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Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Aragon70

Meister vom Königlichen Gewölbe
28. Juli 2008
1.465
Geht um das mittlerweile berühmte Gedicht von Böhmermann.

Ich bin übrigens Meinung die Kanzlerin hat das einzig richtige getan den Fall den Gerichten zu überlassen, sollen die entscheiden ob es eine Beleidigung oder erlaubte Satire ist. Nennt sich auch Gewaltenteilung, etwas wovon scheinbar einige SPD oder Linken Politiker noch nichts gehört haben. Das hat auch nichts damit zu tun ob man Erdogan leiden kann oder nicht.

Der Artikel ist interessant.

Ich gehe jetzt zum Pinkeln, aber aus anderen Grunden – DIE ACHSE DES GUTEN. ACHGUT.COM

Der gute Herr Maaß macht ja nicht nur gegen Nacktheit in der Werbung mobil, er hat ja gerade auch eine Stasi-Truppe angeheuert, auf dass sie das Netz nach Hassbotschaften durchkämme. Stoßen die Spitzel auf Worte wie „Ziegenf...“ ist der Facebook-Account schneller geschlossen, als Erdogan einen Furz lassen kann. Und genau dieser Justizminister Maas hat sich nun hingestellt und in Sachen der böhmermannschen „Ziegenf...“ vor der Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit gewarnt, es seien die höchsten Schutzgüter der Verfassung.

Begreifen kann man diesen Irrsinn nicht, höchstens weiterdrehen. Die Meinungsfreiheit braucht deshalb jetzt dringend noch eine weitere künstlerische Meta-Ebene: Akif Pirinçci liest Jan Böhmermann. Wir stellen die Performance sofort auf die Achse. Versprochen.

Heißt also darf man beleidigen wenn man vorher sagt daß das so nicht erlaubt ist und sich als Satiriker ausgibt. Darf ich dann auch eine Bank ausrauben und straffrei ausgehen wenn ich vorher sage daß das ja nicht erlaubt ist?

Ich finde Akif Pirinçci sollte unbedingt Böhmermann zitieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.199
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Wer Herrn Böhmermanns unflätige Entgleisungen lieber nicht im Wortlaut lesen will, sollte auf das Anklicken des Links verzichten, denn die saftigsten Stellen werden zitiert.

Hier im Forum bitte ich von wörtlichen Zitaten abzusehen.

Jäger, Mod
 

Veritas79

Großmeister-Architekt
8. November 2012
1.280
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Das Ziegenf*wort hätte er sich sparen können. ABER Frau Merkel hätte gelassener reagieren müssen und erst recht hätte sie Herrn Erdogan diese Gelassenheit vermitteln müssen und nicht wie ein kleines Kind reagieren, wenn der autoritäre Vater mit der Rohrstock droht. Das war äußerst lächerlich! Aber möglicherweise war dieses Gedicht tatsächlich so grotesk daneben, weil Herr Böhmermann gehofft hat das Erdogan auf dieses Gedicht reagiert. Und möglicherweise wollte Herr Böhmermann zeigen wie unzulänglich unsere Regierung ist und hatte mit dieser unterwürfigen Geste unserer Kanzlerin gerechnet. Dann hat er alles richtg gemacht -> Es zeigt wie sehr sich Frau Merkel bezüglich des Deals mit der Türkei in die Ecke drängen lässt. Nicht das die USA bereits alles vordiktiert, jetzt müssen wir uns auch noch fremdschämen für eine Kanzlerin, die sich von allen Seiten dominieren lässt.....lächerlich!!
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Oder auch nicht. Vor der Sendung gab es sicher ein längeres Gespräch mit der ZDF-Rechtsabteilung und womöglich sprach die auch mit CDU-Leuten, wäre ja nicht das erste Mal. Und wer kuscht denn? Wenn Merkel das Urteil nicht politisch spricht, sondern Juristen überläßt, ist sie fein raus-sie war es ja nicht.
Das ZDF kann sich freuen, es hat sich als "kritisch" präsentiert, nachdem der NDR das Terrain schon vorbereitet hat und Erdogan ja wie auf Knopfdruck funktioniert.
Alle haben gewonnen, ist doch fein..
(blödes Theater..:egal:)
 

dimwit

Geheimer Meister
7. März 2015
401
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Hallo Aragon et al.,

danke für den Link.
Die Argumentation des Beitrags darin kann ich gut nachvollziehen und mich ihr weitgehend anschliessen.

Ich habe die betreffende Satiresendung Böhmermanns nicht gesehen, da ich bereits zuvor ein paar seiner Magazinfolgen im ZDF sowie einige seiner sonntäglichen Radiosendungen auf radio1 gehört hatte und von Beidem regelmässig gelangweilt war und die vermeintlich darin zum Ausdruck gebrachte Satire allenfalls in wenigen gelungenen Ausnahmen und ansonsten nur mit viel Wohlwollen in Ansätzen als solche zu erkennen vermochte.
Deshalb musste ich jenes Schmähgedicht auch erst einige Tage nach dessen Verbreitung im Wortlaut lesen, um überhaupt nachvollziehen zu können, was scheinbar die ganze Republik aus den Angeln geworfen hatte und an mir dank meiner Ignoranz vorbei gegangen war.

Auch wenn ich also die Verbreitung des strittigen Gedichts nicht live gesehen hatte und mir daher möglicherweise der Kontext, in den die Böhmermannsche Deklamation evtl. durch begleitende satirische Monologe und Dialoge mit seinen Showkomparsen bzw. Stichwortgebern eingebettet gewesen sein kann, fehlen mag, so bleibe ich in meinem Urteil bestärkt, dass auch diese - gerade diese - Darbietung keine hintersinnige Satire, sondern einfach nur ein Griff ins Klo war, unter Verwendung des für diese Ausscheidungssammelstätte üblichen Jargons und Vokabulars.

Insofern erscheint mir die Beleidigungsklage durchaus als angemessene Reaktion.
Eigentlich scheinen sich ja nun, da die Kanzlerin auch die Staatsanwaltschaft ermächtigt hat, gegen B. gemäß § 103 StGB zu ermitteln, gleich zwei Klagen zu materialisieren.
(n.b. ich gebe zu, dass mir als gleichsam im Nadir der Jurisprudenz stehendem Nicht-Intellektuellen dieser Paragraph bis dato völlig unbekannt war)
Mich stört in diesem Zusammenhang ein wenig, dass ständig auf den scheinbar absoluten Anachronismus dieses vermeintlichen Relikts imperialer Gesetzgebung, das süffisant als "Majestätsbeleidigung" diskreditiert wird, abgehoben wird.
So wie ich den Paragraphen in meiner juristischen Unbedarftheit verstanden habe, dient er mitnichten der Satisfaktion irgendwelcher Majestäten (übrigens wenn schon, nicht der Hohenzollern, sondern jenen anderer Staaten) , sondern dem Schutz Deutscher Interessen bei der Pflege intranationaler Beziehungen zu Staaten, mit denen Deutschland wechselseitige diplomatische Beziehungen unterhält.

Merkel hat wieder mal, typisch für sie, alles andere als rational und planvoll gehandelt, indem sie quasi im selben Atemzug einerseits der Aufnahme von Ermittlungen nach §103 zustimmte, andererseits aber im Folgenden proklamierte, dass §103 zur Disposition stünde und demnächst durch die Legislative getilgt würde.
 

Veritas79

Großmeister-Architekt
8. November 2012
1.280
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Wäre Merkel eine Wetterfahe, sie würde sich nur noch im Kreis drehen....
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Böhmermanns gedichtete mit Widerwärtigkeiten gespickte Beleidigung ist unpolitisch, weshalb ich kein Grund sehe, sie zur Politaffäre zu machen.
Sähe seltsam aus, würde die Regierung sich mit zivilrechtlichem §185 solidarisieren, was in der Folge auch die Entscheidung um §103 beantwortet.

Böhmermann hat ein Meisterstück dessen abgeliefert, was nicht Satire ist, sondern niederträchtigster Hohn & Spott, weil er selbst eine Vorlage einlegt, und sich nicht an jenem Extra3/Erdogan/Botschafter aufbaut.
Ein klassisches Eigentor, ein Tritt in den eigenen Hintern.

Man hat zwei Dinge im Gedicht zu berücksichtigen:
Die, wie ich es nenne, "Obszönitäten" und die "Zuschreibung auf Erdogan"
Mit den Obszönitäten hätte man Erdogan noch konfrontieren können, um ihm aufzuzeigen, wann er sich mit Recht beschweren kann,
aber diese Widerwärtigkeiten gleich noch als seine Attribute zu bezeichnen, davor ist jeder gleichermassen geschützt.

B.: „Herr Erdogan, das von mir wäre verboten….“
E.: „Vielen Dank Herr Böhmermann, gerne mache ich vom „wäre“ Gebrauch, Sie haben mich sehr bereichert.“

Ohne Kläger kein Richter, aber der Kläger macht Gebrauch

Vollendete Blödheit
In hochmütiger Selbstgefälligkeit fehlt oft jegliche Eigenreflexion.
Alle Finger zeigen auf Erdogan, der aber in der Sache nur Opfer von B. ist.

Sein Schaden ist, dass die Zeilen über den Sender sind.
Was in der Gebrauchsanleitung steht ist irrelevant.
Die Zeilen dürfen nach §185 nicht so stehen, wie sie stehen!
Es verletzt die Person und übt keine Kritik an der Politik.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

"...dies ist Max Mustermann, der Mandant von Mainz"

Mein Erlauterungen sollen als pers. Meinung verstanden werden.
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Jan Böhmermann: Das sind die Fakten der Staatsaffäre - SPIEGEL ONLINE
So wird die Sendung eingeleitet...
Jan Böhmermann: Willkommen in Deutschlands Quatschsendung Nummer eins! Wir sinds. Wir haben mit Satire nichts am Hut.
Man muss es in diesem Fall wörtlich auffassen: Quatsch und keine Satire.
Ich würde meinen, die haben sich einfach mal etwas zu viel zugemutet.

Erdogans Politik kann man in Frage stellen, aber dessen Persönlichkeitsrecht muss unangetastet bleiben, andernfalls gesellschaftliche Konventionen ausgehebelt würden.

Ich hänge nochmals geupdatet an, weil ich denke, das es dem ganzen Thema am gerechtesten wird.

Böhmermanns gedichtete mit Widerwärtigkeiten gespickte Beleidigung ist unpolitisch, weshalb ich kein Grund sehe, sie zur Politaffäre zu machen.
Würde sich nicht kleiden, würde die Bundesregierung sich mit zivilrechtlichem Diarrhoe solidarisieren, was in der Folge auch die Entscheidung um §103 beantwortet.

Böhmermann hat ein Meisterstück dessen abgeliefert, was nicht Satire ist, sondern niederträchtiger Hohn & Spott, weil er selbst eine Vorlage einlegt,
und sich nicht an jenem Extra3/Erdogan/Botschafter aufbaut.
Ein klassisches Eigentor, ein Tritt in den eigenen Hintern.

Man hat zwei Dinge im Gedicht zu berücksichtigen:
Die, wie ich es nenne, "Obszönitäten" und die "Zuschreibung auf die Person"
Mit den Obszönitäten hätte man Erdogan entsprechend aufbereitet noch konfrontieren können, um ihm aufzuzeigen, wann er sich mit Recht beschweren kann,
aber diese Widerwärtigkeiten gleich noch als seine Attribute zu bezeichnen, davor ist jeder gleichermassen mit §185 geschützt.

B.: „Herr Erdogan, das von mir wäre verboten….“
E.: „Vielen Dank Herr Böhmermann, gerne mache ich davon Gebrauch, Sie haben mich sehr bereichert.“

Ohne Kläger kein Richter, aber der Kläger hat sich eingefunden.
Vollendete Blödheit

In hochmütiger Selbstgefälligkeit fehlt oft jegliche Eigenreflexion.
Alle Finger zeigen auf Erdogan, der aber in der Sache nur Opfer von B. ist.

Dessen Schaden ist, dass die Zeilen über den Sender sind.
Was in der Gebrauchsanleitung steht ist irrelevant.
Die Zeilen dürfen nach §185 nicht so stehen, wie sie stehen!
Es verletzt die Person und übt keine Kritik an der Politik.

Derartige Scherz-/Beleidigungsbriefe kursierten zu meinen Schulzeiten ohne Absender anonym und hinter dem Rücken der Lehrer durch die Klassenzimmer.
Vollendete Blödheit ...sich als Verfasser auf der Show-Bühne zu derartigem zu bekennen.
 
Zuletzt bearbeitet:

FIOLA

Gesperrter Benutzer
22. Januar 2016
185
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Erdogan benutzt Menschen!!! Was für eine Welt sollte enstehen wennn DER.....????????
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.656
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Schreib deine Sätze ruhig zuende, dann versteht man besser was du ausdrücken möchtest...

LG
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

wenn Satire zu saTIERE wird. Wenn Differenzieren im breiten Volk auf OFF geschaltet ist.

Einfach falsch übertiteln ist nicht - Satire karikiert feinsinnig kunstvoll überspitzt.
Der Akt von Böhmermann ist ein unwürdiger, sich über §185 hinweg setzender Oberlehrer-Klamauk, wie auch die SZ mit "edukativ" feststellt.
Die Zuschreibung auf einen oder Gruppe Menschen ist unzulässig...

Zeitweise denkt man, die Nation bräuchte auch einen Autokraten: Papst Franziskus.
Es gibt noch zivilisierte Menschen

Gescheiterter Versuch...

- - - Aktualisiert - - -

Erdogan benutzt Menschen!!!
Wenn Du die Beziehung Böhmermann-Erdogan ansprichst, muss ich leider feststellen, dass in deinem Bewusstsein Erdogan kein Platz "Vor Gericht ist jeder gleich" gefunden hat.
Für Dich ist er mit seiner Politik (in einem eigenen souveränen Staat!) ein Unwürdiger.
Wer erlaubt Dir und Böhmermann-(Team) zu richten? Wir sprechen nicht mehr über Politik, wenn Worte wie von B. verfasst zur Disposition stehen....

Du masst Dir in ähnlicher Weise wie Erdogan Übermensch-Machtanspruch an, womit man sich wieder auf Augenhöhe wäre, würden nicht Gesetze missachtet.
Ein Wettrüsten in der Gesetzlosigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

In meine Beurteilung fliesst ein, dass es Staatsgrenzen gibt.
Erst mischt sich Erdogan mit Extra3 in innere Angelegenheiten Deutschlands ein, was ich als zu Unrecht werte,
dies nimmt Böhmermann zum Anlass sich in innere Angelegenheiten der Türkei einzumischen,
was Erdogan wiederum Anlass gibt einzuschreiten, diesmal zurecht.

Da es von Erdogans Schritt gegen Extra3 ausgelöst wurde, müsste alles zusammen als bagatellisiertes Kasperle-Theater beurteilt werden können.
Nun ja, Erdogan ist ein Machtmensch ohne Humor für Extra3, von daher wird der Verhandlungsverlauf entscheidend sein.

"Neo Magazin Royal" sollte sich von solchen Begrifflichkeiten wie Erdogan attributiert abwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

und die Moral von der Geschicht,
hasse, spotte und verhöhne nicht,
Frieden ist des Lebens Licht :lol:
sei ein anständiger Zivilist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Wenn Du die Beziehung Böhmermann-Erdogan ansprichst, [...]
Tja, wenn... Man kann nur raten. So wie immer, wenn sich die Userin(?) FIOLA die Freiheit nimmt, ein paar hingeworfene Satzfetzen für einen Beitrag zu halten. Meiner Ansicht nach nichts als eine andauernde Unverschämtheit, ich hätte sie bereits dreikantig rausgeworfen.
 

Aragon70

Meister vom Königlichen Gewölbe
28. Juli 2008
1.465
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Auch wenn ich also die Verbreitung des strittigen Gedichts nicht live gesehen hatte und mir daher möglicherweise der Kontext, in den die Böhmermannsche Deklamation evtl. durch begleitende satirische Monologe und Dialoge mit seinen Showkomparsen bzw. Stichwortgebern eingebettet gewesen sein kann, fehlen mag, so bleibe ich in meinem Urteil bestärkt, dass auch diese - gerade diese - Darbietung keine hintersinnige Satire, sondern einfach nur ein Griff ins Klo war, unter Verwendung des für diese Ausscheidungssammelstätte üblichen Jargons und Vokabulars.

Man fragt sich insbesondere wieso Böhmermann nicht auf die naheliegende Idee gekommen wäre, ganz einfach nicht Erdogans Namen zu nennen.

Er hätte sich einen fiktiven Präsidenten eines ebenso fiktiven Landes ausdenken können und den anstelle Erdogans nennen. Auch die türkische Flagge im Hintergrund hätte er durch einen Fake ersetzen können.

Die Botschaft wäre auch damit eindeutig genug gewesen, alle hätten die Anspielung verstanden aber er hätte niemanden beleidigt.

Wahlweise hätte er die entsprechenden kritischen Stellen auch mit einem Piepton überspielen können, auch das hätte jeder verstanden.

So wie ich den Paragraphen in meiner juristischen Unbedarftheit verstanden habe, dient er mitnichten der Satisfaktion irgendwelcher Majestäten (übrigens wenn schon, nicht der Hohenzollern, sondern jenen anderer Staaten) , sondern dem Schutz Deutscher Interessen bei der Pflege intranationaler Beziehungen zu Staaten, mit denen Deutschland wechselseitige diplomatische Beziehungen unterhält.

Was die Sache in dem Fall vielleicht noch etwas prekärer gemacht hat ist das es in einem dem Staat gehörendem Rundfunksender gezeigt wurde.

Entsprechend hat es dadurch einen etwas offizielleren Charakter bekommen und wirkte wie vom Staat "gewollt".

Wäre es auf RTL oder Pro 7 gekommen wo man weiß die sind eh selbst für ihre Sendungen verantwortlich, wärs evtl. weniger ein Affäre gewesen.

Merkel hat wieder mal, typisch für sie, alles andere als rational und planvoll gehandelt, indem sie quasi im selben Atemzug einerseits der Aufnahme von Ermittlungen nach §103 zustimmte, andererseits aber im Folgenden proklamierte, dass §103 zur Disposition stünde und demnächst durch die Legislative getilgt würde.

Es hätte meiner Meinung nach so sein müssen das Erdogan bei einem deutschen Gericht diese Klage einricht und Merkel sollte damit nichts zu tun haben.

Sie hätte einfach sagen können "Kein Kommentar, das ist eine Sache die nur Erdogan und Böhmermann betrifft."
 

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.078
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Böhmermann hat sich aus dem Repertoire bedient, das schon seit Jahrzehnten, zwischen Bierpfützen, verrotzten Servietten und vollen Aschenbechern, nach einem langen Abend auf den Stammtischen der Republik liegen blieb. Ressentiments der schlimmsten Sorte. Die treffen ein Volk, nicht nur einen Mann. Solche Sätze laufen jedem Streben nach einem gedeihlichen Miteinander, und das sollten wir Menschen doch wollen, entgegen, und sind allein schon deshalb falsch.
Zudem sehe ich keinerlei Rechtfertigung, auch kein "boah, wir packen auf die anderen Satiresendungen jetzt noch mal was drauf", um solche Sätze, solche Wortwahl, öffentlich zu verbreiten. Wo sind wir denn? Und, womit wir uns gemeinsam gefordert fühlen könnten: wo wollen wir denn sein??
 

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

Aragon70 schrieb:
Man fragt sich insbesondere wieso Böhmermann nicht auf die naheliegende Idee gekommen wäre, ganz einfach nicht Erdogans Namen zu nennen.
So manche denken (im Web), dass sie sich einfach uneingeschränkt auf die Verfassung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit berüfen können, nur ist das im Detail nicht ganz so einfach.
Ich denke, er verfasste den Hammer auch aus einem selbstbezogenen intellektuell berauschten "toller Hecht"-Gefühl über die -für ihn- Missstände im fernen Land, beeinflusst von all den Medienmitteilungen.
Die Realität verkennend übers Ziel hinaus geschossen.
Nur ist das Urteil ja noch nicht gefallen, es kann noch vieles passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Aurum

Gesperrter Benutzer
26. September 2015
3.955
AW: Die Erdogan Affäre - Meinungsfreiheit oder Beleidigung

mangelnder Respekt und Erfahrung im Umgang mit Obrigkeiten, sich nicht der Macht des Moslems Erdogan bewusst.
Mir hat der verfasste Text jeden Zahn einzeln zum klappern gebracht!
Entweder das Papier zerknüllen und weigern vorzulesen, oder nach Ausstrahlung auf direktem Weg in den Untergrund
 
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