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Dies ist eine Diskussion zum Thema "Petition: Dokumentationspflicht für Heilpraktiker" im "Schulmedizin und Homöopathie" des Bereiches "Wissenschaftliches"
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Mitteilung vom Moderator
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Anscheinend kriege ich auf WV.de jedesmal nen Tinnitus im Auge ... ich sehe nur Pfeifen ...
Wenn Ihnen meine Meinung nicht passt, kein Problem, ich hab noch andere.
"Wer mit sich unzufrieden ist, ist fortwährend bereit, sich dafür zu rächen.""Life is unfair. Kill yourself or get over it."
~ Friedrich Nietzsche ~
Zum Thema:
http://www.aekno.de/downloads/archiv/2004.02.016.pdf
Soviel zur "Selbstverpflichtung".
Anscheinend kriege ich auf WV.de jedesmal nen Tinnitus im Auge ... ich sehe nur Pfeifen ...
Wenn Ihnen meine Meinung nicht passt, kein Problem, ich hab noch andere.
"Wer mit sich unzufrieden ist, ist fortwährend bereit, sich dafür zu rächen.""Life is unfair. Kill yourself or get over it."
~ Friedrich Nietzsche ~
Sowohl im Sinne der Qualitätssicherung als auch zur Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche dürfte es im Interesse beider Berufsgruppen und ihrer Patienten liegen, wenn nachvollziehbar dokumentiert wird.
Wieso also die Entrüstung?
Gruß
Dirtsa
Wir sehen die Dinge nicht, wie sie sind, wir sehen sie so, wie wir sind.
Anaïs Nin
Nein, ist sie auch nicht.
Ärzte hingegen müssen Mitglieder der Kammer ihres Bundeslandes sein und sind somit indirekt auch automatisch Mitglieder der Bundesärztekammer.
Was die Dokumentationspflicht angeht, hier noch ein Zitat:
""Der Bundesgerichtshof bewertet die Dokumentationspflicht als vertraglich und deliktisch begründetet Pflicht des Arztes zur Aufzeichnung des Behandlungsgeschehens und bezeichnet sie als unverzichtbare Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung (vgl. BGH NJW 1986, 2365; NJW 1988, 762). "
Wenn dies für Ärzte gilt, ist es doch um so wichtiger im Fall der Behandlung durch einen Heilpraktiker, der nachweislich keine so fundierte Ausbildung hat wie ein Arzt. Und bisher eben keiner Dokupflicht unterliegt. Daher die Petition.
Ja nun haben wir den Konsens BEIDE Berufsgruppen wo ist die Petition für die Dokumentationspflicht der Ärzte?
Für mich riecht das wie ich eingangs schon erwähnte nach Konkurrenzbegrenzung...
Guten Abend.
@ Simple was soll dieser Vertrag jetzt darstellen?
Nein das müssen sie nicht. Es gibt keine Verpflichtung zum Kammerbeitritt. Bundesgerichtshof bewertet..Heißt was?? Wo steht es in irgend einem Bundesgesetz, dass A) der Arzt zum Beitritt der Landesärztekammer verpflichtet ist und B) dass er per Bundesgesetz verpflichtet ist zu dokumentieren?
Gruß
Baronesse
Mitteilung vom Moderator
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Geändert von beast (07.10.2011 um 20:20 Uhr) Grund: Doppler und Zitateregeln
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