Juristisch müssen wir fein trennen:
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Patientenverfügungen haben mit diesem Thema aber überhaupt nichts zu tun. Eine wirksame Patientenverfügung verbietet einem Arzt, gewisse Behandlungsmethoden wie Herz-Lungen-Maschine, Bluttransfusionen oder Wiederbelebungen, wenn irreparable Schäden zu befürchten sind. Führt die Befolgung der Patientenanordnungen zum Tode des PAtienten, so spiegelt das nur seine Privatautonomie und die Selbstbestimmung auch darüber, was mit einem geschehen soll, wider. Stirbt ein Mensch aufgrund eigener Entscheidung dadurch, daß eine Maßnahme nicht durchgeführt wird, so hat dies eben nichts mit Sterbehilfe zu tun. Der Patient ist Subjekt.
Ein aktives, positives Tun hingegen macht den Patienten zum Objekt - gerade auch dann, wenn er sich nicht mehr dazu äußern kann, ob ihm eine schnellere Bekanntschaft mit dem Jenseits wünschenswert erscheint. Nicht mehr der Patient ist Herr der Situation, sondern derjenige, der spritzt oder die Tablette auf die Zunge legt. Das macht Sterbehilfe an und für sich fragwürdig und ablehnenswert.
Nebenbei: Eine wirklich ethisch vollkommene Sterbehilfe im Wortsinne ist das Hospizwesen. Hilfe und BEgleitung beim Sterben. Menschen im Hospiz -wenn sie denn einen der wenigen Plätze bekommen - haben den Wunsch nach Verkürzung des Sterbeprozesses meist nicht mehr -sondern sind dankbar für jede Minute. Voraussetzung hierfür: Gute Schmerzmediziner. Und die gibts zu selten. Leider. Die Ausbildung ist teuer. Da ist es verständlich, daß eine doch stark zu marktfreundlichem Verhalten tendierenden Partei wie die FDP zu der günstigen Pillenlösung neigt.
Ob das richtig ist - das mag jeder selber entscheiden.
Aus meiner Sicht ist aktive Sterbehilfe daher abzulehnen. Wer Angst vor der Zukunft hat - der besorge sich eine Patientenverfügung und halte diese auf dem neusten Stand. Das bringt Sicherheit. Darüber hinaus sollte sich jeder die Frage stellen, ob er das Recht hat, von anderen verlangen zu können, ihn aus der Welt zu schaffen. Was dies für den anderen bedeutet, mag man für sich selber ermessen.



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