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antidiskriminierungsgesetz

forcemagick

Ritter der Sonne
12. Mai 2002
4.641
die von der eu geforderten diskriminierungsreformen werden nun ins zivilrecht einfliessen.

ich habe da heute eine ganz interessante lesung im bundestag gesehen ( bei der rezzo schlauch übrigens wieder mal höchst besoffen gewirkt hat... aber das ist ein anderes kapitel)

das gesetz will diskriminierung aufgrund des geschlechts, der ethnischen herkunft, des alters, aufgrund behinderungen oder religiöser oder politischen anschauungen sowie der sexuellen identität einschränken.

dazu sieht das gesetz entschädigungszahlungen vor.

das ganze überwachen soll ene antidiskriminierungsstelle.

für unternehmer kann das bedeuten, dass sie eben, wenn sie entsprechend angezeigt werden eine strafe zu zahlen haben.

http://www.migration-online.de/data/entwurf_dez._2004.pdf

einerseits denke ich mir, dass es ja eigentlich nicht falsch sein kann gegen diskriminierung vorzugehen, andererseits frage ich mich ob ein weiteres gesetz und eine weitere regulierung uns im moment all zu gut tut.

es gibt dinge, die man sicherlich neu regeln muss, dass frauen etwas weniger verdienen aber höher versichert werden zum beispiel. doch brauchen wir deswegen dieses gesetz.

wie auch immer.. ich gebe die frage an euch weiter und bin gespannt auf eure meinungen.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Sowas per Gesetz zu regeln, ist ja wohl der falsche Weg. Dann wird man halt nicht offen und ehrlich diskriminiert, sondern heimlich gemobt. Ist das etwa besser? Ich würde das eher über gesellschaftlichen Druck regeln - in meinem Alter glaubt man halt noch an das Gute im Menschen.
 

sdrulezagain

Geheimer Meister
3. Mai 2003
275
also wenn es soweit kommt müssen wir echt arm sein
wird dann der kleine junge, der es von seinem umfeld eingeimpt bekommt und deshalb immernoch über schwule redet, wie über behinderte verklagt?
oder sollte sein umfeld verklagt werden?
oder sollten wir endlich mal nach ursachen suchen und nicht nach symptomen...
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
das gesetz will diskriminierung aufgrund des geschlechts, der ethnischen herkunft, des alters, aufgrund behinderungen oder religiöser oder politischen anschauungen sowie der sexuellen identität einschränken.

dann werden menschen, die eher solcherart diskriminiert werden können, halt weniger eingestellt - die diskriminierende wirkung von antidiskriminierungsgesetzen halt... :roll:
 

EvilEden

Geheimer Meister
10. April 2002
421
Grundgesetz schrieb:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

macht das denn nicht ein solches getstz überflüssig?
 

forcemagick

Ritter der Sonne
12. Mai 2002
4.641
streng gesehen würde ich auch sagen haben wir das eben schon seit geraumer zeit im grundgesetz verankert.. das schlimme ist nur, dass sich ja anscheinend kaum einer um das schert was im grundgesetz steht...

also ist die situation letztlich die, dass eine gesetzeslage ignoriert wird und deswegen das gesetz nochmal auf eine andere ebene gebracht wird...

unterm strich ist das wohl doppelt gemoppelt und ich frage mich wie es denn sein kann, dass unsere verfassung nicht ausreicht....
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
es geht über das doppelt-gemoppelt hinaus.

die beweislast wird umgekehrt: wenn dich jemand anklagt, dass du ihn diskriminiert hättest, musst du nun beweisen, dass du es nicht getan hast.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Das Grundgesetz soll eigentlich den Staat binden, nicht den Bürger. Die Aufgabe einer Verfassung ist der Schutz vor dem allmächtigen Willkürstaat.

Das Antidiskriminierungsgesetz wird es zum Vabanquespiel machen, jemanden einzustellen, eine Wohnung zu vermieten oder einen Auftrag zu vergeben. Einzige Folge: Man investiert lieber außerhalb des Geltungsbereichs. Und sollte tatsächlich weniger heiß gegesen als gekocht werden, nützt das auch nichts. Es reicht, wenn die Investoren Angst vor dem Gesetz haben; die Gefahr muß nicht wirklich groß sein.

Wenn übrigens Frauen wirklich für die gleiche Arbeit weniger Lohn bekommen, wieso beschäftigt der ausbeuterische Kapitalistenabschaum dann nicht viel mehr Frauen und viel weniger Männer?

Ich vermute, daß Frauen im Durchschnitt eben nicht die gleiche Arbeit leisten. Objektiv sind sie wahrscheinlich noch schlechter ausgebildet (was nicht ihre Schuld ist, sondern die der gesellschaftlichen Verhältnisse), nach Babypause nicht mehr in Übung und... auch noch teuer wegen Mutterschutz. Da gab es einen Extremfall... Eine Schwangere ging einen Arbeitsvertrag mit einer Wäscherei ein - und hurra!, beginnend mit dem ersten Arbeitstag durfte sie die vorgesehene Arbeit nicht mehr ausüben und mußte für's Nichtstun bezahlt werden. Sie hatte das gesetzliche Recht, bei der Bewerbung wahrheitswidrig ihre Schwangerschaft zu leugnen; es war ihr gesetzlich verboten, die Arbeit zu tun; es war gesetzlich verboten, sie zu entlassen. Eine Ausnahme, sicher. Aber für einen kleinen Arbeitgeber eine schwere Belastung. Kein Wunder, wenn er nur noch Frauen jenseits der vierzig nehmen will. Kein Wunder, wenn Frauen, die bis jenseits der vierzig keine Berufserfahrung erwerben können, schlecht bezahlt werden.
 

Mother_Shabubu

Geheimer Sekretär
3. Juli 2003
622
antimagnet schrieb:
es geht über das doppelt-gemoppelt hinaus.

die beweislast wird umgekehrt: wenn dich jemand anklagt, dass du ihn diskriminiert hättest, musst du nun beweisen, dass du es nicht getan hast.
Steht das im Entwurf oder kann ich das irgendwo nachlesen?
Meines Wissens gibt es das Prinzip, wonach die Anklage den Gesetzesverstoß beweisen muß, sowieso nur im Strafrecht und hier sind wir im Zivilrecht. Dort tragen beide Parteien ihre Argumente vor und danach trifft der Richter eine Entscheidung.
(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozess)

Normalerweise sollte aber der Beklagte problemlos zeigen können, warum er etwa den Arbeitsplatz nicht an den Kläger vergeben hat, also z. B. weil diesem die nötige Qualifikation fehlte.
Ich sehe aber zwei andere Probleme: Zum einen greift das geplante ADG extrem in die Vertragsfreiheit ein. Es sollte jeder aber immer noch selbst entscheiden dürfen, mit wem er einen Vertrag abschließt und wenn er in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gemacht hat, soll er diese Erfahrungen berücksichtigen können.
Zum anderen muß ja jeder Fall vor Gericht gebracht werden, die Belastung der Richter wird also noch weiter steigen, unabhängig davon, wie die Fälle ausgehen.
 

Unterhemd

Lehrling
25. Januar 2005
1
Diskriminierung kann auch "gesund" sein...


Ich denke, Diskriminierung ist eine Art Selbstschutzmechanismus eines Volkes oder einer Gruppe. Man will damit den Verlust der nationalen, traditionellen und ethischen Identität verhindern. Deshalb ist die "gesunde" Diskriminierung auch lebenswichtig für ein Volk - und ausserdem völlig normal.

Man sollte seine Toleranz nicht so weit treiben, dass sie zu Dummheit mutiert!

:idea:
 

sillyLilly

graues WV- Urgestein
14. September 2002
3.269
Wo ist denn der Punkt an dem sie zur Dummheit mutiert?
Gibt es da einen Anhaltspunkt, ein Kriterium an dem man die Grenze festmachen kann?
 
28. November 2002
26
Re: Diskriminierung kann auch "gesund" sein...

Unterhemd schrieb:

Ich denke, Diskriminierung ist eine Art Selbstschutzmechanismus eines Volkes oder einer Gruppe. Man will damit den Verlust der nationalen, traditionellen und ethischen Identität verhindern. Deshalb ist die "gesunde" Diskriminierung auch lebenswichtig für ein Volk - und ausserdem völlig normal.

Man sollte seine Toleranz nicht so weit treiben, dass sie zu Dummheit mutiert!

:idea:

DOING
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ein Volk kann nicht diskrimieren. Diskriminieren können nur einzelne Menschen, und die haben jedes Recht dazu - im privaten Bereich. Machthaber, Apparate und Regierungen haben dieses Recht natürlich nicht.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
§ 23: Wenn im Streitfall die eine Partei Tatsachen glaubhaft macht, die eine Benachteiligung ... vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, daß andere ... Gründe die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen ...
COOL! :D
Krieg ich ja doch noch nen Job!
Wenn mich die Frima nicht einstellen will, droh ich einfach mit ner Diskrikinierungsklage. HARHAR.
"Tut und Leid Herr dkR, wir können Sie leider nicht gebrauchen"
"Sie stellen mich nur nicht, ein, weil ich Stotterer bin!"
"Nein, weil Sie Unfähig sind!"
"Entweder stellen Sie mich sofort mit doppeltem Gehalt ein, oder ich verklage Sie!"
Meine Karriere ist gesichert.
smile1.gif
 

nicolecarina

Meister vom Königlichen Gewölbe
6. Juni 2003
1.414
hatte mich auch schon gewundert, dass ich auf die schnelle nichts gefunden habe zum thema...

also statt neuem thread, hier mein fundus zum thema:

Bald soll es amtlich sein, der Entwurf steht bereits:
Deutschland diskutiert ein Antidiskrimierungsgesetz und damit also ein weiteres, dass z.B. Willkür ziemlich legitim macht. Beweise mal einer, dass er jemand anderen nicht diskriminiert hat.

Die "Toleranz" unserer Gesetzgeber treibt immer seltsamere Blüten finde ich...
Bei lauteren Absichten find ich´s ja gut, dass Diskriminierung unterbunden werden soll - aber per Gesetz, ohne Dialog und Lerneffekt? Und dann so pauschal? Also Gott sei dank wird das nochmal überarbeitet i

hier eine kleine Auswahl von Statements zum neuen Gesetzentwurf:
den witzigsten Link vorweg^^

http://www.welt.de/data/2005/01/22/391857.html

Besonders interessant was hier steht:
http://www.agpf.de/Antidiskriminierungsgesetz.htm

Der deutsche Entwurf des Gesetzes geht weit über die Forderungen der EU hinaus? Weshalb solcher Eifer? Wir haben doch genau genommen keine deutschen Rechte mehr. Greift nicht im Zweifel das EU-Recht?

Ich tus nicht gern normal, aber im vorliegenden Fall heiligt die Meinung die Partei:
http://www.cducsu.de/section__1/subsection__5/id__1371/Meldungen.aspx

AntiDiskriminierungsGesetz für noch mehr Bürokratie?
http://www.welt.de/data/2005/01/27/426970.html

Ich finde das ist ein klarer Fall für eine Petition und Unterschriftensammlung

mal schaun ob sich schon jemand kümmert...
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
aus nics erstem link:

"Antidyßkrümolöfgäsez"

:lol:



der schuss könnte auch in die andere richtung gehen, wenn sich vor gericht die erkenntnis durchsetzt, dass man einzelne menschen letztlich immer diskriminiert. es kriegt ja nur einer die wohnung, den job etc. die anderen kriegen`s nicht und wer von ihnen einer minderheit mit diskriminierungstendenz angehört, wird diskriminiert, und wer nicht, nicht. somit ist das diskriminiert-werden nicht der handlung des angeklagten anzulasten, sondern der zugehörigkeit des opfers.

also gewaltig nach hinten los...

:gruebel:
 
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