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Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
Na gut - ihr habt mich "breitgekloppt"..... ich werd' mich also darum bemühen das Thema Jura ein wenig aufzuarbeiten. Vorab - gemeint ist nicht die gleichnamige Zeit des Erdalters, in dem mehr oder minder grosse und grauselige Tierchen die Erde bevölkerten... - zwar gibt's auch grosse und grauselige "Tierchen" in dieser Art der Jura, aber sie tragen ein "menschliches Antlitz" zur Schau..... (ihr merkt schon: Die Ironie kommt hier nicht zu kurz....)....:

Nahezu jeder Mensch der eine Eingangsvorlesung zur "Rechtswissenschaft" in einer deutschen Universität besucht, hört im Laufe des Eingangreferates "seines" Prof's den Satz: "...Meine Damen und Herren, Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun...". Leider - ist das richtig so; ein "Rechtsstaat" mag noch so komplex sein - gerecht wird er nie. Das liegt natürlich zum Einen daran, dass das was als Recht angesehen wird, Gesetzen folgt - und diese Gesetze sind in der Regel nicht "objektiv" (was nebenbei die spannende Frage aufwirft, ob es überhaupt sowas wie "Objektivität" im menschlichen Leben geben kann - aber vielleicht kommen wir an anderer Stelle noch dazu...), sondern "folgen" einer "Meinung", und diese Meinung ist beeinflussbar. Zum zweiten - und das ist dann auch der Kern der Schwierigkeit in der Rechtswissenschaft - bedarf ein Gesetz eine Kommentierung, also einer "Beispielgebung" wie es anzuwenden sein kann - und diese Kommentierung hängt von der ethisch-moralischen Grundhaltung des Kommentators ab. Wer sich in dieser Schwierigkeit vertiefen will - dem seien die "Beck'schen Kommentierungen zum Strafvollzugsgesetz" (StVollzG) empfohlen - und nach deren Durcharbeitung die Alternativkommentare zum gleichen Thema aus dem Luchterhand-Verlag.... Nach einem "durchgelesenen Wochende" kommt man zu dem Eibdruck: Die Kommentatoren beider Verlage sprechen "eigentlich" hinsichtlich der Anwendbarkeit und dem anzwendenden Rahmen des StVollzG von völlig verschiedenen Gesetzen.... Im Streitfall - in diesem Fall: vor der Strafvollstreckungskammer eines Landgerichtes - "zählt" bei der tatsächlichen Bewertung eines Falles nicht "der gesunde Menschenverstand", sondern die "Lesart" des entscheidenden Richters - ist er/sie ein eher "konservativer Rechtsvertreter" oder ein eher liberaler Mensch. Mit tatsächlicher Gerechtigkeit hat die tatsächliche Entscheidung, die Beschlussfassung dann kaum noch was zu tun.....

Im StVollzG ist - meiner Auffassung nach - die Unterschiedlichkeit der Bewertungen, die dann zum teilweise völligen Fehlen von Gerechtigkeit führen, noch am "einfachsten" zu ersehen. Am Schwierigsten ist das dagegen hinsichtlich der Kommentierungen zu den Wirtschaftsgesetzen und zum Eupoparecht, am "interessantesten" (für den, der sich in der trockenen Materie wohlfühlt...) dagegen sind die Kommentierungen zum Verfassungsrecht. Hier wird stellenweise auch auf die geschichtliche Entwicklung Bezug genommen - wie kam es zu einer "Verfassung" und was ist Sinn und Zweck einer Verfassung angesichts der zahlreichen Krisen die die gesellschaftliche Entwicklung durchlaufen hat...?

Um Eines klarzustellen: Ich bin hier nicht der "Winkeladvokat" der "Rechtsberatung" durchführt -. ich verfüge nur über einen grossen Erfahrungsschatz (auch bezüglich gewonnener und verlorener Prozesse). Im Einzelfall und per PN kann ich sicherlich den einen oder anderen Tipp geben - aber in der Regel ist dafür der "Winkeladvokat Deines Vertrauens" zuständig.... :D

Fragen?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Keine Fragen ? Wie schön - kann ich ja weiter machen....

Eines der bekanntesten Beispiele aus der Rechtsgeschiichte - ist das "salomonische Urteil". Ihr erinnert euch sicher aus dem Unterricht: Zwei Frauen kamen mit einem Jungen an der Hand zum König Salomo. Sie stritten darüber wer denn die rechtmässige Mutter sei, Dem König war das Gekeife zuviel - und er befahl den Jungen mit dem Schwert in der Mitte durchzuschlagen, damit jede Frau eine Hälfte erhalte. Die echte Mutter - gab den Streit sofort auf, denn ihr ging es um das Leben des Kindes...

Die Geschichte zeigt verschiedene Faktoren auf: Erstens - bei dem Streit ging's nur vordergründig von einer Partei aus um den Jungen. Man kann vermuten das am Jungen "ein Erbteil" hing oder irgendwelche materiellen Rechte mit dem Aufenthaltsort des Jungen verbunden waren. Man kann weiterhin vermuten, das olle Salomo schon geahnt hat welchen Wust von Bezeugungen und Gegenbezeugungem es in einer solchen Angelegenheit geben wird - und das er nachher genauso schlau dastehen wird wie vorher.... Und da es zu Zeiten des ollen Salomo wohl noch keine "Prozessordnung" gab, hat der sich halt ganz schnell eine "geschaffen"..... Heutzutage sieht das ein wenig anders aus: Zu Beginn der grossen Steuerbetrungsverfahren gab' mal einen launischen Kommentar dazu in einer Juristen-Fachzeitschrift: "Der Richter, der diesem Prozess vorsitzt, ist wahrlich nicht zu beneiden. Er hat Jura studiert, Berufserfahrung erworben - aber von der Wirtschaft die dem Verfahren zugrunde liegt, hat er keine Ahnung. Der Staatsanwalt hat von den konkreten Zusammenhängen auch keine Ahnung; er kann nur vermuten. Der Verteidiger hat genausowenig Ahnung; wie man die Steuer bescheisst ist nicht sein Fachgebiet. Nur der Angeklagte weiss wie der Hase läuft - und der schweigt beharrlich.....".

Bei solchen Verfahren kommt dann der Urteilsspruch heraus: "... das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen das....". Genaugenommen führt eine solche Begründung die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum; der Beweis zählt, und nicht die "innere Überzeugung". Da aber auch jeder Mensch seine Überzeugung mit sich herum trägt - ist eine solche Begründung "statthaft".... woraus man zynisch schliessen kann: Wer als Betrüger vor Gericht steht - muss die Überzeugung des Gerichtes in's Wanken bringen. Die rechtliche Würdigung des Straftatbestandes ist dann erst mal zweitrangig.....

Fragen, Kommentare...?
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo ThomasausBerlin;


Eines der bekanntesten Beispiele aus der Rechtsgeschiichte - ist das "salomonische Urteil". Ihr erinnert euch sicher aus dem Unterricht: Zwei Frauen kamen mit einem Jungen an der Hand zum König Salomo. Sie stritten darüber wer denn die rechtmässige Mutter sei, Dem König war das Gekeife zuviel - und er befahl den Jungen mit dem Schwert in der Mitte durchzuschlagen, damit jede Frau eine Hälfte erhalte. Die echte Mutter - gab den Streit sofort auf, denn ihr ging es um das Leben des Kindes...
Die ganze Geschichte klingt albern ein Kind an der Hand sollte wohl selbst wissen, welche die Mutter ist....

Noch vor Salomon trat im AT Gott als Richter auf, der Mensch sollte nun in bestimmten Gebieten, das Recht nach den Geboten sprechen.



Bei solchen Verfahren kommt dann der Urteilsspruch heraus: "... das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen das....". Genaugenommen führt eine solche Begründung die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum; der Beweis zählt, und nicht die "innere Überzeugung". Da aber auch jeder Mensch seine Überzeugung mit sich herum trägt - ist eine solche Begründung "statthaft".... woraus man zynisch schliessen kann: Wer als Betrüger vor Gericht steht - muss die Überzeugung des Gerichtes in's Wanken bringen. Die rechtliche Würdigung des Straftatbestandes ist dann erst mal zweitrangig.....

Jura ist ein schwieriges Thema, ein Beweis muß stichhaltig sein, was auch gut so ist und im Zweifel für den Angeklagten. Bei einigen Rechtsstreitigkeiten kann man nur mit dem Kopf schütteln, man denke an die Kachelmann Affäre.

Die Rechtswissenschaft ist eine hermeneutische Disziplin. Die durch die Philosophie der Hermeneutik gewonnene Erkenntnis über die Bedingungen der Möglichkeit von Sinnverstehen wendet sie als juristische Methode auf die Exegese juristischer Texte an. Ihre Sonderstellung gegenüber den übrigen Geisteswissenschaften leitet sie, soweit sie sich mit dem geltenden Recht beschäftigt, aus der Allgemeinverbindlichkeit von Gesetzestexten ab, welche sie in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte in der Rechtsprechung anzuwenden hat. Unter diesem Blickwinkel lässt sich die Rechtswissenschaft auch als Erforschung von Modellen für die Vermeidung und Lösung gesellschaftlicher Konflikte verstehen.

Rechtswissenschaft

Insofern gibt es immer Grundsatzurteile ect.
 

Klabautermann

Geheimer Meister
24. Februar 2013
418
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Moin Thomas, du weist ja das ich gerne mir vorher bevor ich Irgendwo Antworte auch das nötige Grundwissen aneigne. Ich bereite also einen Beitrag zur Schiedsgerichtsbarkeit vor Aufbauend auf deiner vorstellung des "Salomonischen Urteil".

Aber weiter so ich bin Hoch erfreut über die ernsthaftigkeit mit der das Thema begonnen hat.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo Bona-Dea,

ja ja, der "Kachelmann-Prozess".... Ich habe da stellenweise nur "geschmunzelt"; beweisen doch gerade solche Prozesse wie untauglich "das Recht" zur Lösung zwischenmenschlicher Probleme ist.....

Interessant auch: Es gibt in Deutschland ein sogenanntens "Ausländergesetz". Im Tenor und in einigen Anführungen geht es noch auf Rechtssprechungen aus der Weimarer Republik und des anschliessenden "Dritten Reiches" zurück. Nun ist das im Grunde nicht verkehrt, dem "Ausländer" eine Rechtssicherheit gegenüber "dem Eingeborenen" zu geben; das Problem ist nur dass das sogenannte "Ausländerrecht" in seiner Summe den sogenannten "Ausländer" auf seine "Geringerwertigkeit" gegenüber den "Eingeborenen" festlegt - einfach deswegen weil der "Ausländer" dummerweise keinen "Eingeborenenpass" hat. Kurz: Im sogenannten "Ausländerrecht" bestimmt ein Stück Papier die Wertigkeit des Menschen - am Menschen selbst orientiert man sich nicht (wie zahlreiche Abschiebungen von selbst "gut integrierten Ausländern" beweisen). Interessanterweise verstösst das deutsche "Ausländerrecht" in einigen Bereichen gegen die europäische Menschenrechtscharta. Aber - kein "Ausländer" wir dagegen klagen, denn damit gefährdet der "Ausländer" gegenüber der "Ausländerbehörde" seinen Status. Da kann doch ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde hingehen und den Aufenthaltsstatus mit dem Ziel der Aufhebung "überprüfen" - weil ein "Ausländer", der sein Recht wahrnimmt und gegen die Bundesrepublik Deutschland klagt, kann ja nicht besonders "loyal" dem deutschen Staat gegenüber eingestellt sein... (so geschehen in Berlin, Dortmund, Hamburg, Leipzig, München...). Als ich meine bosnische Ehefrau heiraten wollte, sagte mir ein Mitarbeiter der Berliner "Ausländerbehörde": "Was woll'n se denn mit der? Die ist eine Zigeunerin, und das sind doch eh alles Verbrecher....". (Das habe ich natürlich "breitgetreten",: seitens der Ausländerbehörde kam ein Schreiben in dem man mir "üble Nachrede" androhte. "Dummerweise" wusste ich aber welches Zimmer den "Herr" des Ausländeramtes "bewohnte" und konnte den auch noch "kriminaltechnisch genau" beschreiben - und da hat dann die "Ausländerbehörde" ganz schnell auf eine Strafanzeige gegen mich verzichtet - ein "Schelm" wer Schlimmes dabei denkt...).

Auch interessant; kaum jemand der mit "öffentlicher Verwaltung" zu tun hat, weiss es: Bearbeitet eine Behörde nicht innerhalb von drei Monaten einen "Antrag", kann der Antragsteller Beschwerde einlegen. Der Behörde bleiben dann nochmal drei Monate Bearbeitungszeit, aber nur vier Wochen um die Beschwerde zu bearbeiten. Nutzt das alles nix - kann man beim Verwaltungsgericht "Untätigkeitsbeschwerde" einlegen. Das Verwaltungsgericht hört sich dann von der Verwaltung an, warum die den Antrag nicht bearbeiten (können). Und meistens sagt dann das Verwaltungsgericht: "ist ja alles traurig - aber ihr (Verwaltungsbehörde) müsst jetzt in die Gänge kommen.... Meine Schwester war im Rahmen ihrer "dienstlichen Tätigkeit" beim Regierungspräsidium Darmstadt mit solchen Vorgängen befasst - und erzählte mir, wie das "verwaltungsintern" gehandhabt wird: "...Die Beschwerde kommt an, das Urteil auch - das legen wir dann zuoberst auf den Ablageberg - und den arbeiten wir dann von unter her durch..... und wenn das dann noch 'n Jahr dauert - dauerts halt, und wenn dann noch ein Gerichtsurteil kommt, wird's halt wieder oben auf gelegt....".

Grundsatzurteile haben weniger Einfluss als man gemeinhin denkt. Erstens halten sie nur solange, solange sie nicht durch das nächste Grunsatzurteil in gleicher Sache abgeändert werden. Zweitens werden sie zwar eigentlich als "rechtsverbindlich" angesehen; der einzelne Richter kann sich trotzdem unter Berufung auf die - an und für sich gut gemeinte - "richterliche Unabhängigkeit" darüber hinweg setzen. Dem Betroffenen bleibt dann nur "die nächste Instanz", und das ist u.U. teuer....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Du wolltest ja auch nichts von oder mit der Frau, nicht wahr? Da hatte der Beamte ja nicht ganz Unrecht. Du wolltest ihr ja nur einen Gefallen tun und ihr und ihrer Tochter helfen, einen Aufenthaltsstatus zu erschleichen und den deutschen Staat zu betrügen. Wahrscheinlich auch den Steuerzahler, aber Deine Auslassungen hinsichtlich Sozialhilfe oder nicht habe ich nicht mehr im Kopf.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Nun Jäger - ich wollte einer Restfamilie ersparen, dass sie sich im "Heimatland" prostituieren muss. Es mag durchaus sein dass es Deinem Rechtsempfinden zuwider ist, andere Menschen vor einem "Schicksal" zu bewahren, das man sich selbst nicht wünscht..... - dass lässt allerdings keine Rückschlüsse auf "Recht", sondern eher auf "Gerechtigkeit" zu. Wie "gerecht" ist das "Recht" das Andere zur Prostitution zwingt....? Im Übrigen: "...die ist ja nur Zigeunerin und das sind doch alles Verbrecher...", ist ja wohl keine Aussage, bei der "der Beamte im Recht ist" - solltest Du dieser Meinung sein, gehörst Du wohl nicht zu den Demokraten in "diesem unserem Lande"...?

Womit ich zum nächsten Umstand komme: Dem Grundgesetz nach "sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich" - der Praxis nach sind durchaus einige Menschen "gleicher" als andere Menschen. Denn - man ist oftmals gezwungen sich einen Rechtsbeistand zu nehmen - üblicherweise ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin. Diese berechnen ihre Honorare - nach einem Gesetz (wie könnte es auch anders sein...) und das nennt sich "Bundeseinheitliche Rechtsanwalts-Gebührenordnung", kurz BRAGO.

Im Zivilrecht - dazu gehört auch das Wirtschaftsrecht und das Personenstandrecht, ebenso das Verwaltungsrecht - und (Klabautermann...:D ) das Seerecht - wird entweder von der klagenden Partei ein "Streitwert" beantragt, oder vom Gericht ein Streitwert festgesetzt. Nach diesem Streitwert bemessen sich "Gerichtskosten" sowie der BRAGO-Satz des Winkeladvokaten.... Allerdings lässt die BRAGO durchaus auch Honorarsätze zu, die "nach oben hin" fast ungedeckelt sind. Und - solange der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin das Honorar ordnungsgemäss versteuert - macht es in der Regel auch nix wenn das Honorar aus "illegaler Handlung" stammt (in den seltensten Fällen kann ein Gericht den Nachweis führen, das z.B. Gelder aus Steuerbetrug zur Zahlung des Rechtsanwaltshonorar's eingesetzt wird.... kann die Staatsanwaltschaft den Nachweis nämlich führen - wird das "Vermögen" vorher beschlagnahmt und der juristische Bevollmächtigte erhält nur Pflichtverteidiger-Honorar. Ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin tut also im Zweifelsfalle gut daran, die Herkünfte der Honorargelder im Verfahren tatkräftig zu verschleiern - sonst ist nix mehr mit " die neue Mercedes von das Geliebte....").

Je besser - geschickter - ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin darin ist, entweder Umstände zu zeigen, die eine Verurteilung des Mandanten unwahrscheinlich machen, oder das geltende Recht auszulegen, damit im Interesse des Mandanten keine Verurteilung erfolgt, oder - sehr selten -den Nachweis führen kann, das ein Beklagter tatsächlich unschuldig der Klage gegenüber steht, um so mehr Geld bekommt er/sie. Da - kann man stellenweise schon von ausgehen, dass sich "Leistung lohnt".... Für denjenigen, der nun selbst eine Klage anstrengen muss oder einen Verteidiger dringend benötigt - kann es da von Übel sein, wenn er oder sie nicht über das notwendige "Kleingeld" verfügt, um sich einen wirklich "guten" (sprich: erfolgreichen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ) "an Land zu ziehen". Wodurch - Grundgesetz hin oder her - die Chancen auf einen positiven Ausgang einer Verhandlung für den Armen erstmal ziemlich beschissen sind.... Interessanterweise zählt nicht immer "das Honorar" als Bewertungsmassstab dafür, wie gut ein Rechtsanwalt ist - ich habe schon "schweineteure" Rechtsanwälte kennen gelernt, deren Mandanten ich die Schriftsätze "vorgeschrieben" habe, die dann "1:1" von RA übernommen wurden - und der RA hat letztlich sich nur für seine "Reputation aus früheren Jahren" bezahlen lassen, nicht aber für tatsächliche Leistung....

Da ich gerade gesehen habe, wie unsachlich der Thematik gegenüber Jäger im Chat das Thema breittritt:

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, das es den im Ausländerrecht verankerten Begriff der "Scheinehe" juristisch gar nicht gibt: Erstens liegt es unter Berücksichtigung des Grundrechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit an jedem der Ehepartner selbst, wie sie ihre Ehe ausgestalten, und zweitens verbietet sich ein direkter Eingriff in die Art der Eheführung aus dem Grundrecht des besonderen Schutzes von Ehe und Familie.

Der einzigste Grund die Rechtgültigkeit einer Ehe anzuzweifeln besteht dann, wenn zur Eheschliessung Honorargelderzahlung Bedingung ist..... was in meiner Ehe nachweislich nicht der Fall war.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Wer redet von Scheinehe? Du fantasierst. Und für die "Verleumdung" solltest Du Dich besser entschuldigen. Deine Beweggründe für Deine Eheschließung hast Du oft genug geschildert.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Moin ThomasausBerlin;
Nun Jäger - ich wollte einer Restfamilie ersparen, dass sie sich im "Heimatland" prostituieren muss. Es mag durchaus sein dass es Deinem Rechtsempfinden zuwider ist, andere Menschen vor einem "Schicksal" zu bewahren, das man sich selbst nicht wünscht..... - dass lässt allerdings keine Rückschlüsse auf "Recht", sondern eher auf "Gerechtigkeit" zu. Wie "gerecht" ist das "Recht" das Andere zur Prostitution zwingt....? Im Übrigen: "...die ist ja nur Zigeunerin und das sind doch alles Verbrecher...", ist ja wohl keine Aussage, bei der "der Beamte im Recht ist" - solltest Du dieser Meinung sein, gehörst Du wohl nicht zu den Demokraten in "diesem unserem Lande"...?
Das nicht jedes Land die Gesetze aus Mitleid für andere Menschen einfach ändern kann ist aber auch klar oder? Natürlich ist ein Beamter der sowas sagt ein Blödmann, trotzdem muß das Land dessen Staatsangehörigkeit sie hat für sie sorgen und nicht du mit Hilfe der ARGE.


Womit ich zum nächsten Umstand komme: Dem Grundgesetz nach "sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich" - der Praxis nach sind durchaus einige Menschen "gleicher" als andere Menschen. Denn - man ist oftmals gezwungen sich einen Rechtsbeistand zu nehmen - üblicherweise ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin. Diese berechnen ihre Honorare - nach einem Gesetz (wie könnte es auch anders sein...) und das nennt sich "Bundeseinheitliche Rechtsanwalts-Gebührenordnung", kurz BRAGO.
Ja ab dem Landgericht gibts Anwaltszwang...leider. Es ist auch immer wieder zu beobachten das Rechtsanwälte die Kosten absichtlich in die Höhe treiben.


Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, das es den im Ausländerrecht verankerten Begriff der "Scheinehe" juristisch gar nicht gibt: Erstens liegt es unter Berücksichtigung des Grundrechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit an jedem der Ehepartner selbst, wie sie ihre Ehe ausgestalten, und zweitens verbietet sich ein direkter Eingriff in die Art der Eheführung aus dem Grundrecht des besonderen Schutzes von Ehe und Familie.

Der einzigste Grund die Rechtgültigkeit einer Ehe anzuzweifeln besteht dann, wenn zur Eheschliessung Honorargelderzahlung Bedingung ist..... was in meiner Ehe nachweislich nicht der Fall war.....


Wenn es denn eine richtige Ehe ist, eine Aufenthaltsehe zur Erschleichung eines unrechtmässigen Aufenthaltes auf Kosten des Volkes ist und bleibt strafbar. Es ist auch strafbar wenn keine Gelder geflossen sind!



Das Eingehen einer Scheinehe steht in Deutschland nicht unter Strafe. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Strafbar macht sich dabei auch der deutsche Ehegatte, der die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt. Für die Strafbarkeit ist es ohne Belang, ob die Scheinehe gegen Bezahlung eingegangen und nach außen als gelebte Ehe dargestellt wurde oder die Handlungen aus anderen, nicht-monetären Motiven erfolgten. Weiterhin ist es für die Verwirklichung des Straftatbestandes unerheblich, ob tatsächlich auf Grund der unrichtigen Angaben ein Aufenthaltstitel erlangt wurde oder nicht

Scheinehe



Wie wird von Seiten der Behörden vorgegangen, um eine “Aufenthaltsehe” festzustellen?

BeamtInnen mit fremdenpolizeilichen Aufgaben kontrollieren, ob eine aufrechte Gemeinschaft von Tisch und Bett besteht: Finden sich in dem von beiden Eheleuten angegebenen Wohnsitz nicht ausreichend Fotos, die gemeinsame Momente festhalten, im Bad Zahnbürsten und Waschutensilien, die zuordenbar sind, kennen die Nachbarn beide Personen, werden sie gemeinsam gesehen? Können Fragen zur jeweiligen Familie des Partners beantwortet werden? (Geburtstage, Namen von Familienmitglieder etc.) Die Befragungsvarianten sind vielseitig und ausgeklügelt und für manche Beteiligten ein Akt der Abwertung und Erniedrigung.


JASYL.AT | “Aufenthaltsehe”
 

Marabu

Geheimer Meister
31. Januar 2011
130
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Was ich fragen wollte. Ist es noch eine Scheinehe, wenn Kinder daraus entstehen und ist die Bedingung einer Scheinehe das gemeinsame Wohnen oder wie kann man eine Scheinehe ansehen. Bei einer Zeugung von Kinder wäre die Ehe aber rechtlich vollzogen, mit all den daraus entstehenden gesetzlichen Bürgerrechten.

Wenn diese Verhaltensweise nun jeder Bürger tätigen würde, dann müssten wir eigentlich mehr Steuern bezahlen, damit alle Notleidenden der Welt versorgt werden können.

Doch wie versorgt ein kleiner Staat die Not der Welt ?
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo Marabu;

Was ich fragen wollte. Ist es noch eine Scheinehe, wenn Kinder daraus entstehen und ist die Bedingung einer Scheinehe das gemeinsame Wohnen oder wie kann man eine Scheinehe ansehen. Bei einer Zeugung von Kinder wäre die Ehe aber rechtlich vollzogen, mit all den daraus entstehenden gesetzlichen Bürgerrechten.

Ich sags mal aus dem Bauch raus. Sobald ein Kind in Deutschland einen deutschen Elternteil hat, hat die ganze Familie natürlich deutsche Rechte, wenn die Ehe hinterher scheitert, ist das Aufenthaltsrecht ja trotzdem nicht "unrechtmässig" erworben worden.

Wenn diese Verhaltensweise nun jeder Bürger tätigen würde, dann müssten wir eigentlich mehr Steuern bezahlen, damit alle Notleidenden der Welt versorgt werden können.

Doch wie versorgt ein kleiner Staat die Not der Welt ?

Das sind ja nur Einzelfälle, würde es keine Grenzen in diesem Bereich geben, wäre dem Missbrauch der Ehe und den damit verbundenen Rechten und Pflichten, Tür und Tor geöffnet.
 

Marabu

Geheimer Meister
31. Januar 2011
130
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo Bona-Dea

gibt es da eine Statistik für diese Scheinehen ?

Frauen haben den Nachteil, wenn sie in finanzieller Notlage sind, daß sie einen Partner finden müssen, der sie heiratet, oft müssen sie sich auch prostituieren. Oder ihre Kinder. Deshalb ist es ihnen auch egal, daß die Partner austauschbar sind. Eine 250 kg schwere Frau wird es in dieser Beziehung schwerer haben, passende Partner zu finden als junge Frauen, von denen sich Männer noch etwas erwarten. Mit den Jahren gewöhnen sich die Partner aneinander und halten lange die Partnerschaft aufrecht. Meistens spielen Emotionen eine große Rolle. Zur Enttäuschung wird es nur, wenn sich der Partner betrogen fühlt und dann Trennungsstriche zieht. Aber es ist vielleicht der einzige Weg, in Deutschland bleiben zu dürfen. Gekränkte Partner können dann lange nicht verzeihen und beißen sich an dem Thema fest. Meistens vergessen sie, was sie über lange Jahre geschrieben haben und warum kämpfen sie dagegen an, die Sache objektiver zu betrachten. Dann würde sich der innere Knoten lösen können.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Moin, moin Bona-Dea,

der Wiki-Link zeigt schon mal deutlich auf wie das mit den "rechtsverbindlichen Kommentierungen" so ist: Das hat im Wiki "einer" geschrieben, der die Beck-Kommentierung kennt.... Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach anders entschieden, sich jedoch gleichzeitig davor "gedrückt", ein Grundsatzurteil abzugeben. Was in jedem Einzelfall bedeutet das man u.U. bis zum Bundesverfassungsgericht klagen muss. Und das kostet Geld, und das haben in der Regel "Ausländer" und deren Partner/innen nicht....

Der besondere Schutz von Ehe und Familie hat deswegen in Deutschland Verfassungsrang, weil im sogenannten "Dritten Reich" Menschen vom Staat oftmals gezwungen wurden, sich scheiden zu lassen - weil der Partner oder die Partnerin Jude war. Dem wollten die "Mütter und Väter des Grundgesetzes" einen Riegel vorschieben - was aber dank der diskriminierenden Rechtsauffassung eines diskriminierenden "Ausländerrechtes" nicht so ganz gelang. Und dass das "Ausländergesetz" diskriminierenden Charakter hat - liegt wieder an der Auslegung, Kommentierung.... Letztlich entscheidet die Meinung eines Konsortiums von "Rechtsgelehrten" über die Art der Anwendbarkeit eines Gesetzes - das ist in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland dann auch nicht anders als in der "islamischen Volksrepublik Iran", wo die Ayatollah's mit ihren Kommentierungen zum Qur'an über Wohl und Wehe der Bürger entscheiden.,....

Der Einwand von Marabu zeigt deutlich, worum es in der Sache wirklich geht: Nicht um Menschenrecht - um Geld geht's...... Das "arme kleine Deutschland" - das vom Bruttosozialprodukt her zu den reichsten Staaten der Welt gehört - hat nicht die "Mittel" um dem Menschenrecht Genüge zu verschaffen..... was für ein Armutszeugnis....

Da steht Deutschland allerdings nicht alleine. Die Praxis der Italiener, Flüchtlinge auf wurmstichigen Booten im Mittelmeer lieber ersaufen zu lassen, als sie an die sichere Küste zu transportieren, spricht hier Bände.... und dass das fallweise so ist, kann man nicht nur "den Italienern" anlasten, sondern muss der ganzen EU angelastet werden. Denn die ganze EU hat beschlossen dass sie "zu arm" ist um den Verfolgten der Welt eine Chance zu bieten - und die ganze EU schaut auch ziemlich tatenlos zu, wenn es sich abzeichnet das Menwschen aus wirtschaftlicher Not ihre Heimat verlassen müssen. Man könnte mit den Mitteln der EU auch den Menschen helfen, damit sie in ihrer Heimat menschenwürdig leben können - aber das will ja auch keiner. Die Menschen ersaufen zu lassen oder sie vor Ceuta von marokanischen Verbrechern zusammen schlagen zu lassen, scheint "billiger" zu sein....

Dein "Bauchgefühl" trügt nicht, Bona: Gehen aus der Verbindung zwischen Ehepartnern unterschiedlicher Nationalität Kinder hervor, so haben diese Kinder Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit diesem Anspruch ist das grundsätzliche Aufenthaltsgewährungsrecht des nicht-deutschen Elternteils verbunden. Trotzdem kann dieses Aufenthaltsgewährungsrecht "teuer" erkauft sein - meine Ex-Frau musste einen "integrationskurs machen, obwohl sie nach der Massgabe des Aufenthaltsgewährungsverordnung (sowas gibt's in Berlin) alleine wegen der Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland automatisch unbegrenzten Aufenthaltsstatus haben müsste. Bei meiner Ex-Frau - ist die Massnahme positiv, und ohne richtige Kenntnis von der Rechtslage zu haben, hat sie von sich aus über das Jobcenter eine "Deutschlernmassnahme" beantragt (auch ohne mein Wissen, sonst hätte ich ihr ja den Antrag geschrieben). Warum - einfach weil meine Frau nachher) gesagt hat:" Ich verstehen fast alles, und Kinder fast alles können lesen. Aber ich in Bosna nur 3 Jahr Schul und nix können lesen Bosna und wenig können lesen deitsch. Das Scheisse wenn Kinder aus Haus...."..... Für's "Behördendeutsch" in "Amtsbriefen - wird sie aber fast immer einen "Dolmetsch" brauchen - das geht aber nicht nur "Ausländern" so.....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Ich halte es für unmöglich, juristische Fragen mit jemandem zu diskutieren, der zur eindeutigen Schilderung eines Sachverhalts oder zum Zitat einer Entscheidung oder Rechtsnorm weder willens noch in der Lage ist. Das hier ist wieder einmal ein Schwafelthread.
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Nicht um Menschenrecht - um Geld geht's...... Das "arme kleine Deutschland" - das vom Bruttosozialprodukt her zu den reichsten Staaten der Welt gehört - hat nicht die "Mittel" um dem Menschenrecht Genüge zu verschaffen..... was für ein Armutszeugnis....

Da steht Deutschland allerdings nicht alleine. Die Praxis der Italiener, Flüchtlinge auf wurmstichigen Booten im Mittelmeer lieber ersaufen zu lassen, als sie an die sichere Küste zu transportieren, spricht hier Bände.... und dass das fallweise so ist, kann man nicht nur "den Italienern" anlasten, sondern muss der ganzen EU angelastet werden. Denn die ganze EU hat beschlossen dass sie "zu arm" ist um den Verfolgten der Welt eine Chance zu bieten - und die ganze EU schaut auch ziemlich tatenlos zu, wenn es sich abzeichnet das Menwschen aus wirtschaftlicher Not ihre Heimat verlassen müssen. Man könnte mit den Mitteln der EU auch den Menschen helfen, damit sie in ihrer Heimat menschenwürdig leben können - aber das will ja auch keiner. Die Menschen ersaufen zu lassen oder sie vor Ceuta von marokanischen Verbrechern zusammen schlagen zu lassen, scheint "billiger" zu sein....
Naja, wenn die EU das macht, dann macht ein anderer hier wieder einen Thread auf darüber wie böse die Entwicklungshilfe doch ist und wie sehr die EU die anderen Länder in Armut drückt.

Ich will mal dazu zwei plakative Dinge sagen:
1. Wären die Europäer in der schlechten Zeit nach dem WKII einfach kollektiv ausgewandert, dann gäbe es heute das "Paradies" EU überhaupt nicht in das all die Armen ziehen wollen.
2. Thomas, mach einfach deine Haustür auf und gebe bekannt bei dir kann einfach jeder der will einziehen, er wird von dir versorgt werden. Dann wirst Du Ruck-Zuck sehen wohin unkontrollierte Zuwanderung führt. Das gilt im großen Maßstab auch für wirtschaftsstarke Länder.

Und die angeführten Mißstände in der Justiz existieren sicherlich. Aber auch hierzu mal zwei Dinge zum nachdenken:
1. Was ist denn die Alternative? ... Faustrecht. Das will auch wieder keiner.
2. Fragt euch mal ob ihr in der Lage wäret, ganz gleich ob mit oder ohne Hilfe durch Gesetze, immer gerechte, menschliche und dem Einzelfall gerecht werdende Urteile fällen zu können. Damit will ich keineswegs alles schönreden was zweifellos in der Justiz schiefläuft, aber die vorgebrachte Kritik erscheint mir doch etwas zu einseitig und pauschal.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Ich halte es für unmöglich, juristische Fragen mit jemandem zu diskutieren, der zur eindeutigen Schilderung eines Sachverhalts oder zum Zitat einer Entscheidung oder Rechtsnorm weder willens noch in der Lage ist. Das hier ist wieder einmal ein Schwafelthread.

Wir kommen noch dazu, Jäger.... Du kannst nicht davon ausgehen dass jeder der hier mit liest über fundierte juristische Grundkenntnisse verfügt, und Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass viele Menschen die Diskrepanz zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" fühlen können. Falls Du natürlich erwartest, man könne hier im WV-Forum anhand eines oder mehrere Grundatzurteile eine genaue juristische Analyse nebst Kommentierungen und Querverweise erstellen, dann wirst Du wohl enttäuscht werden - dafür wäre ein NJWZ-Forum erforderlich (NJWZ -"Neue Juristische Wochenzeitung").

Hier geht's in erster Linie um Grundsatzfragen - "wie ist das denn mit Menschenrechten und der Rechstssprechung"... zum Beispiel...... und "welche Bindungswirkung haben denn Statuten wie die internationalen Menschenrechte im Staatswesen aus juristischer Sicht"... als nächstes Beispiel.

Bei "cosmo-tv" läuft gerade eine Sendung über die Situation kosovarischer Flüchtlinge in Deutschland - am Beispiel einer Frau die - aus welchen Gründen auch immer - einen deutschen Mann geheiratet hat und von diesem Mann 5 Monate lang schikaniert, misshandelt, geschlagen wurde. Und man sagte ihr: Du kannst Dich nicht scheiden lassen, weil Du dann in den Kosovo woeder abgeschoben wirst - die Ehezeit ist einfach zu kurz". Die Frau muss sich also von ihrem deutschen Ehemann prügeln und vergewaltigen lassen, bis die Ehezeit lang genug ist, damit sie nach einer Scheidung nicht abgeschoben wird.... Wie verträgt sich das mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, Jäger? Könnte man darüber reden, ob hier Rassismus mit der Waage der Justiz gepflegt wird?

Aber - ich vermute mal - das "passt" nicht in Deine Denkart - und wird deswegen auch nur als "Geschwafel" abgetan.... Kennste das, Jäger: "Du hättest als weise gegolten - wenn Du geschwiegen hättest....".....?! Aber vielleicht kommt ja noch was von Dir, worüber man sich wirklich so unterhalten kann, das Alle was davon haben....

- - - Aktualisiert - - -

2. Thomas, mach einfach deine Haustür auf und gebe bekannt bei dir kann einfach jeder der will einziehen, er wird von dir versorgt werden. Dann wirst Du Ruck-Zuck sehen wohin unkontrollierte Zuwanderung führt.l.

jetzt ist die "Straftat" verjährt, da kann ich's ja sagen: Ich habe zwei Jahre lang einen Ukrainer bei mir wohnen lassen - der den einzigsten Fehler hatte, das er eben aus der Ukraine stammte.... Der Mann hat nicht "dem Sozialamt auf der Tasche gelegen" - der hat sich für 20.- DM "Tageslohn" ausbeuten lassen.... klar. mit diesem Sklavenlohn konnte der keine Wohnung mieten.... Und wenn sein "Arbeitgeber" mal wieder kein Geld für seine Arbeit hatte, dann haben wir meine schmalen Einkünfte geteilt - wenn's für eine Billigpizza reicht, reicht's auch für zwei.... Der Mann würde vermutlich heute noch bei mir wohnen - wenn seine Mutter nicht schwer erkrankt wäre und er wegen der Krankheit der Mutter nicht wieder ausgereist wäre....

In einem komplexen Staatswesen mit mehreren Millionen Einwohnern - kann man nicht allen Einwohnern gerecht werden. Aber - man kann sich darum bemühen - und das Bemühen fehlt in weiten Teilen Deutschlands, in der EU, auf der ganzen Welt.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Ich bin nicht enttäuscht. Ich konnte mir schon denken, daß man mit Dir nicht vernünftig über juristische Fragen reden kann.

Es gibt kein Menschenrecht auf Aufenthalt in Deutschland. Das sollte die Kosovarin nicht hindern, ihren Mann anzuzeigen und strafrechtlich verfolgen zu lassen.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo ThomasausBerlin;

Wir kommen noch dazu, Jäger.... Du kannst nicht davon ausgehen dass jeder der hier mit liest über fundierte juristische Grundkenntnisse verfügt, und Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass viele Menschen die Diskrepanz zwischen "Recht" und "Gerechtigkeit" fühlen können. Falls Du natürlich erwartest, man könne hier im WV-Forum anhand eines oder mehrere Grundatzurteile eine genaue juristische Analyse nebst Kommentierungen und Querverweise erstellen, dann wirst Du wohl enttäuscht werden - dafür wäre ein NJWZ-Forum erforderlich (NJWZ -"Neue Juristische Wochenzeitung").

Hier geht's in erster Linie um Grundsatzfragen - "wie ist das denn mit Menschenrechten und der Rechstssprechung"... zum Beispiel...... und "welche Bindungswirkung haben denn Statuten wie die internationalen Menschenrechte im Staatswesen aus juristischer Sicht"... als nächstes Beispiel.


In Zeiten wo die Prozesskostenhilfe abgeschafft werden soll und es keineswegs sicher ist, ob einen der eigene Rechtsanwalt gut ertritt oder ob er nur mehr verdienen will, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als uns auch auf dem Gebiet Jura, ein Grundwissen anzueignen.



Bei "cosmo-tv" läuft gerade eine Sendung über die Situation kosovarischer Flüchtlinge in Deutschland - am Beispiel einer Frau die - aus welchen Gründen auch immer - einen deutschen Mann geheiratet hat und von diesem Mann 5 Monate lang schikaniert, misshandelt, geschlagen wurde. Und man sagte ihr: Du kannst Dich nicht scheiden lassen, weil Du dann in den Kosovo woeder abgeschoben wirst - die Ehezeit ist einfach zu kurz". Die Frau muss sich also von ihrem deutschen Ehemann prügeln und vergewaltigen lassen, bis die Ehezeit lang genug ist, damit sie nach einer Scheidung nicht abgeschoben wird.... Wie verträgt sich das mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, Jäger? Könnte man darüber reden, ob hier Rassismus mit der Waage der Justiz gepflegt wird?

Sie kann aber Anzeige machen und ausziehen und sich dann später scheiden lassen.


In einem komplexen Staatswesen mit mehreren Millionen Einwohnern - kann man nicht allen Einwohnern gerecht werden. Aber - man kann sich darum bemühen - und das Bemühen fehlt in weiten Teilen Deutschlands, in der EU, auf der ganzen Welt.

Man kann sich auch auf legale Weise bemühen, jemanden langfristig eine Aufenthaltserlaubnis zu beschaffen, wenn dieser die Prinzipien dieses Staates akzeptiet und hier leben möchte.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Die Prozeßkostenhilfe soll nicht abgeschafft werden. Woher beziehst Du solche Tatarenmeldungen?
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo Ein wilder Jäger,

Die Prozeßkostenhilfe soll nicht abgeschafft werden. Woher beziehst Du solche Tatarenmeldungen?

Aus dem Web und den Nachrichten......


Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches in erster Linie wieder nur die Armen treffen wird. Die Prozesskostenhilfe soll abgeschafft werden. Diese wurde im Jahr 1981 von Innenminister Gerhart Baum (FDP) während der rot-gelben Koalition eingeführt.

In Zukunft werden Arme ihr Recht nur noch einklagen können, wenn sie einen Kredit bekommen. Damit sollen die Bundesländer um 65 Millionen Euro entlastet werden.

Arme werden bald nicht mehr vor Gericht ziehen können: Prozesskostenhilfe soll weg
 

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