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Uneinigkeit und Recht und Freiheit

streicher

Ritter Rosenkreuzer
15. April 2002
2.738
Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Wie darf man ein Staatsoberhaupt überhaupt kritisieren, wenn es auf seinen eigenen Wegen festgefahren ist? Und warum wird man hier belangt, wenn man seine Kritik an ein Staatsoberhaupt von anderswo offenkundig werden lässt? Hätte die Staatsanwaltschaft bei anderen 'Staatsoberhäuptern' auch eingegriffen? Nein, sie wird ganz gewiss unterscheiden. Also bei welchen und bei welchen nicht? Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.
 

MadButcher

Geselle
31. März 2003
10
streicher schrieb:
... Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.

Sie haben sich an ihre eigenen Spielregeln gehalten. Wenn es die
Verfassung so zulässt, kann man sich jetzt nicht mehr beschweren.
 

Wraith

Großmeister
2. April 2003
68
Atlan schrieb:
aber wohl den unterschied zwischen beleidigung und kritik...

die frage ist nur, wer bzw welche regierung/staatsanwaltschaft diesen unterschied definiert.

ich fürchte die grenzen hierbei sind reine interpretationssache und kann - im strafrechtlichem falle - ungute folgen haben (was ich allerdings schon als form der zensur bzw einschränkung der meinungsfreiheit ansehen würde)

mfg
wraith
 

Atlan

Vorsteher und Richter
10. April 2002
752
die frage ist nur, wer bzw welche regierung/staatsanwaltschaft diesen unterschied definiert.

da gebe ich recht.
aber kritik kann man grundsätzliich mit fakten untermauern, während beleidigungen eher aus dem bauch herauskommen....
 

Dunkles_Wesen

Lehrling
3. April 2003
4
Mein Lordadmiral hat recht.
Dieses Getzt dient doch nur dazu die Meinung kritischer Stimmen zu unterdrücken und damit die Macht von DENEN zu festigen.
Aber die Geschichte hat uns ja schon oft bewiesen, das wenn alle gleichzeitig die Regierung und ihre Hintermänner kritisieren, auch die mächtigste Regierung nichts mehr zu melden hat. Denn wer kann es sich schin leiten, fast 100% seiner Bevölkerung [/i]verschinden zu lassen
 

Atlan

Vorsteher und Richter
10. April 2002
752
Mein Lordadmiral hat recht.

ich wusste gar nicht, dass ich dir gehöre?? :wink:

Dieses Getzt dient doch nur dazu die Meinung kritischer Stimmen zu unterdrücken und damit die Macht von DENEN zu festigen.

glaube ich eher weniger...

kritik ist ja erlaubt. nur beleidungen ("präsident xy ist ein arschloch") sollen damit verhindert werden.

ps: das rechtschreibe-fehler-post hab ich gelöscht...
 

streicher

Ritter Rosenkreuzer
15. April 2002
2.738
Mit konstruktiver Kritik und schlüssigen Argumenten fährt man auf jeden Fall besser. Gesetze können Gefahr laufen, zur politischen Formel zu werden. Sie sind interpretierbar.
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Hmm, also ich hab mich jetzt viele Jahre lang mit dem deutschen Recht beschäftigt und habe auch ne Menge gute Insider-Einblicke, wie das System läuft (bin selber Jurist).

Und ich kann euch sagen, in diesem Fall seid ihr etwas überbesorgt.

Selbstverständlich ist die Meinungsfreiheit geschützt, und selbstverständlich gibt es auch Einschränkungen in der Äusserung der Meinung. Nämlich da, wo andere verletzt werden.

Es wäre ja auch nicht OK, wenn irgendein persönlicher Gegner von z.B. streicher in seiner Strasse jeden Tag Flugzettel verteilen würde, auf denen steht: "Streicher ist ein Dreckschwein" (oder ähnlicher bullshit)! Selbst wenn das seine Meinung wäre, müsste er dennoch auch Rücksicht auf Streichers Ehre nehmen und könnte ihn nicht einfach öffentlich beleidigen.

Und dasselbe Recht muss natürlich auch Staatsoberhäuptern anderer Regierungen eingeräumt werden, da sonst fanatische Einzelpersonen hier durch private Beleidigungskampagnen gegen den Willen des gesamten Volkes Einfluss auf das Verhältnis Deutschlands zu anderen Staaten nehmen könnte!

Stellt euch vor, hier würde jemand Pro-Kriegs-Demonstrationen veranstalten, auf denen Chirac und Putin krassestens beleidigt werden, um so den Zusammenhalt der kriegsunwilligen Staaten auseinanderzutreiben...

Es ist doch hier kein Problem, sich negativ über Bush oder andere Regierungsoberhäupter kritisch auf Demos zu äussern!

Oder habt ihr von irgendeinem Fall gehört, bei dem jemand auf ner Demo wegen einem Anti-Bush-Plakat verhaftet worden wäre?

(Und manche dieser Plakate sind schon recht eindeutig. Ist doch OK!)

Wie streicher schon eingangs erwähnte, ist dieser Paragraph kaum bekannt, eben WEIL er praktisch nie angewandt wird!

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt. Diesen Antrag muss sie dann juristisch genau begründen und reicht ihn bei Gericht ein, und der (unabhängige!) Richter dort entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Da gibt es ganz genaue Definitionen, was eine Beleidigung ist, und was noch vom Meinungsäusserungsrecht gedeckt ist. Damit haben sich nämlich schon seit Jahrzehnten ne Menge Leute beschäftigt und Gedanken gemacht.
Es kann nicht einfach irgendein Staatsanwalt (Vertreter der exekutiven Gewalt) entscheiden, wie es ihm gerade passt.
Und die Regierung hat da schonmal gar nichts zu melden, weil es nämlich aufgrund der Gewaltenteilung nicht möglich ist, dass die Legislative (die die Gesetze macht) sich in die Arbeit der Judikative (nämlich die Auslegung und Anwendung von Gesetzen) mischt.

Und letztlich wird in einem Prozess entschieden, ob der Angeklagte sich strafbar gemacht hat, wobei er das Recht auf einen rechtskundigen Verteidiger hat.

Und so tauschen dann Verteidigung und Anklage konstruktive Kritik und schlüssige Argumente aus (genau wie von Streicher gefordert!) ;-)

Es geht aber nicht darum, irgendeine politische Kritk staatlich unterdrücken zu lassen!

Das Meinungsfreiheitsproblem in Deutschland hat seine Ursachen in den Massenmedien, nicht im Strafrecht!!!

Aber es ist auf jeden Fall immer gut, dass ihr euch kritische Gedanken über das Recht macht.

Natürlich sind Gesetze Ausdruck einer politischen Formel, denn sie werden ja von Politikern (den gewählten Volksvertetern in den Parlamenten) gemacht!
Und natürlich müssen Gesetze in jedem einzelnen Fall ausgelegt (=interpretiert) werden!

Aber das Gesetzessystem ist doch immer noch das fairste System, ein Volk zu regieren!

Was wäre denn die Alternative? Willkür von Richtern? Oder Anarchie?

Grüsse,
truth-searcher
 

streicher

Ritter Rosenkreuzer
15. April 2002
2.738
Hallo truth-searcher,

Wie werden eigentlich die Strafmassnahmen festgelegt? Gibt es Richtlinien?

streicher


@ all
Der Link auf junge Welt beinhaltet nicht mehr den Artikel, von dem die Zitate entnommen sind.
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
Hallo streicher,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe.

Die Strafmassnahmen sind im Gesetz geregelt.

Meinst Du, welche Strafmassnahmen es gibt und wo die geregelt sind?

Für Erwachsene (spätestens ab 21) im Strafgesetzbuch (StGB), für Jugendliche und Heranwachsende (14-18 u. 18-21) im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Strafen:
Es gibt die Freiheitsstrafe (3 Monate bis lebenslänglich) und die Geldstrafe (5-360 Tagessätze), die sich nach dem Einkommen des Verurteilten und seiner Schuld bemisst. Sie wird in Tagessätzen angegeben. 1 Tagessatz ist ein 30stel des Monatseinkommens, also ein Tagesverdienst. 30 Tagessätze wären also ein Monatsgehalt etc. (z.B. Einkommen 1.800 € wäre ein Tagessatz von 60 €)
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem verwirklichten Straftatbestand (z.B. Diebstahl oder Körperverletzung) und den einzelnen Umständen und der persönlichen Schuld.
Entscheidende Faktoren sind z.B. Vorstrafen, kriminelle Energie bei der Tatbegehung, entstandener Schaden, Einsicht des Angeklagten, weitere Prognose etc.
Logischerweise bekommt jemand, der zum ersten Mal beim Einkaufen was mitgehen lässt und in der Verhandlung total zerknirscht und niedergeschlagen ist, ne niedrigere Strafe, als jemand der berufsmässig Autos stiehlt.
Bis zu 90 Tagessätzen (erst ab dann ist man übrigens vorbestraft) gibt es meistens nur ne Geldstrafe, darüber wirds dann langsam kritisch, je nach Vorstrafen und Eindruck, den der Angeklagte macht kann es dann zu Freiheitsstrafen kommen.
Strafen bis zu einem Jahr (in Ausnahmen bis zu 2) können zur Bewährung ausgesetzt werden, und werden dies bei Erstvergehen i.d.R. auch.

Als Nebenstrafe gibt es noch das Fahrverbot, das bei Verkehrsdelikten gern verhängt wird.

Für Jugendliche gibt es noch bestimmte Erziehungsmassnahmen oder Jugendarrest.

Es gibt für jeden einzelnen Straftatbestand im besonderen Teil des StGB einen eigenen Strafrahmen.

z.B. Diebstahl (§ 242 StGB) : Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann der Richter, welche Strafe im einzelnen Fall angemessen ist. Bei den Plädoyers nach der Beweisaufnahme beantragen Staatsanwalt und Verteidigung jeweils, was sie als Strafe für angemessen halten. Der Richter (oder die Richter und Schöffen, je nach Gericht und Schwere der Tat) enstcheiden dann über das Urteil.

Und sollte da ein einzelner Richter aus irgendwelchen Gründen zu einem nicht nachvollziehbaren Urteil kommen, können Anklage und Verteidigung Rechtsmittel einlegen, und dann wird der Fall von anderen Richter an einem anderen Gericht nochmal auseinandergenommen und überprüft.

Für relativ häufig vorkommende Standardfälle gibt es schon einen ziemlich engen Rahmen, aber da es natürlich nie zwei exakt gleiche Fälle gibt, kann man auch keine exakte bindende Richtlinie (ausser eben dem Gesetz) festlegen.

Grüsse,
truth-searcher
 

streicher

Ritter Rosenkreuzer
15. April 2002
2.738
Hallo truth-searcher,

sorry, ich habe mich uneindeutig ausgedrückt. Danke für die Ausführungen, die gewähren einen guten ersten Einblick in die komplexe Welt der Strafgesetze. Was mir jetzt noch unklar ist: wie werden die Strafmassnahmen im Gesetz geregelt - sprich: nach welchen Massstäben werden die Strafmassnahmen formuliert? Bei Beleidigung des Strafoberhaupts eines anderen Staates reichen die Massnahmen von Geldstrafe bis 3 Jahre Haft, wenn ich mich richtig erinnere, oder nehmen wird das Beispiel, dass du angeführt hast:
z.B. Diebstahl (§ 242 StGB) : Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie wird sich in der Ausformulierung beispielsweise auf die drei Jahre oder fünf Jahre geeinigt? Gibt es da gewisse Richtlinien? Oder wird bedacht und entschieden?
Wie 'entsteht' ein Paragraph?

Grüße
streicher
 

truth-searcher

Vollkommener Meister
17. April 2002
565
@ streicher

Der Strafrahmen ist Teil des Strafgesetzes und wird (wie alle anderen Gesetze auch) vom Gesetzgeber (Parlament) beraten und erlassen.

Es fliessen allerdings Stellungnahmen aus der Praxis (Deutscher Richterbund, Anwaltskammer..) in die Gesetzgebung mit ein.

Da Strafrecht Gegenstand der Bundesgesetzgebung ist, entscheiden somit Bundestag und Bundesrat über den Strafrahmen.

Wie weit dieser ausgeschöpft wird ist natürlich Sache des jeweiligen Richters, dessen Urteil wiederum in den höheren Instanzen überprüft werden kann.

Grüsse,
truth-searcher
 

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