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Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

jetzt ist die "Straftat" verjährt, da kann ich's ja sagen: Ich habe zwei Jahre lang einen Ukrainer bei mir wohnen lassen - der den einzigsten Fehler hatte, das er eben aus der Ukraine stammte.... Der Mann hat nicht "dem Sozialamt auf der Tasche gelegen" - der hat sich für 20.- DM "Tageslohn" ausbeuten lassen.... klar. mit diesem Sklavenlohn konnte der keine Wohnung mieten.... Und wenn sein "Arbeitgeber" mal wieder kein Geld für seine Arbeit hatte, dann haben wir meine schmalen Einkünfte geteilt - wenn's für eine Billigpizza reicht, reicht's auch für zwei.... Der Mann würde vermutlich heute noch bei mir wohnen - wenn seine Mutter nicht schwer erkrankt wäre und er wegen der Krankheit der Mutter nicht wieder ausgereist wäre....
Dass ist ja sehr edel von dir, aber dir ist schon klar dass Du damit in Wahrheit nicht geholfen, sondern die Situation allgemein verschlimmert hast?
Du hast aus deiner Tasche den Ausbeuter finanziert, der konnte nun nämlich jemanden finden der für 20DM am Tag für ihn malocht. Damit wurde er also davon entlastet jemanden anständig zu entlohnen.
Also hast Du potentiell eine ordentlich entlohnte Vollzeitstelle zerstört und den betreffenden Ukrainer mit in dieses Ausbeute-Verhältnis gezwungen. Und vielleicht hat sein Bruder von deiner Hilfe gehört und kam auch nach Deutschland ... mit dem Effekt dass der Ausbeuter nun zwei Ukrainer hatte die um den Job wetteiferten und somit konnte er den Lohn auf 10DM am Tag drücken.

Und hätte es bei dir auch für 3, 4, 5, ... 1000 Billigpizzen gereicht?

Nein? Genau dass ist nämlich der Grund warum man nicht einfach zulassen kann dass jeder nach belieben in andere Wirtschaftsräume einwandert.
Es zerstört langfristig das angeblich so gelobte Land und am Ende stehen alle mit weniger da. Wenn Einwanderung kontrolliert erfolgt, können dagegen positive Effekte entstehen. Dass ist der Grund für Legale und Illegale Einwanderung - eine Bewertung des menschlichen Wertes ist damit keineswegs bezweckt.

Definitiv ist es so, dass mit der Unterstützung von illegaler Einwanderung in jedweder Form - sei es durch solche Leistungen wie die deine, sei es durch staatliche Hilfen für illegale Einwanderer - das Elend nur vergrößert wird. Die Wirtschaftsleistung des Landes sinkt und es werden noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge angezogen, weil es ja eben etwas gibt, selbst wenn man illegal ist. Dadurch hat das Land in das eingewandert wird immer mehr relativ unqualifizierte Arbeitskräfte, dem Land aus dem ausgewandert wird fehlen aber gerade die jungen, kräftigen Leute und es bleiben nur noch die alten, kranken Mütter ... eine Abwärtsspirale für beide Länder.
 

Klabautermann

Geheimer Meister
24. Februar 2013
418
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Also wenn ich mich richtig erinnere verjährt deine Straftat nicht Thomas,

§ 233 StGB Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft - dejure.org

aber vielleicht weis jemand wo Verjährung nachzulesen ist ?

Ergänzung,

Habe noch schnell mit einem anderen Kapitän Telefoniert er meint es verjährt aber die Ahndung der Tat verjährt nicht.

Mich würde hier der kommentar von Jemanden freuen der Rechtskundig die Richtige Passage im Gesetz benennen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.113
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Steht im Allgemeinen Teil:

§ 78 StGB schrieb:
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 ) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Dass ist ja sehr edel von dir, aber dir ist schon klar dass Du damit in Wahrheit nicht geholfen, sondern die Situation allgemein verschlimmert hast?
Du hast aus deiner Tasche den Ausbeuter finanziert, der konnte nun nämlich jemanden finden der für 20DM am Tag für ihn malocht. Damit wurde er also davon entlastet jemanden anständig zu entlohnen.
Also hast Du potentiell eine ordentlich entlohnte Vollzeitstelle zerstört und den betreffenden Ukrainer mit in dieses Ausbeute-Verhältnis gezwungen..

Das ist sehr einseitig gedacht, Viminial: Es stellen sich nämlich folgende Fragen:

1. Der Mann ist hier - warum wohl? Weil es ihm zuhause so unwahrscheinlich gut geht? In der Zeit in der Pawel - so heisst er - hier nach Deutschland kam, war es nicht "unüblich" dass in der Ukraine - mitten in Europa (oder am europäischen Rand, wie man's nimmt) Menschen im Winter verhungern....
2. Welcher "Unternehmen" der legal wirtschaftet, setzt darauf dass "Billigsklaven aus dem Osten" seine Vollzeitstellen abschaffen?
3. Pawel hat was gelernt - Radio- und Fernsehtechniker - aber darauf konnt' er sich hier nicht berufen. Also blieben "Handlangerarbeiten"... Welcher Unternehmer im Baugewerbe, Baunebengewerbe, in der Recyclingstechnik stellt eigentlich heute noch Menschen "Vollzeit" ein, bei einer Entlohnung wo die Menschen auch vom Job leben können? Es gibt welche - aber die sind dünn gesäat....
4. Was ist eigentlich so schlimm daran, den Reichtum zu teilen - sodass am Ende alle mit weniger dastehen?
5. Was bedeutet eigentlich "abwärts" und "aufwärts"?

Kucke da - der Jäger hat das Zitat (Auszug aus dem StGB) nicht ordnungsgemäss verlinkt.... Oioioi- wenn das die Forumsjuristen wüssten.... :D

- - - Aktualisiert - - -

Hallo ThomasausBerlin;

Man kann sich auch auf legale Weise bemühen, jemanden langfristig eine Aufenthaltserlaubnis zu beschaffen, wenn dieser die Prinzipien dieses Staates akzeptiet und hier leben möchte.

Hallo Bona,

es ist fast unmöglich einem Nicht-EU-Bürger in Deutschland einen gesicherten Aufenthalt auf legalem Wege zu verschaffen. Wer als "politisch Verfolgter" vom Asyl abgelehnt wird - dem bleibt manchesmal nur die Illegalität. Das Überleben in der Illegalität ist für die Betroffenen meistens immer noch besser, als das Verhungern in der Heimat - in Einzelfällen auch die fortgesetze Verfolgung in der Heimat. Dazu muss man wissen: Wenn ein Referatsleiter in Kenia Urlaub macht - wird der wohl kaum eine Kenianerin als "Verfolgte" anerkennen, weil "man kann da ja gefahrlos Urlaub machen"... Das es einen Unterschied zwischen dem Touristen und den Einwohner gibt, kommt dem Mann nicht in den Sinn.... Für das Auswärtige Amt zählt Kenia zu den "stabilen Staaten" - hat man doch gute wirtschaftliche Beziehungen zu den Machthabern aufgebaut.... und so wird die Kenianerin halt abgeschoben....

Irgendwer hat den Einwand gebracht: "Es gibt kein Menschenrecht auf Aufenthalt" - so? Vielleicht sollte man an dieser Stelle zwischen "geschriebenem Recht" und "ethisch-moralischen Recht" unterscheiden. Das "geschriebene Recht" kennt explizit tatsächlich kein "Menschenrecht auf Aufenthalt" - was eigentlich nur beweist was wir doch für Barbaren sind.....
 

Klabautermann

Geheimer Meister
24. Februar 2013
418
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Lieber Thomas,

zuerst einmal du hast eine Straftat begangen, richtiger sogar mehrere. Du brüstest dich öffentlich damit. Das ist in Meinen Augen verwerflich.

FGassen wir einmal zusammen, die Straftat ist verjährt die Ahndung verjährt nie. Das heist bis an dein Lebensende hängt dies wie ein Damoklesschwert über dir. Würde mich ein Illegaler Ausländer um Rat Bitten wüsste ich was ich zu tun habe. Zuerst einmal würde ich Ihm eine Kirchengemeinde Vorschlagen in der er als Opfer von Menschenhandel Kirchenasyl bekommen kann. Dann würde ich die mir zur Kenntniss gelangte Straftat anzeigen.

Arbeit ist genug da. Ein Radio und Fernsehtechniker kann zum beispiel sich auf einem Schiff bewerben. Aktuell per heute 13.423 Offene stellen im Register. Als Ukainer mit Russisch kenntnissen wäre er ein begehrter Arbeiter auf See. Die vergütung sind 600€ Monatlich Netto + Freies Essen+Freie Getränke+Freie Unterkunft. Dazu Zollfreier einkauf von Zigaretten und Alkohol. Nun ich hätte mich nicht Strafbar gemacht und einem Menschen geholfen.

Würde mir jemand eine Geschichte wie deine als Täter schildern gäbe es für mich nur eine sache, ich würde Ihm zur Selbstanzeige raten.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo Klabautermann;

zuerst einmal du hast eine Straftat begangen, richtiger sogar mehrere. Du brüstest dich öffentlich damit. Das ist in Meinen Augen verwerflich.

FGassen wir einmal zusammen, die Straftat ist verjährt die Ahndung verjährt nie. Das heist bis an dein Lebensende hängt dies wie ein Damoklesschwert über dir. Würde mich ein Illegaler Ausländer um Rat Bitten wüsste ich was ich zu tun habe. Zuerst einmal würde ich Ihm eine Kirchengemeinde Vorschlagen in der er als Opfer von Menschenhandel Kirchenasyl bekommen kann. Dann würde ich die mir zur Kenntniss gelangte Straftat anzeigen.

Man kann jemanden aufnehmen und sich dann in Ruhe über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.


Würde mir jemand eine Geschichte wie deine als Täter schildern gäbe es für mich nur eine sache, ich würde Ihm zur Selbstanzeige raten.
Niemand muß sich selbstanzeigen und in diesem Fall wozu auch, aber seine eigene Sichtweise zu überdenken, in dem Sinne wie es auch Viminal zu bedenken gab halte ich für sinnvoll.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Lieber Thomas,

zuerst einmal du hast eine Straftat begangen, richtiger sogar mehrere. Du brüstest dich öffentlich damit. Das ist in Meinen Augen verwerflich.

.

Ich "brüste" mich nicht Klabautermann - ich versuche nur konsequent aufzuzeigen, das man selbst aktiv was tun muss, wenn man mit "den Verhältnissen" nicht zufrieden ist. Damals, als Pawel vor meiner Tür stand - irgendeiner meiner Freunde hat ihn zu mir geschickt und gesagt:" ..der spricht auch englisch und hilft Leuten ohne Geld dafür zu nehmen...".,, habe ich es genauso wie heute als "Unding" empfunden, erstens einen Menschen nur deshalb zu kriminalisieren, weil der den "falschen" Pass hat (hätt er 'nen polnischen Pass gehabt, wäre das alles nicht so wild gewesen...), und zweitens konnte (und kann) ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, einen Menschen einfach so wieder in die Kälte hinaus zu schicken... Wenn wir schon wieder soweit sind das "ein Gewissen haben" ein Verbrechen in Deutschland darstellt - dann sollte ich mir wohl lieber einen Strick nehmen und mich im Tegeler Forst aufhängen....
Und -.,man kann nicht alles wissen... Hätte ich damals gewusst dass der Pawel sein Geld ganz legal auf einem Handelsschiff verdienen kann - hätt' ich den persönlich nach Hamburg zur entsprechenden Reederei gefahren....
 

Klabautermann

Geheimer Meister
24. Februar 2013
418
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

hätt' ich den persönlich nach Hamburg zur entsprechenden Reederei gefahren....

gut, nun weist du es, auch wohin du dich wenden musst passiert soetwas nochmal. Du musst übrigens nicht nach Hamburg. Jeder Kapitän darf einen Schiffspass austellen das ist ein legales Visum mit dem man sich in einem Land aufhalten kann und in Ruhe lösungen suchen.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hier ein interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Deals vor der Verhandlung bleiben erlaubt, wie die Umsetzung der Einschränkungen dann aussehen soll, bleibt mir allerdings ein Rätsel.




"Kein faires Verfahren"

Bei informellen Absprachen noch vor Prozessbeginn stellt das Gericht einem Angeklagten im Normalfall eine mildere Strafe in Aussicht, wenn er ein Geständnis ablegt. Sie sind bei vielen Richtern beliebt. In einer Umfrage für das Gericht hatten knapp 60 Prozent der Befragten eingeräumt, mehr als die Hälfte ihrer Absprachen informell und damit illegal vorgenommen zu haben. Als Hauptgrund hatten sie angegeben, langwierige Beweisaufnahmen vermeiden zu wollen.

Grundgesetz: Verfassungsrichter stellen Bedingungen für Prozess-Deals | Politik | ZEIT ONLINE
 

Anubis83

Geheimer Meister
9. September 2009
372
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Ich finde nicht das Jura ein Buch mit sieben Siegeln ist. Im Grund muß man sich "nur mit Verfassung und dem GG " auseinandersetzen. Weil sie bilden die Grundpfeilen aller darauf folgende Gesetze und bilden das höchste Recht. Ich habe ein Zeitlang mit ähnlichen Dingen zu tun gehabt bin aber oft an der Komplexität des fesamten gescheitert, habe aber dieses Tief überwunden weil ich mich dann auf die Grundgesetze gestürzt habe.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber schickt einen Mitarbeiter ohne Schutz auf ein Gerüst ! Was würden hier für Gestze greifen ?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Frage 1: Welcher Grundgesetzartikel greift da? Antwort 1 Keiner... weil dumnmerweise in erster Linie das Grundgesetz das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, aber nicht das Verhältnis zwischen Chef und Arbeiter regelt....

- - - Aktualisiert - - -

Hier ein interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Deals vor der Verhandlung bleiben erlaubt, wie die Umsetzung der Einschränkungen dann aussehen soll, bleibt mir allerdings ein Rätsel.

Grundgesetz: Verfassungsrichter stellen Bedingungen für Prozess-Deals | Politik | ZEIT ONLINE

Der Hintergrund ist richtig interessant, Bona: Da war also ein normaler Kripobemater an einer Razzia gegen illegale Zigarettenhändler beteiligt. Der Beamte hat ein paar Stangen Zigaretten beschlagnahmt, sie in seinen Zvilstreifenwagen geschmissen - und ist nach Hause gefahren (den Wagen konnte er wohl mitnehmen). Die Kippen lagen dann im Kofferaum - bis ein anderer Kollege den Wagen bekommen hat und die Kippen "entdeckt" hat.....Und dann nahm das interne wie externe Strafverfahren sein Gang, und gipfelte vor dem Gericht mit dem Deal: "Also Diebstahl von beschlagnahmtem Gut, verbunden mit illegalem Zigarettenhandel und Steuerhinterziehung - maximal 4 Jahre Haft. Wenn Du aber gestehst schuldig zu sein - gibt's zwei Jahre auf Bewährung und Du kannst wenisgtens noch Angestellter bei der Polizei sein....".

Einem Kripobeamten glaubt man nicht, dass der - nach einer 12-Stunden-Schicht mit Razzia und beschlagnahmten Kippen - erstens den Bürokratenkram samt Abgabe in der Aservatenkammer am nächsten Morgen machen wollte, und dies einfach "vergessen" hat - vermutlich weil zweitens unsere Kripobeamten doch nicht so üppig bezahlt werden und ein "Zubrot" verständlich zu sein scheint.... Und - mit Rücksicht auf seine weitere berufliche Zukunft - hat der Mann sich "breitkloppen lassen" und die "Schuld" eingeräumt, worauf das Gericht nach Absprache mit RA und StA die mildernden Umstände der Vergesslichkeit angenommen hat....

Soweit so gut - bis dem Beamten gedämmert ist, das auch die Möglichkeit bestanden hätte deas er mit eine blossen disziplinarischen Verwarnung davon gekommen wäre, weil er sich an dem Zogarretten"deal" ja nicht bereichert hat, sondern einfach nicht mehr an die Glimmstengel im Kofferraum gedacht hat. Das Strafurteil selbst konnte er nicht mehr anfechte - also hat er gegen die "Dealpraxis" geklagt, weil die ihm die Chance auf einen fairen Prozess genommen hat....
 

Anubis83

Geheimer Meister
9. September 2009
372
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Wobei der Chef das Grundrecht aber offensichtlich missachtet alle nachfolgende Gesetze und Richtlinien unterliegen diesem einen !!! Das ist leider das was Grundsätzlich immer wieder Missachtet und übersehen wird !
 

subgrounder

Geheimer Meister
5. Januar 2003
180
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber schickt einen Mitarbeiter ohne Schutz auf ein Gerüst ! Was würden hier für Gestze greifen ?

Arbeitsschutzgesetz §3ff.
nicht ganz unwichtig: §15 Absatz 1:
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung
des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.[...]
und §17 Absatz 2 :
(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen
Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten
nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine
Nachteile entstehen.[...]
Konkret heißt das auch, daß der Beschäftigte nicht auf das Gerüst geht, wenn der Arbeitsschutz nicht gewährleistet ist. Falls doch trägt er eine Mitschuld, wenn was passiert.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo subgrounder;


Konkret heißt das auch, daß der Beschäftigte nicht auf das Gerüst geht, wenn der Arbeitsschutz nicht gewährleistet ist. Falls doch trägt er eine Mitschuld, wenn was passiert.

Und in der Praxis heißt das, widersetzt du dich der Anweisung deines Chefs, kannst du gleich nach Haus gehen.....
 

subgrounder

Geheimer Meister
5. Januar 2003
180
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Und in der Praxis heißt das, widersetzt du dich der Anweisung deines Chefs, kannst du gleich nach Haus gehen.....
Das mag bei halbseidenen Beschäftigungsverhältnissen der Fall sein. Aber da interessieren Gesetze sowieso nicht. Siehe z.B. der von Thomasa.B. geschilderte Fall mit dem Ukrainer.
Wie gesagt, widersetzt du dich nicht der Anweisung, bist du mit dran. Kann heißen, die Versicherung zahlt nicht, wenn du im Rollstuhl landest. Na dann herzlichen Glückwunsch.
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Hallo subgrounder;

Das mag bei halbseidenen Beschäftigungsverhältnissen der Fall sein. Aber da interessieren Gesetze sowieso nicht. Siehe z.B. der von Thomasa.B. geschilderte Fall mit dem Ukrainer.
Wie gesagt, widersetzt du dich nicht der Anweisung, bist du mit dran. Kann heißen, die Versicherung zahlt nicht, wenn du im Rollstuhl landest. Na dann herzlichen Glückwunsch.

Beim Deutschen Roten Kreuz, mußten meine Kollegin und ich, per Dienstanweisung, eine demente Dame mit dem Auto zur Sozialstation fahren. Natürlich hatten wir beide keinen Personenbeförderungsschein aber Glück gehabt, dass bis zu unserer Weigerung nichts passiert ist.

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
 
Zuletzt bearbeitet:

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Mit dem Privatwagen, Bona? Dann brauchste keinen PBF - mit einem Dienstwagen sieht das dagegen anders aus.....
 

BigBrian

Geheimer Meister
11. September 2012
127
AW: Jura - ein "Buch mit sieben Siegeln"?

Bei solchen Verfahren kommt dann der Urteilsspruch heraus: "... das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen das....". Genaugenommen führt eine solche Begründung die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum; der Beweis zählt, und nicht die "innere Überzeugung". Da aber auch jeder Mensch seine Überzeugung mit sich herum trägt - ist eine solche Begründung "statthaft".... woraus man zynisch schliessen kann: Wer als Betrüger vor Gericht steht - muss die Überzeugung des Gerichtes in's Wanken bringen. Die rechtliche Würdigung des Straftatbestandes ist dann erst mal zweitrangig.....

Was soll daran absurd sein? Es ist die Destination des Gerichtes eine Entscheidung zu treffen. Und zwar auch dann, wenn es keinen Beweis gibt. An der Stelle stößt man sehr schnell auf eine Schwierigkeit. Ich kann mathematisch beweisen, dass der Satz des Pytagoras stimmt. Ein Beweis im Sinne von: "Etwas Abweichendes ist ausgeschlossen". Diesen Luxus hat aber nur die Mathematik. Schon der Physiker, der behauptet: "Zwei Massenziehen sich an" wird dies nicht im strengsten Sinn beweisen können. Er kann darauf hinweisen, dass bis jetzt alle Beobachtungen ergaben, dass Äpfel zum Boden und nicht in den Himmel fallen. Aber beweisen kann er dies nicht.

Was soll ein zwingender Tatbeweis sein? DNA Spuren oder datyloskopische Spuren sind maximal Kontakt- und Anwesenheitsbeweise. Mehr nicht. Zeugenaussagen? Ja, gelten als Beweismittel. Woran man erkennt, dass sich die armen Richter selbst mit subjektiven Angaben abmühen müssen. Wohlwissend, dass Menschen sich irren und gar nicht selten lügen. Fotos und Videoaufnahmen? Manipulierbar. Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig, wenn kein absoluter Maßstab vorgeheuchelt wird, sondern die Formlierung ".... kam zur Überzeugung" verwendet wird.

Eine andere Überlegung ist, ob eine objektive Rechtsprechung (was immer das sein sollte) sinnvoll ist. Es geht doch regelmäßig um menschliches Fehlverhalten. Wer kann dies beurteilen? Ein Computer vielleicht?
 

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