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Bundesstaat-Deutschland?

William Morris

Prinz von Libanon
4. Mai 2015
3.437
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Wer vom rechten Ufer aus gegen den Mainstream schwimmt, der ist halt meistens ein Nazi, egal wie oft er ein "aber" in seine Verteidigungsrede flicht.

Bei den Reichsbürgern fällt nur auf, es sind fast immer ältere Herren, die zu doof waren ihre Steuern zu bezahlen und statt den Fehler bei sich zu suchen, auf die beklopptesten Ideen kommen, nur um den Fehler nicht bei sich zu suchen.
 

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Die Antireichsbürgerpropaganda wird von denen propagiert, die verhindern wollen, das die Wahrheit über Deutschland ans Licht kommt.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Demzufolge kennen also die "Reichsbürger" die Wahrheit?
Wahr ist, dass die verschiedenen Gruppierungen sich darüber einig sind, dass Deutschland kein Staat sein soll. Ab da wird es wuselig (oder gruselig?), denn wer kennt nun welche Wahrheiten? Gemäß Liste von reichsideologischen Scheinstaaten – Sonnenstaatland-Wiki gibt/gab es irgendwo um 35 verschiedene "Staaten", die die Wahrheit für sich beanspruchen. Unter dem Titel "Ein Volk, viele Reiche, noch mehr Führer" schrieb Zeit online dazu: Reichsburger: Ein Volk, viele Reiche, noch mehr Fuhrer | ZEIT ONLINE
Die Ideologie der Reichsbürgerbewegung ist eine wilde Mischung. Ihre Anhänger integrieren Nazi-Ufos genauso mühelos in ihre Gedankenwelt wie Chemtrails, also Kondensstreifen am Himmel, mit denen angeblich Menschen vergiftet werden sollen. Die Reichsbürgerszene ist zwar klein, aber trotzdem unübersichtlich und zerstritten, nur in einem sind sich alle einig: Die Bundesrepublik ist kein echter Staat.

Mein Fazit: die kommen entweder aus ihrer Monopoly Welt einfach nicht mehr raus oder sind im Leben falsch abgebogen.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Damit kommst Du bei Leuten, nach deren Glauben der Personalausweis Personalausweis heißt, weil wir das Personal der BRD GmbH sind, nicht weiter. Bei denen muß "Verfassung" draufstehen, sonst kapieren sie's nicht.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.656
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Nun würde mich glatt interessieren was für einen Pass Luci hat, aber sowas intimes frage ich ja garnicht.
Muss auf jeden Fall irgendwo im Ausland sein, da wo DIE wohnen...

LG
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Nun würde mich glatt interessieren was für einen Pass Luci hat, aber sowas intimes frage ich ja garnicht.
Muss auf jeden Fall irgendwo im Ausland sein, da wo DIE wohnen...

LG

bestimmt den gelben......den krieg ich von meinem arzt auch immer wenn ich einen an der klatsche krich
 

0lUCiFeRiSdEaTh1

Gesperrter Benutzer
3. März 2016
1.211
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Haben wir, nennt sich Grundgesetz.

Nein, das GG ist keine Verfassung.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Quelle
 

Plinius

Geheimer Sekretär
26. Mai 2010
612
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Damit kommst Du bei Leuten, nach deren Glauben der Personalausweis Personalausweis heißt, weil wir das Personal der BRD GmbH sind, nicht weiter. Bei denen muß "Verfassung" draufstehen, sonst kapieren sie's nicht.

Da soll noch einer sagen, dass Latein ein Fach sei, welches keine praktische Bedeutung habe! Lateinern passiert dieser Fehler jedenfalls nicht.
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Nein, das GG ist keine Verfassung.
Na also, DaMan, ich sagte es ja. Es hat gefälligst "Verfassung" auf dem Einband zu stehen, sonst sind einige Leute nicht zufrieden.
Es wird ja i.d.R. auch nicht der Inhalt des Grundgesetzes kritisiert, sondern bloß der Name. Demzufolge müsste Deutschland mit einem ungeheuren Aufwand rangehen und eine Verfassung verabschieden, die inhaltlich dem Grundgesetz entspricht. Das ist natürlich ungeheuer sinnvoll und wir haben ja auch sonst nix zu tun. Von den Kosten mal ganz abgesehen, denn in wie vielen danach neu zu druckenden Texten wird auf das Grundgesetz verwiesen? Das kostet viele Millionen.

Eine Institution zumindest bliebe davon verschont, die heißt jetzt schon richtig: Bundesverfassungsgericht. (Wo es spätestens da bei einigen Leuten mal klingeln könnte, tut's aber nicht.)
 

Giacomo_S

Ritter der ehernen Schlange
13. August 2003
4.126
AW: Bundesstaat-Deutschland?

Nein, das GG ist keine Verfassung.

Doch, sie ist eine:
Die Textpassagen dieses Grundgesetz-Artikels werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR –, nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk habe durch den verfassungsändernden Gesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen; es „hat im Grundgesetz eine gültige, würdige und respektierte Verfassung gefunden, unter der es ein freies, freiheitliches, demokratisches Leben in einem sozialen und föderativen Rechtsstaat führen kann“.[SUP][36][/SUP] Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht.[SUP][37][/SUP]Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, dass diese gesamtdeutsche Verfassung weiterhin die Bezeichnung „Grundgesetz“ trägt. Das Grundgesetz erfüllt nicht nur alle Funktionen einer Verfassung und hat sich bereits im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als solche gefestigt, sondern wird auch den Legitimitätsanforderungen an eine Verfassung gerecht. Die Beibehaltung des ursprünglichen Namens Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandist historisch bedingt und lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten. Gegenwärtig lautet daher die Feststellung zur Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Das Grundgesetz ist die Verfassung.

Quelle: Wikipedia, Grundgesetz, Geltungsdauer

Seit dem 2+4-Vertrag ist die Bundesrepublik Deutschland endgültig von allen besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit. Spätestens seit 1991 ist die BRD also ein souveräner Staat. Die bestehenden Grenzen, insbesondere die Oder-Neiße-Grenze, wurden als endgültig anerkannt (grundsätzlich aber bereits seit 1970 anerkannt). Der Vertrag stellt die volle innere und äußere Souveränität des vereinigten Deutschland her. Die "Kanzlerakte" ist eine Legende, es gibt sie nicht:

Seit Jahren antworteten auf vielfache Anfragen das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit einem gleich lautenden, offenbar vorgegebenen, abgestimmten Text.
[FONT=&amp]Hier ein Beispiel: [/FONT]
»Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine so genannte „Kanzlerakte“ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein.


Was es daran nicht zu verstehen gibt, ist mir ein Rätsel. Der ganze Reichsbürgerkram ist einfach ein hanebüchener Unsinn verschrobener Zeitgenossen. Die hat es wahrscheinlich schon immer gegeben, nur gibt ihnen das Internet die Möglichkeit, sich zu organisieren und sich selbst zu verstärken.


 
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