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Schäuble fordert gezieltes Töten von Verdächtigen

G

Guest

Gast
Auch die "gezielte Tötung von Verdächtigen" ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein "rechtliches Problem", das nach Ansicht des Innenministers bisher noch "völlig ungeklärt" sei.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/92367

Das muss man sich erst mal auf der Zunge zuergehen lassen.

GEZIELTES: Also nicht wegen "Gefahr im Verzug" oder "auf der Flucht erschossen" sondern via Killerkomando.

TÖTEN: Ja wir haben richtig gelesen - einfach abknallen.

VON VERDÄCHTIGEN: Also der reine Verdacht reicht - wo kommen wir denn da hin wenn vor der Todesstafe erst ein Gericht die Schuld feststellen müsste. Das wären ja Amerikanische Verhältnisse - pfui.

Und wenn sich später herausstellt das der Verdächtige unschuldig war hat er eben Pech gehabt. Wo gehobelt wird fallen halt Späne. Selber schuld - was ist er auch verdächtig.

Hat der Mann sie noch alle?
Es wird höchste Zeit, daß er wegen seinem Bomben Posttrauma von Dienst zwangbefreit - und in die Psychatrische eingewiesen wird bevor er noch mehr Schaden anrichtet.

Als ob das nicht genug wäre legt SSchäuble (Heil!) noch einen drauf und fordert auch die "Internierung" von "Gefährdern" und deren Behandlung als "Kombattanten" (sprich die wiedereinführung von Internierungslagern bzw. Konzentrationslagern)

Wobei ich glaube daß er die Bedeutung des Wortes "Kombattant" nicht kennt oder nicht verstanden hat.

Kombattanten sind nach Genfer Recht in erster Linie die Angehörigen der regulären Streitkräfte. Die Haager Landkriegsordnung hingegen unterscheidet zwischen Angehörigen mit und ohne Kampfauftrag und erklärt nur erstere zu Kombattanten, letztere zu Nichtkombattanten.

Warum SSchäuble (Heil!) also "Gefährder" zu Angehörigen der Regulären Streitkräfte machen will ist mir schleierhaft - warscheinlich hat er einfach wieder mal keine Ahnung wovon er redet.

kopfschüttel - wo soll das noch alles hinführen?
 

Komplize

Großmeister
25. April 2007
62
Ja, und es reicht schon aus, nur das Wort "Verschwörung" in den Mund zu nehmen, da könnte einem Handy oder Internet verboten werden. :roll:
 

DrJones

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
21. Mai 2002
1.006
Schon echt irre was der Typ für Flausen im Kopf hat.
Da scheitert er erst mit der standardmäßigen Speicherung von jedermanns
Fingerabruck via Personalausweis und damit das die Polizei darauf zugreifen
darf,

und dann schießt er schon den nächsten Bock...
Unfassbar, ich frage mich wie Deutschland aussehen würde wenn
er alles was er will durchgesetzt bekäme...
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
Der Mann hat sie schon lange nicht mehr alle. Gestern die Aufhebung der Genfer Konvention, heute dieser Müll, was kommt morgen?
Schäuble ist einfach untragbar
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Unser Grundgesetz enthält Passagen, die extrem weit ausgelegt werden können. Mit der Menschenwürde läßt sich jeder Kappes begründen. Aber daß es den Schwerpunkt auf den Schutz des Bürgers vor dem Staat legen würde, wäre mir neu. Wo genau steht das also mit dem strikt verbotenen Tabu?

Nein, ich meine auch nicht, daß der Mann sie noch alle hat. Schon länger nicht mehr. Und was Kombattanten sind, hat er auch nicht verstanden. Seltsam, das kann man jedem Rekruten beibringen. Vielleicht wird er falsch zitiert.

Aber über die Internierung von "Gefährdern" wird man nachdenken müssen. Selbstverständlich ehrenhafte Haft, großzügige Bedingungen, richterliche Kontrolle, aber uns vor potentiellen terroristen zu schützen ist eine der wenigen legitimen Aufgaben, die der Staat überhaupt hat.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Wenn der Herr Schäuble irgendwelche Leute länger als 24-48 Stunden einsperren will, muss er den Haftrichter eben davon überzeugen, Punkt aus.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Richtig. Und der Haftrichter (oder vilmehr ein Landgricht) muß die Möglichkeit haben, auch jemand einzusperren, um ihn an einer Tat zu hindern, nicht erst, wenn er sie begangen hat.
 
G

Guest

Gast
ehrlich, man kann schon froh sein das er nicht Bundekanzler geworden ist. Meine er war doch mal kandidat und sollte Kohl ablösen.

Niemand kann mehr leugnen imt was für einer Gesinnung Politiker bei der CDU/CSU sind.
Auch die Merkel halte ich für extrem hinterhältig.Die ist momentan nur so gemässigt, weil Sie auf die nächste Bundestagswahl spekuliert.
Wenn die CDU dann die Mehrheit bekommt, sieht es für unsere Meinungsfreiheit sehr übel aus.

Und ich bin mir sicher, das die CDU haushoch gewinnen wird.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Und der Haftrichter (oder vilmehr ein Landgricht) muß die Möglichkeit haben, auch jemand einzusperren, um ihn an einer Tat zu hindern, nicht erst, wenn er sie begangen hat.
Das geht aber nuneinmal nur dann, wenn sich mehrere Personen dazu verabredet haben, und wenn hierüber Beweise vorliegen.

Einer einzelnen Person wird man schwerlich nachweisen können - à la "Precrime" im Film Minority Report - dass sie ein Verbrechen begehen wird, sofern sie noch gar nicht unmittelbar dazu angesetzt hat.

Und allein die Anmaßung, dies tun zu können, hat imho schon keinen Platz in unseren Gesetzestexten.

Motto:

"Sie wissen nicht, dass Sie schuldig sind, aber wir!

Ihr Innenminister"
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Eine Einzelperson, gerade ein Fanatiker, kann ihre entsprechende Meinung äußern. Dann heißt es einsperren. Beweise, klar. Und ein ordentliches Verfahren, regelmäßige Prüfung der Maßnahme, anständige Haftbedingungen, etc.

ehrlich, man kann schon froh sein das er nicht Bundekanzler geworden ist. Meine er war doch mal kandidat und sollte Kohl ablösen.

Nö. Kohl wollte es selber nochmal probieren.

Wenn die CDU dann die Mehrheit bekommt, sieht es für unsere Meinungsfreiheit sehr übel aus.

Wie kommst Du darauf?

Niemand kann mehr leugnen imt was für einer Gesinnung Politiker bei der CDU/CSU sind.

Und die von der SPD sind besser? Wer hat denn den Kurnaz in Guantanamo vergammeln lassen?
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Ein_Liberaler schrieb:
Eine Einzelperson, gerade ein Fanatiker, kann ihre entsprechende Meinung äußern. Dann heißt es einsperren.
Also wegen Gesinnungsfeindlichkeit? Na aber, aber! Ich bilde mir fast ein, dass Du dagegen neulich noch verbal auf die Barrikaden gegangen bist.

(Und an Beweise glaub hier ich nicht, s.o.)
 

the_midget

Meister vom Königlichen Gewölbe
28. Juni 2004
1.437

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Ich kann kaum glauben, daß ich "Meinung" geschrieben habe. Ich meinte "Absicht". Muß an der vorgerückten Stunde gelegen haben.
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Der will doch eigentlich nur die Sicherheitspolitik der Amerikaner hier etablieren, oder?

Die Amerikaner sind nach 9/11 völlig durchgedreht, haben kopflos ihrem Präsidenten eine Menge Kompetenzen übertragen und der hat das weidlich ausgenutzt um sein Amt zu stärken und eigene politische Interessen durchzusetzen. Nun ist der 9/11 lange her, der Präsident unbeliebt wie nie, die Demokraten haben die Mehrheit im Kongress und das "supreme court" kassiert eine Entscheidung aus der Zeit nach der anderen.
Guantanamo soll in die USA verlegt werden, womit die "Kombattanten" unter ganz normales amerikanisches Recht fallen würden, wo es den Kombattanden-Status meines Wissens eben nicht gibt.
Im Gegensatz dazu möchte Herr Schäuble die gleichen Fehler ohne Not begehen (wäre ich Zyniker, dann würde ich hier das auf ihn verübte Attentat vor 17 Jahren erwähnen) und wenn er sich tatsächlich die USA zum Vorbild nimmt, dann ignoriert er zumindest die aktuelle Entwicklung dort. Dazu kommt, dass man aufgrund der unterschiedlichen politischen Kultur hier und "drüben" vermutlich davon ausgehen kann, dass sollte er diese Sachen durchsetzen, das auf Dauer geschieht.
Dass die gezielte Erschießung von Verdächtigen in den USA schon rechtens ist, ist mir allerdings neu, aber ich lasse mich gerne überzeugen.

GEZIELTES: Also nicht wegen "Gefahr im Verzug" oder "auf der Flucht erschossen" sondern via Killerkomando.
Gezielt heißt in dem Zusammenhang gemeinhin: "Nicht aus versehen, beim Versuch in´s Bein zu schießen", sondern "von vorneherein mit Tötungsabsicht auf entsprechende Körperteile zielen" und hat nichts mit Killerkommandos zu tun.

Sollte er sich mit einigen dieser Punkte in der Tat durchsetzen, würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen das Land zu verlassen.
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Weil Du Dich bedroht fühlen würdest, oder um solchen Methoden auch nicht passiv Vorschub leisten zu müssen?
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Wie ich's mir gedacht hatte.

Spiegel online schrieb:
Zudem denke er darüber nach, ob es Möglichkeiten gebe, "solche Gefährder zu behandeln wie Kombattanten und zu internieren".

Sie sind keine Kombattanten, sondern sollen nur wie solche behandelt werden.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Also wenn jemand die Absicht äußert, z.B. den Fernsehturm zu sprengen, dann wäre er - je nachdem auf welche Art er das tut und wie glaubwürdig das ist - sowieso nach § 126 oder § 241 StGB dran, und vielleicht noch nach einigen anderen Stafvorschriften.

Wenn Schäuble noch darüber hinausgehen will, dann riecht das für mich verdächtig nach "Pre-Crime".
 

Ein_Liberaler

Ritter des Heiligen Andreas von Schottland
14. September 2003
4.926
Das sind aber zwei Straftatbestände, und um Strafe geht es meines Erachtens gerade nicht, und Strafe für ein noch nicht begangenes Verbrechen (precrime) wäre Unrecht.

Es geht meiner Ansicht nach darum, Menschen, die sich zu einer Straftat erst verabredet oder eine Straftat erst angekündigt haben, an deren Begehung zu hindern.

Das kann Meldeauflagen bedeuten, Reisebeschränkungen oder im Extremfall auch Haft. Ein Beispiel ist der notorische Hooligan, der sich am Tag eines wichtigen Spiels bei der Polizei zu melden hat, der prügelnde Ehemann, der der Wohnung verwiesen wird, und schlimmstenfalls eben der islamistische "Gefährder".
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Das geht doch aber auch jetzt schon: wenn ich den Fanatiker - aufgrund der bestehenden Gesetze - in Untersuchungshaft stecke, dann sitzt er erstmal eine Weile da. Und später, im Prozess, selbst wenn ich ihn dann nur zu einer Bewährungsstrafe verurteile, kann ich ihm Bewährungsauflagen erteilen.
 

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