida - Neues Waffengesetz & Die Lizenz zum Töten

zerocoolcat

Geheimer Meister
11. April 2002
475
...die meisten von euch dürften mich nur von bedeutungshohlen Beiträgen
aus dem "Kino-, DVD- und Film"-Forum oder dem Small Talk kennen (oder vom hochphilosophischem Thread "Tirolerisch-bayrische Dialektdiskussion"), aber vielleicht isses Zeit, sich mal mit einem "wirklich wichtigem" (sprich: mir am Herzen liegenden) Thema zu beschäftigen:

...ganz im Sinne von "Four Rooms";

-"Wenn man betrunken ist, dann lügt man nicht; man sagt die Scheiß-Wahrheit!"

...in diesem "Zustand" sag ich euch nun: im Bereich "Notwehr etc." sind wir (in Europa) den Amis weit hintennnach...

Wenn ich heute um 3 Uhr morgens durch "Geräusche geweckt", jemanden seh, der mit "Eigentum" aus meiner Wohnung das Grundstück zu verlassen versucht, dann geh ich (Eric-)Stoltz-erhobenen Hauptes in den Knast, nachdem ich ihn mit Neunmillimeterkugeln eingedeckt habe, denn niemand -NIEMAND!- geht aufrecht mit meinem gestohlenem Eigentum davon...

Nennt es mittelalterlich, nennt es unangemessen, ich nenne es Gerechtigkeit...

Ein_Liberaler schrieb:
Welche Situationen hast Du denn vor Augen, in denen Waffengewalt trotz einer Bedrohung von Leib und Leben unangemessen wäre?
...würde ich auch gerne wissen...?!

holo schrieb:
Deutschland:
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen.

USA:
Es erlaubt Bürgern ausdrücklich, sich mit Gewalt, einschließlich Waffengewalt, zu verteidigen, wenn sie Leib und Leben bedroht sehen - vorausgesetzt, ihr Aufenthalt an dem betreffenden Ort ist legal. Das Gesetz gewährt zugleich Schutz vor Strafverfolgung falls der angebliche Angreifer verletzt oder getötet wird, es sei denn, der Getötete ist ein Polizist.

Gravierender können die Unterschiede zu unserem Kuschelparagrafen nicht sein
...genauso sehe ich das auch: Kuschelparagraph! ...diese Bezeichnung allein ist doch schon Argument genug...!

...um es mit Herrn Tommy Monaghan zu sagen:

-"Plan?! ...wir töten und töten und töten und töten und hören nicht auf, [...] bis jedes einzelne dieser miesen, dreckigen Arschlöcher tot ist. Das ist der Plan."

...in der Einfahrt, die zu meinem Haus führt, hängt ein Schild:

"This House is protected by Beretta Handguns.
...guns don't kill people, bullets do!"
...Dazu das Beretta-Logo...

...nicht, dass einer sagen könnte, ich hätte ihn nicht gewarnt... :twisted:

...na, im Ernst jetzt: wenn ich (sagen wir mal im Rausch, denn nüchtern würd ich das eh nie tun), des Nächtens ein Haus "illegal betrete" und "eventuell wertvolle Gegenstände" mitzunehmen versuche, würd es mich nicht wundern, am nächsten morgen nicht mehr mit Kopfweh aufzuwachen (noch dazu, wo 80% der Tiroler als "Jäger" n Gewehr oder zumindest ne Flinte zuhause haben).... ich hätts verdient...

...langer promille-(getränkter) Rede kurzer Sinn: immer her mit der Selbstverantwortung; nieder mit Drogenverboten (ich hab noch nie "Drogen" konsumiert), nieder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, vergesst Waffenberechtigungen...!

...liberaler als ich ist nicht mal Ein_Liberaler, oder?!


P.S.: hoffentlich wird dieser Post in ausreichendem Maße ignoriert, sodaß ich zumindest im "Kino-, DVD- und Film-" Forum noch willkommen bin...



edit: ...hab ich schon erwähnt, dass bei mir im Hintergrund grad "Sultans of Swing" von den Dire Straits läuft? ...erklärt vielleicht die momentane Stimmung...
..,das und die acht versuchten Einbrüche in mein Haus in den letzten 9 Monaten...
 

Mother_Shabubu

Geheimer Sekretär
3. Juli 2003
622
zerocoolcat schrieb:
..,das und die acht versuchten Einbrüche in mein Haus in den letzten 9 Monaten...
Schaff Dir einen Hund an, die sollen Einbrecher angeblich am besten abschrecken.

holo schrieb:
Na dann erkläre das doch mal mit dem Maßstab deutscher Gesetzgebung.
Im Fallbeispiel habe ich keine Waffe gesehen - nur vermutet.
Ich bin zwar nicht Ein_Liberaler, aber ich würde es so sehen:
Gezielter Schuß in die Schulter: Notwehr
Panisches Herumschießen, bei dem eine Kugel zufällig den Kopf trifft: Notwehr (Notwehrexzess?)
Gezielter Schuß in den Kopf: Keine Notwehr, da ein Schuß in die Schulter bereits ausgereicht hätte, die Verwendung einer vermuteten Waffe zu verhindern.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
In die Richtung hatte ich nicht gedacht.

Wenn ich bedingt durch eine Kampfsportausbilung reflexartig den Kehlkopf zertreten und mit dem di-mac (...oder so ähnlich) die Mandeln in die Kieferhöhlen befordert habe so dürfte das Strafmaß ungünstiger ausfallen, als würde das zum Beispiel mir passieren, der das Wort Kampfsport gerade einmal schreiben kann. Der gezielte Schuß in den Kopf könnte genauso aus niederem Instinkt denn aus kaltblütiger Berechnung erfolgen.

Der Punkt ist ein anderer:
Beim Notwehrparagrafen muß der Angriff gegenwärtig erfolgen. Der Griff unter ein Jakett reicht in meinen Augen nicht. Ich müßte schon abwarten, bis die Waffe erkennbar ist und zudem auf mich gerichtet wird.

In den Vereinigten Staaten ist das Tragen einer Waffe so selbstverständlich, dass jeder Bürger damit rechnet, sein Gegenüber bewaffnet zu erleben.
Mit dieser Erkenntnis ... Lebenserfahrung wäre wohl treffender ... könnte die Reizschwelle niedriger sein. So erklärt sich auch die Umschreibung "wenn sich die Person in puncto Leib und Leben bedroht fühlt".
Da ist nicht die Rede von einem unmittelbaren, erkennbaren Angriff. Es ist nicht die Rede von Verhältnismäßigkeiten.
Stern.de schrieb:
"Vermeiden Sie Streit. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie sich auf Floridas Straßen mit anderen Autofahrern auseinander setzen", heißt es in dicken Lettern unter der Überschrift "Eine wichtige Mitteilung für Florida-Besucher".
Jeder fühlt sich unterschiedlich stark bedroht. Wer schon einmal am Lauf einer 6-mm-Handfeuerwaffe gelutscht hat und insgesamt einige lästige Erfahrungen im Leben gemacht hat, der lernte damit auch, den Gegner besser einzuschätzen und die Dinge cooler angehen zu lassen.
Und dann ist da ein anderer Mensch, der seinen Gegner nicht einzuschätzen vermag, leicht reizbar und ohne Frühstück das Haus verließ - und mit der richtigen Portion Hemmungslosigkeit erst schießt und dann frühstücken geht.
Und das Gesetz legt diese Verantwortung, diese Entscheidungsgewalt verstärkt in die Hände des amerikanischen Bürgers - und es begünstigt ebenso den Mißbrauch.

zerocoolcat schrieb:
edit: ...hab ich schon erwähnt, dass bei mir im Hintergrund grad "Sultans of Swing" von den Dire Straits läuft? ...erklärt vielleicht die momentane Stimmung...
..,das und die acht versuchten Einbrüche in mein Haus in den letzten 9 Monaten...
Sehr lästig. Da wünscht man sich eine riesige, automatische Fliegenklatsche. Vielleicht helfen noch Bärenfallen sowie Taser in Briefkasten und Wegbeleuchtung versteckt? ;-)


Gruß
Holo
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
In den Vereinigten Staaten ist das Tragen einer Waffe so selbstverständlich, dass jeder Bürger damit rechnet, sein Gegenüber bewaffnet zu erleben.
Es ist nicht nur entgegen gängigen Klischees nicht selbstverständlich, es ist in manchen Staaten und Städten sogar genauso streng reglementiert bzw. verboten wie hierzulande.
Auf das ganze Land bezogen besitzt etwa jeder vierte Amerikaner eine Waffe, das heisst mindestens 75% besitzen keine. Von den 25% die eine besitzen (vermutlich sind es weniger weil ich die die mehr als eine besitzen mal aussen vor lasse) schleppen ihre sicher nicht überall mit hin. Das sind zwar nach meinem Geschmack immer noch zu viele Waffen, die im Umlauf sind, aber trotzdem sind es zu wenige, um von "das Tragen einer Waffe so selbstverständlich" zu sprechen.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Mother_Shabubu schrieb:
Gezielter Schuß in die Schulter: Notwehr
Panisches Herumschießen, bei dem eine Kugel zufällig den Kopf trifft: Notwehr (Notwehrexzess?)
Gezielter Schuß in den Kopf: Keine Notwehr, da ein Schuß in die Schulter bereits ausgereicht hätte, die Verwendung einer vermuteten Waffe zu verhindern.

Es ist kühn, von einem Angegriffenen die Coolness zu verlangen, die nötig ist, um in so einer außerordentlichen Streßsituation die Schulter zu treffen...

Abgesehen davon, daß glücklicherweise jeder Einzelfall für sich be- und verhandelt wird und unser Recht nicht versucht, sie alle im Vorhinein zu berücksichtigen, würde ich sagen, daß ein Kopfschuß mangels Zielsicherheit noch keinen Notwehrexzess darstellt. Ein gezielter Kopfschuß könnte ein Notwehrexzeß sein, und die bleiben starflos, wenn sie aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken resultieren.

Was den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff angeht, holo, lag im Beispiel objektiv keiner vor. Das Gericht hat zu klären, ob subjektiv einer vorlag, ob Du Dich irrtümlich in einer Notwehrsituation gewähnt hast oder nicht. Falls ja, kannst Du straffrei ausgehen.

Wenn ich bedingt durch eine Kampfsportausbilung reflexartig den Kehlkopf zertreten und mit dem di-mac (...oder so ähnlich) die Mandeln in die Kieferhöhlen befordert habe so dürfte das Strafmaß ungünstiger ausfallen, als würde das zum Beispiel mir passieren, der das Wort Kampfsport gerade einmal schreiben kann.

Es geht überhaupt nicht um das Strafmaß, sondern um Freispruch oder Schuldspruch.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
agentP schrieb:
Es ist nicht nur entgegen gängigen Klischees nicht selbstverständlich, es ist in manchen Staaten und Städten sogar genauso streng reglementiert bzw. verboten wie hierzulande.
Richtig. Diese Gegenden werden dieses Gesetz daher kaum brauchen. Nach der Information des Threaderstellers sind es bisher nur mindestens 11 Bundesstaaten - also noch unter 25 % ...
agentP schrieb:
Das sind zwar nach meinem Geschmack immer noch zu viele Waffen, die im Umlauf sind, aber trotzdem sind es zu wenige, um von "das Tragen einer Waffe so selbstverständlich" zu sprechen.
Es mag dir zuwenig erscheinen - mir nicht. Wenn in der Knuspergegend Neukölln nicht nur in der Hasenheide sondern auch vom Südstern bis zur Grenzallee, von der Silberstein bis zum Kotti (oki, z.T. K-61/-36)nur jeder fünfte Passant eine Kanone trägt und auch noch ballern darf, weil er sich durch deine Statur oder deine Kochkünste ;-P bedroht fühlt: Bereitet dir das keine Sorgen? Ist das nicht viel? Lass es meinetwegen einen von 20 sein, der die Kanone regelmäßig mit sich trägt: Wieviele Menschen halten sich auf den Straßen auf, während du sie passierst? Wieviele bewaffnete sind es unterm Strich?

Ein_Liberaler schrieb:
Es geht überhaupt nicht um das Strafmaß, sondern um Freispruch oder Schuldspruch.
Das würde ich so nicht sagen. Das Exempel von Mother Shabubu hatte sich auch auf das Strafmaß bezogen. Warum sollten wir nicht auch das in Erwägung ziehen?

Welches Strafmaß hätte ich in diesem Land zu erwarten, wenn mir eine Person mit geballten Fäusten und mir unbekannten Fähigkeiten Gewalt androht, während sie sich trotz mehrfacher Aufforderung erst aus meiner Wohnung entfernt, als ich eine Schußwaffe auf sie richte, da mir eine Prügelei zu gefährlich erscheint? Keines? Entzug des Waffenscheins? Beschlagnahme meiner registrierten Schußwaffen?
Die Person hat sich den Zutritt übrigens widerrechtlich verschafft.

Gruß
Holo
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
und auch noch ballern darf, weil er sich durch deine Statur oder deine Kochkünste ;-P bedroht fühlt: Bereitet dir das keine Sorgen?

Daß das fragliche Gesetz das für hinreichende Gründe hält, bezweifle ich auch ohne es näher zu kennen.

Ich halte auch offenbar die Menschen ganz allgemein für vernünftiger als Du.

Welches Strafmaß hätte ich in diesem Land zu erwarten, wenn [...]

Von mir, wenn ich Schöffe wäre, gar keins sondern einen Freispruch. Hausfriedensbruch ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff...

Entzug des Waffenscheins (den kaum jemand hat) oder der Waffenbesitzkarte ist keine Strafe, sondern eine Verwaltungsmaßnahme, wenn ich das richtig sehe. Ebenso Einziehung einer Tatwaffe. Einen Grund dazu gäbe es nicht.

Es ist sogar schonmal jemand straffrei ausgegangen, der sich eine illegale Waffe besorgt und damit jemand in Notwehr getötet hatte. Das Gericht fand es unbillig, ihn wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu bestrafen, wenn der viel gravierendere Tötungsakt straffrei bleiben mußte.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Ein_Liberaler schrieb:
Ich halte auch offenbar die Menschen ganz allgemein für vernünftiger als Du.
Ich denke nicht, dass du das so beurteilen kannst. Schließlich schrieb ich an keiner Stelle von der erwarteten LIDL-Parkplatz-Apokalypse.

Ein_Liberaler schrieb:
Von mir, wenn ich Schöffe wäre, gar keins sondern einen Freispruch. Hausfriedensbruch ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff...

Entzug des Waffenscheins (den kaum jemand hat) oder der Waffenbesitzkarte ist keine Strafe, sondern eine Verwaltungsmaßnahme, wenn ich das richtig sehe. Ebenso Einziehung einer Tatwaffe. Einen Grund dazu gäbe es nicht.

Es ist sogar schonmal jemand straffrei ausgegangen, der sich eine illegale Waffe besorgt und damit jemand in Notwehr getötet hatte. Das Gericht fand es unbillig, ihn wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu bestrafen, wenn der viel gravierendere Tötungsakt straffrei bleiben mußte.
Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis:
1. Beispiel:
- Angegriffen worden Haushaltsvorstand, Partner und Gast.
- tätlicher Angriff des Partners, Androhung des Totschlags durch Haushaltsvorstand
- Angegriffene Person steht in der Wohnung und hält ein ungeladenes Gewehr mit dem Kolben voraus zur Abwehr bereit (keine Schußabsicht).
- Angreifer weichen von der Wohnungstür zurück
- Polizisten riefen angeblich gegen 23:00 in der Nacht den Staatsanwalt an, der ihnen telefonisch grünes Licht zur Hausdurchsuchung und Sicherstellung der Waffe gab. Die Angegriffene Person gab die Waffe freiwillig heraus.
- Die Angreifer behaupteten, sie wären angegriffen worden. Drei Aussagen gegen eine, wobei die Aussagen der Angreifer bei der Polizei nicht mit denen vor Gericht übereinstimmten.
- Beklagte Partei weist das Amtsgericht auf unterschiedliche Aussagen hin.
- Staatsanwaltschaft schlägt Deal vor: Entweder Strafprozess oder Einstellung des Verfahrens gegen Einbehalten der Waffe.
- Da die beklagte Partei nicht imstande war, für die Verteidigung einen Anwalt aconto zu bezahlen und sich selbst nicht verteidigen konnte, willigte sie unter scharfem Protest ein.

2. Beispiel:
- Kläger begeht Hausfriedensbruch.
- Beklagte fordern den Kläger mehrfach auf, die Wohnung zu verlassen.
- Kläger weigert sich und fordert den Beklagten auf, sich ihm zu nähern bzw zu versuchen, den Kläger aufzuhalten.
- Da der Kläger bereits für seine Gewaltneigung bekannt ist, greift der Beklagte zur Schußwaffe und fordert den Kläger unter vorgehaltener Waffe erneut zum Verlassen der Wohnung auf. Zudem hatte der Beklagte zusätzlich ein Telefon im Freisprechbetrieb in der anderen Hand. Am Telefon war bereits der Notruf der Polizei, der gleichfalls die Aufforderung zum Verlassen der Wohnung hören konnte.
- Der Kläger verläßt die Wohnung.
- Die Polizei trifft ein, nimmt als erstes die Anzeige wegen und stellt sämtliche Handfeuerwaffen der Beklagten sowie einen Waffenschein sicher. Dabei nehmen alle anwesenden Polizisten aktiv an der Durchsuchung teil.
Zudem werden eine Handfeuerwaffe des Klägers wie ein Messer sichergestellt. Das Messer gehört zu jenen Waffen, dessen Besitz nach dem neuen Waffengesetz verboten ist.
- Der Kläger sagte aus, er hätte die Wohnung nie betreten und sei allerdings mit einer Schußwaffe bedroht worden.
- Der Beklagte bemerkte dies und sagte statt dessen aus, er wäre in seiner Wohnung bedroht worden und hätte ein Telefon in der Hand gehabt. Er weist darauf hin, dass der Kläger dieses sicher verwechselt hätte.
- Der Kläger konnte die Waffe, mit der er bedroht wurde, nicht identifizieren. Er sprach von einer silbernen Waffe.
- Der Beklagte verwies auf das silberfarbene Telefon.

Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass beide Versionen der Anwesenden schlüssig klingen. Zwar ist das Gericht eher geneigt, dem Kläger zu glauben, doch unterm Strich kann nichts bewiesen werden, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Es wurde auch kein weiteres Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes gegen den Kläger geführt - er hatte zu Protokoll gegeben, dass er nichts von diesem neuen Waffenrecht wusste.
- Die Beklagten erhielten Monate später die eingezogenen Waffen zurück, die ohne Durchsuchungsbefehl sichergestellt wurden.

Das war: Deutsches Recht Live!

Gruß
Holo
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Es mag dir zuwenig erscheinen - mir nicht. Wenn in der Knuspergegend Neukölln nicht nur in der Hasenheide sondern auch vom Südstern bis zur Grenzallee, von der Silberstein bis zum Kotti (oki, z.T. K-61/-36)nur jeder fünfte Passant eine Kanone trägt und auch noch ballern darf, weil er sich durch deine Statur oder deine Kochkünste ;-P bedroht fühlt: Bereitet dir das keine Sorgen? Ist das nicht viel? Lass es meinetwegen einen von 20 sein, der die Kanone regelmäßig mit sich trägt: Wieviele Menschen halten sich auf den Straßen auf, während du sie passierst? Wieviele bewaffnete sind es unterm Strich?


1.) Wird schwer sein in dem von dir gnannten Gebiet überhaupt 20 Leute zu finden, die auch nach lockersten amerikanischen Gesetzen ein Waffe erstehen dürften, denn dazu muss man meines wissens Staatsbürger sein und eine gewisse Zeit in den USA gelebt haben und man darf nicht vorbestraft sein. Insofern wäre vielleicht Dahlem eher eine Gegend, die sich für einen Vergleich eignet. ;-)

2.) Kannst du mich auch nach dem Gesetz in Florida nicht einfach auf der Strasse abknallen, wenn du dich bedrohts fühlst, sondern dir muss durch mich unmittelbare tödliche Gefahr drohen. Das gibt meine Statur nicht her und meine Kochkünste auch nicht, denn da bist du nicht unmittelbar bedroht, sondern stirbst erst 2 Tage später, weil die Kalamaretti nicht mehr frisch waren und du nicht zum Arzt gegangen bist.


Ich sag ja auch nicht, dass ich gerne in einem Staat mit so einem Gesetz leben möchte, aber trotzdem sollte man die Kirche im Dorf lassen. Wie siehts´s denn eigentlich aus? Das Gesetz ist nun ein Jahr alt: Haben die Todesfälle durch Schusswaffengebrauch denn seitdem zugenommen? Und wurden in diesen Fällen Leute aufgrund dieses Gesetzes freigesprochen? Das könnte man mal versuchen herauszufinden, dann liesse sich die Diskussion auch weniger spekulativ führen.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ich denke nicht, dass du das so beurteilen kannst. Schließlich schrieb ich an keiner Stelle von der erwarteten LIDL-Parkplatz-Apokalypse.

Stimmt. Wenn ich es recht bedenke, ohne noch einmal alles nachzulesen, bist Du nicht davon ausgegangen, daß das Gesetz tatsächlich massenhaft mißbraucht werden wird. mein diesbezüglicher Eindruck war falsch.

Deutsches Recht live:

Ein Durchsuchungsbefehl ist natürlich nicht nötig, wenn "Gefahr im Verzuge" ist. Mehr als die Info kann der Staatsanwalt seinen Polizisten kaum gegeben haben, denn schließlich braucht man für einen Durchsuchungsbefehl einen Richter - gab gerade erst ein höchstrichterliches Urteil dazu.

Daß einem erstmal hysterisch alle Waffen abgenommen werden, daß die Polizisten damit rumspielen und Schießwettbewerbe veranstalten und daß man sie dreckig und zerkratzt wiederbekommt, damit muß man im Notwehrfall leider rechnen. Besser, als abgestochen worden zu sein.

Richter sind auch nicht fleißiger als andere Leute. Ein Deal macht weniger Schreibarbeit als ein Urteil und kann nicht überprüft werden. Man sollte sich das nicht bieten lassen, wenn man sich im Recht fühlt, schließlich gibt es Pflichtverteidiger.

Worauf hat eigentlich der Kläger aus dem 2. Fall geklagt? War seine Schußwaffe legal? Und war sein Messer ein Fallschirmjägermesser, ein Stoßdolch oder ein Schmetterlingsmesser?
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
@AgentP: Natürlich ist das alles Spekulation, aber das ist doch auch eine kleine Diskussion wert, meine ich ;-)
Ich rechne auch nicht damit, dass es exzessiv ausgenutzt wird - allerdings könnte ich mir schon eine Dunkelziffer von Fällen vorstellen, in denen dieses Gesetz gezielt mißbraucht wird.

Ein_Liberaler schrieb:
Worauf hat eigentlich der Kläger aus dem 2. Fall geklagt? War seine Schußwaffe legal? Und war sein Messer ein Fallschirmjägermesser, ein Stoßdolch oder ein Schmetterlingsmesser?
1. Der Kläger gab an, er sei im Treppenhaus grundlos mit einer Schußwaffe bedroht worden.
2. Bei der Schußwaffe handelte es sich um eine Signalwaffe.
Einen "kleinen" Waffenschein hatte der Kläger nicht - die Waffe wurde allerdings in seinen Privaträumen sichergestellt.
3. Butterfly.

Gruß
Holo
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Von einem Kläger redet man eigentlich nur in einem Zivilverfahren. Hat er vielleicht Schmerzensgeld haben wollen? Oder war der Mann Nebenkläger?

Das Butterfly als verbotener Gegenstand wird jedenfalls eingezogen und vernichtet worden sein, nehme ich an.
 

holo

Frechdachs
27. August 2005
2.712
Ein_Liberaler schrieb:
Von einem Kläger redet man eigentlich nur in einem Zivilverfahren. Hat er vielleicht Schmerzensgeld haben wollen? Oder war der Mann Nebenkläger?
Kann ich so nicht beantworten. Ich nannte ihn zur besseren Unterscheidung bewusst "Kläger", da er der Agressor war und dennoch als Opfer gelten wollte.
Ein_Liberaler schrieb:
Das Butterfly als verbotener Gegenstand wird jedenfalls eingezogen und vernichtet worden sein, nehme ich an.
Davon gehe ich auch aus.

Gruß
Holo
 

Mother_Shabubu

Geheimer Sekretär
3. Juli 2003
622
Ein_Liberaler schrieb:
Es ist kühn, von einem Angegriffenen die Coolness zu verlangen, die nötig ist, um in so einer außerordentlichen Streßsituation die Schulter zu treffen...
Du hast recht. Ich hätte besser nur "relativ gezielt" anstatt "gezielt" geschrieben, da man vermutlich von den wenigsten verlangen kann, in so einer Situation bewußt einen nichttödlichen Schuß abzugeben. Damit wäre alles bis auf Situation 3 Notwehr.
Ich frage mich dann aber, wie sinnvoll es ist, eine Waffe zu tragen, mit der man nicht umgehen kann.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Kommt darauf an, was man "nicht damit umgehen können" nennt.

Wenn man imstande ist, einen Angreifer zu stoppen, ohne Unbeteiligte zu gefährden, reicht das meiner Ansicht nach aus. Man kann das Notwehrrecht schlecht auf absolute Meisterschützen beschränken.

Außerdem

- kann es schon ausreichen, mit einer Waffe nur zu drohen

- werden zur Notwehr sicher meist Waffen verwendet, die für einen ganz anderen Zweck (Jagd, Sport) angeschafft wurden.
 
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