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Fragen zum Abstraktionsprinzip

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Das geht..... Die zwei Gauner, die mich auf's Kreuz gelegt haben, haben ihre in Deutschland erworbenen Häuser und Baugrundstücke - einfach an die teilweise noch minderjährigen Söhne übertragen. Völlig legal. Ausserdem ham' se ihre Wohnsitze nach Bosnien und nach Bulgarien verlegt - völlig legal. Und der eine Gauner betreibt wieder einen schwunghaften Schrotthandel, mit einem LKW der auf seinen Sohn zugelassen ist; wenn er Geld privat abholt, fährt er einen 300er Daimler mit bulgarischer Zulassung.....

Ich bezweifel das Du einen Anwalt hattest. Denn das Übertragen von Wertvermögen und erst Recht von Immobilien ist zwar Legal, allerdings bleibt dieser Besitz weiterhin Eigentum der Übertrager bis zur Volljährigkeit der Kinder und kann problemlos gepfändet werden. Und wenn hier Fristen nicht eingehalten wurden dann sollte man vielleicht einmal überlegen was da schief gelaufen ist. Und ein Fahrzeug auf ein Minderjähriges Kind zulassen, insbesonder ein Fahrzeug über 2,8t welche der gewerblichen Nachweispflicht unterliegt ist ebenfalls nicht möglich. Also lieber Thomas aus Berlin, was um alles in der Welt ist da bei Dir schief gelaufen....?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Du möchtest jetzt die Adresse meines Anwaltes haben? Schick' ne PN..... Der Sohn, auf den der LKW läuft, ist im Besitz einer Fahrerlaubnis,, sogar für LKW über 7,5 Tonnen - das geht wohl schlecht wenn "der Kleene" minderjährig ist.... ""Nebenbei" ist er mittlerweile verheiratet und hat selbst Sohn und Tochter.... bevor Du also das nächste mal mutmasst , frage erst mal nach, laib. Eine "Gewerbliche Nachweispflicht beim Erwerb eines Fahrzeuges über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht" - gibt es nicht, laib. Zumindestens nicht in Berlin.... Wenn Du das Geld hast, kannste Dir 'nen 40-Tonner kaufen und vor die Türe stellen ( zugelassen natürlich ) - ohne dass Du irgendwelchen Nutzen aus dem Fahrzeug ziehst. In Frankfurt/Main hat sich vor Jahren mal einer einen ausgemusterten und abgerüsteten Radpanzer von der BW gekauft und in seinen Garten gestellt - mit Strassenzulassung natürlich..... auch das geht....
 

der laib

Geheimer Meister
5. Juli 2014
142
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Du selbst hast geschrieben minderjährige Söhne.Also bitte erstmal selber lesen was Du da schreibst. Und selbst wenn er diese an seinen erwachsenen Sohn geschenkt hat ist diese noch zehn Jahre lang rückgängig zu machen (BGB) und das gilt auch in Berlin.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Es handelt sich um zwei betrügerische Geschäftspartner, von denen der eine sein Baugrundstück an seinen minderjährigen Sohn überschrieben hat und bei dem Kind hat nur die Mutter Sorgerecht. Der andere Geschäftspartner hat bereits vor dem begangenen Betrug sein Haus an seinen damals schon erwachsenen Sohn überschrieben und lebt nun in Bulgarien. Und bisher hat kein Gericht, kein StA Interesse daran gehabt, den oder seine Familie die in Deutschland lebt, zu belangen. Was daran liegt, dass der Sohn und die Ehefrau nur "Verwandte nach Romanirecht" sind, aber es keine rechtsstaatliche Heirats- und Geburtsurkunde nach deutschem Recht gibt. Die Sachlage ist also etwas komplizierter als Du Dir das so vorstellen kannst....
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Nochmal: Ist das ein Ausnahmefall oder der Normalzustand. Das war meine Frage!
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

Gute Frage.... "Romanirecht vor Staatsrecht" - ist in Deutschland noch die Regel. Noch - weil die vierte, fünfte Generation die teilweise noch im häuslichen Romanirecht aufgewachsen ist, die Vor- und Nachteile des zivilen staatlichen Recht gegenüber der "Tradition" kennen und schätzen gelernt hat.....
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Fragen zum Abstraktionsprinzip

[....] Ich bin aber frei, war nicht im U-Haft und auch nicht in Strafhaft - und das, obwohl der BGH bei einem so hohen Schaden von mindestens "2Jahre Haft ohne Bewährung" ausgeht....[....]

Das habe ich aber etwas anders in Erinnerung. Oder war das 1 Jahr U-Haft ein anderer Fall?
 

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